Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Babes-Bolyai Universität, Cluj

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Babes-Bolyai Universität, Cluj"—  Präsentation transkript:

1 Babes-Bolyai Universität, Cluj
Wintersemester 2013/2014 Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf 1

2 Womit beschäftigen wir uns in dieser Woche?
Haftung? Kapitalgeber? Management? Rechtsformen Finanzierungs- alternativen Was eignet sich? Was wird benötigt? Was ist zu beachten?

3 Ziele der Veranstaltung: Was soll vermittelt werden?
1. Überblick über Rechtsformen und ihren sinnvollen Einsatz in Unternehmen mit allen (rechtlichen, kapitalmäßigen) Konsequenzen 2. Vorstellen wichtiger Rechtsformen mit ihren gesetzlichen Bedingungen sowie mit ihrer Wertung auf Eignung in der Praxis 3. Sonderformen der Rechtsformen und wichtige Rahmenbedingungen Hauptfinanzierungsarten (Fremd-, Eigenkapital, steuerliche Gestaltungs-möglichkeiten zur Kapitalbildung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung) 5. Detaillierte Vorstellung der Fremdfinanzierung mit ihren Haupt- und Sonderformen sowie begleitenden Bedingungen 6. Eigenfinanzierung am Beispiel der Aktien mit Sonderformen Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Selbstfinanzierung) und Sonder- formen (z.B. Liquidation von Vermögensteilen) 8. Gesamtfazit und Klausurvorbereitung

4 Dazu gibt Ihnen das Manuskript viele Informa- tionen und Platz genug, um Ihre ergänzenden Anmerkungen aus der Vor- Lesung einzu- tragen. Dies wird ergänzt durch Übungen

5 Historische Einordnung der Entwicklung zu
modernen Unternehmen Vom Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg bis zu den Global Playern der Gegenwart: Die Wirtschaft in Deutschland und in der Welt massiv verändert und weiterentwickelt. Viele Unternehmen sind heute auf dem Weltmarkt tätig. Daraus ergeben sich wichtige Rahmenbedingun- gen für die Unternehmensfinanzierung.

6 Wachsende Risiken insbesondere aus der Staatsver- Schuldung
Historische Einordnung der Wirtschaftsentwicklung: Die Zeit nach dem 2ten Weltkrieg Phase des Wiederaufbaus (Marshall Plan) Wirtschaftswunder Boom in den Jahren 1960 – 70 Probleme in der Folge 80iger Jahre Die japanische Konkurrenz, High-Tech Produkte Staatsverschuldung 90iger Jahre Kostenabbau (López) und Inflationsbekämpfung Bereinigung der Märkte (EU) Neue Technologie (Handy, Internet, UMTS) Die Jahre Weltweite Fusionen und feindliche Übernahmen Branchenbereinigungen, Aktienbaisse Finanzkrise 2007 (Bankensanierung) Staatskrise 2010 ff. (Ländersanierung) S. 1-2 Wachsende Risiken insbesondere aus der Staatsver- Schuldung

7 Was ist Inhalt der Vorlesung?
Das deutsche Handelsrecht und viele andere Rechtsgrundlagen nehmen heute starken Ein- fluss auf die Finanzierungsalternativen, indem sie für die Rechtsformen von Unternehmen zahl- reiche Vorschriften vorsehen: zum Beispiel für die Haftung der Unternehmung, für die Geschäftsführung und -vertretung für die Mindestausstattung der Unternehmen mit Eigenkapital (als Haftungsmasse) - für die Mitbestimmung in Unternehmen …

8 Daher beschäftigen wir uns zunächst mit den Rechtsformen von Unternehmen!
Teil 1: In welcher Rechtsform treten erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen in den Märkten auf ? Welche Möglichkeiten zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es? - Personengesellschaften - Kapitalgesellschaften - Wichtige Rahmenbedingungen Vorteile? Nachteile?

9 Einteilung der Betriebe nach ihrem Rechtscharakter
Betriebe mit… erwerbswirtsch.Zielen nicht erwerbsw.Zielen. nach nach öffent- Privatrecht lichem Recht Einzelunternehmen Genossenschaften Personengesellsch Stiftungen Kapitalgesellsch Versicherungsvereine Misch- und Sonder- formen S. 6 1

10 S. 6 2.2. Einzelunternehmen: Im juristisch engeren Sinne liegt ein Einzelunternehmen dann vor, wenn darunter die Tätigkeit eines nach dem Handelsgesetzbuch tätigen, voll haftenden Einzelkaufmanns verstanden wird. Die Einzelfirma ist ein Unternehmen, das auf Rechnung einer Einzelperson (des Eigentümers) betrieben wird. Der Inhaber trägt die volle Verantwortung, haftet persönlich und unbeschränkt. Einzelunternehmen eignen sich besonders für: - Kleingewerbetreibende Führt der Kaufmann sein Handels- - Handwerker gewerbe allein, ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesell- - Dienstleister schafter, ist er Einzelkaufmann mit Zusatz:„eingetragener - Freie Berufe Kaufmann (e.K.)“. - Existenzgründer 1

11 Was muss rechtlich beachtet werden? S. 6-7
Bei Gründung wird der Gründer automatisch zum Einzelunternehmer, wenn das in Gründung befindliche Unternehmen von ihm allein eröffnet wird. Bei Kleingewerbetreibenden, die keine vollkaufmännische Einrichtung (z.B. Buchhaltung) erfordern, können diese sich freiwillig ins Handelsregister ein- tragen lassen (nicht freie Berufe). Erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, werden alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernommen. Der „eingetragene Kaufmann (e.K.)“ ist Firmenbestandteil. Erfolgt keine Anmeldung im Handelsregister, genügt die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Kommune. Bei Vollkaufleuten besteht dagegen die Pflicht auf die Eintragung ins Handels-register. Mindestkapital wird bei Gründung eines Einzelunternehmens nicht verlangt (mittelbar aber Mindesteigenkapital zur Risikoprävention und als Nachweis, dass sich der Einzelunternehmer für sein Unternehmen engagiert). 1

12 S. 8 Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit Eintragung ins
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit : Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit Eintragung ins Handelsregister Nein (nicht möglich) Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsre-gister Abt. A, wenn eingetragener Kaufmann) Gewerbeanmeldung Nein Ja Firma Name + Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmerzusatz: z.B. Baustatikbüro Heiner Miller, Baustatikbüro Heiner Miller jr., Heiner Müller, Baustatikbüro Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister ein-getragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.) eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauf-frau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Heiner Miller, EDV-Handel Heiner Miller e.K., EDV Miller/EDV Miller e.Kfm., ... Beginn der Gesellschaft Sofort Geschäftsführung/ -vertretg. Unternehmer, alleine Überwachendes/beschließendes Organ Keines Beteiligung am Kapital Allein aus Privatvermögen, Selbst-finanzierung, begrenzte Kredit-basis, alleinige Gewinnbeteiligung Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzier-ung, Begrenzte Kreditbasis, alleinige Gewinnbeteiligung Steuern Einkommenssteuer Lohnsteuer (für die Angestellten) Umsatzsteuer Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers Sonstiges Gesetzliche Regelungen: Nur für freie Berufe gem. § 18 EKStG Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104 S. 8 1

13 Die wichtigsten Regeln der Einzelunternehmung Personengesellschaften
bzw. der Personengesellschaften im deutschen Recht in der Übersicht: S. 9 ff. 1

14 Was ist bei den Rechtsformen
von Bedeutung? - Die Eigenkapitalausstattung - Die Geschäftsführung und –vertretung - Die Haftung im Außenverhältnis der Unternehmung - Die Kreditwürdigkeit (Banken,Lieferanten) - Die Öffentlichkeit (Handelsregister) - Die Pflicht zur Rechnungslegung (GuV, Bilanz je Geschäftsjahr) - Die Rechtsgrundlagen (AktG, GmbHG, BGB, HGB, …) 1

