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Informationen zum Besuch der Einführungsphase im Schuljahr 2014/2015 20.02.2014 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Die gymnasiale Oberstufe.

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1 Informationen zum Besuch der Einführungsphase im Schuljahr 2014/2015 20.02.2014 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

2 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe Beratungskomponenten Einzelberatung Allg. Beratung Laufbahn- Kontrolle Verbindliche Informationen erhält man durch: Beratungslehrerin oder -lehrer Oberstufenkoordinatorin oder – koordinator Schulleiterin oder Schulleiter Informationsschrift Ausbildungs u. Prüfungs- ordnung für die gymnasiale Oberstufe Informations- pflicht Teilnahme- pflicht

3 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Block I) 1. Jahr der Qualifikationsphase Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase

4 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Abiturprüfung Qualifikations- phase II Qualifikations- phase I Einführungsphase Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regelverweildauer: 3 Jahre EP Q1 Q2 Dauer der gymnasialen Oberstufe

5 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

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9 Naturwissenschaft Weitere Fremdsprache oder weiteres nat.-wiss. Fach (Schwerpunkt) Religion (o. Philosophie) Sport Gesellschaftswissenschaft Mathematik Q2.1Q1.1Q1.2Q2.2 Deutsch Fremdsprache EP 2 EP 1 GeZ/SwZ Kunst/Musik Lit., etc.

10 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

11 Wahlen für die Einführungsphase Deutsch eine fortgeführte Fremdsprache Kunst oder Musik eine Gesellschaftswissenschaft Mathematik eine Naturwissenschaft (Ph, Ch oder Bi) Religion oder Philosophie Sport eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik weitere Fächer

12 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

13 Klausurverpflichtung in der EF Deutsch Mathematik alle Fremdsprachen eine Gesellschaftswissenschaft* eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, Bi)* *hier kann das Fach auf schriftl. Antrag zum Halbjahr wechseln

14 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Besonderheiten Zentrale Klausuren am Ende der EF in Deutsch und Mathematik  2. Klausur im 2. Halbjahr  keine Zweitkorrektur, aber schulinterne Evaluation Moderne Fremdsprachen: Möglichkeit der mündlichen Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung

15 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Versetzung in die Qualifikationsphase § 9 (3) APO-GOSt Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereiches (…) und in einem Kurs des Wahlbereiches (…) § 9 (4) APO-GOSt Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. (…)

16 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

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18 Aus den Kursen der EF In 4 Halbjahren: mind. 30 anrechenbare Grundkurse gem. Pflichtbedingungen und weitere Kurse 1 LK muss sein: Deutsch f. Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft In 4 Halbjahren: 8 Leistungskurse 8 LK + 27-32 GK  Gesamtqualifikation (Block I) Der Projektkurs zählt wie 2 GKs 7-8 Kurse (Pflichtkurse und weitere GK) 2 LK Wahlen für die Qualifikationsphase

19 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

20 Klausurverpflichtung in der QF alle 4 Abiturfächer Deutsch Mathematik eine Fremdsprache (immer die neueinsetzenden FS) 1 Gesellschaftswissenschaft als Abiturfach je nach Schwerpunkt: eine weitere Sprache oder ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld III

21 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

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26 Auslandsaufenthalt

27 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Auslandsaufenthalt

28 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Bilingualer Zug am Grashof Gymnasium In der EF müssen zu dem Fach Englisch die Sachfächer Geschichte und Erdkunde bilingual belegt werden. In der QF muss der LK Englisch belegt werden. Das Sachfach (Geschichte, u.U. Erdkunde) muss 3. oder 4. Abiturfach sein.

29 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang www.schulministerium.nrw.de www.standardsicherung.de www.grashof-gymnasium.de Telefon: Sekretariat: 85 69 030 Telefon: E. Thunig (dienstl.): 85 69 034 E-Mail: oberstufe@grashof-gymnasium.de Noch Fragen – kein Problem! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


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