Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Kristen Dresch Geändert vor über 10 Jahren
1
Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsservice
2
Das Management Blatt – Symbol des Lebens
Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel Blatt – Symbol des Lebens Präsident Fritz Neugebauer 2
3
Werte Kundin! Werter Kunde!
weitreichendes Serviceangebot Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice für Bundesbeamte im Ruhestand Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde! Service-Center
4
Inhaltsverzeichnis Allgemeines Krankenversicherung Unfallversicherung
Pensionsservice
5
BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 800.000 Kunden
Ambulatorien in Wien und Salzburg Hauptstelle in Wien 7 Landesstellen 2 Außenstellen 4 Rehabzentren (SKA) Pensionsservice
6
Unsere Kunden B-KUVG: kranken- und unfallversichert
Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis Vertragsbedienstete des Bundes Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Arbeitnehmer der Universitäten B-KUVG: nur krankenversichert Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit ordentlichem Wohnsitz im Inland Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA)
7
Unsere Kunden B-KUVG nur unfallversichert geringfügig Beschäftigte
ausgenommen von der KV/UV nach dem B-KUVG wenn durch Landesgesetz eine Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist Zivildiener
8
Unsere Kunden Pensionsservice der BVA
für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte Ruhe-, Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenleistungen (und eventuell Pflegegeld) werden berechnet und ausbezahlt
9
Ihr Partner in den Bundesländern
Einheitliche Rufnummer Hauptstelle in Wien Standort Pensionsservice Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl ASt St. Pölten ASt Eisenstadt LSt für Steiermark LSt für Salzburg LSt für OÖ LSt für Kärnten LSt für Tirol LSt für Vorarlberg
10
Krankenversicherung Definition Krankheit
Übernahme der notwendigen Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
11
Pflichtleistungen der KV
ärztliche Hilfe der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen Zahnbehandlung und Zahnersatz Geldleistungen Medikamente Heilbehelfe und Hilfsmittel Anstaltspflege Mutterschaftsleistungen
12
Leistungen der KV Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung
Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe Freiwillige Leistungen Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung (zB Kuren) an vorherige Bewilligung gebunden kein durchsetzbarer Rechtsanspruch Fahrtkosten
13
Behandlungsbeitrag Kostenbeteiligung des Versicherten
Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes Behandlungsbeitrag beispielsweise für Ordinationen, Visiten ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche bildgebende Diagnoseverfahren Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen Vorschreibung des BB im Nachhinein Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer KIR)
14
Nachsicht des BB Netz für sozial Schwache
finanzielle Lage nach dem Familien-Nettoeinkommen und Zahl der anspruchs-berechtigten Familien-angehörigen (nach Richtlinien) formloser Antrag
15
Anspruchsberechtigung
Mitversicherte Angehörige Ehegatte, eingetr. Partner Kinder, Enkel Haushaltsführer Eltern Voraussetzung gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht selbst krankenversichert
16
KV-Schutz für Ihren Urlaub
Im Inland e-card Im Ausland Europäische Krankenversicherungs-karte (EKVK) in jedem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und in der Schweiz
17
KV-Schutz für Ihren Urlaub
Vertragsstaaten eigener Betreuungsschein für Länder mit bilateralen Abkommen: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei Nichtvertrags-Staaten Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen Betrag rückerstattet, der bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wäre
18
Prinzip der freien Arztwahl
Verträge mit Ärzten, Spitälern, Optikern, Bandagisten, Ambulatorien etc. Vorlage der e-card ohne Vorfinanzierung Ihrerseits Wahlarzt und Wahleinrichtung Kostenerstattung
19
e-card Chipkarte Leistungen papierlos zugänglich
Überweisungsscheine erforderlich e-card-Serviceline Einheitliche BVA-Rufnummer
20
Ersatzleistungen Kosten nach Prüfung rückerstattet
Betrag den BVA bei vergleichbarem Vertragspartner bezahlen würde, abzüglich Selbstbehalte Originalrechung + Einzahlungsbeleg Antrag spätestens 42 Monate nach Inanspruch-nahme der Leistung
21
Gesundheitsvorsorge Vorsorgeuntersuchung
Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr) kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen) Pneumokokken-Impfung Zuschuss von EUR 7,00 für Personen über 60 Jahre chronisch erkrankte Personen immungeschwächte Personen gänzliche Kostenübernahme für Kinder
22
Gesundheitsvorsorge FSME-Impfung
in der Satzung festgesetzter Zuschuss (aktuell EUR 16,00) Humangenetische Untersuchungen genetische Familienberatung pränatale Diagnostik zytogenetische Untersuchungen
23
Ärztliche Hilfe Vertragsarzt/Gruppenpraxis
Ambulatorium der BVA in Wien Vertragseinrichtungen (zB Spitäler, Ambulatorien) den Ärzten gleichgestellte Vertragspartner (ärztl. Zuweisung erforderlich!) Einrichtungen, die keinen Vertrag haben
24
Ärztliche Hilfe gleichgestellte Leistungen
