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Oberstufe 2015/2017 Elterninformation.

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Präsentation zum Thema: "Oberstufe 2015/2017 Elterninformation."—  Präsentation transkript:

1 Oberstufe 2015/2017 Elterninformation

2 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

3 1. Allgemeine Informationen
Ziele der Oberstufe Sicherung einer vertieften Allgemeinbildung Gezielte Sicherung und Förderung der Studierfähigkeit bzw. selbstständiges Lernen und Arbeiten Vermittlung von Methoden, Sozial- und Selbstkompetenzen Systematische Studien- und Berufsorientierung

4 1. Allgemeine Informationen
Organisation der Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 10 – 12 Jahrgangsstufe 10 – Einführungsphase Jahrgangsstufen 11/12 – Qualifikationsphase Kurse 4 Ausbildungsabschnitte/Semester 3 Belegungsbereiche Pflichtbereich Wahlbereich Profilbereich

5 1. Allgemeine Informationen
Höchstausbildungsdauer 4 Jahre → in den Jahrgangsstufen kann nur einmal wiederholt werden Volljährigkeit der OberstufenschülerInnen → die Auskunftspflicht den Eltern gegenüber entfällt

6 1. Allgemeine Informationen
Zeitplanung September/Oktober Information der Eltern November/Dezember: Information der SchülerInnen in ca. 3 Stunden; Aushändigung der Broschüre „Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern“ vom Kultusministerium Vorstellung der Wahlfächer und Seminarangebote durch die Fachbetreuer und Fachlehrer im Unterricht oder in einem Nachmittagsblock

7 1. Allgemeine Informationen
Januar Ermittlung des Wahlinteresses der SchülerInnen, um das spezifische Angebot der Schule zusammenzustellen Februar/März endgültige Entscheidung über die Fächerwahl. Die Wahl ist bindend für beide Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase. Änderungen der Belegung für die Jahrgangsstufe 12 sind nur in geringem Maße möglich. April Belegungsblatt zur Unterschrift bis 15. April

8 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

9 2. Noten in der Oberstufe in allen Fächern (außer den Seminaren):
15 Punkte 14 Punkte 13 Punkte 1+ 1 1- 86– 100% 12 Punkte 11 Punkte 10 Punkte 2+ 2 2- 71 – 85% 9 Punkte 8 Punkte 7 Punkte 3+ 3 3- 56 – 70% 6 Punkte 5 Punkte 4 Punkte 4+ 4 4- 41 – 55% 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte 5+ 5 5- 21 – 40% 0 Punkte 6 0 – 20% in allen Fächern (außer den Seminaren): 1 Schulaufgabe pro Semester mündliche Noten durch Rechen- schaftsablagen, Stegreifaufgaben, (mindestens zwei kleine Leistungs- nachweise)

10 2. Noten in der Oberstufe Wichtig zu wissen
Die großen und kleinen Leistungsnachweise werden gleich gewichtet, d. h. im Verhältnis 1 : 1. Die mündliche Gesamtleistung geht mit 2 Dezimalen genau in die Berechnung der Endpunktzahl ein, diese wird dann gerundet. Es erfolgt keine Aufrundung auf 1 Punkt → 0,5 = 0

11 2. Noten in der Oberstufe Was nicht passieren darf 0 Punkte im Zeugnis
→ Fach ist nicht belegt für die gesamte Jahrgangsstufe In der Regel bedeutet dies, keine Zulassung zum Abitur, also Rücktritt in die vorhergehende Jahrgangsstufe.

12 2. Noten in der Oberstufe Die Seminare W - Seminar: P – Seminar:
2 Halbjahresleistungen in 11/1 und 11/2 Seminararbeit wird doppelt gewichtet insgesamt max. 60 Punkte P – Seminar: BUS – Anteil / Projektanteil = 1 : 2 Eine doppelt gewichtete Endpunktzahl am Ende von 12/1 insgesamt max. 30 Punkte

13 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

14 3. Belegungsverpflichtung
Pflichtbereich Deutsch 4 Semester Eine Fremdsprache (E, F, L, Spa) Mathematik Geschichte/Sozialkunde Religion/Ethik In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.

15 3. Belegungsverpflichtung
Wahlpflichtbereich In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden. Physik, Biologie oder Chemie 4 Semester Geographie oder Wirtschaft/Recht Kunst oder Musik Eine weitere Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache

16 3. Belegungsverpflichtung
Profilbereich W-Seminar 3 Semester P-Seminar Zusatzangebot wie Chor, Orchester, Dram. Gestalten, Medienkunde etc. mindestens 2 Semester Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.

17 3. Belegungsverpflichtung
Wahl der 5 Abiturfächer Verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache Ein weiteres Fach ist aus dem gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld zu wählen, also Religion/Ethik, Geschichte/ Sozialkunde oder Geographie/Wirtschaft/Recht. Das fünfte Fach kann eine Naturwissenschaft, eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik oder Sport sein. Ein weiteres Fach aus dem gesellschaftswissen-schaftlichen Bereich ist nicht möglich!!!

