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Veröffentlicht von:Liese Regenold Geändert vor über 10 Jahren
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Sportstättenförderung Gegenstand der Förderung Sport Bewegung Begegnung
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Sportstättenförderung Nicht förderungsfähige Maßnahmen (Auswahl) - Vermietete bauliche Anlagen (z.B. Vereinsgaststätte) - Sportvereinsräume mit gastronomischer Nutzung über 50 % - Schönheitsreparaturen, laufende Instandhaltung
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Sportstättenförderung Antragsberechtigte: Vereine Zusammenschlüsse von Vereinen Vereinsbeteiligung an Projekten Dritter
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Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen - Qualifix – Seminar oder Adäquates - Eigentum oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte mit einer Laufzeit von mind. 12 Jahren (ab Antragsjahr) - Die Höhe der Förderung ist auf max. 100.000 begrenzt
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Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen - Eigenleistung 20 % der Gesamtkosten - Achtung: max. 40 % der Eigenleistung können durch Arbeitsleistung erbracht werden - Arbeitsleistung wird generell mit 15 /Std. angerechnet
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Sportstättenförderung Ab 2011 differenziert die Richtlinie zwischen Bestandserhaltung und Bestandsentwicklung
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Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen Bestandssicherung - Kosten der Baumaßnahme betragen mindestens 7.500 - Ab 25.000 Kosten ist ein Beratungsgespräch mit dem KSB zwingend vorgeschrieben - Max. 20% Förderung
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Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen Bestandsentwicklung - Mind. 25.000 förderungsfähige Kosten - Beratung durch KSB - Zukunftscheck - Sportentwicklungsplan oder Adäquates - Einvernehmen mit LSB - Max. 30% Förderung
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