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Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – die 50er und 60er Jahre Kinderlähmungsepidemie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen! Durch.

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Präsentation zum Thema: "Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – die 50er und 60er Jahre Kinderlähmungsepidemie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen! Durch."—  Präsentation transkript:

1 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – die 50er und 60er Jahre Kinderlähmungsepidemie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen! Durch nitratverseuchte Brunnen Blausucht bei Säuglingen Typhusepidemie durch verseuchte Brunnen! Von 75 Schulbrunnen zwei Drittel wegen Verseuchung gesperrt! 25.10.1962NÖSIWAG

2 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – 1914 Kindersterblichkeit 74% Durch Verunreinigungen im Gebiet Pulkautal 5.000 Goldkronen 1. Weltkrieg 50 Jahre Später...

3 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – ab 2000 500 Katastralgemeinden am Netz 2000 Geschäftsanteile vom Land NÖ zu 100% an EVN Sommer 2001 2001/2002 EVN: Verkauf von 24 Mio m 3 = 18,7 Mio € Wassererlöse

4 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Versorgungsstruktur der EVN vers. Bewohner 460.000 vers. Kastralgemeinden 530 Vers. Sonderabnehmer 119 abgeg. Wassermengen/Jahr 200123 Mio. m 3 Anzahl der Hochbehälter 74 Speichervolumen 190.000m 3 Länge der Rohrleitungen 1.400km Brunnen84 Brunnenschutzgebiete 300 ha

5 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Exkurs: AG-Recht § 1 AktG Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

6 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Hauptmerkmale einer AG (I) 1. Kapitalsammelfunktion im Vordergrund => viele Gesellschafter (Rest wie oben)  Vorstand ist gegenüber den Gesellschaftern weisungsfrei (meist Drittorgan)  Geldgeber und Unternehmerfunktion deutlich getrennt  Hoher Organisationsgrad wegen Gesellschafter und Gläubigerschutz. 2. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein

7 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Hauptmerkmale einer AG (II) 3. Gesellschaftszweck kann wirtschaftlich, ideell, genossenschaftlich sein. Gegenstand ist zwingender Bestandteil der Satzung (§ 17 Z 2). 4. AG ist Kaufmann kraft Rechtsform 5. Organe der AG: Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlußprüfer, Hauptversammlung (Kompetenzverteilung ist zwingend).

8 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Hauptmerkmale einer AG (III) 6. Konstruktion des Gesellschaftskapitals: Summe der Nennwerte der Anteile = Grundkapital; Mindestgrundkapital = 1 Mill (§ 7); Achtung: Trennung Grundkapital und Gesellschaftsvermögen! 7. Die Firma ist nach § 4 Sachfirma 8. Sitz der AG ist ein Ort an welchen sie einen Betrieb die Geschäftsleitung oder die Verwaltung befindet. (§ 5) 9. Größenklassen: § 221 HGB

9 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Bedeutung des Begriffs Aktien (I) 1. Anteil am Grundkapital (§§ 1, 6 Abs 1): Nennbeträge (§ 8 Abs 1) 2. Mitgliedschaft: Pflichten (Einlagepflichten); Rechte: Vermögensrechte, Herrschaftsrechte, Bezugsrechte; Aktien sind unteilbar Miteigentum möglich (§ 63). Siehe auch § 50 Nebenverpflichtungen

10 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Bedeutung des Begriffs Aktie (II) 3. Wertpapier im engeren Sinn: Inhaberaktien: lauten auf Inhaber; nur zulässig wenn Nennbetrag voll einbezahlt (§ 10 abs 2). Vor der Volleinzahlung können Zwischenscheine ausgegeben werden. Diese sind Orderpapiere und lauten auf Namen. Namensaktien: Sind Orderpapiere und damit indossables Wertpapier (§ 61) [indossabel: übertragbar mittels Erklärung]; Müssen im Aktienbuch vermerkt werden. Die Aktienurkunde besteht aus Haupturkunde,m Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheine.

11 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Ordentliche Kapitalerhöhung Ordentliche Kapitalerhöhung: §§ 149 ff AktG Einbringung neuer Mittel durch Einlagen der Gesellschafter oder dritter Personen gegen Ausgabe von Aktien. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur mit einer 3/4 Mehrheit beschlossen werden. Sacheinlagen sind gemäß § 150 Abs 3 und § 151 Abs 3 zulässig.

12 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Ordentliche Kapitalerhöhung Bezugsrecht: § 153. Verfahren: Doppelte Firmenbucheintragung erforderlich. Kapitalerhöhungsbeschluss und Durchführung der Erhöhung. Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. Veröffentlichung: Ausgabebetrag der Aktien sowie Hinweis auf Berichte zur Prüfung der Sacheinlagen

13 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Chronologie der Übernahme (I) 18.10.2000: EVN bekundet Interesse an der NÖSIWAG Ausweitung der Multi-Utility Strategie der EVN (bisher schon in den Bereichen Strom, Gas, Wärme und Telekommunikation)

14 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Chronologie der Übernahme (II) 12.12.2000 Einbringung der NÖSIWAG in die EVN im Rahmen einer Kapitalerhöhung Einbringung der NÖSIWAG in die EVN im Rahmen einer Kapitalerhöhung 12.01.2001 Beschluss der Erhöhung des Grundkapitals der EVN

15 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Chronologie der Übernahme (III) April 2001 Satzungsänderung in der EVN Tätigkeitsausweitung auf den Sektor der Wasserversorgung ermöglicht

16 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Chronologie der Übernahme (IV) 20.07.2001 Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen „Die in der Hauptversammlung vom 12. Jänner 2001 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der EVN wurde erfolgreich durchgeführt. Bis zum Ende der Bezugsfrist am 16. Juli 2001 wurden insgesamt 3.381.455 Aktien zu je 33 EUR gezeichnet.“

17 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Chronologie der Übernahme (V) Das neue Grundkapital der EVN beträgt damit 91.072.392,62 EUR und ist in insgesamt 37.581.455 Stückaktien zerlegt. Land NÖ hält an der EVN und an der EVN Wasser je 51% Land NÖ hält an der EVN und an der EVN Wasser je 51%

18 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Kritiken (I)  Neupositionierung ist nicht wirklich ein Verkauf EVN plante eine Kapitalerhöhung, aber die großen Aktionäre (TiWAG,..) wollten nicht mitmachen. EVN plante eine Kapitalerhöhung, aber die großen Aktionäre (TiWAG,..) wollten nicht mitmachen. Mit der Übernahme der NÖSIWAG durch die EVN hat sich an der Besitzstruktur nicht viel geändert. Hauptaktionär (51%) ist nach wie vor Land NÖ.

19 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Kritiken (II)  Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Besitzstruktur der EVN Seit Jahresbeginn stehen Teile der EVN-Aktien zum Verkauf, Interessenten an mehr als 25% sind beispielsweise der franz. Atomstromkonzern EdF Drohender Ausverkauf des niederösterreichischen Wassers

20 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Kritiken (III)  Profitstreben infolge der Privatisierung Beibehaltung des gemeinnützigen Verhaltens der NÖSIWAG auch im Zuge der EVN Wasser? Einschränkung der Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des Landes NÖ?

21 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Kritiken (IV)  Ausweitung auf das regionale Abwassergeschäft  Landesbudgetaufbesserung durch den Verkauf 29.069.122 EUR (rund 400.000.000 ATS) gingen an das Land NÖ durch den Verkauf (Wert der NÖSIWAG höher als die Kapitalerhöhung)

22 Berdnik, Hochwald, Pontilli, Wir danken für die Aufmerksamkeit!


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