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1 ERA Entgeltrahmenabkommen Klick auf Themenbild: vergrößern ...

2 Keine Anrechnung bei tariflichen Entgelterhöhungen
Heutige Bezahlung Entgeltaufbau ERA Übergang zur ERA-Welt Keine Anrechnung bei tariflichen Entgelterhöhungen Unterschreiter / Überschreiter „Entwickler“ Grundentgeltfindung Stufenwertzahlverfahren Bewertungsmerkmale Niveaubeschreibungen Wertigkeitsprägende Aufgaben Paritätische Kommission (PaKo) Ansprechpartner Themenübersicht

3 Heutiger Entgeltaufbau
AT Grenze Tarifentgelt T7 eventuell freiwillige übertarifliche Zulagen Leistungszulage Ø 10% Leistungszulage Ø 10% Leistungszulage (Prämie) Ø 30% Gehalts- gruppe T2/4 Gehalts- gruppe Meister M1 Leistungszulage Ø 10% Leistungszulage Ø 16% Gehalts- gruppe K2/4 Lohngruppe A/07 Lohngruppe A/07 Klick auf Themenbild: vergrößern ... Gewerblich Beschäftigte kaufmännische Angestellte technische Angestellte Meister Zeitlohn Prämienlohn Heutiger Entgeltaufbau

4 Der Entgeltaufbau nach ERA
Leistungsentgelt Kennzahlenvergleich Durchschnittlich 13,5% vom Grundentgelt Beurteilen Zielvereinbarung 0% bis 10% vom Eckentgelt (EG 7) evtl. Belastungszulage Lärm Grundentgelt inklusive mittlerer Belastung Wissen und Können Denken Handlungsspielraum Kommunikation Mitarbeiterführung Zusätzlicher Sockelbetrag möglich; gilt nur für EG 1-4 und Kennzahlenvergleich Entgeltbestandteile Bewertungsmerkmale bzw. Leistungsermittlungskriterien Der Entgeltaufbau nach ERA

5 ETV ERA Die Umrechnungsfaktoren beruhen auf den bei den Verhandlungen vorgestellten Berechnungen, die als Anlage beigefügt sind. a) Für Angestellte beträgt der Faktor 1,377, b) für Beschäftigte im Zeitlohn beträgt der Faktor 0,846 und c) für Beschäftigte im Leistungslohn beträgt der Faktor 0,522. Text 2 Text 4 Text 1 BT 1 BT 2 Anhang 1, § 3 (1) Anhang 1, § 3 (2) ETV ERA: §

6 ETV ERA 3.4.2.2 Umrechnung der individuellen Leistungsentgelt-Relation
[individuelles Leistungsentgelt ERA in Prozent] = [individuelles bisheriges Leistungsentgelt in Prozent] x [Faktor aus § ] Text 2 Text 4 Text 1 BT 1 BT 2 Anhang 1, § 3 (1) Anhang 1, § 3 (2) ETV ERA: §

7 Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
für Angestellte Faktor 1,377 Leistungszulage 11% 309,18€ Leistungsentgelt 15,15% 402,16€ Gehaltsgruppe K3/4 2.810,70€ Entgeltgruppe EG8 2.654,50€ Entgelt alt: 3.119,88€ Entgelt neu: 3.056,66€ Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

8 Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
für Beschäftigte im Zeitlohn Faktor 0,846 Leistungsentgelt 12,69% 315,98€ Leistungszulage 15% 349,04€ Entgeltgruppe EG7 2.490,00€ Lohngruppe A/08 2.326,93€ Entgelt neu: 2.805,98€ Entgelt alt: 2.675,97€ Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

9 Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
für Beschäftigte im Leistungslohn Faktor 0,522 Leistungszulage 32% 744,62€ Leistungsentgelt 16,70% 415,83€ Entgeltgruppe EG7 2.490,00€ Lohngruppe A/08 2.326,93€ Entgelt alt: 3.071,55€ Entgelt neu: 2.905,83€ Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