Physiotherapie (zB Heilgymnastik) Heilmassage Ergotherapie Logopädie klinische Psychologie Psychotherapie
25
Medikamente (Heilmittel)
Kassenrezept direkt in der Apotheke einlösen 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig Privatrezept bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus grünem Bereich des Erstattungskodex bewilligungspflichtige Präparate an Landes- oder Außenstelle zur Bewilligung senden
26
Medikamente (Heilmittel)
Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebührenobergrenze über Antrag befreit Bewilligung durch den Chefarzt seit „Erstattungskodex“ Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg einholen
27
Heilbehelfe und Hilfsmittel
zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zB Brillen, Bandagen Hilfsmittel Funktion fehlender Körperteile übernehmen Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen
28
Anstaltspflege ohne zeitliche Beschränkung, wenn Gesundheitszustand dies erfordert öffentliche und private landesfonds-finanzierte Krankenanstalten, private Vertragskrankenanstalten private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten
29
Zahnbehandlung konservierende und chirurgische Zahnbehandlung
Untersuchung des Zustandes der Zähne und des Mundes daraus resultierende Behandlungen (wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlung)
30
Zahnbehandlung kieferorthopädische Behandlung
Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen abnehmbare Geräte Vertragsleistungen festsitzende Geräte außervertragliche Leistungen
31
Zahnersatz Kunststoffprothesen
Metallgerüstprothesen mit Klammerzahnkronen Zahnkronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate abnehmbarer Zahnersatz festsitzender Zahnersatz
32
Medizinische Hauskrankenpflege
Ersatz für die Spitalspflege Krankenhausaufenthalte ersetzen oder verkürzen vom Arzt verordnet länger als vier Wochen = bewilligungspflichtig
33
Mutterschaftsleistungen
Anspruch auf Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester Medikamente und Heilbehelfe Pflege in einem Spital Wochengeld für weibliche Vertragsbedienstete Mutter-Kind-Pass Kinderbetreuungsgeld
34
Reise- und Fahrtkosten
Kosten werden übernommen, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächsten Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt. eigenes Formular Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden nicht übernommen. kein Rechtsanspruch
35
Transportkosten Kosten für medizinisch notwendigen Transport für gehunfähige Patienten werden übernommen Arzt muss verordnen Vertragspartner beauftragen kein Vertragspartner: Ersatzleistung
36
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Vertragsbedienstete: zeitlich begrenzter Entgeltfortzahlungs-anspruch Krankengeld im Sinne des ASVG Meldung der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag
37
Ende der Arbeitsunfähigkeit
vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt am angenommenen Tag keinerlei Meldung erforderlich nach dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende ärztlich bestätigte Verlängerung
38
Krankengeld Ausmaß des Krankengeldes Bemessungsgrundlage
1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage tägliches Krankengeld 50 % der Bemessungsgrundlage ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage Antrag auf Krankengeld zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und Entgeltbestätigung
39
Krankengeld Dauer des Krankengeldanspruches ab dem vierten Kalendertag
kann auch ruhen oder versagt werden für 26 Wochen wird geleistet unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen Auszahlung von Krankengeld für längstens vier Wochen im Nachhinein
40
Unterstützung in Notfällen
wenn durch Krankheit oder Gebrechen erhebliche Kosten entstehen Pflichtleistungen decken nur unzureichend ab Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds
41
Rehabilitation und EH Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe)
Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln Gesundheitsfestigung Gesundheitszustand optimieren zB Kuren und Unterbringung in Erholungsheimen
42
Rehabilitation und EH Erweiterte Rehabilitation
Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung Gewährung von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln behindertengerechte Arbeitsplatz- bzw. Wohnungsadaptierung
43
Rehabilitation und EH Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw. Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt Antragsformular Ihre Zuzahlung vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen abhängig
44
Rehabilitation und EH Kuraufenthalt und Kurkostenbeitrag
innerhalb von fünf Kalenderjahren zwei Kuren Ansuchen frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur Dauer: 21 Tage
45
Therapie- und Kurzentren
Rehabilitationszentrum Engelsbad Therapiezentrum Rosalienhof Rehabilitationszentrum Austria Therapiezentrum Buchenberg
46
Case Management Umfassendes Betreuungskonzept durch Case Manager der BVA Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen) Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung durch das Gesundheitssystem
47
Unfallversicherung Versicherungsfälle Dienstunfall Berufskrankheit
Aufgaben alle Mittel und Maßnahmen werden gesetzt, damit der Betroffene wieder wie vor dem Unfall seine bisherige Tätigkeit ausüben kann
48
