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Rechtliche Grundlagen

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Grundlagen"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Grundlagen
K Hierarchie im Arbeitsschutzrecht In diesem Modul lernen Sie die arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen dafür kennen, warum bei Tätigkeiten mit Lastenhandhabung bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Wir betrachten in diesem Modul das Arbeitsschutzgesetz das Jugendarbeitsschutzgesetz das Mutterschutzgesetz die Lastenhandhabungsverordnung Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

2 Rechtliche Grundlagen zur Lastenhandhabung
Arbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz § 4: 5 kg - Grenze Jugendarbeitsschutzgesetz § 22 Berücksichtigung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit Aus den gesetzlichen Festlegungen ergeben sich für die Arbeitgeber und ihre Beauftragten erhebliche Anforderungen. Insbesondere sind es die §§ 2 und 3 der Lastenhandhabungsverordnung, die im Hinblick auf die Umsetzung methodischer Unterstützung – wie z.B. durch den Rückenkompass benötigen. Quelle: Dr. G.Caffier, Dipl.-Ing. U. Steinberg BAuA „Praxisgerechtes Methodeninventar zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung“, Arbeitsschutz Aktuell 03/2000 BGV A 1 Grundlagen der Prävention Lastenhandhabungsverordnung Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

3 Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen
Die Arbeit muss ausführbar, erträglich, zumutbar und sollte zufriedenstellend sein. Hier fühl`ich mich wohl! Das gesetzlich festgeschriebene Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen ergibt sich aus arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, regelmäßigen Studien im Bezug auf veränderte Arbeitsbedingungen und den Stand der Technik. Es ist die Mindestanforderung, um überhaupt Arbeit verrichten zu können. Sie bildet die Grundlage aller arbeitswissenschaftlichen Studien. Quellen: Hettinger,Wobbe Kompendium der Arbeitswissenschaft, Kiehl Verlag,1993 Schmidt, Thews Physiologie des Menschen, Springer Verlag1998 Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

4 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten Kostenübernahme § 4 Gestaltung der Arbeitsbedingungen Gefahren an Quelle bekämpfen § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Risiko ermitteln, Verbesserungsmaßnahmen umsetzen Aufgrund der Fürsorgepflicht gem. § 618 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schaden vom Arbeitsnehmer bei der Arbeit abzuwenden. Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 nimmt diese Verpflichtung auf und konkretisiert sie hinsichtlich bestimmter Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

5 Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
Mutterschutzgesetz Mutterschutzgesetz Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter Unabhängig von den nach der Berufskrankheitsverordnung definierten Grenzen von Lasten für Frauen, sind im Mutterschutzgesetz Grenzwerte für Lasten angegeben, die für werdende Mütter anzuwenden sind: §4 Abs. 2 Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden, 1. Mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegt werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1. § kg - Grenze .... Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend § 22 Berücksichtigung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit.... JArbSchG § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, 5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind, 6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert bie gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

7 Lastenhandhabungsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LastenhandhabV) Die Lastenhandhabungsverordnung ist eine zielorientierte Arbeitsschutzvorschrift, die dem Unternehmen die Freiheit lässt, zu entscheiden, wie das Schutzziel für den jeweiligen Beschäftigten und die jeweilige manuelle Lastenhandhabung erreicht werden kann. Die Lastenhandhabungsverordnung gehört zur Artikelverordnung, die noch weitere Verordnungen, wie z.B. die PSA-Benutzungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung beinhaltet. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

8 LastenhandhabV - Anforderungen
§ 1 Anwendungsbereich § 2 Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen insbesondere für die Lendenwirbelsäule § 3 Übertragung von Aufgaben unter Berücksichtigung körperlicher Eignung § 4 Pflicht zur Unterweisung Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

9 Definition: Manuelle Lastenhandhabung
Manuelle Handhabung Direktes Bewegen einer Last mit dem Körper Indirektes Bewegen einer Last mittels Körper und Werkzeug Aufnehmen, Heben, Halten, Senken, Tragen, Ziehen, Schieben Anwendung findest die Lastenhandhabungsverordnung unmittelbar, wenn sich die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens, insbesondere für die Lendenwirbelsäule, nach einer Analyse der Teiltätigkeiten bestätigt. Sonderformen: Fangen, Werfen, Fallenlassen, Stoßen, Abfangen und Bremsen. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

10 Definition: Manuelle Lastenhandhabung 2
Ist nicht ausschließlich auf die Hände zu beziehen, sondern dient mehr der Abgrenzung zur maschinellen Lastenbewegung. Im einzelnen kann der Krafteinsatz über Hände, Arme, Beine, Brust, Rücken, Schulter oder kombiniert erfolgen. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

11 Definition: Last Last Gegenstand ... verpackt, unverpackt, flüssig, heiß, schmierig, kantig... Mensch ... beweglich, unbeweglich, aggressiv, still, schwer, klein... Lebewesen ... beweglich, unbeweglich, aggressiv, still, schwer, klein... Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

12 Fazit: Ziel: Beurteilungen von Arbeitsbedingungen müssen
aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vorgenommen werden. Ziel: Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen Leistungsbefähigung für die Aufgabenerfüllung erhalten Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

13 Literatur Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
juris GmbH - Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) juris GmbH - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) juris GmbH - Mutterschutzgesetz (MuSchG) juris GmbH - BGV A 1 Grundsätze der Prävention HVBG - Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die aufgeführten PDF-Dokumente befinden sich auf der CD. Ein Mausklick auf die PDF-Symbole öffnet die gewünscht Datei. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems


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