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Philipp Hammel Martin Dettwiler

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Präsentation zum Thema: "Philipp Hammel Martin Dettwiler"—  Präsentation transkript:

1 Philipp Hammel Martin Dettwiler
«Neues Rechnungslegungsrecht / Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU» Philipp Hammel Martin Dettwiler dipl. Wirtschaftsprüfer dipl. Steuerexperte Partner bei der TRETOR AG Partner bei der TRETOR AG Professor FHNW Dozent FHNW

2 Inhaltsverzeichnis Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel) Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler) Fragen aus dem Publikum 2

3 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Ab wann? Inkraftsetzung spätester Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung 3

4 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Überblick Die Rechnungslegung wird rechtsformneutral. Die Vorschriften werden neu nach Unternehmensgrösse differenziert: Kleinstunternehmen KMU Grössere Unternehmen Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten Lagebericht Geldflussrechnung Zusätzliche Offenlegungspflichten im Anhang 4

5 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Überblick Anpassungen bei der Darstellung der Bilanz Erfolgsrechnung Anhang Einzelbewertung statt Gruppenbewertung Anhebung der Schwellenwerte zur Erstellung einer Konzernrechnung Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, können einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen. 5

6 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Überblick Was bleibt: sehr vieles! Vorsichtsprinzip sowie Möglichkeit zur Bildung stiller Reserven Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Gewinnbesteuerung 6

7 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Die Rechnungslegung wird rechtsformneutral und grössenabhängig Kategorie Merkmale Bestandteile Revision Kleinst- Unternehmen Einzelunternehmen und Personengesellschaft mit einem Umsatz < CHF 500‘000 „Milchbüchli-rechnung“ keine KMU (natürliche P.) Einzelunternehmen und Personengesellschaft mit einem Umsatz > CHF 500‘000 Bilanz Erfolgsrechnung KMU (juristische P.) Zwei Kriterien sind kleiner als: Umsatz: CHF 40 Mio. Bilanzsumme: CHF 20 Mio. Vollzeitstellen: 250 Anhang Eingeschränkte Grössere Unternehmen Zwei Kriterien sind grösser als: Umsatz: CHF 40 Mio. Lagebericht erweiterter Anhang Geldflussrechnung Ordentliche Revision 7

8 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen bei der Darstellung der Bilanz 8

9 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen bei der Darstellung der Bilanz 9

10 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen bei der Darstellung der Erfolgsrechnung => Reihenfolge muss eingehalten werden 10

11 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen bei der Darstellung der Erfolgsrechnung => „Absatzerfolgsrechnung“ auch möglich 11

12 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen beim Anhang Neu: Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, soweit nicht vom Gesetz vorgeschrieben Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterungen zu Bilanz- und Erfolgspositionen Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens Erklärung darüber, ob die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 bzw. über 250 liegt 12

13 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen beim Anhang Neu: Eventualverbindlichkeiten Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für Mitarbeitende Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Positionen der Erfolgsrechnung Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 13

14 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen beim Anhang Folgende Positionen gehören nicht mehr in den Anhang Brandversicherungswert der Sachanlagen Gegenstand und Betrag von Aufwertung Betrag der genehmigten und bedingten Kapitalerhöhung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung (Achtung bei grösseren Gesellschaften im Lagebericht) 14

15 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anpassungen beim Anhang Zusätzliche Angaben bei grösseren Unternehmungen Angaben zu den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten Honorar der Revisionsstelle 15

16 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Einzelbewertung statt Gruppenbewertung Beispiel: Unternehmung A hält zwei Liegenschaften: Buchwert Aktienrechtlicher Höchstwert Liegenschaft 1 1‘000‘000 1‘500‘000 Liegenschaft 2 500‘000 Über- und Unterbewertungen können in der Regel nicht mehr verrechnet werden. 16

17 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Anhebung der Schwellenwerte zur Erstellung einer Konzernrechnung Art. 963a Eine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, wenn sie zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio. (bisher CHF 10 Mio.) Umsatzerlös CHF 40 Mio. (bisher CHF 20 Mio.) Vollzeitstellen (bisher 200) 17

18 Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)
Abschluss nach „anerkanntem“ Standard Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, können einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen. Anerkannte Standards sind derzeit: Swiss GAAP FER IFRS für KMU IFRS US-GAAP Abschluss nach anerkanntem Abschluss muss ordentlich geprüft werden. 18

19 Inhaltsverzeichnis Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel) Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler) Fragen aus dem Publikum 19

20 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
«War for Talents» kennt keine Rezession und EURO-Krise Die EURO-Krise und die schwächelnde Wirtschaft hat den Spezialistenmangel nicht entschärft. Laut einer Manpower-Studie tun sich die Firmen dieses Jahr sogar schwerer bei der Suche nach IT-Experten, Führungspersonal und Ingenieuren! Quelle: Handelszeitung, 20

