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Veröffentlicht von:Heinrike Langbein Geändert vor über 10 Jahren
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Patentanmeldung - Antrag auf Erteilung eines Patents (z.B. amtliches Formular), - Beschreibung - Patentansprüche - Zusammenfassung (und Figur dazu) - Figuren (jedes gezeigte Merkmal ist im Text ausführlich zu beschreiben!) - Anmeldegebühr* - Erfinderbenennung* (*: später möglich, nachreichbar) 18. Mai ©Patentanwalt Dipl.-Geophys. Dr. Thomas Thiele
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Beschreibungsaufbau - Titel - Gegenstand der Erfindung*
- relevanter Stand der Technik* - Nachteile des Standes der Technik* - Aufgabe der Erfindung* - Anspruchsverweis und Vorteile der Ansprüche - Ausführungsbeispiel(e) unter Verweis auf die Figuren (Fachmann muss damit Erfindung nachmachen können) *: ohne irgendeinen Hinweis auf die Erfindung !!! 18. Mai ©Patentanwalt Dipl.-Geophys. Dr. Thomas Thiele
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Patentansprüche Unahängige Ansprüche:
- <Gegenstand der Erfindung> (xy-Vorrichtung, Verfahren zum …, Verwendung einer …) - wesentliche Merkmale des Standes der Technik (“Oberbegriff”) - Überleitungsfloskel, (gekennzeichnet durch,) - wesentliche Merkmale der Erfindung (“kennzeichnende Merkmale”) 1. Getränkegefäß-Haltevorrichtung aus (Gegenstand) - einem Gefäß mit einem Boden und (bekannt) - einer Finger-Aufnahmeöffnung im Boden gekennzeichnet durch (Überleitung) - ein elastisches Material an der Wandung der Finger-Aufnahmeöffnung Achtung: - der Fachmann muss verstehen, worum es geht, - aber: für eine Verletzung muss jedes Merkmal (Wort) in einer Verletzungsform erfüllt sein, also nur absolut Notwendiges aufnehmen 18. Mai ©Patentanwalt Dipl.-Geophys. Dr. Thomas Thiele
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Abhängige Ansprüche / Unteransprüche
- <Gegenstand der Erfindung> nach Anspruch …/ nach einem der Ansprüche ... 2. Getränkegefäß-Haltevorrichtung nach Anspruch 1 mit (Gegenstand) einem Schaumstoffeinsatz als dem elastischen Material. 3. Getränkegefäß-Haltevorrichtung nach Anspruch 1 mit (Gegenstand) einem Gummiüberzug als dem elastischen Material. Die abhängigen Ansprüche dienen nur als Pool für spätere Verfahren. Sie bieten keinen eigenständigen Schutz für denen Merkmale ! Spätere Verfahren sind Prüfungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. In der Beschreibung wird ein Ausführungsbeispiel mit konkreten Bezeichnungen beschrieben. In den Ansprüchen werden übergeordnete und verallgemeinerte Begriffe verwendet (befestigt statt angeschraubt), wobei die Beschreibung die Verallgemeinerungsbegriffe an zumindest einer Stelle enthalten muss/soll. 18. Mai ©Patentanwalt Dipl.-Geophys. Dr. Thomas Thiele
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Zusammenfassung - Titel
- Kurze Beschreibung der Erfindung (bis ca. 150 Worte) - Figur, die mit der Zusammenfassung veröffentlicht werden soll - hat keinen Einfluß auf den Schutz und - dient nicht als nutzbare Offenbarung für z.B. Beschränkungen ! 18. Mai ©Patentanwalt Dipl.-Geophys. Dr. Thomas Thiele
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