15 Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit : S. 8 Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit Eintragung ins Handelsregister Nein (nicht möglich) Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsre-gister Abt.A ( wenn eingetragener Kaufmann ) Gewerbeanmeldung Nein Ja Firma Name + Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmerzusatz: z.B. Baustatikbüro Heiner Miller, Baustatikbüro Heiner Miller jr., Heiner Müller, Baustatikbüro Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister ein-getragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.) eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauf-frau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Vlad Munteanu - EDV-Handel oder Vlad Munteanu e.K., EDV oder EDV Munteanu e.Kfm., ... Beginn der Gesellschaft Sofort Geschäftsführung/ -vertretg. Unternehmer, alleine Überwachendes/beschließendes Organ - Haftung Keines, Privat- und Unternehmensvermögen Beteiligung am Kapital Allein aus Privatvermögen, Selbst-finanzierung, begrenzte Kredit-basis, alleinige Gewinnbeteiligung Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzier-ung, Begrenzte Kreditbasis je nach Privat- vermögen, alleinige Gewinnbeteiligung Steuern Einkommenssteuer Lohnsteuer (für die Angestellten) Umsatzsteuer Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers Sonstiges Gesetzliche Regelungen: Nur für freie Berufe gem. § 18 EKStG Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104 1

16 Rechtsformen: Personengesellschaften
Kleine Personengesellschaften: Bei ihnen schließen sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen (gewerblichen) Zweck zu- sammen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mindestens zwei Gesellschaftern: (zum Beispiel: Rechtsanwaltskanzleien Juristen, Ärztezentren, Steuerberatungsbüros, Lottogemein-schaften, …) Haftung der GbR: mit dem Geschäftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter! Zuständigkeiten: Geregelt im Gesellschaftsvertrag

17 Rechtsformen: Personengesellschaften
Kleine Personengesellschaften: Partnerschaftsgesellschaften (PartG): Auch sie zählen zu den Personengesellschaften und eignen sich für freiberufliche Tätigkeiten, für die die Rechtsform der GmbH (noch) nicht in Frage kommt. Gründung: - durch mindestens zwei Partner (=Gesellschaf- ter) mit Partnerschaftsvertrag und Eintragung ins Partnerschaftsregister Haftung: - Wie bei der GbR (Ausnahme: Fehler in der Berufsausübung – dafür gibt es Versicherungen)

18 Rechtsformen: Personengesellschaften
Größere Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaften: OHGs sind besonders für mittlere Unternehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen (als Kapitalgeber und Geschäftsführer/-vertreter) gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben und in der Gesellschaft alleine zuständig sein wollen. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

19 Rechtsformen: Personengesellschaften
Kommanditgesellschaften (KG): KGs sind besonders für kleinere bis mittlere Unter- nehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natür- liche oder juristische Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Mindestens 1 Gesellschafter ist Vollhafter (Komple- mentär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter tritt als Teilhafter (Kommanditist) auf. Vollhafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen, Teilhafter nur mit ihrem Geschäftsanteil! Verteilung von Gewinn/Verlust in angemessenem Verhältnis

20 Rechtsformen: Personengesellschaften
Kommanditgesellschaften (KG): - Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. - Kein Mindestkapital vorgeschrieben - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% pro Jahr Komplementär: Vollhafter haftet auch mit seinem Privatvermögen Geschäftsführung + -vertretung durch jeden Komplementär (aber: andere Regelung ist möglich) Kommanditist: Ist nur Teilhafter Nimmt nicht an der Geschäftsführung und –vertretung teil Haftet nur mit seinem Geschäftsanteil

21 Rechtsformen: Personengesellschaften
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) Sie soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten EU-Ländern erleichtern und zählt zu den Handelsgesellschaften. - Gründung durch natürliche Personen (Personenge- sellschaften, Handelsregister A) - Mindestens zwei Mitglieder müssen aus unterschied- lichen EU-Ländern sein - Sie darf maximal 500 Personen beschäftigen - Sitz der EWIV muss in EU (ggf. in der EFTA) liegen - Eine oder mehrere Personen sind Geschäftsführer - Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen (Ausnahme: assoziierte Mitglieder aus Drittländern)

22 Speziell auf die EU zugeschnittene Sonderform:
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung: Gesellschafter: Mind. 2 aus unterschiedlichen EU-Staaten Rechtsform: Wird in Deutschland unter Handelsregister A bei den Personengesellschaften geführt Firmensitz: Im Gebiet der EU + EFTA Rechte der Mitglieder: Stimmrecht (je 1 Stimme) Geschäfts oder mehrere natürliche Personen führung und –vertretung: Haftung: Alle Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuld- nerisch S. 13 1

23 S. 9-12 - 1 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gem. BGB
Partnerschaft gem. PartGG Offene Handelsgesellschaft gem.HGB Kommanditgesellschaft gem. HGB. Mindestanzahl der Gründer 2 Form Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich Schriftlicher Partnerschaftsvertrag Gewerbeanmeldung Nein Ja (Handelsregister Abtg A) Ja (Handelsregister Abteilung A) Firma Keine Name mind. 1 Partners mit Zusatz und Partner oder Partnerschaft so-wie alle in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Z.B. Müller und Partner, Rechtsanwälte, Müller Partnerschaft, Steuerberater, Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater Name mind. 1 Gesellschafters mit Zusatz OHG sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen oder Namen aller Gesellschafter. Beispiel: Maier OHG, EDV-Handel Maier OHG Name mind. 1 persön-lich haftenden Gesellschafters (Komplementär) mit Zusatz sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen Beispiel: Hertner KG, EDV-Handel Hertner KG Geschäftsführung / -vertretung Alle Gesellschafter gemein-schaftlich Alle Partner jeweils für ihre Tätigkeit. Vertragliche Regelungen sind möglich, jedoch kann kein Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Jeder Gesellschafter einzeln. Nur persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einzeln. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Gewinnbeteiligung Nach Köpfen Angemessener Anteil 4% des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag Rest: angemessenes Verhältnis Haftung Gesellschafter persönlich und solidarisch mit Privat- und Ge-sellschaftsvermögen Partner persönlich und solidarisch mit Privat- und Partnerschaftsver-mögen. Die Haftung aus der Tätig-keit kann vertraglich beschränkt werden. Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner mit Privat- und Gesellschaftsvermögen Gesellschaft mit ihrem Betriebsver-mögen, Komplementär mit Privatvermögen, Kommanditist (nur beschränkt) mit seinen Einlagen Verlustbeteiligung Nach Vertrag Nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag Angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag Steuern Einkommen-,Lohn- (für Angestellte), Umsatz-*, Gewerbesteuer ( * soweit gewerbliche Tätigkeit). Einkommensteuer, Lohnsteuer (für Angestellte), Umsatzsteuer*. Umsatzsteuer*, Gewerbesteuer*. Einkommensteuer. Lohnsteuer (für Angestellte), Gewerbest.* Überwachendes/beschließendes Organ - Sonstiges Nur für freie Berufe Gem. §18 EKStG S. 9-12 1

24 Die wichtigsten Regeln Kapitalgesellschaften
S. 14ff. Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: 1

25 Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter-
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft? Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersön- lichkeit (juristische Person) und Zusatz (AG, GmbH). Daher kann sie in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Sie ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens und ist Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden. Sie haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

26 Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter-
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft? Kapitalgesellschaften treten auf als : Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Sonderform (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, Societas Europaea – SE)

27 Rechtsform der GmbH: Gründung: erfolgt durch eine oder mehrere Personen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Gesellschaftervertrag (in notarieller Form) auf der Grundlage des geltenden Rechtes, der von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss (§§2-3 GmbHG). Der Gesellschaftervertrag enthält: Die Firma und den Sitz der Gesellschaft Den Gegenstand der Unternehmung Den Betrag des Stammkapitals (den die Gesellschafter auf- bringen) mit mindestens ,00 Euro Die Zahl und die Höhe der Geschäftsanteile (ggf. weitere Leistungen die jeder Gesellschafter als Einlage auf das Stamm- kapital (Stammeinlage) bereitstellt. Insgesamt müssen bei Gründung 50% aller Einlagen geleistet werden (die > 100 Euro und durch 50 teilbar sein müssen). Die Regelungen für die Gesellschafterversammlung und für die Geschäftsführung/-vertretung S.14-15 1