Dienstunfall örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der Berufsausübung Wegunfälle auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn gemeldet den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle
49
Berufskrankheit Erkrankung, die durch berufliche Tätigkeit verursacht wird, und in Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zum ASVG) enthalten
50
Meldung eines Dienstunfalls
Dienstgeber muss der BVA melden jeden Dienstunfall jede Berufskrankheit, wenn Dienstnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig bzw. getötet wurde binnen 5 Tagen
51
Unfallheilbehandlung
mit allen geeigneten Mitteln Körperschädigung sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen ärztliche Hilfe Beistellung von Heilmitteln Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln Anstaltspflege (UKH)
52
Rehabilitation bei schwerer körperlichen Schädigung
Gesundheitszustand wiederherstellen Erlernen der Handhabung von Körperersatzstücken versehrtengerechte Adaptierung jeder Einzelfall wird individuell behandelt
53
Keine Kostenbeteiligung
für alle Leistungen, die von der Unfallversicherung bezahlt werden Kosten auf Antrag von der BVA zurück
54
Versehrtenrente Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 %
aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles Höhe abhängig von: Bemessungsgrundlage Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
55
Anfall der Versehrtenrente
mit dem Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungs-falls
56
Bemessung der Versehrtenrente
zwei Kriterien Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit Bemessungsgrundlage Vollrente BMG um 1/3 reduzieren Teilrente Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht
57
Schwerversehrte Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 % Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente) Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 % (Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente) gegebenenfalls Kinderzuschüsse
58
Kinderzuschuss für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente + Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind) in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Antrag studierende Kinder: Studiennachweis
59
Witwen(Witwer)beihilfe
Witwe eines Schwerversehrten Tod nicht die Folge des Dienstunfalls oder Berufskrankheit einmalig das Sechsfache der Bemessungs-grundlage
60
Pflegegeld Bezieher einer Vollrente (100 % MdE)
Pflegebedürftigkeit mehr als 50 Stunden im Monat Pflegebedürftigkeit kausal Dienstunfall Berufskrankheit
61
Bestattungskosten und U-Fonds
Teilersatz der Bestattungskosten in der Höhe der Bemessungsgrundlage Überführung des Leichnams auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten aus dem U-Fonds Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen in besonders berücksichtungswürdigen Fällen können Zuwendungen beantragt werden
62
Hinterbliebenenrenten
bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang Waisenrenten Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage Witwen(Witwer)renten Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der Bemessungsgrundlage
63
Pensionsservice mit 1.1.2007 bei BVA
Pensionsbehörde erster Instanz für Bundesbeamte Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeld-gesetz und Kriegsge- fangenenentschädigungs-gesetz
64
Ruhestandsversetzung
durch Erklärung des Beamten gegenüber der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“ bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“ mit Bescheid der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und der „Schwerarbeiterregelung“
65
Bemessung Ruhegenuss Daten werden übermittelt
vorschussweise Auszahlung endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965
66
Auszahlung monatlich unbar auf Pensionskonto
bei Kreditinstitut im Gebiet der EU für Überweisungen im EU-Ausland Formular erhältlich beim Pensionsservice
67
Hinterbliebenenversorgung
Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern Versorgungsbezug ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag für Halbwaise 24 % und für Vollwaise 36 % des Ruhegenusses
68
Pflegegeld Anspruchsvoraussetzung
ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf der mindestens 6 Monate andauert gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz
69
Pflegegeld Wer hat einen Anspruch?
Bezieher einer Grundleistung nach bundesgesetzlichen Bestimmungen Bezieher einer Grundleistung nach landesgesetzlichen Bestimmungen Personen, die keine der angeführten Leistungen beziehen (zB mitversicherte Angehörige)
70
Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen?
Bezieher einer Vollrente (DU oder BK) beim jeweiligen Unfallversicherungsträger Bezieher einer Pension aus der SV beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger Bezieher eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
71
Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen?
Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und Heeresversorgung beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen Bezieher einer Leistung nach der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz bei der Pensionsversicherungsanstalt Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen
72
www.bva.at 050405 Besuchen Sie uns im Internet
Österreichweit einheitliche Rufnummer 050405
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.