10 ETV ERA 4.2 Für die Beschäftigten wird zum 1. Juli die Differenz der Entgeltbestandteile auf Basis des ERA-TV und der Entgeltbestandteile auf Basis der bisherigen Tarifverträge gebildet. 1 Die Betriebsparteien können für Beschäftigte im Leistungslohn eine Durchschnittsbetrachtung über drei Monate vereinbaren. Diese Differenz wird wie folgt berechnet: [bisheriges Grundentgelt] + [bisheriger Leistungslohn] bzw. [bisherige Leistungszulage] abzüglich [neues Grundentgelt] + [neues Leistungsentgelt] + [Belastungszulage] + [Sockelbetrag] Beschäftigte, bei denen die Differenz negativ ist, sind Unterschreiter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Beschäftigte, bei denen die Differenz positiv ist, sind Überschreiter. Text 1 Text 2 BT 1 BT 2 § 4.2 § 4.3 ETV ERA: § 4.2

11 Unterschreiter – Überschreiter nach § 4.2 ETV ERA
Leistungszulage/ Leistungsentgelt + ERA-Niveau Leistungsentgelt Leistungszulage/ Leistungsentgelt Grundlohn/ Grundgehalt evtl. Sockelbetrag evtl. Belastungszulage Grundlohn/ Grundgehalt Grundentgelt inklusive mittlerer Belastung alt: Lohn/Gehalt LGRTV I neu: Entgelt ERA-TV Unterschreiter – Überschreiter nach § 4.2 ETV ERA

12 ERA-Niveau LE 12,69% 315,98€ 80,01€* Freiwillige Zulage 50,00€ LZ 15% 349,04€ Faktor 0,846 EG7 2.490,00€ Entgelt neu: 2.805,98€ Entgelt alt: 2.725,97€ LGR 8 2.326,93€ * § 4.3.4 Unterschreiter nach § ETV ERA (12)

13 ETV ERA 4.3.6 Jeweils zum 1. Juli 2010, 2011, 2012 und 2013 wird der verbleibende negative ERA-Ausgleichsbetrag nach § um 25 %, aber mindestens um 50€ reduziert. Die Reduzierung erfolgt solange bis der negative ERA-Ausgleichsbetrag bei 0€ ist. 4.3.4 Verbleibende Differenzen werden zum Stichtag 01. Juli 2009 um bis zu 100 € reduziert. 4.3.5 Eine weiterhin verbleibende Differenz wird als negativer ERA-Ausgleichsbetrag in der monatlichen Abrechnung berücksichtigt. Er nimmt an Tariferhöhungen teil. Text 1 BT 1 § 4.3.4 § 4.3.5 § 4.3.6 ETV ERA: §§ bis 4.3.6

14 Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Einführungszeitpunkt: im 2. Jahr: im 1. Jahr: im 5. Jahr: im 3. Jahr: im 4. Jahr: 0,00€ 100,00€ 50,00€ 200,00€ 300,00€ 150,00€ negativer ERA-Ausgleichsbetrag: verbleiben 1. Auszahlung: 100,-€ 2. Auszahlung: 50,-€ 3. Auszahlung: 50,-€ 4. Auszahlung: 50,-€ 5. Auszahlung: 50,-€ + Tariferhöhungen 25% = 50,00€ (§ 4.3.6) 250,00€ 300,00€ 150,00€ 0,00€ 200,00€ 100,00€ insgesamt: plus angefallene Tariferhöhungen auf ERA-Ausgleichsbetrag Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ und 4.3.6) Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ und 4.3.6)

15 ETV ERA 4.4 Überschreiter (altes Entgelt ist höher als ERA-Entgelt)
4.4.1 Überschreiter erhalten einen ERA-Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz gemäß § 4.2. Der ERA-Ausgleichsbetrag wird nicht bei tariflichen Entgelterhöhungen angerechnet. Text 4 Text 1 Text 2 BT 1 BT 2 § 4.4 Anhang 1, § 3 (2) ETV ERA: § 4.4 (bis § 4.4.1)

16 Überschreiter nach § 4.4.1 ETV ERA
LZ 9% 331,09€ ERA-Ausgleichsbetrag 385,29€ (9,6%) ERA-Niveau Gehaltsgruppe K5/4 3.678,78€ LE 12,39% 399,58€ Faktor 1,377 Entgeltgruppe EG11 3.225,00€ Entgelt alt: 4.009,87€ Entgelt neu: 4.009,87€ Entgelt neu: 3.624,58€ Überschreiter nach § ETV ERA

