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Veröffentlicht von:Gebbert Landsiedel Geändert vor über 11 Jahren
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SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter
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SSB – Folie 2 © Schweizerischer Samariterbund Übersicht: Die Kernprobleme Unterscheidung von -Spesen (Auslagenersatz) -Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: -Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen -Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen Lösung für die Unfallversicherung Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)
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SSB – Folie 3 © Schweizerischer Samariterbund 5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen Erfassung aller Kosten Erlass eines Spesenreglements Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: Sitzungsgeld) Anlehnung an das Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?
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SSB – Folie 4 © Schweizerischer Samariterbund Spesen von Vorstandsmitgliedern Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen
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SSB – Folie 5 © Schweizerischer Samariterbund Spesen von Kadern Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung) Kleinauslagen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung
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SSB – Folie 6 © Schweizerischer Samariterbund Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien: Erlass von Mitgliederbeiträgen Geschenk bis CHF 500.- pro Jahr für Vorstandsmitglieder Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag
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SSB – Folie 7 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Vorstandsmitglieder: Stufe Samariterverein: CHF 1250.- bis CHF 2500.- pro Jahr Stufe Kantonalverbände: CHF 1500.- bis CHF 3000.- pro Jahr
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SSB – Folie 8 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände: CHF 135.- bis 165.- pro Kurs- oder Trainingstag
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SSB – Folie 9 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst) Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen) Kleinauslagen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung Anerkennungs-Prämie Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-
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SSB – Folie 10 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Nächste Schritte: Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur -Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband -Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!) Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen
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SSB – Folie 11 © Schweizerischer Samariterbund Kritische Grössen beim Einkommen einer Person AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung: Ab CHF 2200.- pro Jahr Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF 19890.- pro Jahr Obligatorische zweite Säule: Ab CHF 19890.- p.a.
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SSB – Folie 12 © Schweizerischer Samariterbund Zusätzliche Komplikationen Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF 2200.-) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF 53040.- ausmacht.
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SSB – Folie 13 © Schweizerischer Samariterbund Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV- Ausgleichskasse Keine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs- kasse (bis CHF 19890.- p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind. Unser nächster Schritt: Publikation der vorhandenen Wegleitung
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SSB – Folie 14 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet Vermeidung der Putzfrauenregelung mit Kosten von CHF 100.- pro Person und Jahr Jeder Samariterverein und Kantonalverband -meldet seine Leute an und rechnet direkt ab -bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme Unser nächster Schritt: Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen
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SSB – Folie 15 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF 19890.- Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS: Lohnbuchhaltung Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge Pensionskassenlösung Unterstützung bei Anstellungen Unser nächster Schritt: Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?
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SSB – Folie 16 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen: Zusammenfassung Die Kantonalverbände und Samaritervereine -brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu maximieren; die Wegleitung hilft dabei -müssen die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen Die Zentralorganisation kann -eine nationale Lösung für die Berufsunfall- Versicherung anbieten -bei den Kantonalverbänden den weitergehenden Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen
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SSB – Folie 17 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen Abschluss Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?
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