18 3. Belegungsverpflichtung
Weiterhin ist zu beachten Die Abiturprüfung in Deutsch und Mathematik werden schriftlich gestellt. Für die anderen 3 Abiturfächer gilt: ein weiteres Abiturfach wird schriftlich geprüft, die restlichen zwei Fächer mündlich. Hier kann die Art der Prüfung – bis auf Ausnahmen – frei gewählt werden. Soll die schriftliche Prüfung in Kunst, Musik oder Sport abgelegt werden, so muss ein „Additum“ belegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Jahrgangsstufe 10 mit der Note “befriedigend“ abgeschlossen wird. Die Festlegung wird bereits mit der Fächerwahl in der 10. Klasse getroffen und kann nicht mehr geändert werden!!!

19 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

20 4. Einbringungsverpflichtung
Pflichteinbringung Aus der Qualifikationsphase gehen 40 Halbjahres-leistungen in die Abiturnote ein. In den 5 Abiturfächern werden alle 4 Halbjahres-leistungen eingebracht. In allen übrigen Fächern kann in der Regel eine Halbjahresleistung gestrichen werden. Dabei kommen 30 Einbringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich und die restlichen 10 Einbringungen aus dem Profilbereich.

21 4. Einbringungsverpflichtung
Ein Beispiel: Fach Wochen- stunden Einbringungs- pflicht Belegung 11/ / / /2 Gesamt- D M 4 16 E GEO KU rk gsk spa b spo W-Sem. P- Sem. Profil 2 3 1 3+1(Profil) - 2+2 3/4 8 12 6 132

22 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

23 5. Abitur Organisation Schriftliche Prüfung in drei Fächern
Kolloquiumsprüfung (30min) im 4. und 5. Abiturfach, Beschränkung auf den Inhalt von drei Halbjahren Weitere mündliche Prüfungen zur Verbesserung der Abiturnote möglich/nötig

24 5. Abitur In den 2 Schuljahren können für die Abiturgesamtpunktzahl maximal 600 Punkte (40 Halbjahresleistungen x 15 Punkte) „gesammelt“ werden. Im Abitur sind maximal 300 Punkte zu erreichen, d. h. maximal 60 Punkte in jedem Abiturfach (entspricht der vierfachen Abiturleistung).

25 5. Abitur Aus den 2 Schuljahren müssen für die Zulassung zum Abitur
mindestens 200 der 600 möglichen Punkte, mindestens 100 der 300 möglichen Punkte in den Abiturfächern, in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache insgesamt mindestens 48 Punkte, mindestens 5 Punkte in 32 der 40 einzubringenden Halbjahresleistungen. mindestens 24 von 90 Punkten in den Seminaren (keine Seminararbeit oder Präsentation mit 0 Punkten) erreicht werden.

26 5. Abitur In der Abiturprüfung müssen erreicht werden.
mindestens 100 der 300 möglichen Punkte, in jedem der fünf Abiturfächer mindestens 1 Punkt (bei einfacher Wertung), in mindestens drei der fünf Abiturfächer, darunter eines der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache jeweils mindestens 5 Punkte und in einem weiteren Abiturfach aus den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache 4 Punkte (einfache Wertung) erreicht werden.

27 Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe
2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung 4. Einbringungsverpflichtung 5. Abitur 6. Sonstiges

28 6. Sonstiges Absenzenregelung
Pro Schuljahr kann durch Eigenentschuldigung die doppelte Wochenstundenzahl des Faches gefehlt werden. Gilt nur für volljährige SchülerInnen!!! → Bei Überschreitung Attestpflicht ! An Prüfungstagen (Schulaufgaben sowie angesagte kleine Leistungsnachweise) ist eine telefonische Entschuldigung vor 8.00 Uhr (oder Fax) sowie ein ärztliches Attest bei Wiedererscheinen oder spätestens am dritten Fehltag erforderlich.

29 6. Sonstiges Ein Verzicht auf die Zulassung zum Abitur muss spätestens am Ende von 12/1 erklärt werden. Ein späterer Rücktritt hätte ein nicht bestandenes Abitur zur Folge. Für ein Studium an einer technischen Hochschule ist in der Regel die Belegung des Faches Physik notwendig.

30 6. Sonstiges Wenn Ihr Kind gerade im Ausland ist
10. Klasse wiederholen auf Probe in die Q11 vorrücken → Eltern stellen einen Antrag → Nachweis über regulären Besuch der Schule im Ausland muss erbracht werden Kontakt per herstellen SchülerInnen, die aus Realschulen, Wirtschaftsschulen, Hauptschulen oder über Aufnahmeprüfungen an das Gymnasium übergetreten sind, müssen verpflichtend die 2. Fremdsprache über 4 Ausbildungsabschnitte belegen.


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