28 Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): : Rechts = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens. = Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden. = haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen. Grund = Seit mind ,- Euro, vorher ,- DM Stamm = Mind Euro, auf volle Euro lautend. kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst Euro, (§§7 und 36a AktG) hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis ,- erreicht sind). Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der GmbH = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- aktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang). Höhere Nennbeträge müssen auf volle Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit , vorher DM 5,-) hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG) schiedlich sein. Haftung: = In Höhe des Gesellschaftsvermögens = Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nenn- wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. Eigen = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz- kapital: gewinn und dem Bilanzverlust. Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ) Geschäftsführung. S.14,15 1

29 Kapitalgesellschaften:
Rechtsform der Aktiengesellschaft Jede Aktiengesellschaft muss mindestens € Grundkapital haben, das ihr gehört und mit dem sie arbeiten kann (Damit kann sie in Anlage- und Umlauf-vermögen investieren oder Verluste ausgleichen). Dieses Grundkapital wird durch Aktionäre aufge- bracht, die sich mit ihren Aktien am unternehme-rischen Risiko beteiligen. S.16-20 1

30 Kapitalgesellschaften:
Rechtsform der Aktiengesellschaft Art der Aktien: Nennwertaktien (Mindestbeteiligungsbetrag am Grundkapital = mindestens 1 Euro) bzw. Stückaktien (1/10000tel Beteiligung am Grundkapital – muss auch wieder mindestens 1 Euro betragen Stammaktien (mit normalen Rechten wie Stimmrecht, Recht auf Gewinnausschüttung, Informationsrecht) - bzw. Vorzugsaktien (höhere Gewinnausschüttung als bei den Stammaktien) Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Namensaktien S.16-20 1

31 Kapitalgesellschaften:
Rechtsform der Aktiengesellschaft Art der Aktien: Nenn- bzw. Stückaktien (Mindestanteil am Grundkapital = 1 Euro) Stamm- bzw. Vorzugsaktien Inhaber-, Namens-, vinkulierte Namensaktien Organe der Aktiengesellschaft: Hauptversammlung (Gremium und Interessenvertretung der Aktionäre der AG = beschließt über alle wichtigen Entscheidungen) Vorstand (Geschäftsführung und –vertretung der AG) Aufsichtsrat (fachliches Kontrollorgan, kontrolliert den Vorstand) S.16-20 1

32 Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): : Rechts = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens. = Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden. = haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen. Grund = Seit mind ,- Euro, vorher ,- DM Stamm = Mind Euro, auf volle Euro lautend. kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst Euro, (§§7 und 36a AktG) hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis ,- erreicht sind). Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der GmbH, = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- aktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang). Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten (§8 Abs Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit , vorher DM 5,-) hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG) schiedlich sein. = Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nenn- wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. (§8Abs.4 AktG). Sie sind unteilbar. Eigen = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz- kapital: gewinn und dem Bilanzverlust. Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ) Geschäftsführung. S.16-20 1

33 Was sollten Sie für die Klausur wissen?
Was ist eine Handelsfirma? Wer kann die Firma leiten bzw. nach außen vertreten? Welche Handelsbücher müssen geführt werden? Was sagt der Gesetzgeber zum Jahresabschluss? 2. Was ist eine OHG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann ein Gesellschafter ausscheiden? 3. Was ist eine KG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist 4. Was ist eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung? S. 6-13 1

34 Bitte beantworten Sie anhand der Gesetzesunterlagen die nach-
Übung: Bitte beantworten Sie anhand der Gesetzesunterlagen die nach- stehenden Fragen: 5. Was ist eine Kapitalgesellschaft? Wie wird sie juristisch be- handelt? Auf welchen Rechtsquellen ist sie begründet? Wie haftet sie? Wie wird ihr Eigenkapital bereitgestellt? Welche Rechte und Pflichten lassen sich daraus ableiten? 6. Was ist eine Aktiengesellschaft? Wie wird sie gegründet? Wieviel Grundkapital muss sie haben? Wie setzt sich das Grundkapital zusammen? Wie ist hier die Haftung geregelt? Welche Organe gibt es? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert? Wie heißt die Versammlung der Aktionäre und welche Rechte und Pflichten hat sie? 7. Was ist eine GmbH? Wie wird sie gegründet? Wieviel Stamm- kapital muss sie haben? Wie ist hier die Haftung geregelt? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert? S.14-20 1

35 Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:
In ihren Möglichkeiten, Eigenkapital zu beschaffen und bei Verlusten zu haften: (Eigenkapital ist die Haftungssubstanz der Unternehmung und wird für Risikoinvestitionen benötigt). Kapitalgesellschaften können durch Aktien/Stammeinlagen sehr viel Eigenkapital sammeln. Ihre Kreditwürdigkeit hängt daher an der Höhe des Eigenkapitals, da die Anteilseigner nicht mit ihrem Privatvermögen haften. (Problematisch: GmbH mit Euro Mindeststammkapital) Personengesellschaften sind auf das Vermögen angewiesen, das der/die Unternehmer hat/haben und das zur Haftung mit herange- Zogen wird. Je nach Vermögenslage kann hier die Beschaffung von Eigenkapital limitiert sein (Ausnahme: Kommanditgesellschaft). 1

36 Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?
Teil 2: Finanzierung einer Unternehmung

37 Wir kennen jetzt die Bedeutung der Rechts-
form für die Unternehmensfinanzierung: Wieviel Eigenkapital (Stammkapital bei der GmbH, Grundkapital bei der AG) kommt von den Mitunternehmern/ Gesellschaftern/Aktionären? Was erwarten die Kreditgeber bei der Haftung? 1

38 ? Jetzt stellt sich die Frage: Welchen Stellenwert hat dasThema
Finanzierung in einer Unternehmung ? Welche Hauptfinanzierungsarten gibt es? Wofür wird Kapital benötigt? Wie sind die Spielregeln? ? 1

39 Wofür benötigt ein Unternehmen Kapital?
S.3 1

40 Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen:
Auftrags- beschaffung Markttransparenz Marketing Auftragsbearbeitung Service ... Beschaffung /Versorgung: Einkauf Betriebsmittel Lagerverwaltung Hilfsbetriebe (intern/extern) ... Kalkulation: Mengen- und Wertegerüst Auftrags- und Arbeitskalku- lation Nachkalkulation ... Produktion: Terminplanung Qualität Wertschöpfungskette und - tiefe ... Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten: Vermögensstruktur: Anlagevermögen Umlaufvermögen ... Kostenstruktur: Kostenplan und -budget Kostencontrolling Einparungspotenzial durch Rationalisierung /Produktivitätsstei- gerung ... Kapitalstruktur: Eigenkapital Fremdkapital Liquidität ... Personal Sachmittel (Standort, Maschinen, Lager ...) Know How Optimierungsent- scheidungen ... 1

41 Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
Klärung wichtiger Begriffe aus der Betriebswirtschaftslehre Wichtig ist, für die Begriffe den richtigen Inhalt zu definieren, um Mißverständnisse zu vermeiden. Beispiel: Liquidität Was ist das? Was muss man unter diesem Begriff verstehen? Was bedeutet er? S

42 Liquidität eines Wirtschaftssubjektes
(einer Unternehmung) Eigenschaften von Vermögensteilen zur Rückverwand- lung in Geld = Liquidierbarkeit Deckungsver- hältnis von Vermögens- teilen zu den Verbindlich- keiten einer Unter- nehmung Zahlungs- mittelbe- stand bei einer Unterneh- mung in einem bestimmten Zeitpunkt Eigenschaft von Unternehmungen, jederzeit zu einem Zeitpunkt bzw. in einem Zeitraum zahlungsfähig zu sein. überliquide unterliquide (optimal) liquide