21 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Die Gewährung von „Fringe Benefits“ resp. Lohnnebenleistungen wird bei der Rekrutierung von qualifzierten Mitarbeitern in zunehmendem Masse zu einem Wettbewerbsfaktor für die Arbeitgeber Der Fantasie der gewährten Lohnnebenleistungen sind – wie wir aus der Beratungspraxis immer wieder erfahren können – keine Grenzen gesetzt. Die Bandbreite der gewährten „Fringe Benefits“ reicht vom kostenlosen Halbtaxabonnement bis hin zur kostenlos zur Verfügung gestellten Wohnung Sinn und Zweck dieser Lohnnebenleistungen ist in den meisten Fällen, den Mitarbeitern einen steuerfreien „versteckten“ Lohn zukommen zu lassen Den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen wird dabei häufig zu wenig bis gar keine Rechnung getragen, d.h. die Lohnnebenleistungen werden weder auf dem Lohnausweis aufgeführt noch der AHV gemeldet. 21

22 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
In der Praxis entstehen daraus nicht selten unliebsame Überraschungen, weil eine vermeintlich „steuer- und sozialversicherungsabgabefreie“ Lohnnebenleistung bei einer Kontrolle aufgerechnet wird. Diese kann bei der Gesellschaft aber auch beim Mitarbeiter im Rahmen der privaten Steuerveranlagung erfolgen! Bei richtiger Planung besteht jedoch durchaus Gestaltungsspielraum; diesen gilt es zu nutzen! 22

23 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Grundsatz: Sämtliche dem Mitarbeiter zukommenden Entschädigungen, welche im Arbeitsverhältnis (unselbständige Erwerbstätigkeit) begründet liegen, bilden Grundlage für den „massgebenden Lohn“ gemäss AHV resp. für das „steuerbare Einkommen“. Dabei spielt es keine Rolle unter welchen „Titel“ die Leistungen ausgerichtet werden!! Massgebende Quellen: Sozialversicherung Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, ALV und IV (WML) Steuerverwaltung Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises resp. entsprechender Gesetzesbestimmungen 23

24 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Die beiden vorgenannten Quellen wurden weitgehend aufeinander abgestimmt bzw. „harmonisiert“. Gemäss Wegleitung zum neuen Lohnausweis besteht in folgenden Bereichen Optimierungspotential: Halbtaxabonnement der SBB REKA-Check Vergünstigungen bis CHF 600 pro Jahr Übliche Weihnachts-, Geburtstags- oder ähnliche Geschenke in Naturalform bis CHF 500 pro Ereignis Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (insbes. Handy!) Beiträge an Vereins- oder Clubmitgliedschaften bis CHF 1‘000 Gratisparkplatz am Arbeitsort Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis Abgabe von Lunch-Checks bis CHF 180 pro Monat 24

25 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Wie aus dieser vorstehenden Aufstellung entnommen werden kann, handelt es sich dabei nicht um substanzielles Optimierungspotential, dieses liegt viel mehr in folgenden beiden Bereichen: Spesenregelung (Pauschalspesen sowie Effektive Spesen) Geschäftswagen Berufliche Vorsorge Weiterbildung / Ausbildung 25

26 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Die Schweizerische Steuerkonferenz hat auf ihrer Homepage Muster-Spesenreglemente publiziert, welche durch die Arbeitgeber der Steuerverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden können. 26

27 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Auslagenersatz durch Arbeitgeber Spesen Berufsauslagen Effektive Spesen Pauschalspesen 27

28 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Unterscheidung Spesen / Berufsauslagen Spesen Auslagen fallen im Rahmen eines konkreten dienstlichen Auftrages an. Während der Arbeitszeit Lohnausweis = i.d.R. nicht auf- zuführen! Berufsauslagen Auslagen, welche die berufliche Tätigkeit erst ermöglichen! Anfall vor und nach Arbeits- beginn! Lohnausweis = Bruttolohn (Abzugsmöglichkeit im Rahmen der privaten Steuererklärung) 28

29 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Unterscheidung Spesen / Berufsauslagen Effektive Spesen Entschädigung gegen Beleg! Entspricht dem Regelfall… Ausrichtung allenfalls auch als so genannte „Fallpauschalen“ Keine Deklaration auf dem Lohn- Ausweis! Pauschalspesen Leitende oder Aussendienst- Mitarbeiter Höhe bis zu 5% des Bruttolohnes Deklaration auf dem Lohnausweis Müssen durch die Steuerverwaltung mittels Spesenreglement genehmigt werden 29

