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Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer.

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Präsentation zum Thema: "Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer."—  Präsentation transkript:

1 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer

2 Virtual Community (1) Reichwald, Erben, Fremuth u.a., Mobile Communities

3 Personengemeinschaft  regelmäßige Kommunikation
Virtual Community (2) Web-Plattform technische Infrastruktur (Web-Site mit Diensten & Tools  Chats, Foren, „Schwarze Bretter“) nur Basis, noch keine Community (Gemeinschaft) Kommunikationsraum durch Angebot & Nutzung der Dienste & Tools entstehen Kommunikationsräume (Vielfalt an Komm.formen) Personengemeinschaft  regelmäßige Kommunikation Stabilität, Langfristigkeit

4 Überblick über das WpHG
Regulierung Wertpapierhandel Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln Kontrolle von Finanztermingeschäften Verbot des Insiderhandels  §§ 13,14 WpHG Pflicht zur Ad-hoc Publizität  § 15 WpHG Verbot der Kursmanipulation  § 20a WpHG

5 Insiderhandel (1) Insiderinformation § 13 Abs. 1 WpHG eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände die sich auf Emittenten von Insiderpapieren (§ 12 WpHG) o. auf Insiderpapiere selbst beziehen die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- o. Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen

6 Insiderhandel (2) Verbotstatbestände § 14 Abs.1 WpHG Erwerb o. Veräußerung von Insiderpapieren unter Verwendung von Insiderinformationen einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen einem anderen aufgrund von Insiderinformationen den Erwerb o. die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen o. einem anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten

7 bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer
Insiderhandel (3) Strafvorschriften § 38 WpHG bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o. veräußert (gilt für alle Insider) als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz) NEU: Strafbarkeit des Versuchs

8 keine Legaldefinition im Gesetz Beispiele:
Insiderhandel (3.1.) Primärinsider: keine Legaldefinition im Gesetz Beispiele: Organmitglieder u. persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten, Anteilseigner, wenn Insiderinformationen aufgrund einer bestehenden Beteiligung erlangt werden Insider aufgrund Beruf, Tätigkeit o. Aufgabe (bestimmungsgemäße Kenntnis)

9 Insiderhandel (3.2.) Sekundärinsider: alle Personen, die auf sonstige Weise eine Insiderinformation erlangt haben Beispiel: Putzfrau, die Papiere auf dem Schreibtisch eines Insiders liest Taxifahrer, der ein Gespräch mithört

10 bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer
Insiderhandel (3) Strafvorschriften § 38 WpHG bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o. veräußert (gilt für alle Insider) als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz) NEU: Strafbarkeit des Versuchs

11 Geldbuße bis 200.000€ für Insiderhandel (4)
Ordnungswidrigkeiten § 39 WpHG Geldbuße bis € für Weitergabe von Insiderinformationen o. Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere (Primärinsider ohne Vorsatz und für alle Sekundärinsider)

12 Beispiel Insiderhandel
Eine Reinigungskraft findet im Papierkorb den Entwurf der Aktennotiz eines Vorstandes mit einer vertraulich gekennzeichneten Insiderinformation. Durch Lesen der Information wird sie zur Sekundärinsiderin. Sie handelt ordnungswidrig, wenn sie die Aktien der dort genannten Gesellschaft einem anderen zum Erwerb empfiehlt oder ihn hierzu verleitet. Kauft sie Aktien, macht sie sich strafbar.

13 Insiderüberwachung der BaFin (1)
Sichten von Informationen Ad-hoc-Mitteilungen Übernahmeangebote Presseauswertungen Hinweise von Externen Handelsüberwachungsstellen Staatsanwaltschaften/ Polizei Anleger/ Medien Marktanalyse Prüfen der Markt- u. Meldedaten Kursverlauf Geschäfte von Instituten u. Anlegern Prüfen der Information Kursrelevanz Insiderinformation

14 Insiderüberwachung der BaFin (2)
Insideruntersuchung Feststellen von Verbindungen zwischen Insidern und Geschäften Identifizieren der Insider Abfragen auffälliger Geschäfte und deren Auftraggeber  Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Unterstützung bei Durchsuchen und Vernehmungen Anfragen bei ausländischen Aufsichtsbehörden

15 Problem der Abgrenzung zwischen Insiderhandel und
Diskussion Problem der Abgrenzung zwischen Insiderhandel und Kurs- und Marktpreismanipulation


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