17 ETV ERA 4.4.2 Sofern der ERA-Ausgleichsbetrag 7,5% des bisherigen Entgeltes übersteigt, wird der darüber hinausgehende Betrag als dynamische ERA-Zulage zum regelmäßigen Monatsentgelt gezahlt. Die dynamische ERA-Zulage nimmt an Tariferhöhungen teil. 4.4.3 Der ERA-Ausgleichsbetrag bis zu 7,5% des bisherigen Entgeltes, wird in eine statische ERA-Zulage umgewandelt. Die statische ERA-Zulage nimmt nicht an Tariferhöhungen teil. Text 1 Text 2 BT 1 BT 2 § 4.4.2 § 4.4.3 ETV ERA: §§ bis 4.4.3

18 Nach einem Jahr tarifliche Entgelterhöhung: 3% wird komplett angerechnet
Nach zwei Jahren tarifliche Entgelterhöhung: 3% wird bis auf 1% angerechnet ERA-Ausgleichsbetrag (9,6%) 385,29€ 276,56€ 4.009,87€ ERA-Ausgleichsbetrag 390,44€ ERA-Ausgleichsbetrag 387,83€ ERA-Ausgleichsbetrag 385,29€ (9,6%) 201,89€ 3882,50€ LE 12,39% 423,91€ LE 12,39% 411,56€ LE 12,39% 399,58€ EG11 3.225,00€ EG11 3.321,75€ EG11 3.421,40€ Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ und ERA TV Flächentarifvertrag (18)

19 Nach einem Jahr tarifliche Entgelterhöhung: 3%
Nach zwei Jahren tarifliche Entgelterhöhung: 3% Statische ERA-Zulage 300,74€ Statische ERA-Zulage 300,74€ 4.235,75€ Statische ERA-Zulage (7,5%) 300,74€ 4.121,14€ 4.009,87€ ERA-Ausgleichsbetrag 390,44€ ERA-Ausgleichsbetrag 387,83€ ERA-Ausgleichsbetrag 385,29€ (9,6%) Dynamische ERA-Zulage 89,70€ Dynamische ERA-Zulage 87,09€ Dynamische ERA-Zulage (2,1%) 84,55€ LE 12,39% 423,91€ LE 12,39% 411,56€ LE 12,39% 399,58€ EG11 3.225,00€ EG11 3.321,75€ EG11 3.421,40€ Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ und ERA TV (19)

20 ETV ERA 4.4.4 Der ERA-Ausgleichsbetrag gemäß § 4.4.1 wird angerechnet
- bei individueller Erhöhung des Grundentgeltes zuzüglich daraus resultierender Veränderung des Leistungsentgeltes, - bei Erhöhung der Belastungszulage. 4.5 Die Regelung bei den Überschreitern gilt auch für die Beschäftigten in der Verdienstsicherung. Text 1 Text 2 BT 1 BT 2 § 4.4.4 § 4.5 ETV ERA: §§ bis 4.5

21 Zuordnung der Mitarbeiter zum ERA-TV
Kosten 1,7% Grundlage: 736 MA fallen unter ERA; 608 MA sind Beispielen zugeordnet; das entspricht einer Quote von 83%; Die 608 zugeordneten Mitarbeiter verteilen sich auf: 491 Mitarbeiter, die ihre berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle abgeschlossen haben und 117 Mitarbeiter, die eine berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle vor sich haben. Von den 608 zugeordneten Mitarbeitern sind 50% Unterschreiter und 50% Überschreiter. Zuordnung der Mitarbeiter zum ERA-TV

22 Grundsätze der Entgeltfindung
durchgängige, anforderungsbezogene Grundentgeltfindung für alle Mitarbeiter Berücksichtigung „modernerer“ Anforderungsmerkmale führt zu veränderten Werterelationen von Tätigkeiten. Gegenstand der Bewertung ist die im Rahmen der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführte Arbeitsaufgabe. Grundsätze der Entgeltfindung

23 Wertigkeitsprägende Aufgaben
Wertigkeitsprägend sind diejenigen Teilaufgaben, die eine Arbeitsaufgabe im Wesentlichen ausmachen und damit den eigentlichen „Wert“ der Arbeitsaufgabe bestimmen. Es wird nicht jeder Handgriff in die Beschreibung der Arbeitsaufgabe einbezogen. Vielmehr wird auf die wesentlichen, wertigkeitsprägenden Aufgabenbestandteile verdichtet. Wertigkeitsprägende Aufgaben

