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2 Eine Zusammenfassung des Sporting Code Sektion 3 Ausgabe 2009 – ÄL0 Fassung vom 1. Oktober 2009 Eine Zusammenfassung des Sporting Code Sektion 3 Ausgabe 2009 – ÄL0 Fassung vom 1. Oktober 2009 Erstellt von Horst Baumann www.horst-baumann.at horst.baumann@aon.at

3 FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE www.fai.orgwww.fai.org, sec@fai.org

4 FAI Leistungsabzeichen n n Silber C n n Gold C n n Diamanten n n 1000 und 2000 km Diplom SC 2.0 ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

5 SC 1.4.1 n Absolute Höhe n Höhengewinn n Dauer n Distanz n Geschwindigkeit FAI Leistungsabzeichen

6 Achtung Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen werden. SC 2.0.1 Flugzeug ist egal

7 FAI Leistungsabzeichen Achtung Distanzflüge mit WPs müssen vor der Flugleistung angesagt werden. SC 4.2

8 FAI Leistungsabzeichen Fluganmeldung 1.Name des Piloten 2.Flugzeug Kennzeichen 3.Startort (Take off) 4.Abflugpunkt 5.Wendepunkte (maximal 3) 6.Endpunkt (finish) 7.Landeort SC 4.2.1

9 FAI Leistungsabzeichen Achtung Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte SC 1.4.1

10 FAI Leistungsabzeichen Wichtig Es können alle Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden. SC 1.4.1

11 FAI Leistungsabzeichen Silber C n n Dauerflug von min. 5 Stunden n n Ein Streckenflug von min 50 km n n Ein freier Höhengewinn von 1000 m SC 2.1.1

12 FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug – Mindestens 5 Stunden – gezählt wird erst nach dem Ausklinken – bis zur Landung SC 2.1.1.b

13 FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug SC 2.1.2 b.

14 FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km –Gerade Strecke – Ziel-Rückkehrstrecke – Dreieckstrecke SC 1.4.3 ; 1.4.6

15 FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflugvon => 50 km Streckenflug von => 50 km Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt SC 2.1.1a ?

16 FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss => 50 km sein. SC 1.4.6a 2.1.3b

17 FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss jedoch 50 km sein SC 1.4.6b(i) 2.1.3b

18 FAI Leistungsabzeichen a.Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten. SC 1.3.4; 4.4.3 b.Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig. c.Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig. Höhenverlust

19 Schlepphöhe für SC-Strecke 0 Landeorthöhe Höhe Kilometer 500 50 600 100 m 700 200 m 800 300 m 900 400 m 1000 500 m

20 Schlepphöhe für SC-Strecke 0 Landeorthöhe ist gleich wie Startorthöhe Höhe 0 Km 500 50 600 700 800 900 1000 607080 90 100

21 FAI Leistungsabzeichen Silber C Höhengewinn von mindestens 1000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 1000 m sein. SC 1.3.4; 4.4.3

22 FAI Leistungsabzeichen Gold C SC 2.1.2

23 FAI Leistungsabzeichen Gold C n n Ein Streckenflug von => 300 km n n Ein Höhengewinn von => 3000 m n n Dauerflug von => 5 Stunden SC 2.1.2 a, b, c.

24 FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug – Mindestens 5 Stunden – gezählt wird erst nach dem Ausklinken – bis zur Landung SC 2.1.2 b. Kann von der Silber C übernommen werden

25 FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug SC 2.1.2 b.

26 FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt SC 1.1.7, 2.1.2 a ?

27 FAI Leistungsabzeichen Gold C Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein. SC 1.4.1 d., 2.1.2 a. Streckenflug von => 300 km

28 FAI Leistungsabzeichen Gold C Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein Abflug1.WP 2.WP Ziel/Endpunkt Streckenflug von => 300 km

29 FAI Leistungsabzeichen Gold C Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein Streckenflug von => 300 km

30 FAI Leistungsabzeichen Gold C Höhengewinn von mindestens 3000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 3000 m sein Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 3000 m sein.

31 FAI Leistungsabzeichen Gold C Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: SC 4.4.4 Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger oder Höhengewinn von mindestens 3000 m

32 FAI Leistungsabzeichen Diamanten SC 2.2.2

33 FAI Leistungsabzeichen Diamanten Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen kann an der Silber C- und Gold-C und an den Abzeichen für Flüge von 1000 km und mehr getragen werden SC 2.1.3

34 FAI Leistungsabzeichen Diamanten n Diamant Distanz n Diamant Ziel n Diamant Höhe SC 2.1.3 a., b., c.

35 FAI Leistungsabzeichen Diamant Distanz Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt oder Landepunkt. SC 2.1.3.a Streckenflug von => 500 km

36 FAI Leistungsabzeichen Diamant Distanz Streckenflug von => 500 km Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich. SC 2.1.3a. Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde

37 FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b.

38 FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b.

39 FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zum Zielpunkt SC 2.1.3 b.

40 Zielflug von => 300 km Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte (JOJO) FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel SC 1.4.6 a., 1.4.6b Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben

41 FAI Leistungsabzeichen Diamant Höhe Höhengewinn von min. 5000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 5000 m sein.