43 Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
Klärung wichtiger Begriffe aus der Betriebswirtschaftslehre Beispiel: Liquidität Die wichtigste Definition der Liquidität für Unternehmen ist, dass diese immer die Fähigkeit haben müssen, ihre Rech- nungen fristgerecht bezahlen zu können! S

44 Sie beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer
Insolvenzordnung: Sie beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer Unternehmung, jederzeit fristgerecht ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Kann sie das nicht mehr, muss sie Insolvenz anmelden! Geregelt ist das in folgenden §§: § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten) § 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit droht) § 19 InsO (Überschuldung liegt vor) S.23-24 Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert? Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend an? 1

45 Warum ist das deutsche Insolvenzrecht so scharf geregelt?
Was will das deutsche Insolvenzrecht erreichen? Frühzeitige Sanierung und Rettung von Unternehmen Welche Interessen nimmt der Staat hier wahr? Sicherung der Arbeitsplätze, der Sozialabgaben und Steuereinnahmen, Erhaltung der Wirtschafts-kraft am Standort Deutschland, … Was voll insbesondere § 18 InsO bewirken? Frühzeitiges Erkennen für den Unternehmer, dass sein Unternehmen Probleme bekommt und dass er reagiert. Was passiert bei Mißachtung des Insolvenzrechtes? Es liegt ggf. ein Strafdelikt vor (bis 1 Jahr Gefängnis)

46 Liquidität = Finanzielles Gleichgewicht
Ein Unternehmer hat die Situation, dass seine technische, seine finanz-wirtschaftliche und seine Absatzsituation nicht zusammenpassen. Welche Handlungsempfehlungen würden Sie ihm als seine Unterneh- mensberaterin/sein Unternehmensberater geben, wie er bestmöglichst entscheiden soll? technische Kapazität: Finanzwirtschaftliche Absatzmöglichkeit Handlungsempfehlungen? Kapazität: in den Märkten: 1.000 Einheiten Einheiten Einheiten /Monat /Monat /Monat 1.000 Einheiten Einheiten Einheiten /Monat /Monat /Monat 800 Einheiten Einheiten Einheiten /Monat /Monat /Monat 1.000 Einheiten Einheiten Einheiten /Monat /Monat /Monat 1.000 Einheiten/Monat Einheiten/Monat Einheiten/Monat

47 Wie kann Insolvenz vermieden werden?
D.h.. Wieviel Kapital brauche ich ständig, Um immer zahlungsfähig zu sein? Hilfsmittel: Finanzplanung! Planung der Einnahmen und Ausgaben Aus heutiger Sicht, um zu erkennen, ob das Unternehmen in Zukunft Liquiditätsengpässe oder –überschüsse haben wird. Revolvierende Finanzplanung: Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Quartal 4 Quartal 5 Quartal 1

48 Grundsätze der Finanzplanung:
- Vollständigkeit ( Erfassung aller Ein- und Aus- zahlungen! ) - Zeitpunktgenauigkeit: ( Wann werden Zahlungen liqui- ditätswirksam? ) - Betragsgenauigkeit: ( Möglichst genaue Zahlungshöhe !) - Elastizität: ( Einbau von Änderungen in den Finanzplan sofort und vollständig !)

49 Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:
Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung? S. 26 Be- zahlung Verkauf/Aus- Lagerg. lieferung Fertig- produkte Er- probung Ausgaben /Einnahmen Lagerg. Fertig- produkte Produktion Produktion Einkauf Einkauf Zeit Jan Febr März April Mai Juni Juli August Sept. … Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs: Kapital- bedarf Kontokorrent für Saisonbedarf (saisonaler) Spitzenbedarf Darlehen Eigenkapital für länger- fristigen Bedarf Finanzieller Sockelbedarf Zeit Der Sockelbetrag sollte ( insbes. bei Existenzgründung ) langfristig ( Jahre ), der Spitzenbe- darf (Projektfinanzierung) kurz- bis mittelfristig ( i. R. 3 Monate bis 1 Jahr ) finanziert werden. 1

50 Die Unternehmung muss also fortlaufend ihren
Kapitalbedarf prüfen und entsprechende Maß- nahmen einleiten, um jederzeit zahlungsfähig zu sein. Welche Kapitalbeschaffungsvarianten stehen dafür zur Verfügung? 1

51 das Unternehmen zwecks Investitionen Kapital zu beschaffen?
Welche 4 Hauptmöglichkeiten hat das Unternehmen, sich für das Unternehmen zwecks Investitionen Kapital zu beschaffen? Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredite = Fremdkapital von Kreditgebern) Eigenfinanzierung (siehe Rechtsformen: Beteiligungs- bzw. Eigenkapital einer Unternehmung) 3. Selbstfinanzierung (aus steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und einbehaltenen Gewinnen) 4. Sonderformen (Freisetzung von nicht produktiven Unterneh- mensteilen, um dort gebundenes Kapital für lohnendere Inves- titionen freimachen zu können) 1

52 Systematik der Fremdfinanzierung:
Nach der Fristigkeit - kurzfristiger Kredit, - mittelfristiger Kredit, - langfristiger Kredit. Nach der Verwendung - Betriebsmittelkredit, - Projektfinanzierung, - Zwischenkredit Nach den Sicherheiten - Realkredit - Personalkredit Nach dem Kreditgeber - Kunden-, Lieferanten-, Bankenkredite, - Ausgabe v. Gläubiger papieren Nach dem Kreditnehmer - Private Kreditnehmer - öffentliche Kreditnehmer - Kreditleihe (Akzept-/Avalkredit), - Geldmittelfin.(Geldleihe), - Sachmittelfin. (Leasing). Nach Mittel- bereitstellung Siehe auch: K.-D. Däumler, 7. Aufl., Herne/Berlin 1997, S. 92 Nach der Kredithöhe - Großkredite (§13 KWG), - Millionenkredite (§14 KWG), - Kredite>125 TEuro(§18 KWG). Nach dem ver- einbarten Zins - (Zins-)Variables Darlehen, - Festzinsdarlehen. - Annuitätendarlehen, - Endfälliges Darlehen. Nach Tilgungs- regelung

53 Dazu stellt sich die Frage: Wann und wieviel Fremdkapitaleinsatz
lohnt sich für ein Unternehmen? Dazu zwei theoretische Abhandlungen: Leverage und Dean 1

54 Interpretation des Leverage - Effektes:
(Leverage kommt aus dem Englischen und bedeutet: Hebel) Re (%) FK Re=f( ) EK r - if Solange der Sollzinssatz if unter der Investitionsrendite r liegt, wächst die Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK) (r, if und EK sind konstant unterstellt!) S.27-29

55 (%) if r Bearbeitungs- 10,0 zentrum 4 Universalmaschine D Bohrwerk 7
Die Methode des Kapitalbudgets: (%) if r Bearbeitungs- 10, zentrum 4 Universalmaschine D Bohrwerk 7 Sicherungsübereig- nung div. Maschinen 7,5 Bankdarlehen mit GS 5,0 KfW-Darlehen mit GS Versandzentrum B Eigenkapital (nach Steuern) Modernisierung Fuhrpark 2,5 C (TDM) Vorteilhafte Investitionen Unvorteilhafte Investitionen

56 Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:
S.29-31 FK-Zinsen = if Investitions- rendite = r(%) Finanzierungsmöglichkeiten if=f1(C) Investitionsmöglichkeiten r = f2(C) C(TDM) Copt

57 Welche Rechte und Pflichten übernimmt der Gläubiger gegenüber seinem
Kreditnehmer (Schuldner)? 1

58 Der Status des Gläubigers:
Merkmale: Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung: Ansprüche des Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Kapital Fremdkapitalgebers dienst (Zins-/Tilgung) und bei Insolvenz auf anteilige Konkursmasse Mitbestimmung des Formal keine. Aber bei Fehlentwicklungen in Fremdkapitalgebers Unternehmung hat FK-Geber starken Einfluß auf die Geschäftsführung. Verfügbarkeit des Fremdkapital wird in der Regel befristet bereit- Fremdkapitals gestellt ( per Tilgung oder per Endfälligkeit) Haftung des Aus der Gläubigerstellen entsteht keine Fremdkapitalgebers Haftung. Steuerliche Behand- Fremdkapitalzinsen sind bei Unternehmungen lung (Kreditnehmer) als Aufwand absetzbar.

