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Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG)

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Präsentation zum Thema: "Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG)"—  Präsentation transkript:

1 Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG)
Chancengleichheit & Antidiskriminierung konkret Romana Rotschopf & Dagmar Stranzinger Gleichbehandlungsbeauftragte von Land und Stadt Salzburg Präsentation am , Brunauerzentrum Salzburg

2 Anlass: EU-Richtlinien
„Antidiskriminierungsrichtlinien“ - Antirassismus-Richtlinie - Rahmen-Gleichbehandlungs-Richtlinie geänderte EU-Gleichbehandlungsrichtlinie Beweislast-Richtlinie Gleichbehandlung bei Versorgung mit ccGütern und Dienstleistungen

3 NEU ist… Inhalte Sieben Dimensionen der Gleichbehandlung
Erweiterter Geltungsbereich (z.B. LandeslehrerInnen) Ausbau der Frauenförderung, Verankerung der Kontaktfrauen Förderung für MitarbeiterInnen mit Behinderungen Außerberufliche Gleichbehandlung

4 Sieben Dimensionen Geschlecht Inhalte
Alter Behinderung ethnischer Herkunft Religion Weltanschauung sexueller Orientierung Diskriminierungsverbot aufgrund von…

5 Das S.GBG gilt für… Inhalte
Land, Stadt, Gemeinden, SALK, Landesbetriebe, Landes-LehrerInnen, Gemeindeverbände, Landwirtschaftskammer… mich als MitarbeiterIn mich als VertreterIn der DienstgeberInnen/Führungskraft mich als Bedienstete, wenn ich eine Dienstleistung anbiete mich als Privatperson, wenn ich öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehme

6 Frauenförderung heißt …
Inhalte Frauenförderung heißt … Verpflichtung der DienstgeberInnen Keine Unterrepräsentation von Frauen (45%) Frauenförderpläne (nicht verpflichtend: in Gemeinden unter EinwohnerInnen und bei Landes-LehrerInnen) Bevorzugung bei Aus- & Fortbildung Kontaktfrauen beim Land: Verpflichtende Bestellung

7 Förderung von Menschen mit Behinderung
Inhalte Förderung von Menschen mit Behinderung Im öffentlichen Dienst: Beruflicher Aufstieg, Aus/Weiterbildung Behindertengerechte, barrierefreie Einrichtung iiiund adäquate Ausstattung von Arbeitsstätten Anpassung von Arbeitsgeräten, Arbeitsrhythmus iiioder der Aufgabenverteilung Neubauten öffentlicher Gebäude sind barrierefrei zuierrichten!

8 Außerberufliches Inhalte
Gesundheit Bsp.: Ablehnung ärztlicher Behandlung auf Grund der Hautfarbe in einem öffentlichen Wiener Krankenhaus Soziales Ablehnung des Sozialhilfeantrages wegen der ethnischen Herkunft wäre Diskriminierung; aber: Ungleichbehandlung auf Grund der Staatsangehörigkeit ist vom EU-Recht her möglich. Öffentliche Dienstleistungen (z.B. Wohnraum) Bsp.: In einem Wiener Bad gab es die Möglichkeit, an einem Tag pro Woche unbekleidet die Schwimmhalle zu benützen, allerdings nur für heterosexuelle Paare und allein stehende Frauen.

9 Außerberufliches Inhalte
4. Bildung, Aus- und Weiterbildung Bsp.: abwertende Bemerkungen eines Schülers gegenüber einer lesbischen Lehrerin sind von der Schulleitung zu ahnden 5. Zugang zu selbstständiger/unselbst-ständiger Erwerbstätigkeit einschließlich Berufsberatung Bsp.: BergführerInnenbewilligung erst ab vollendetem 20. Lebensjahr könnte Diskriminierung auf Grund des Alters sein.

10 NEU ist… Organisation Frauenbüros als Antidiskriminierungsstellen
Verbesserter Rechtsschutz (Beweislastverteilung, längere Fristen, erhöhter Schadensersatz, Anträge über NGOs) Fünf Gleichbehandlungskommissionen neu: LehrerInnen, SALK, bisher: Land, Stadt, Gemeinden Sozialer Dialog Verpflichtung der DienstgeberInnen und SozialpartnerInnen, Kooperation und Vernetzung, Bewusstseinsbildung…

11 Struktur der Gleichbehandlung
GB-Institutionen Struktur der Gleichbehandlung Land, Gemeinden, Landes-LehrerInnen, Betriebe, SALK und wenn Landesgesetze vollzogen werden Salzburger GleichbehandlungsG GB-Beauftragte: Romana Rotschopf GB-Kommissionen: Land, Gemeinden, L-LehrerInnen, SALK Magistrat Salzburg Salzburger GleichbehandlungsG GB-Beauftragte: Dagmar Stranzinger GB-Kommission des Magistrats

12 Struktur der Gleichbehandlung
GB-Institutionen Struktur der Gleichbehandlung Bundesdienst, Leistungen im Bereich der Bundeskompetenz B-GleichbehandlungsG, B-BehindertengleichstellungsG B-Gleichbehandlungskommission Privatwirtschaft - GBG für die Privatwirtschaft, BehinderteneinstellungsG Regionalanwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt (T, Sbg, Vbg) GB-Anwältin im Bereich der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt GB-Anwältin bei ethnischer Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen


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