24 Werkzeuge der Arbeitsbewertung
Tariflicher Beispielkatalog (122 Beispiele) Indirekte Anwendung durch Vergleichsbewertung Betriebliche Ergänzungsbeispiele Indirekte Anwendung durch Vergleichsbewertung Stufenwertzahlverfahren Direkte Anwendung Werkzeuge der Arbeitsbewertung

25 Tarifliche Niveaubeispiele
Finanz- und Rechnungswesen 01 Finanzbuchhaltung Rechnungsverwaltung Betriebliches Rechungswesen Revision Materialwesen 02 Einkauf Logistik - Steuerung Lager Personalwesen 03 Betreuung Ausbildung Verwaltung Abrechnung Informationsverarbeitung 04 Informationsverarbeitung systemorientiert anwendungsorientiert 05 Dienstleistungen Verwaltung/Sekretariat Fertigungsnahe Dienste / Betriebsmittel Instandhaltung Planung/Qualität 06 Forschung und Entwicklung Forschung Produktentwicklung Konstruktion Versuch 07 Vertrieb Projektmanagement Verkaufsabwicklung Kundendienst Versandwesen Außerbetriebliche Dienste 08 Produktion Bearbeitung Montage Fertigungsunterstützung Gießen/Oberflächenbehandlung/Verbinden 9 23 8 16 5 19 6 36 = 122 Tarifliche Niveaubeispiele

26 Stufenwertzahlverfahren
von Wissen und Können ergibt Punkte Zuordnung zu Merkmalstufe von Denken ergibt Punkte von Handlungsspielraum ergibt Punkte mit begründeter von Kommunikation ergibt Punkte von Mitarbeiterführung ergibt Punkte Bewertungs- merkmale = Gesamtpunktzahl ist zugeordnet wird betrachtet im Licht von Entgeltgruppe Arbeitsaufgabe (wertprägende Teilaufgaben) Grundentgelt ergibt Stufenwertzahlverfahren

27 Punktebündelung je Entgeltgruppe
Stand Grundentgelt: Entgeltgruppe 1 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 2 Punktwert ,50 € Entgeltgruppe 3 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 4 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 5 Punktwert ,50 € Entgeltgruppe 6 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 7 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 8 Punktwert ,50 € Entgeltgruppe 9 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 10 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 11 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 12 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 13 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 14 Punktwert ,50 € Entgeltgruppe 15 Punktwert ,50 € Entgeltgruppe 16 Punktwert ,00 € Entgeltgruppe 17 Punktwert ,50 € Punktebündelung je Entgeltgruppe

28 Stufen und Wertzahlen zum Merkmal Wissen und Können
Hochschule Universität B6 Hochschule Fachhochschule B5 Berufsausbildung + Fachausb. 2 Jahre B4 Berufsausbildung + Fachausb. 1 Jahr B3 E 5: über 5 J. E 4: bis 5 J. Berufsausbildung 3 - 3,5 Jahre B2 E 3: bis 3 J. E 2: bis 2 J. Berufsausbildung 2 Jahre B1 E 1: bis 1 J. systemat. Anlernen mehr als ½ Jahr A5 E: Erfahrung systemat. Anlernen bis zu ½ Jahr A4 B: Berufsausbildung Anlernen mehrere Wochen A3 A: Anlernen Anlernen länger A2 Anlernen kurz A1 Gesamtwertzahl 10 20 30 40 Stufen und Wertzahlen zum Merkmal Wissen und Können

29 Bezahlung auf Basis des Anforderungsbezugs
Anforderungsbezug bedeutet: keine Bezahlung nach Beschäftigungsjahren keine Bezahlung nach bereitgehaltener Qualifikation keine Bezahlung nach Personalentwicklungspotentialen Bezahlung auf Basis des Anforderungsbezugs

30 Anforderungsmerkmale – Ausbildung: Bezugspunkt der Bewertung
Bei den Stufen B1 und B2 wird eine auf einen Hauptschulabschluss aufbauende Berufsausbildung vorausgesetzt. Andere Ausbildungen mit erhöhten Zugangsvoraussetzungen werden entsprechend ihrer Wertigkeit zugeordnet. Bewertet wird der jeweils aktuelle Inhalt beruflicher oder akademischer sowie betrieblicher Ausbildung, der notwendig ist, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Anforderungsmerkmale – Ausbildung: Bezugspunkt der Bewertung