59 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit ein Darlehen/ein Kredit möglich ist? 1. Kreditfähigkeit was bedeutet das in 2. Kreditwürdigkeit der BWL und in der 3. Sicherheiten juristischen Praxis 1

60 1. Wann sind Privatpersonen juristisch kreditfähig?
und Unternehmen juristisch kreditfähig? 1

61 S.33 Kredit- fähig- keit Eltern, bei grobfahr- lässigem Verstoß
gegen Aufsichtspflicht 1

62 2. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Privatpersonen:
Wie ist seine Vermögenslage (Anlagen, Schulden) ? Wie ist sein bisheriges Zahlungsverhalten aus Sicht der Hausbank? Gibt es von dritter Seite Informationen und Erkenntnisse zum Zahlungsverhalten des Schuldners? 1

63 Wertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):
Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank bei Privatpersonen: HfWU – RE/MAX, Immobilienfinanzierung, WS 2012/2013 Wertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners): Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau- /Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital vorhanden. Neutrale Verhältnisse: Verschuldung ist zwar vorhanden, wird aber durch Vermögenswerte mindestens ausge- glichen (z.B. Aktiendepot, werthaltiges Immo- bilienvermögen, ...). Eigenkapital ist vorhanden. Angespannte (risiko Es besteht beim Bau-/Kaufinteressenten keine reiche) Verhältnisse: Vermögenswerte. Es ist kein Eigenkapital vor- handen (besonders erschwerend: negative Schufaeintragungen).

64 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Unternehmen:
S.33 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Unternehmen: Wie ist die Geschäftslage des Unternehmens in den letzten Bilanzjahren (Gewinne, Verluste)? Wie entwickelt sich das Unternehmen aktuell (Auftrags- lage, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu den Monaten des laufenden Geschäftsjahres, Entwicklung der Branche des Unternehmens, Analyse der aktuellen und erwarteten Konjunkturlage? Informationen von Dritten (Auskunfteien, Bankauskünfte) Eigene Beobachtungen aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen (Fähigkeiten des Managements, Betriebs- besichtigung) 1

65 Kreditwürdigkeitsprüfung bei Unternehmen:
1

66 Fremdfinanzierung durch Darlehens-/Kreditaufnahme
Bedingung Kreditfähigkeit (natürliche Personen ab Volljährigkeit = ab 18tem Lebensjahr) Darlehen / Kredit Bedingung Bedingung

67 Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:
- Was versteht der Darlehensgeber (Gläubiger) unter Sicher- heiten? - Warum werden Sicherheiten in der Regel bei Krediten und Darlehen verlangt? - Welche Hauptformen gibt es und was sichern sie (akzessorisch bzw. fiduziarisch)? - Werden Kredite nur wegen Sicherheiten bereitgestellt oder was muss der Gläubiger immer prüfen und sicherstellen? Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt: 1

68 Hauptbedingung für das Darlehen/den Kredit?
Grundsätzlich muss der Schuldner dauerhaft in der Lage sein, die vertraglich vereinbarten Zinsen für den Kredit und die Tilgungsraten (i. R. monatlich/quartalsweise) zu bezahlen. Sicherheiten sind zusätzlich erforderlich, damit der Gläubiger seine Restforderung (den noch nicht getilgten Teil der Kredites) durch die Sicherheit abdecken kann, falls der Schuldner seine Zahlungen dauerhaft beendet (z.B. wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, bei Unternehmen wegen Insolvenz etc.). Die typischen Hauptsicherungsarten sind: Realsicherheiten (hier gibt der Schuldner dem Gläubiger ein Grundstück, ein Gebäude, eine Maschine etc. als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites. Diese Sicherheit muss einen Wert haben. Sie werden auch dingliche Sicherheiten genannt). Personalsicherheiten (hier sichert eine dritte Person (der Bürge) Den Kredit mit seinem Einkommen und Vermögen). 1

69 Sicherungsumfang: (Welcher Kredit, welches Darlehen wird durch die
dingliche bzw. Personalsicherheit gesichert)? Akzessorische Sicherheit (Sicherheit mit enger Zweckerklärung) – Sichert nur ein spezielles Darlehen (Bedingung: Das Darlehen muss bereit- gestellt werden). Ist das Darlehen zurückgezahlt, muss die Sicherheit gelöscht werden. Die akzessorische Sicherheit ist immer an den Hauptvertrag (Darlehensvertrag) gekoppelt. 1

70 ? Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek) Hausbank:
Kreissparkasse Göppingen Gießerei Munteanu GmbH Fremdfinanzierung: Kontokorrent (Rahmen: ,- Le) mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage ,- Le) Kreditlinie für Betriebs- mittel ,- Le) Baudarlehen für eine Fertigungshalle ( ,- Le) ? Was wird mit der Hypothek gesichert? 1

71 Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)
Hausbank: Kreissparkasse Göppingen Gießerei Munteanu GmbH Fremdfinanzierung: Kontokorrent (Rahmen: ,- Lei) mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei) Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei) Baudarlehen für eine Fertigungshalle ( ,- Lei) das mit Darlehensnummer und Betrag genau bezeichnete Baudarlehen Akzessorisch sichert die Hypothek nur Ist das Baudarlehen getilgt, wird die Hypothek zwingend gelöscht! 1

72 Fiduziarische Sicherheit:
(Sicherheit mit weiter Zweckerklärung) – Sichert das gesamte Kreditverhältnis zwischen Gläubiger (Hausbank) und Schuldner. Die fiduziarische Sicherheit kann gestellt werden, ohne dass schon ein Kredit/Darlehen vereinbart ist (Eigentümergrundschuld). Hier kann der Gläubiger wählen, welcher der an seinen Schuldner ver- gebenen Kredite/Darlehen gesichert werden soll. Ist das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Sicherheit bestehen. Typisches Beispiel: Grundschulden. Fiduziarische Sicherheiten werden gerne mit Unternehmen verein- bart, die immer wieder Darlehen/Kredite brauchen (spart hohe Notarkosten). S.34 1

73 ? Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld) Hausbank:
Kreissparkasse Göppingen Gießerei Munteanu GmbH Fremdfinanzierung: Kontokorrent (Rahmen: ,- Lei) mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei) Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei) Baudarlehen für eine Fertigungshalle ( ,- Lei) ? Was wird mit der Grundschuld gesichert? 1

74 Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)
Hausbank: Kreissparkasse Göppingen Gießerei Munteanu GmbH Fremdfinanzierung: Kontokorrent (Rahmen: ,- Lei) mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei) Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Le) Baudarlehen für eine Fertigungshalle ( ,- Le) kann der Gläubiger wählen, was Bei fiduziarischen Sicherheiten er damit sichern möchte. Die Grundschuld ist nicht einem speziellen Darlehen zugeordnet. 1

75 Dingliche Sicherheiten: S.35-36
Finanzierung gegen Sicherungsübereignung der finanzierten Objekte: S.35-36 Vereinbarung eines Darlehens gegen die Absicherung mit Sicherungsübereignungs-vertrag (zum Kauf div.Vermögensobjekte) Kreditgeber = Bank Kreditnehmer = produzierendes Unternehmen Zusätzlich wird ein Nutzungsvertrag zuguns- ten des Kreditnehmers vereinbart (Besitzkon-stitut) Kreditnehmer wird Besitzer der Sicherungs-gegenstände, bis Kredit zurück- gezahlt ist. Bank wird Eigen- tümer, bis Kredit zurück- gezahlt ist. 1

