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2002 Arbeiterinnen / Arbeiter: Die Strukturen ab 2002 in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat.

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Präsentation zum Thema: "2002 Arbeiterinnen / Arbeiter: Die Strukturen ab 2002 in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat."—  Präsentation transkript:

1 2002 Arbeiterinnen / Arbeiter: Die Strukturen ab 2002 in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat

2 Seite 1 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Die Richtlinien legen für die drei Ebenen folgende Gremien für Arbeiterinnen und Arbeiter fest: auf Bezirksebene Bezirksarbeiter/innenkonferenz Bezirksarbeiter/innenausschüsse auf Landesbezirksebene Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Landesbezirksarbeiter/innenausschüsse auf Bundesebene Bundesarbeiter/innenkonferenz Bundesarbeiter/innenausschuss

3 Seite 2 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Welche Aufgaben haben die Arbeiter/innen-Gremien auf Bezirksebene ? Bezirksarbeiter/innen-Ausschuss - wählt Vorsitzende/n und Stellvertreter - wählt einen Vertreter/in in den Landes- bezirksarbeiter/innen Ausschuss - entsendet einen Vertreter/in in den Bezirks- vorstand und die Bezirkskonferenz (§36 Ziffer 1 Satzung) - antragsberechtigt für die rechts genannten Gremien (§36 Abs. 3 Satzung) Landesbezirks- arbeiter/innenkonferenz Bezirksarbeiter/innen-Konferenz - tritt alle vier Jahre zusammen (erstmals 2002) - wählt die Mitglieder des Bezirksarbeiterausschusses - berät Anträge zur Bezirkskonferenz, zum Bezirksvorstand und zu den Arbeiter/innenausschüssen auf Landesbezirks- und Bundesebene (siehe Richtlinien für Arbeiterinnen und Arbeiter) Bundesarbeiter/innen- konferenz Wahl Legende: Antrags- berechtigung Bezirkskonferenz Bezirksvorstand

4 Seite 3 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Wie werden die Arbeiter/innen-Gremien auf Bezirksebene besetzt ? Bezirksarbeiter/innenausschuss Empfehlung für die Zusammensetzung: Die Fachbereiche mit 0 bis 1000 Arbeiter/innenmitgliedern entsenden jeweils ein Ausschussmitglied. Für jeweils weitere 2500 Arbeiter/innenmitglieder gibt es je ein zusätzliches Ausschussmitglied. Beispiele: 500 Mitg. => 1 Ausschussmitgl.; 11 Mitg. => 1 Ausschussmitgl.; 6000 Mitg. => 3 Ausschussmitgl.; Fach bereich 2 Wahl Bezirksarbeiter/innenkonferenzausschuss Empfehlung für die Zusammensetzung: - Berechnung der jeweiligen Arbeiter/innenanteile der Fachbereiche an allen Arbeiter/innen im Bezirk (Die Summe der berechneten Prozentsätze der 13 Fachbereiche ist 100.) - Für jeden Fachbereich wird die Hälfte ihres Arbeiter/innenanteils ausgerechnet. - Die Hälfte des Arbeiter/innenanteils wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Das ist dann die Anzahl von Teilnehmern, die der Fachbereich zur Bezirksarbeiter/innenkonferenz entsendet. - Beispiele: a) Ein Fachbereich hat genau 50%. Dann entsendet er 25 Teilnehmer. b) Ein Fachbereich hat 11% Dann entsendet er 6 Teilnehmer. a) Ein Fachbereich hat 0,3%. Dann entsendet er einen Teilnehmer. Fach- bereich 1 Fach- bereich 3 Fach- bereich 4 Fach- bereich 10 Fach- bereich 11 Fach- bereich 12 Fach- bereich 13

5 Seite 4 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Welche Aufgaben haben die Arbeiter/innen-Gremien auf Landesbezirksebene ? Landesbezirksarbeiter/innen- Ausschuss - wählt Vorsitzende/n und Stellvertreter - wird beraten vom zuständigen Landesbezirks- Sekretär - entsendet aus seiner Mitte eine/n Vertreter/in für den Landesbezirksvorstand vor und wählt ihre Vertreter/innen im Bundesarbeiter/innenausschusses. Landesbezirks- konferenz Landesbezirksarbeiter/innen-Konferenz - Diese Konferenz findet findet vor jeder Landesbezirkskonferenz statt (erstmals 2002) - wählt Mitglieder für den Landes- bezirksarbeiterausschuss - berät Anträge zur Landesbezirks- konferenz, zum Landesbezirksvorstand und zu den Arbeiter/innenausschüssen auf Landesbezirks- und Bundesebene (siehe Richtlinien für Arbeiterinnen und Arbeiter) Bundesarbeiter/innen- konferenz Wahl Legende: Antrags- berechtigung Landesbezirksvorstand

6 Seite 5 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Wie wird der Landesbezirks- Arbeiter/innenausschuss besetzt ? Landesbezirksarbeiter/innenausschuss sowie die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Gewerkschaftsrates Bezirks- arbeiter- ausschuss 1 Die Bezirksarbeiter/innenausschüsse wählen je angefangene 15.000 Arbeiter/innenmitgliedern ein Mitglied in den Landesbezirksarbeiter/innenausschuss Bezirks- arbeiter- ausschuss 1 Bezirks- arbeiter- ausschuss 1 Bezirks- arbeiter- ausschuss 1 Fachbereiche, die über die Bezirksarbeiter/innen- ausschüsse keinen Vertreter erhalten haben. Entsendung je einer/s Vertreter/in/s

7 Seite 6 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Welche Aufgaben haben die Arbeiter/innen-Gremien auf Bundesebene ? Bundesarbeiter/innen-Ausschuss - wählt Vorsitzende/n und Stellvertreter/innen - Schlägt Bundesvorstand Bundesarbeiter/innensekretär/in vor - Zusammenarbeit mit Internationalen Arbeiter- organisationen - Unterstüzt Fachbereiche bei Arbeiter/innen Fragen - Abgestimmte Informations-u. Öffentlichkeitsarbeit - antragsberechtigt an rechts genannte Gremien Gewerkschaftsrat Bundeskongress Wahl Legende: Antrags- berechtigung Bundesvorstand Bundesarbeiter/innen-Konferenz - Diese Konferenz findet findet vor jedem Bundeskongress statt (erstmals 2003) - berät Anträge zum Bundeskongress, für den Bundesvorstand und für den Bundesarbeiter/innenausschuss (siehe Richtlinien für Arbeiterinnen und Arbeiter)

8 Seite 7 Strukturen für Arbeiterinnen und Arbeiter in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat Wie wird der Bundes- Arbeiter/innenausschuss besetzt ? Bundesarbeiter/innenausschuss sowie eine/n Vertreter/in der anderen Gruppen und der/dem Mitglied für Arbeiter/innen im Gewerkschaftsrat Landesbezirke mit bis 40.000 Arbeiter/innenmitgliedern Wahl je eines Mitglieds des jeweiligen Landesbezirks- arbeiter/innenausschuss Wahl je einer/s Vertreter/in/s Landesbezirke mit weiteren 30.000 Arbeiter/innenmitgliedern Landesfachbereiche mit einem hohen Anteil von Arbeiter/innenmitgliedern, soweit sie nicht schon Delegierte haben.


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