42 Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b. Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger oder FAI Leistungsabzeichen Diamant Höhe Höhengewinn von min. 5000 m

43 FAI Leistungsabzeichen 1000 km Diplom Streckenflug von mindestens 1000 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.1.4

44 FAI Leistungsabzeichen 2000 km Diplom Streckenflug von mindestens 2000 km Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Ende

45 Überblick der FAI Leistungsabzeichen Abzeichen Silber-C Dauerflug 5 Std Höhengewinn 1000 m Strecke =>50 km a) gerade b) ZR c) Dreieck Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein !

46 Überblick der FAI Leistungsabzeichen Abzeichen Silber-C Dauerflug 5 Std Höhengewinn 1000 m Strecke =>50 km a) gerade b) ZR c) Dreieck Gold-C 5 Std 3000 m =>300 km d) JOJO Diamanten 5000 m =>300 km =>500 km JOJO nicht bei Diamant Ziel Diplom =>1000 km

47 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann. Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als Fluganmeldung" bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewährleisten, dass alle verlangten Daten registriert sind. SC 4.1

48 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen FORDERUNGEN an FLUGDATEN SC 4.1 Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.

49 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen a.Fluganmeldung (1.4.1a) b.Abflugpunkt (1.2.8) c.Abflugzeit (1.3.1) d.Abflughöhe (1.3.1) e.Wendepunkt (1.2.2) f.Endpunkt (1.2.11) g.Endzeit (1.3.2) h.Endhöhe (1.3.2) i.Höchste Höhe (1.4.2) j.Höhengewinn (1.3.5) k.Kontinuität des Fluges (4.3.2) SC 4.1

50 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 1.3.2, 4.2.1 Inhalt der Fluganmeldung a. Datum des Fluges b. Name des Segelflugzeugführers c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers e.Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung* f.Datum und Zeitpunkt der Anmeldung g.Unterschrift des Segelflugzeugführers ** h.Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit ** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung *Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz

51 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Gültigkeit der Fluganmeldung Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

52 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Gültigkeit der Fluganmeldung Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

53 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugzeit Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.

54 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abflughöhe Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.

55 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen a. Ausklinkpunkt SC 4.3.5 a, b Nachweis der Position - allgemein b. Ausklinkhöhe c. Kreuzen einer Abfluglinie d. Kreuzen einer Ziellinie e. Wegpunkte f. Beobachtungszone

56 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Ausklinkpunkt Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen. Der Ausklingpunkt kann nachgewiesen werden: durch den Schlepppiloten durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelfugzeug

57 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abflugpunkt Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert. Er muss sein entweder: a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie

58 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abflug Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

59 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abflugsektor Für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL 90°

60 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abfluglinie Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.

61 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Wegpunkt Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten. ein ABFLUGPUNKT, ein WENDEPUNKT oder ein ENDPUNKT. Ein WEGPUNKT kann sein Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE

62 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Endpunkt Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder c. der Mittelpunkt der Ziellinie d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird. a. Der Punkt, da dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder

63 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Ziel Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt

64 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 1.2.5 Beobachtungszone Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.2.1). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein: b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe Kap. 4) für die Beurkundung eingesetzt wird. a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8) unbegrenzt oder

65 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Sektor - Beobachtungszone Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt. Anflug Abflug Symmetrale Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen. Ohne Begrenzung

66 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 1.3.6 Zylinder - Beobachtungszone Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im WEGPUNKT 500 Meter

67 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Beobachtungszone Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 1.2.5). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein: b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5) a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder

68 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 4.6.2 f Beobachtungszone Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.2.5) eines benutzten Wegpunktes befand. Das kann durch eine oder mehrere der folgenden drei Methoden geschehen: (i) Durch direkte Beobachtung, bei der das Segelflugzeug von einem Sportzeugen am Boden in der Nähe des Wendepunktes eindeutig in der Beobachtungszone identifiziert wurde. Teleskope und Radar sind gestattet. (ii)Fotografie, wenn der Segelflugzeugführer ein zufriedenstellen des, aus der Beobachtungszone heraus aufgenommenes Foto vorlegt, das die unten aufgeführten Regeln für fotografische Nach weise erfüllt.

69 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Beobachtungszone (iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken (siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).

70 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Abflugzeit Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

71 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC Erreichen des Zieles a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b.Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder c.Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers. Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

72 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 4.3.4 Erreichen des Zieles Wenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn: a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde

73 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 4.3.3 Landung Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen: a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.

74 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Die Fluganmeldung muss vor dem Flug auf einem einzelnen Blatt Papier oder auf einer Tafel schriftlich festgehalten, oder im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein. SC Inhalt der Fluganmeldung

75 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. SC Gültigkeit der Fluganmeldung Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

76 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen SC 4.2.2a Gültigkeit der Fluganmeldung angemeldet geflogen Nicht erreicht

77 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein. SC 4.3.1 Beglaubigung der Flugdaten Zusammenstellung der Flugdaten

78 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde. Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt. Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files. SC 4.3.5 Kontinuität des Flugdaten

79 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Der Dauerflug über fünf Stunden (4.3.2) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird. Dies ist auf der Flugbestätigung zu vermerken. SC 4.3.5 a, b Kontinuität des Flugdaten Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreibers, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (A-4). Dauerflug über fünf Stunden

80 Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Höhe SC 1.4.2 Kontinuität der Flugdaten Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Anmeldung vor dem Flug ist nicht erforderlich

81 Ende Teil 2

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