76 S.36 Die Rechnung (Forderung aus Lieferung und Leistung) wird
dem Kreditin-stitut als Sicherheit ab- getreten. 1

77 Grundpfandrechte (an Grundstücken, Immobilien)
Arten der Grundpfandrechte: Hypothek §§ 1113 ff. BGB Grundschuld §§ 1191 ff. BGB Rentenschuld §§ 1199 ff. BGB Sonderform der Grundschuld Brief- hypothek Buch- hypothek Brief- grundschuld Buch- grundschuld 1

78 Grundbuch: Öffentliches Register, geführt in Baden-Württemberg durch Grund- bücher (Notare) Aufbau des Grundbuchs: Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsver- zeichnis und den drei Abteilungen (I, II, III) Abteilung I: Zeigt das Eigentümerverhältnis Abteilung II: Zeigt Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten Überfahrts-, Wohnrechte, … Abteilung III: Zeigt Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten S.40 1

79 1

80 Lageplan laut Kataster- Auszug Zuständig für Lage, Maße, Flächenan-
gaben: Landratsamt, kreis- freie Stadt 1

81 Aufbau der Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg
Oberste Vermessungsbehörde Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Obere Vermessungsbehörde: Landesvermessungsamt Untere Vermess- ungsbehörde - 35 Landratsämter - 9 Landkreise Flurbereinigungsbehörde 35 Landratsämter Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe 16 Städtische Vermessungs- dienststellen 146 Öffentlich Bestellte Vermessungs- ingenieure Das Liegenschaftskataster ist dafür zuständig, ein Verzeichnis aller katastermäßig (amtlich) ver- messenen und durch Grenzsteine markierte Teile der Erdoberfläche zu führen und zu pflegen Die vom Liegenschaftskataster erhobenen Daten (Flurbezeichnung, Maßangaben, …) werden vom Grundbuchamt übernommen und im jeweiligen Grundbuchblatt eingetragen! 1

82 1

83 Erste Sicherungsmöglichkeit: Realsicherheit
Zweite Sicherungsmöglichkeit: Personalsicherheit Personalsicherheit: Absicherung von Darlehen und Krediten mittels Vermögen /Einkommen einer Dritten Person, die für den Schuldner haftend eintritt, wenn dieser seinen Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlung) dauerhaft einstellt. Der Bürge wird bei Kreditvergabe ebenso auf Kreditwürdigkeit geprüft wie der Schuldner selbst. 1

84 Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Darlehensvertrag Kredit-institut Kredit- nehmer Darlehensauszahlung Rückzahlungsvereinbarung Bürge stellt Sicherheit Selbstschuldnerische Bürgschaft Der Bürge erwirbt durch Zahlung die Forderung und kann gegen Schuldner rechtlich vorgehen. Verzicht der Einrede der Voraus- klage heißt, dass Bürge auf erste Anforderung Restschuld des Kreditnehmers abdecken muss, wenn der die Zahlungen einstellt. Bürge Ausfallbürgschaft: Forderung: ,- € Kreditnehmer Kreditnehmer stellt nach Kreditinstitut haltig Zins-/Tilgungszahl- ungen ein. Bürge nutzt Recht auf Einrede der Vorausklage. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Kreditinstituts erbringen Euro ,-. Noch offene Restschuld: ,-€, wird dem Bürgen offengelegt. Bürge Erwirbt Forderung Bürge zahlt ,- €, wenn alle gegen Kreditnehmer Rechtsmittelder Bank ausgeschöpft sind.

85 Klassische Einteilung des Fremdkapitals nach Laufzeit der Kredite/Darlehen:

86 Laufzeiten von Krediten/Darlehen: S.45 ff.
Kurzfristige Mittelfristige langfristige Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen (bis ca. 1 Jahr) (>1 Jahr bis < 4 Jahre) (> 4 Jahre) z.B. Kontokorrent z.B. Konsumkredit z.B. Obligationen kredit, Wechsel (Autofinanzierung mit mit Laufzeit von kredit, … Laufzeit: 36 Monate) Jahren Seiten Seiten Seiten 52-63 1

87 Summe aller Tagessollzinsen ergibt die Zinslast pro Jahr
Lieferantenkredit: Nutzung Skonto Ausschöpfung Zahlung hinhalten des Zahlungsziels i.R. 2 % inner i.R Tage Zahlung erst halb 14 Tagen, im Preis einkal nach 30 Tagen, im Preis einkal kuliert nicht einkal- kuliert kuliert. Kontokorrentkredit: Sollsalden werden taggleich mit Sollzinsen berechnet: Sollsaldo x KK-Zins ./. 365 Tage = Sollzins pro Tag Summe aller Tagessollzinsen ergibt die Zinslast pro Jahr 1

88 Beispiel für den Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto:
Girokonto Munteanu OHG: Kreditrahmen: Lei Sollzinsen 9 % p.a: Buchungen: ,00 Lei Guthaben ,00 Lei Zinsen ,00 Lei für Rechnung - 210,00 Lei für Strom - 300,00 Lei in Bar Saldo ,00 Lei Guthaben ,00 Lei Zinsen ,00 Lei Miete + 320,00 Lei Rückzahlung Finanzamt - 240,00 Lei Telefonrechnung Saldo (%) ,00 Lei Kreditbeanspruchung (Lei) x 100 (= Sollstand) x 100 365 x 100 = 0,15041 Lei Zinsen

89 Girokonto Munteanu OHG: Kredit: 8.000 Lei Sollzinsen 9 % p.a:
Saldo ,00 Lei Lei Lohnzahlung Lei Versicherung Lei Autoreparatur Lei Handwerkerrechnung 9(%) 95(Lei) x 100 Saldo Lei Kreditbeanspruchung = 365 (Tage) x x 100 = 0, Lei Zinsen Lei Mieteinnahmen Saldo Lei Guthaben ,0 Lei Zinsen = 0,15041 Lei

90 Bei Unternehmen übliche kurzfristige Kredite:
Wechselkredit: Aufkauf von durch Wechsel gesicherte Forderungen Akzeptkredit: Von der Bank zugesagter Betrag, mit dem sie Wechsel des Kunden vorfinanziert Avalkredit: Kreditbürgschaft der Bank für gute Kunden 1

91 Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
Autokredit (Finanzierung von privat und gewerb- lich genutzten PKWs – über 56 % der Konsumen- tenkredite entfallen auf PKW´s) Barzahlung: 40 % Finanzierung: > 75 % Leasing: > 85 % 1

92 Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
flexible monatliche Rückgabe des Fahrzeugs Anzahlung Ratenzahlung Weiterfinanzierung Schlussrate Zahlung Schlussrate = Modelle der „Mehrwegefinanzierung“ 1

93 Finanzierungsbetrag in €
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten: Finanzierungsbetrag in € S-Auto-Kredit vario klassischer (linearer) Konsumentenkredit S-Auto-Kredit classic Dreiwege-Finanzierung 12 24 36 48 60 Laufzeit in Monaten 1

94 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen: Obligationen,
Anleihen, Schuldverschreibungen, Industrieobligationen, -anleihen, Zero Bonds, Wertpapiere gegen Zins und Tilgung sowie fest vereinbarter Laufzeit. Sie eröffnen dem Anleger den Gläubigerstatus! 1

95 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Rahmenbedingungen für die Emission von festverzinslichen Wertpapieren: Die Erstellung eines Prospektes (Emissions- oder Wertpapier- verkaufsprospekt) bei erstmalig öffentlich angebotenen Wert- papieren. Er ersetzt den Börsenzulassungsprospekt, wenn die Anleihe zur amtlichen Notierung an der Börse zugelassen wird. Einschaltung des zentralen Kapitalmarktausschusses ZKMA, der zwar eine freiwillige Instanz (ohne gesetzl. Grundlage) ist, in dem aber die hauptsächlich mit Emissionen beschäftigten Banken vertreten sind. Er berät in bezug auf die Emissionstätigkeit, trifft Absprachen über Zeitpunkt, Volumen, Ausstattung der einzelnen Anleihe und hat starken Einfluß. 1