30 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Zusammenfassung Auslagenersatz durch Arbeitgeber Durch geschickte Kombination von Pauschalspesen und der Regelung von „Fallpauschalen“ als effektive Spesen können einem Mitarbeiter substanzielle Beträge in Form von steuer- und sozialabgabefreien Leistungen ausgerichtet werden! Beispiel: Leitender Mitarbeiter mit CHF 100‘000 Bruttolohn Pauschalspesen 5% von CHF 100‘000 CHF 5‘000 Fallpauschale - 70 Halbtage à CHF 40 CHF 2‘800 50 Ganztage à CHF 70 CHF 3‘500 Total Auslagenersatz CHF 11‘300 30

31 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Geschäftswagen 0.8 bzw. 9.6%- Regelung dürfte hinlänglich bekannt sein! Auf richtige Deklaration auf dem Lohnausweis achten… Bei einem Fahrzeug mit einem Anschaffungspreis von CHF 50‘000 fallen für den Mitarbeiter Kosten in der Höhe von CHF 4‘800 an… je nach Regelung (Kosten werden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen aber zuvor zunächst hinzugerechnet), resultiert eine Gesamtbelastung für den Mitarbeiter (in Form von zusätzlichen Einkommenssteuern) in der Höhe von rund CHF 2‘000. 31

32 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Berufliche Vorsorge Kader-Vorsorgeplan 32

33 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Beispiel für möglichen Kaderplan BVG-Minimum Möglicher Kaderplan Maximal koordinierter Lohn CHF 59‘670 Obere Limite CHF 84‘240 AHV-Lohn Abzgl. Obligat. Sparbeitrag 25-34 Jahre 7 % 20 % 35-44 Jahre 10 % 45-54 Jahre 15 % 55-65 Jahre 18 % Finanzierung Je hälftig AN/AG AG 33

34 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Beispiel für Lohnnebenleistung BVG (überobligatorisch) Mitarbeiter, 40-jährig, Bruttolohn CHF 120‘000 Berechnung Betrag BVG-Beitrag Gesetzliches Minimum CHF 59‘670 x 10% Finanzierung ½ AG / ½ AN CHF 5‘967 Überobligatorisch AHV-Lohn über der oberen Limite BVG gemäss Gesetz: CHF 120‘000 – CHF 84‘240 Versicherter Lohn: CHF 35‘760 x 20% Finanzierung 1/1 AG CHF 7‘152 Total Beiträge CHF 13‘119 34

35 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Zusammenfassung Berufliche Vorsorge Die BVG-Beiträge stellen für den Arbeitgeber geschäftsmässig begründeten Aufwand dar Der Arbeitgeber reduziert seine Sozialversicherungsabgaben Für den Arbeitnehmer erhöht sich aufgrund der überobligatorischen Vorsorgebeiträge sein persönliches Alterskapital. Zum Zeitpunkt der Äufnung fallen keinerlei Einkommenssteuern an. Durch den höheren versicherten Lohn ist der Arbeitnehmer auch für die Risiken Invalidität und Tod besser abgesichert Durch den höheren versicherten Lohn ergeben sich interessante Einkaufsmöglichkeiten für „fehlende Beitragsjahre“ 35

36 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Weiterbildung / Ausbildung Gemäss Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises müssen Beiträge des Arbeitgebers für Aus- oder Weiterbildungen des Mitarbeiters bis zu einer Höhe von CHF 12‘000 nicht deklariert werden. Tragen die Mitarbeiter diese Kosten selbst, sind nur die Weiterbildungs- nicht aber die Ausbildungskosten bei der privaten Steuererklärung abzugsfähig. Ausbildungskosten bis zu CHF 12‘000 pro Jahr sollten daher auf jeden Fall durch den Arbeitgeber bezahlt werden (ggf. mit gleichzeitiger Lohnreduktion für diesen Zeitraum) 36

37 Steueroptimierte Lohnnebenleistungen
Ausbildungskosten Beispiel Übernahme Ausbildungskosten durch Arbeitnehmer Arbeitgeber Bruttolohn Mitarbeiter CHF 100‘000 CHF 100‘000 Übernahme Ausbildungskosten CHF 10‘000 Bruttolohn Neu CHF 100‘000 CHF 90‘000 Einkommenssteuerbelastung 21.5 / 20% ./. CHF 21‘500 ./. CHF 18‘000 Übernahme Ausbildungskosten ./. CHF 10‘000 Nettoeinkommen Mitarbeiter CHF 68‘500 CHF 72‘000 37

38 Inhaltsverzeichnis Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel) Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler) Fragen aus dem Publikum 38

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
TRETOR AG Industriestrasse 7 4410 Liestal Tel 39


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