31 Stufendefinitionen und Gewichtung – erforderlicher Ausbildungsgang
Beschreibung Pkte. B1 Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG. 10 B2 Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG. 13 B3 Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel einjährige Vollzeitausbildung (z.B. Meister-Ausbildung IHK). 16 B4 Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel zweijährige Vollzeitausbildung (z.B. staatlich geprüfter Techniker). 19 B5 Abgeschlossene Fachhochschulausbildung. 24 B6 Abgeschlossenes Universitätsstudium. 29 Stufendefinitionen und Gewichtung – erforderlicher Ausbildungsgang

32 Beschreibung der Arbeitsaufgabe
In Niveaubeschreibungen werden nur wertigkeitsprägende (entsprechend Stufenwertzahlverfahren) und das Aufgabenbild bestimmende Teilaufgaben aufgenommen. Aufgabenfamilien fassen aufsteigend sortierte Niveaubeschreibungen von strukturverwandten Arbeitsaufgaben zusammen. Erweiterung und Anpassung von Ausbildungsinhalten steigern nicht das Bewertungsniveau der betrieblichen Arbeitsaufgabenbeschreibungen Anpassungsqualifikation, die zur Ausführung von bestehenden Aufgaben erforderlich ist, steigert nicht das Bewertungsniveau Die Tarifvertragsparteien passen regelmäßig die Niveaubeschreibungen den sich ändernden Grundlagen an. Beschreibung der Arbeitsaufgabe

33 Beispiel Facharbeiter/in 4 Mechanik
Sichern der Qualität Fertigungsqualität überwachen, Prüfaufgaben durchführen bzw. durchführen lassen, Selbstprüfung organisieren. Nacharbeit und Ausschuss analysieren. Beseitigen von Störungen Bei Ablaufstörungen Ursachen analysieren, Störung beheben (z. B. Betriebsmittel austauschen und einstellen) bzw. Behebung veranlassen. Störungsbeschreibungen an Instandhaltung/Werkzeugbau weitergeben. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen. Durchführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Wartungsintervalle überwachen, vorgegebene Instandsetzungsumfänge ausführen. Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten nach Bedarf durchführen. Wartungszeiten erfassen und Ausweichmaßnahmen durchführen. Führen von Mitarbeitern Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen. Erstellen von Programmen für eine Technologie (Fräsen, NC-Stanzen, Abkanten usw.) Bearbeitungsablauf festlegen und in einer einfachen Programmiersprache formulieren. Bearbeitungsdaten eingeben, Datenträger erstellen, ggf. Fertigungsablauf am Bildschirm simulieren, ggf. Fehler korrigieren. Vorbereiten und Rüsten von Maschinen Maschinen (z. B. konventionell oder CNC-gesteuerte spanlose- oder Zerspanungsmaschinen) nach Plan / Bedarf rüsten und Messeinrichtungen einstellen. Werkzeugwechsel durchführen. Material bereitstellen, Werkzeuge vorbereiten. Schnittwerte und Werkzeuge nach Tabellen, bzw. Einstellplan einstellen. Bearbeitungsabläufe (z. B. durch Veränderung der Werkzeugfolgen, der Programmschritte, der Werkstückspannungen) optimieren. Probeteil fertigen, vermessen und ggf. Einstellwerte anpassen. Bearbeiten und Prüfen von Werkstücken Werkstücke einlegen, spannen und ausrichten. Maschinenablauf überwachen. Einstelldaten, Einspannungen usw. korrigieren. Teile auf Maßhaltigkeit, Beschaffenheit und Vollständigkeit prüfen. Nacharbeit und Ausschuss bei Fehlermeldung dokumentieren. QSB erstellen und bearbeiten. Fehlerschwerpunkte analysieren, Abhilfemaßnahmen abstimmen und Entwicklung verfolgen. Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe Auftragsreihenfolge bei der Maschinenbelegung im Rahmen des vorgegebenen Produktionsprogramms festlegen, dabei ggf. auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. kundenspezifische Teile, Erstanläufe). Produktivitäts-, Kapazitätskennzahlen berücksichtigen, ggf.aufbereiten und präsentieren. Einhaltung vorgegebener Werte sicherstellen. Arbeitsmittel disponieren und bereitstellen. Betriebsversuche durchführen. Ursachen für fehlerhafte Teile rückverfolgen und Fehler abstellen. Merkmal Punkte 1. Wissen und Können 1.1 Anlernen - A 1. Wissen und Können Ausbildung 13 B 1. Wissen und Können 1.2.2 Erfahrung 3 E 3. Handlungsspielraum/Verantwortung 5 H 2. Denken D 4. Kommunikation K 5. Mitarbeiterführung 2 F Summe 31 Bewertungsbegründung Stufe Punkte Werkzeugbau Maschinenbediener/in Betriebs-Instandhaltung Facharbeiter/in 4 Mechanik Facharbeiter/in Qualitätsservice Abteilungsleiter/in Teamleiter/in Arbeitsvorbereitung Schnittstellen Kontakte/Kooperationen Beschreibung der Arbeitsaufgabe 2. Denken Die Ursachenanalyse der Ablaufstörung bzw. die Analyse der Fehlerschwerpunkte sowie die Anregungen zur Prozessoptimierung und Durchführung von Neuanläufen erfordern die Auswahl zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern. D3 5 D 5. Mitarbeiterführung Die fachliche Führung der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. F1 2 F 4. Kommunikation Die Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Fehlerschwerpunkten sowie die Veran-lassung der Störungsbehebung erfordert Abstimmung in routinemäßigen Einzel-fragen. K2 3 K 1. Wissen und Können Ausbildung Das Einrichten von Bearbeitungsmaschinen sowie der Eingriff in die Programmab-läufe erfordern eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. als Industriemechaniker oder artverwandte Berufe). B2 13 B 1. Wissen und Können 1.2 Erfahrung Das Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe, das Rückverfolgen von Ursachen für fehlerhafte Teile und Betreuung von Mitarbeitern mit geringer Qualifikation erfordern eine Erfahrung von 1 bis 2 Jahren. E2 3 E 3. Handlungsspielraum/Verantwortung Das Optimieren der Bearbeitungsabläufe sowie das Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe und bei Neuanläufen setzen Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben voraus. H3 5 H 1. Wissen und Können 1.1 Anlernen - A (1) (2) Bewertungsbegründung A B E D H K F Addition der Punkte Beispiel Facharbeiter/in 4 Mechanik