96 Tilgungsmodalitäten von Obligationen / Anleihen
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen: Tilgungsmodalitäten von Obligationen / Anleihen S.53 Tilgungsvereinbarungen/Ausgabe- und Rücknahmekurs: - Während Laufzeit Tilgung in Tilgung in Tilgung in nur Zinsraten gleichen Jahresraten wachsenden Jahresraten unterschiedlichen Jahresraten zahlung ( = Annuitätentilgung) mit Hilfe Tilgungsfonds - Tilgung endfällig tilgungsfreie Zeit jährliche Annuität dem Fonds werden vom i.R. 5 Jahre (Zins + Tilgung) bleibt Unternehmen regelmässig gleich Geldbeträge zugeführt - Ausgabekurs Einteilung der Obli Tilgung wächst im Zeit- - durch Tilgungsfonds erfolgt frei- i.R. unter pari gation in Serien ana ablauf, da Zinsanteil händiger Rückkauf eines Teils z.B. 97 %, log Tilgungsterminen wegen kleinerer Rest der emittierten Wertpapiere über schuld fällt die Börse (insb. wenn der Börsenkurs unter dem späteren Tilgungskurs liegt) - Rücknahme Auslosung der Serie, Kurspflege kurs nach n die je Tilgungstermin Jahren = 100% getilgt wird. - Ausgabe unter pari, Kombination mit Auslosungstilgung je früher Serie getilgt möglich wird(100%), desto höher der Effektivzins 1

97 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Ausstattung der Obligationen: Anleihen weisen einen festen, in % vom Nennwert (Nominalwert angege- benen Zinssatz, den Nominalzinssatz auf, daher werden sie "festverzinsliche Anleihen" genannt. Ausnahmen davon gibt es bei: - Anleihen, bei denen die Umwandlung möglich ist (Konversion), - Floating Rate Notes, die mit variablem Zinssatz ausgestattet sind, Zero Bonds (Nullkupon-Anleihen), die keine laufende Verzinsung aufweisen. Die Tilgung der Obligation erfolgt entweder einmalig am Ende der Laufzeit oder ratenweise in gleichen, wachsenden oder unterschiedlichen Jahresraten. Nach bestimmter Wartezeit kann die Anleihe durch den Schuldner gekündigt und danach vorzeitig getilgt werden, sofern die Kündigung nicht ausge-schlossen wird. Sonderformen bei Anleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen dadurch, daß sie neben Zins und Tilgung weitere Rechte einräumen. Dafür werden i.R. geringere Zinsen gezahlt 1

98 ? Beispiele dazu: Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Wozu werden Großkredite in Form von Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zero Bonds, … benötigt? Beispiele dazu: ? 1

99 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldver- schreibungen, Pfandbriefe,….: = in Urkunden verbriefte Wertpapiere, die als Teilschuld- verschreibungen Darlehen (i.R. an Großkreditnehmer) vergeben und besondere Rechte/Privilegien beinhalten. In Deutschland i.R. Fremdemissionen durch ein Banken- konsortium und meist durch Grundschulden abgesichert. Industrieobligationen Wandel Options Gewinnschuld Genuß- Anleihen anleihen verschreibungen scheine 1

100 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Wandelanleihen: Sie sind Anleihen von Aktiengesellschaften, die ihren Eigentümern das Recht einräumen, in bestimmtem Zeitraum die Wandelanleihe in einem bestimmten Verhältnis in Aktien der AG umzutauschen (zu wandeln). Es handelt sich um eine Möglich- keit für den Anleger, der die Wandelanleihe neben Zins und Tilg- ung attraktiver macht. Durch Umwandlung wird aus dem Schuldtitel (Fremdfinanzierung) ein Beteiligungstitel (Eigenfinanzierung). Diese Möglichkeit wird vom Anleger durch niedrigeren Zins honoriert, der später durch Kurschancen der Aktien kompensiert werden kann. Verzichtet der Anleger auf die Wandlung, hält er die Wandelanleihe bis zur Fälligkeit oder kann sie verkaufen. Vorteil der Wandelanleihe: Erfolgt die Wandlung, dann steht der Aktiengesellschaft in entspre- chender Höhe langfristig verfügbares Eigenkapital zur Verfügung. = Statustausch 1

101 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Optionsanleihe: Sie räumt ihren Eigentümern das Zusatzrecht ein, während eines bestimmten Zeitraumes Wertpapiere (i.R. Aktien) zu erwerben. Gegenstand der Option ist das Recht auf Bezug von Aktien bzw. das Recht auf Erwerb zukünftiger Anleihen des Emittenten zu einem zum Zeitpunkt der Herausgabe der Optionsanleihe im voraus festgesetzten Preis (Optionspreis, -kurs). Für diesen Zu- satzanreiz ist sie mit niedrigerem Zins als vergleichbare Normal- anleihen ausgestattet. Vorteile der Optionsanleihe: Der Emittent (AG) sichert sich langfristig zinsgünstiges Fremdka- pital und beschafft sich bei Ausübung der Option durch die Anle- ger Eigenkapital sowie Liquidität durch Optionspreis. 1

102 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Gewinnschuldverschreibung: Bei derartigen Industrieobligationen werden neben Tilgung Zinsansprüche eingeräumt, die ganz oder z.T. Gewinn- bzw. Dividendenabhängig sind. Der Eigentümer der Teilschuldverschreibung (Gläubiger) wird am Ge-schäftserfolg der Unternehmung beteiligt, beim Participation bond durch Basiszins und dividendenabhängigen Zusatzzins bzw. beim income bond mit einem in voller Höhe gewinnabhängigen Zins. Genußscheine: Hier handelt es sich um Wertpapiere, die besondere Genußrechte insbeson-dere am Gewinn und am Liquidationserlös verbriefen. Sie werden meist im Zusammenhang mit Unternehmungsgründung für besondere Leistungen der Gründer bei Gründung (Gründergenußschein als Gründerlohn), für Unter-nehmungssanierung zum Ausgleich von Gläubigerverzicht, Kapitalherab-setzung, Zuzahlung auf Aktien (Sanierungsgenußschein oder Besserungs-schein als Sanierungslohn), bei Unternehmungsverschmelzung (Fusion als Verschmelzungslohn), zur Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ausgegeben. Die Banken haben die Möglichkeit, Genußkapital auf das haftende Eigenkapital anrechnen zu lassen (§ 10 abs. 1 KWG) 1

103 Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Schuldscheindarlehen: Sie sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite mit i.R. 1 bis 50 Mio. Euro, die ausserhalb der Börse über Nichtbanken- Kapitalsammel- stellen aufgenommen werden. Sie sind elastisch für die Bedürfnisse von Kapitalgeber/-nehmer gestaltbar (Höhe, Laufzeit, Zins-, Tilgungs-, Kün- digungsmodalitäten). Beteiligt sind die Schuldscheingläubiger ( Ver- sicherungsunternehmen, Pensionskassen, Banken, Bausparkassen, Sozial- versicherungen), die Schuldscheinnehmer (Industrie, Handel, Banken, Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post...). Sie werden durch Einschaltung von Maklern und Banken vermittelt, um einen Interessenausgleich zwischen den Vorstellungen der Gläubiger und Schuldner zu erreichen (z.B. Darlehenshöhe und Fristigkeit des Dar-lehens). Schuldscheindarlehen werden durch Forderungsabtretung übertragen (Zession). Ausstattung von Schuldscheindarlehen: Ausgestattet sind Schuldscheindarlehen ähnlich wie Obligationen, liegen aber im Nominalzins i.R. bis 0,5 %-Punkte über vergleich- baren Anleihezinssätzen. 1

104 Sonderformen der Fremdfinanzierung: Leasing
Factoring 1

105 Leasing: Leasing als Form der Investitionsgüterbeschaffung beinhaltet die vertragliche Verpflichtung des Leasinggebers, dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines festgesetzten (meist monatlichen) Entgeltes bestimmte Investitionsgüter zur Verfügung zu stellen, die aber im Eigentum des Leasinggebers verbleiben. Leasing ist die Alternative zum kreditfinanzierten Kauf.

