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Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015 Johann Dieckmann

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Präsentation zum Thema: "Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015 Johann Dieckmann"—  Präsentation transkript:

1 Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext
Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015 Johann Dieckmann Architekt + Stadtplaner Dipl. Ing. Bauassessor Stadtbaurat a.D. AKNW, DASL, DGGL, SRL Gemeinschaft zur Förderung regionaler Baukultur Maurerlehre, Geselle, Praktikum als Zimmermann + Bauzeichner 1967 – Staatliche Ingenieurschule / FH Höxter Dipl. Ing. Vordiplom TU TU Berlin Einzeldiplom Sanierung Höxter, veröffentlicht Konzept einer erhaltenden Stadterneuerung 1974 – Staatsprüfung Fachrichtung Städtebau Bauassessor 1977 – LWL – Kulturdezernat Westfälisches Amt für Baupflege Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung von Städten und Gemeinden, bei Stadt-, Sanierungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen entsprechend den Zielen der Baupflege als Teil landschaftlicher Kulturpflege. Kommunalpolitische Tätigkeit im Rat der Stadt Münster Vorsitzender des Planungsausschusses Wahl zum Beigeordneten der Stadt Hagen Umwelt, Planung, Bau und Kulturdezernent, Stadtbaurat Gründung des Planungsbüros dieckmann-stadt.bau.kunst, Atelier + Werkgemeinschaft Kontakt:

2 Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext
Gliederung 1. Kurzer Rückblick Entstehungsgeschichte regionale Baukultur 2. Rahmenbedingungen Rechtliche Voraussetzungen Bauleitplanung BauGB Wirtschaftlichkeit Finanzierung 3. Beispiele 4. Planungsverfahren und Prozesse

3 Rückblick Identifikation mit der Stadt, dem Quartier, der Siedlung, Atmosphäre, Heimat, entsteht durch die Qualitäten der öffentlichen Räume, der Architektur der Gebäude, der Grünflachen und der Einbindung in die Landschaft. Städte und Dörfer sind Speicher der Geschichte

4 Karte Regionale Hauslandschaften

5 Wie entsteht Baukultur?
Rückblick Wie entsteht Baukultur? durch eine besondere Kultur im Umgang mit der Stadt, dem Quartier, bei Erweiterung von Siedlungen, Änderung des städtebaulich räumlichen Gefüges durch Nutzungswandel, Umbau und Erweiterung Diskussions- und Planungsprozesse, Gemeinwohlverpflichtung durch die Qualität der öffentlichen Straßen, Plätze und Grünflachen, die gestalterische Einfügung von neuem in vorhandene Strukturen und die Einbindung in die Landschaft. Qualität der Planung, Berücksichtigung des Ortes durch handwerkliche Qualität der Bauausführung und durch Weiterentwicklung der regionalen Traditionen Ausführung und Detailgestaltung im regionalen Kontext dies ist ohne gute Architektur und gute städtebauliche Gestaltung nicht möglich

6 Rechtliche Voraussetzungen
Rahmenbedingungen Rechtliche Voraussetzungen Bauleitplanung Hoheitliche Aufgabe Verfahrenshoheit der Stadt 2 Stufen Flächennutzungsplanung: Nutzung des Stadtgefüges verbindliche Bauleitplanung: Baurecht, kein Rechtsanspruch des Eigentümers Die den Bodenpreis bestimmenden Faktoren werden ausschließlich von der Gemeinde fixiert (Planungshoheit, Interessenkonflikt: fiskalische Betrachtung kontra Planungshoheit)

7 Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung § 1 (5)
Rahmenbedingungen Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung § 1 (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Abwägungsgebot § 1 (7)

8 Vorgehensweise um den Zielen und Grundsätzen gerecht zu werden
Rahmenbedingungen Vorgehensweise um den Zielen und Grundsätzen gerecht zu werden  Analyse der Rahmenbedingungen der Planung UVP, Eingriffe bewerten, Einbindung in den Freiraum die Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen äußere Erschließung Verkehr, Ver- und Entsorgung soziale Infrastruktur, Schulen, Kindergärten etc. städtebauliche Vorüberlegungen, Planungskonzept

9 Diesem Interesse werden häufig die hoheitlichen Aufgaben untergeordnet
Rahmenbedingungen Finanzierung Planungsmehrwert durch hoheitliche Planung Finanzierungsmethoden, Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde Kein Anspruch auf Aufstellung eines B-Planes Interessenkonflikte zwischen Stadt und Eigentümer Fiskalisches Interesse der Stadt möglichst viele Kosten auf die Eigentümer abzuwälzen (Haushaltssituation) Interesse Eigentümer möglichst viel vom Bodenmehrwert abzuschöpfen, in Verbindung mit dem Verkauf der Vorhaben Verträge, vorhabenbezogene B-Pläne Diesem Interesse werden häufig die hoheitlichen Aufgaben untergeordnet

10 Planungsverfahren und Prozesse
Ohne Alternativen ist eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte Diskussion in der Öffentlichkeit entsprechen den Zielen und Grundsätzen der Bauleitplanung nicht möglich Alternativen müssen erarbeitet werden Möglichkeiten: Erarbeitung durch die Planungsverwaltung Mehrfachbeauftragung mehrerer Planer und Architekten Planungswerkstätten mit mehreren Fachleuten Bearbeitung in vorgegebenen Zeitrahmen mit anschließender Erörterung der Ergebnisse Wettbewerbsverfahren nach RAW

11 Planungsverfahren und Prozesse
Vorschlag: Wettbewerbsverfahren Verfahren nach RAW durch die Architektenkammer geregelt Voraussetzungen: Beteiligung Kammer Erarbeitung Auslobung Einbindung der BI möglich

12 Planungsverfahren und Prozesse
Vorschlag Wettbewerbsverfahren in 2 Phasen 1. Phase Alternativen es werden verschiedene städtebauliche Konzepte erarbeitet Auswahl von 5-10 Entwürfen, die an der 2. Phase teilnehmen 2. Phase Weitere Bearbeitung entsprechend Auslobung auf Basis der ausgewählten Entwürfe unter Einbeziehung der Empfehlungen des Preisgerichtes Zusammensetzung Preisgericht Fachpreisrichter, Sachpreisrichter (Politik) 1 Vertreter Gestaltungbeirat, Einbindung der BI mit 2 Vertretern möglich


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