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Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010

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Präsentation zum Thema: "Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010"—  Präsentation transkript:

1 Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Die neue EU-Gebäuderichtlinie – Energy Perfomance of Building Directive Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010 Stand August 2010

2 Weg der Gebäuderichtlinie
Titel der Präsentation Weg und Ziel Weg der Gebäuderichtlinie 19. Mai Formelle Zustimmung der Neufassung durch das Europäische Parlament 08. Juli Inkrafttreten der novellierten Richtlinie 09. Juli Frist für die Mitgliedsstaaten – bis zum 09. Juli müssen die Mitgliedsstaaten die Anforderungen der Richtlinie in nationales Recht umsetzen

3 Ziel der Gebäuderichtlinie
Titel der Präsentation Weg und Ziel Ziel der Gebäuderichtlinie + Reduzierung des Energieverbrauchs Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit Förderung technologischer Entwicklungen Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten

4 Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis Ausweitung der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis Qualitätssicherung von Energieausweisen Angabe von unabhängigen Experten für die Ausweiserstellung erweiterte Aushangpflicht für Gebäude > 250 m²/ 500 m² Nfl. Niedrigstenergiehausstandard für Neubauten ab 2021 1.000 m2 Grenze bei Sanierung fällt

5 Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis (Art. 12 Abs. 2)
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis (Art. 12 Abs. 2) Gesamtenergieeffizienz muss künftig in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen angegeben werden, wenn ein Ausweis vorliegt Käufern oder Mietern muss nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags der Energieausweis des Gebäudes ausgehändigt werden – eine Kopie ist ausreichend (bisher: nur Einsichtsrecht) Bei Kauf- und Mietinteressenten ist es weiterhin ausreichend, den Energieausweis nur vorzulegen

6 Ausweitung der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Ausweitung der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis Die in dem Ausweis enthaltenen Empfehlungen müssen sich zukünftig auf zwei Möglichkeiten beziehen: 1. Maßnahmen im Zusammenhang mit einer größeren Renovierung der Gebäudehülle oder gebäudetechnischer Systeme (z.B. Heizungsanlage) 2. Vorschläge für einzelne Bauteile oder gebäudetechnische Systeme, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können Die ausgewiesenen Modernisierungsempfehlungen können auch Angaben zur Amortisationsdauer beinhalten. Zusätzlich sollen Hinweise über die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben werden.

7 Qualitätssicherung von Energieausweisen
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Qualitätssicherung von Energieausweisen Implementierung eines unabhängigen Kontrollsystems für Energieausweise in allen Mitgliedsstaaten Übernahme des Kontrollsystems durch unabhängige Institutionen möglich Stichprobenkontrolle ausgestellter Energieausweise der Energieausweis muss zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich gemacht werden

8 Experten für den Energieausweis
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Experten für den Energieausweis Ausstellung der Energieausweise in unabhängiger Weise durch qualifizierte und/oder zugelassene Experten Mitgliedsstaaten sollen regelmäßig eine aktualisierte Liste von Energieausweisausstellern der Öffentlichkeit zugänglich machen

9 Titel der Präsentation
Die wichtigsten Neuregelungen Aushangpflicht Aushang des Energieausweises in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr, sofern die Nutzfläche größer als 500 m2 ist (bisher: größer als m2) ab spätestens 2015 gilt dies auch für öffentliche Gebäude ab 250 m2

10 Niedrigstenergiehäuser für Neubauten
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Niedrigstenergiehäuser für Neubauten Mitgliedsstaaten sollen ab 2021 sicherstellen, dass alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser (nearly zero-energy building) errichtet werden Energiebedarf liegt fast bei Null bereits ab 2019 müssen diesem Standard alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erwoben werden entsprechen Ausnahme: Maßnahme ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll

11 1.000 m2 Grenze bei Sanierung fällt
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen 1.000 m2 Grenze bei Sanierung fällt Gebäude oder Gebäudeteile, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, müssen Mindestanforderungen erfüllen (bisher: nur Gebäude größer als m2) energetischen Mindestanforderungen werden von den Mitgliedsstaaten festgelegt Diese Anforderung wird in Deutschland bereits durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt.

12 Zeitplan (verbindlich für die Mitgliedsstaaten)
Titel der Präsentation Die wichtigsten Neuregelungen Zeitplan (verbindlich für die Mitgliedsstaaten) bis 9. Juli Umsetzung in nationales Recht ab 9. Januar Beginn der Umsetzungspflicht in Deutschland (betrifft in erster Linie die Energieausweiserstellung) ab 1. Januar Niedrigstenergiestandard für neue, öffentlich genutzte Gebäude ab 1. Januar Niedrigstenergiestandard für neue Gebäude Die novellierte EU-Richtlinie steht für Sie zum Download bereit: Rubrik Energie

13 Titel der Präsentation
Europäische Gebäuderichtlinie Hinweis: Die zuvor genannten Anforderungen und Fristen verpflichten die EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung. Erst wenn die Inhalte durch die Bundesregierung in nationales Recht (z.B. der EnEV) umgesetzt sind, gelten Sie für den Bundesbürger. Verzögert sich die Umsetzung in nationales Recht können die zuvor genannten Stichtage ggf. abweichen. Aktuelles zu diesem Thema und der Auswirkung der EnEV auf die Immobilienbewertung erfahren Sie praxisgerecht aufbereitet in dem Seminar WW10 “EnEV und Energieausweis, energieeffiziente Anlagentechnik „(Solaranlagen etc.) und Gebäude (Passivhäuser)“.


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