106 S.61 1

107 1

108 Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
Unter Factoring wird verstanden, dass ein Factor gewerbsmäßig von Unternehmen Forderungen über-nimmt, diese vor Fälligkeit bevorschusst und so den beteiligten Unternehmen Liquidität bereitstellt. Das Factoring kann als echtes Factoring, unechtes Factoring, offenes oder stilles Factoring auftreten.

109 S.62-63 1

110 Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
Echtes Factoring: Finanzierungsfunktion (die Forderung wird vor Fälligkeit vom Factor vorfinanziert) Dienstleistungsfunktion (der Factor übernimmt die Buchhaltung und das Mahn- wesen und überwacht den Geldeingang) Delkrederefunktion (der Factor übernimmt das Ausfallrisiko) Unechtes Factoring: (Factor übernimmt nur die Finanzierungsfunktion)

111 Sonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
Offenes Factoring: Hier erfährt der Dritte (der die Forderung bezahlen muss), dass diese von einem Factor bevorschusst wurde und er (schuldbefreiend) an diesen bezahlen muss. Stilles Factoring: Hier erfährt der Dritte nichts von Factoringgeschäft. Er zahlt an seinen Lieferanten, der das Geld dann an den Factor weitergeben muss.

112 Zusammenfassung der Fremdfinanzierung
Die Fremdfinanzierung ist ein sehr umfassendes Instrument, das aber in der täglichen Arbeit von Unternehmen ständig benötigt und eingesetzt wird.

113 S.63 1

114 Zweite Hauptfinanzierungsart:
S.64 ff. Zweite Hauptfinanzierungsart: Eigenfinanzierung/Beteiligungsfinanzierung Aufbringung von Grundkapital einer AG mittels Verkauf von Aktien an Dritte Aufbringung von Stammkapital durch die Gesellschafter einer GmbH 1

115 ( = Beteiligungsfinanzierung )
Eigenfinanzierung ( = Beteiligungsfinanzierung ) Bei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbt derjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) am Unternehmen. Er wird Mitunternehmer mit allen Rechten und Pflichten und trägt das unternehmerische Wagnis mit !!! Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-, Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung S.64 ff. 1

116 1

117 Einteilung des Grundkapitals nach dem Beteiligungswert:
Beteiligungshöhe Mindestbetei- am Grundkapital? ligungsbetrag? Nennwertaktien z.B. 50 Euro mindestens 1,0 € bzw. Stück(Quoten-)aktien /1000tel am Grund- umgerechnet kapital der AG mindestens 1,0 € Dieser Anteil am Grundkapital darf nicht verwechselt werden mit dem täglichen Börsenkurs (aus Angebot und Nachfrage) der Aktie, der spekulative Erwartungen (Konjunktur, Gewinnentwicklung, Auf- tragslage) und Wertzuwächse aus der Substand (Zusatzkapital) enthält. 1

118 1

119 Einteilung des Grundkapitals nach dem Eigentümer:
Stammaktie: Inhaber der Aktie / des Depots, in das die Aktie eingebucht ist, ist Eigentümer. Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer und trägt ihn im Aktienbuch ein. (Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Namens- Aktien zeigen früh, ob feindliche Übernahme droht). Vinkulierte Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer, stimmt Dem Eigentumsübertrag durch Verkauf zu oder lehnt den Käufer ab (Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Verdacht auf feindliche Über- nahme kann bei diesen Aktien verhindert werden). 1

120 Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:
Stimmrecht: Mitentscheidungsrecht: Anspruch auf Dividende: Je Aktie eine Wahl des Aufsichtsrates Bei Gewinnerwirtschaftung Stimme Entlastung des Auf im Geschäftsjahr Beschluss sichtsrates/Vorstandes der Hauptversammlung Stammaktien: Vorzugsaktien: Dividendenvorzüge Stimmrechtsvorzüge Liquidationsvorzüge Höhere Dividenden- Eine Aktie bekommt Höhere Ausschüttung ausschüttung als mehrere Stimmrechte des Liquidationser- Stammaktien (prio (In Deutschland nicht löses als Stammaktie ritätisch, kummulativ) zulässig) 1

121 Beschluss der Hauptversamm- lung erforderlich 1

122 1

123 Dritte Hauptfinanzierungsart: Selbstfinanzierung (Erwirtschaftung von
S.64 ff. Dritte Hauptfinanzierungsart: Selbstfinanzierung (Erwirtschaftung von Zusatzkapital durch die Unternehmung) Aufbringung von Zusatzkapital einer Unternehmung durch Erwirtschaftung von Gewinnen Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die sich steuermindernd auswirken 1

124 Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen,
Selbstfinanzierung (= Erwirtschaftung von Kapital durch die Unternehmung aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit) Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen, die nur zum Teil an die Gesellschafter ausge- schüttet werden und durch Steuerzahlungen verloren gehen. Ein Teil der Gewinne bleibt im Unternehmen und erhöht so das Eigenkapital (Haftungskapital). Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die sich steuermindernd auswirken.

125 Vierte Hauptfinanzierungsart:
S.64 ff. Vierte Hauptfinanzierungsart: Sonderform der Freisetzung von bereits im Unternehmen gebundenem Kapital Hier werden unrentierliche Unternehmens- teile liquidiert (verkauft). Der Verkaufserlös steht dann für andere rentierliche Investitio- nen in zur Verfügung. (Es wird dabei der Unternehmung kein neues Kapital von den Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt) 1

126 Vierte Hauptfinanzierungsart:
Sonderform der Freisetzung von bereits im Unternehmen gebundenem Kapital Hier werden unrentierliche Unternehmens- teile liquidiert (verkauft). Der Verkaufserlös steht dann für andere ren- tierliche Investitionen in zur Verfügung. (Es wird dabei der Unternehmung kein neues Kapital von den Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt). S.64 ff. 1

127 Klausur zur Vorlesung Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Prof. Dr. Kopf Babes Bolyai Universität, Cluj Name: Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen. Frage 1 ist eine Pflichtfrage. Von den Fragen 2 – 4 (Wahlfragen) müssen nur zwei beantwortet werden. Möchten Sie zunächst alle Wahlfragen beantworten, dann machen Sie bitte mit ja kenntlich, welche zwei davon gewertet werden sollen (sonst werden nur die ersten zwei gewertet). Hilfsmittel keine. Bearbeitungszeit:15 Minuten. Viel Erfolg!

128 Ein mittelständischer Unternehmer mit Geschäftssitz in Cluj kommt zu Ihnen und bittet Sie um
Beratung: Frage 1: (Pflichtfrage: 6 Punkte) Wie erklären Sie ihm die Begriffe Einnahmen (3 P.) und Ertrag (3 P.)? Frage 2: (Wahlfrage: 12 Punkte) Erklären Sie dem Unternehmer das Insolvenzrecht. Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden (6 P.) Warum ist der Staat mit der Insolvenzordnung so hart ? Welche Ziele verfolgt er damit(6 P.) ? Wertung: ja nein Frage 3: (Wahlfrage: 12 Punkte) Der Unternehmer fragt Sie, ob für ihn interessant ist. Erklären Sie ihm das Factoring . Was bedeutet echtes und unechtes Factoring (6 Punkte), worin unterscheidet sich offenes von stillem Factoring ( 4 P.). In welcher Zinsphase ist Factoring besonders inter- essant (2 P.) Wertung: ja nein Frage 4. (Wahlfrage: 5 Punkte) Der Unternehmer will wissen, was eine Anleihe ist. Erklären Sie ihm den Aufbau einer Anleihe (6P.) und zeigen Sie ihm, was eine Wandelanleihe ist (8 P.) Wertung: ja nein 1


Herunterladen ppt "Babes-Bolyai Universität, Cluj"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen