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Der Energieausweis für Gebäude

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Präsentation zum Thema: "Der Energieausweis für Gebäude"—  Präsentation transkript:

1 Der Energieausweis für Gebäude
„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ „Der Gesundheitspass für Ihr Gebäude“ Grundlagen - Umsetzung - Nutzung Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: ; Fax: – Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

2 Der Energieausweis für Gebäude
Die Grundlagen dafür sind; Reduktion des CO2 Anteiles in der Erdatmosphäre → Rückgang der Treibhauseffektes = Erderwärmung Einhaltung des Kyoto – Zieles aus dem Jahr 1997 d.h. Senkung der Treibhausgase bis 2010 um 8% - Österreich um 13% Sicherheit der Energieversorgung (ausländische Abhängigkeit könnte 2030 schon bei 70% liegen) Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

3 Darum Energieausweis für Gebäude
So entsteht der Treibhauseffekt! Wohnen - Leben - Verkehr Passivhaus 0,65 t CO2/a Energiesparhaus 2,6 t CO2/a Heizung 4,5 t CO2/a Warmwasser 0,9 t CO2/a 23°C Raumtemp. 2,5 t CO2/a 22°C Raumtemp. 2,4 t CO2/a Erdbeeren Österr. 0,2 kg CO2 Erdbeeren Südafrika 12 kg CO2 Wien – NY – Wien 4,5 t CO2/P Auto 2l Diesel /100km 17 kg CO2 Bahn /100km 0,43 kg CO2 94% der CO2 Emissionen durch Energieproduktion und Energieeinsatz Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

4 Der Energieausweis für Gebäude
Die Grundlagen dafür sind; großes Einsparungspotential im Gebäudebereich (größter Endverbraucher mit ca. 40%) Heizungsanlagen Warmwasserbereitung Klimaanlagen Lüftungsanlagen Beleuchtung geschätzt in der EU bis zu 22% bis 2020 Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

5 Der Energieausweis für Gebäude
Energieverbrauch im Haushalt Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

6 Der Energieausweis für Gebäude
Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; EU – Richtlinie 2002/91 EG vom Umsetzung der EU – Richtlinie bis bis dato noch keine Österreichweite Regelung (Harmonisierung BO) Beschluss des EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes geplante Umsetzung für Neubauten bis bzw. für bestehende Gebäude für Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

7 Der Energieausweis für Gebäude
Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes vom Der Energieausweises ist zu erstellen bzw. vorzulegen – bei Allen Neubauten bei Großen Sanierungen (lt. Landesgesetzen / BO) beim Verkauf und bei In- Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung nicht älter als 10 Jahre Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

8 Der Energieausweis für Gebäude
hat das Ziel; die Gesamtenergieeffizienz steigern, d. h. Senkung des Energieverbrauches = ENERGIEKOSTEN! dient als Grundlage im Förderungswesen die Betriebskosten abschätzen zu können erhöhten Konsumentenschutz durch Vergleichbarkeit darzustellen z. B. Bewertung des Gebäudes und der bestehenden Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

9 Der Energieausweis für Gebäude
ist auch Vorgabe für; einheitliche Standards der Berechnungen! Gebäudehülle (Wärmedämmung, Luftdichtheit) Lage und Ausrichtung des Gebäudes (Außenklima) Heizungsanlage und Warmwasserversorgung Klimaanlage und Belüftungssysteme (mechanisch oder natürlich) Beleuchtung Sonnenschutz und Innenraumklimabedingungen Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

10 Der Energieausweis für Gebäude
als Teil zur Gesamtenergieeffizienzsteigerung, dazu ist notwendig; Regelmäßige Inspektion von Heizkesselanlagen Regelmäßige Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen verstärkter Einsatz alternativer Energiesysteme Dezentrale Energieversorgungssysteme mit erneuerbarer Energieträger Fern- / Blockheizung oder Fern- / Blockkühlung Wärmepumpenanlagen Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

11 Den Energieausweis für Gebäude
er- / ausstellen dürfen; Qualifizierte und/oder Akkreditierte Experten Behörden und deren Vertreter, z. B. Energieberatungsvereine Sachverständige der entsprechenden Fachgebiete befugten Unternehmen, z. B. Technische Büros Ziviltechniker der entsprechenden Fachgebiete mit aufrechter Befugnis je nach Bundesland verschieden noch keine einheitliche Regelung! Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

12 Der Energieausweis für Gebäude
ist Grundlage zur Erlangung von Förderungen bei Neubauten und Sanierungen bei Alternativen Energiesystemen zeigt Einsparungspotentiale beim Energieeinsatz von Öl, Gas, Strom, . . . durch mehr Wärmedämmung, neue Fenster, . . . ist Qualitätssicherung- und Nachweis durch Dokumentation und Erstellung von Experten Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

13 Der Energieausweis für Gebäude
Förderungsmatrix I - Burgenland Frage Baurecht Wohnbauförderung In welchem Gesetz/welcher Verordnung ist der Energieausweis geregelt? Bauverordnung BauVO 1998 idF. LGBl. Nr. 68/2003 Keine zusätzliche Regelung In welchen Fällen ist der Energieausweis zu erstellen? Lt. EU-Gebäuderichtlinie: Für jedes Gebäude, ausgenommen Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden, Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftlich Nutzgebäude mit niedrigem Energiebedarf sowie frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² Anwendung des Energieausweises bei Neu-bau/Sanierungen? Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben Ökoförderung: Zusatzförderung für Neubau und Sanierung Wer ist verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen? Bauherr Wer darf den Energieausweis ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? „von einer dazu befugten Person oder Stelle“ (Planer lt. Gewerberecht und Ziviltechnikergesetz) Bei welcher Behörde muss der Energieausweis vorgelegt werden? Baubehörde Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? OIB Leitfaden Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

14 Der Energieausweis für Gebäude
Förderungsmatrix II - Burgenland Förderwerber Definition Private physische Personen, Vereine, nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen (z.B. gemeinnützige Wohnbauvereinigungen) Unternehmen gewerbliche und industrielle Unternehmen, landwirtschaftliche Vereinigungen, Betreiber von Anlagen (zur Energieumwandlung, bzw. "-gewinnung"), öffentliche Einrichtungen, sofern sie eigenständige Betriebe darstellen Gemeinden ausschließlich die inländische Gebietskörperschaft "Gemeinde" Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen, wie z.B. Wärmepumpe, Solaranlage, Klimakammerheizung, Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Einsparung von anderen elementaren Ressourcen wie z. B. Trinkwasser kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt werden. Anlagen mit fossilen Energieträgern können bei Eigenheimen mit 15 % und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Regenwasserwiederaufbereitung mit 30 % der mit bezahlten Rechnungen nachgewiesenen Kosten höchstens bis zu den nachstehenden Höchstbeträgen pro Wohneinheit gefördert werden. Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

15 Der Energieausweis für Gebäude
Förderungsmatrix III - Burgenland Fördergegenstand Definition Energiesparmaßnahmen Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung, Beratung, kombinierter Verkehr Bahn-Schiff-Straße, Elektrofahrzeuge Wärmepumpen Wärmepumpenanlagen für Warmwasserbereitung und teilweise Raumheizung, sonstige Zwecke Solaranlagen thermische Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und andere Zwecke, Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, Solarfahrzeuge Biomasse Biomasse-Heizanlagen (Einzelanlagen) Fernwärme Anschluss an Fernwärme, Errichtung von Fernwärmeanlagen (auch Biomasse-Nahwärmeanlagen), Fernwärmestudien (zur Wirtschaftlichkeit), Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen Andere Energiealternativen Kleinwasserkraft-, Biogas-, Deponiegas-, Windkraft- und Geothermienutzung Forschung, Konzepte Forschung, Demonstrations- und Pilotanlagen, Entwicklung, Innovationen, Energiekonzepte für Gemeinden Fremdenverkehr Energiesparmaßnahmen und Anwendung erneuerbarer Energieträger speziell in Fremdenverkehrsbetrieben Energieberatung Energieberatungsstellen Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

16 Der Energieausweis für Gebäude
Förderungsmatrix IV - Burgenland Anlage Ausmaß in % max. Förderung Warmwasserbereitung mit Wärmepumpe 15 € 750,-- Warmwasserbereitung mit Solarenergie 30 € 1.500,-- Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit fossiler Energie Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 300 und 1000 Watt Hauszentralheizung über Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe € 1.800,-- Regenwasserwiederaufbereitungsanlagen Hauszentralheizung über Solareinbindung, Wärmerückgewinnungsanlagen € 2.200,-- Photovoltaikanlagen mit mehr als 1000 Watt Hauszentralheizung über Biomasse (Stückholz, Pellets, Hackgut, …) € 2.500,-- Anschluss an ein biomassebetriebenes Fernheizwerk oder eine € 3.700,-- Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbarer Energie Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

17 Der Energieausweis für Gebäude
Ablauf, Berechnung und Ausstellung Vorbesprechung mit den Bauherren (ca ,5h) Durchsicht der Unterlagen: Pläne, Bauteile, Lageplan Abklärung der Bauherrenwünsche, Beratung Bestandsaufnahme – Besichtigung ( 1,5 bis zu 3h) Berechnung und Konzeptausarbeitung ( 2,5 – 3,5h) Nachbesprechung und Übergabe (0,5 - 1h) Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

18 Der Energieausweis für Gebäude
kostet für neue und bestehende; Ein- u. Zweifamilienhäuser bis ca. 140 m² Wohnfläche in normale Lage lt. vorher aufgelisteter Aufstellung Richtpreis (Pauschal) € 300,-- inkl. USt. alle andere Gebäudetypen (Bürogeb., Schulen, Hotels, Mehrfamilienhäuser, . . .) nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde € 78,-- inkl. USt. Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

19 Der Energieausweis für Gebäude
Jährliche Einsparungen, durch Berechnung des Energieausweises und erkennen und Auswertung Einsparungspotentiale exklusive Abstimmung der Anlagentechnik auf das Gebäude OHNE Investitionen und FÖRDERUNGEN ! bei Neubauten bis kWh/a (1/5) € 100,-- / Jahr bei Sanierungen im Altbau bis kWh/a (1/3) € 500,-- / Jahr 1.000 kWh entspricht ca. 100 l HEL oder 100 m³ Gas Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

20 Der Energieausweis für Gebäude
zum Vergleich Mittelklasse Auto 2.0 Liter Diesel - ca km / Jahr Jahresservice lt. Servicebuch Material ca. € 96,-- inkl. USt. Lohn ca. 3,5h € 193,-- inkl. USt. ___________________________________ Gesamt ca. € 289,-- inkl. USt. ========================== mind. 1 x Jahr - kein Einsparungspotential !!! Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

21 Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

22 Der Energieausweis für Gebäude
Rechtliche Grundlagen im Burgenland Landesgesetzblatt Nr. 1/2005 Gesetz über die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum . . . Landesgesetzblatt Nr. 20/2005 Verordnung der Burgenländischen Landesreg. Über die Förderungen aus Mitteln der Burgenländischen Wohnbauförderung . . . Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

23 Der Energieausweis für Gebäude
Weitere Regelwerke: OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Anforderungen Energieausweis – Gestaltung und Inhalt ÖNORMEN B 1800 Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken H 5055 Energieausweis für Gebäude – Raumheizung und Wassererwärmung H 5056 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf H Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik - Energiebedarf H Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühlenergiebedarf H Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf B 8110 – 1 Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz B 8110 – 5 Wärmeschutz im Hochbau - Klimamodell und Nutzungsprofile B 8110 – 6 Wärmeschutz im Hochbau - Grund- und Nachweisverfahren Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

24 spart Energie spart Kosten reduziert CO2 gibt Sicherheit
Der Energieausweis für Gebäude spart Energie spart Kosten reduziert CO2 gibt Sicherheit steigert den Wert Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

25 Danke Aufmerksamkeit für Ihre Der Energieausweis für Gebäude
Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: ; Fax: – Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither

26 Der Energieausweis für Gebäude
Adressen und Kontakte Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt, Europlatz 1 Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: ; Fax: – Dipl. Ing. (FH) Peter Florreither


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