34 Paritätische Kommission
Der Paritätischen Kommission obliegt die Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben, die Einstufung neu entstehender oder veränderter Arbeitsaufgaben, die Einstufung von betrieblichen Ergänzungsbeispielen. Der Paritätischen Kommission obliegt die Bearbeitung von Reklamationen, die Überprüfung bestehender Einstufungen von Fall zu Fall. Paritätische Kommission

35 Reklamation der Zuordnung durch Beschäftigte oder Betriebsrat
Arbeitgeber (1 Stufe Vorgesetzter) reklamieren (schriftlich) Zuordnung der Aufgabe zum Mitarbeiter bewertet neu reklamiert (schriftlich) Falls keine Übereinstimmung, geht der Fall an Betriebsrat Paritätische Kommission Reklamation der Zuordnung durch Beschäftigte oder Betriebsrat

36 Vorgehensweise / Zeitplan
Übergabe und Durchsprache der 99 Aufgabenbeschreibungen mit den Vorgesetzten Aufgabenbeschreibungen für noch nicht bewertete Aufgaben abändern bzw. neu erstellen Zuordnung der Mitarbeiter zu den Niveaubeispielen Übergabe der ersten Niveaubeschreibungen an PaKo KW18 / 2008 Erste Sitzung PaKo in KW 20 / 2008 (konstituierende Sitzung) Seit KW 27 / 2008 eine PaKo-Sitzung pro Woche Parallel zu den PaKo-Sitzungen Ermittlung der Belastungen (z.B. 230 Lärmmessungen) Gespräche Vorgesetzte / Mitarbeiter über Zuordnung der Mitarbeiter zu den ERA-Beispielen Vorgehensweise / Zeitplan

37 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.
… noch Fragen? Ihre Ansprechpartner Projektgruppe: Klaus Morlock und Reinhard Rössler Paritätische Kommission: Walter Kritikos, Dieter Wufka, Thomas Ottmüller Caroline Loesgen-Decker, Rainer Hess, Winfried Kern


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