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Wurzeln des modernen Föderalismus im Heiligen Römischen Reich

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Präsentation zum Thema: "Wurzeln des modernen Föderalismus im Heiligen Römischen Reich"—  Präsentation transkript:

1 Wurzeln des modernen Föderalismus im Heiligen Römischen Reich

2 Kaiser und Reich 1. Kaiser und Reich
- Wormser Hof- und Reichstag 1495 markiert Übergang von Hoftagen zu Reichstagen (Maximilian I.) Schwierigkeiten, da Kaiser verantwortlich für über 300 reichsunmittelbare Gebiete

3 2. Mitglieder im frühen Reichstag
3 Kollegien: Kurfürstenkollegium; Fürstenkollegium; Städtekollegium - keine Untertanen (stehen selbstbewusst gegenüber Kaiser durch autonome Herrschaftsrechte) ABER weder Kaiser noch Kollegium ist Souverän

4 3. Ritual - und Verfassungswirklichkeit
Präsenzkultur Ordnung immer wieder neu erzeugt (Huldigende, "solenne", Akte) äußere Formen wesentlich (Ordnung ist konkret, nicht abstrakt) Repräsentation beruht auf Identität (nicht Stellvertretung) Versammlung stellt ganzes Reich dar (Beschlüsse für Reich verbindlich) Diskrepanz zwischen Veränderungsbedürftigkeit- und fähigkeit (Westfälischer Frieden verstärkt dies)       - Reichsrecht wird zu "geheimer Wissenschaft“ - ABER: neue Maßstäbe entstehen (Christliche Werte)"Entzaubert Reichshuldigung" (Kleider albern; Krönung ist Komödie)

5 Einrichtungen des Reichs
Das Reich hatte damals ....             --> keine zentrale Regierung mit Behörden und Ämtern           --> keine regelmäßigen Steuereinnahmen           --> kein stehendes Heer

6 Die 3 wichtigsten Einrichtungen:
- Reichstag - die beiden höchsten Gerichte - 10 Reichskreise

7 -beiden höchsten Gerichte des Reichs:
-Reichstag: regelte außenpolitische Fragen, Steuern, konfessionelle Auseinandersetzungen wichtigste Aufgabe: Sicherung des Reichs verbindliche Beschlüsse, s.g. Reichsabschiede setzten beidseitiges Einvernehmen voraus. -beiden höchsten Gerichte des Reichs: Reichskammergericht sollte friedliche Lösung von Konflikten innerhalb des Landes garantieren. Reichshofrat wurde gegründet um sich in Rechtsangelegenheiten gegenüber den Ständen zu behaupten. -10 Reichskreise: Kreismitglieder waren geistliche und weltliche Landstände Aufgaben: Frieden sichern, Münz- und Geldwesen regeln, Truppen des Reichsheer stellen

8 Das Reich nach dem Westfälischen Frieden
Westfälischer Friede: Gesamtheit aller geschlossener Friedensverträge nach dem 30jährigen Krieg, zwischen Mai und Oktober 1648. Herstellung der Reichsordnung zwischen Kaiser und Ständen. - Galt als „Fundamentalgesetz“ bis 1806.

9 Regelungen: Herren haben uneingeschränkte Landeshoheit.
Reich war zuständig für unklärbare Konflikte innerhalb eines Territoriums. Reich traf Regelungen auf den Reichstagen. Kaiser bzw. Reichsorgane war nicht unwichtig. Reichskammerhof und Reichhofrat als wichtige Institutionen für den „kleinen Herren“. - Kaiser schaltet sich aktiv in die Reichspolitik ein. ,,kleinen Herren“ wurden zu wichtigen Verbündeten. -  Kaiser konnte nicht absolutistisch regieren. - Kompromisszustand: Konfessionen waren frei wählbar (Katholiken, Lutheranern, Reformierten).

10 Ergebnis: ausgewogene Machtbalance- absolutistische Reggierung nicht möglich Reichsstände an den Kaiser als Lehnsnehmer gebunden Stände haben uneingeschränkte Landeshoheit - förderative Struktur des Reichesgestärkt und effiziente Form vertikaler Gewaltenteilung geschaffen

11 Heutige Sicht: Reichstag als Volksvertreter?!
Eher ein Staatenhaus, dass die Interessender Einzelstaaten vertritt

12 Der „Immerwährende Reichstag“ in Regensburg
Ab 1663 als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg Die Reichsstände ließen sich durch Gesandte vertreten Teilhabe der Reichsstände an den Reichsangelegenheiten wurde üblich Balance zwischen Kaiser und Reich „teutsche Libertät“ (D. Freiheitsrechte) Preußen sprengt das System schon im 18. Jahrhundert


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