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Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary.

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Präsentation zum Thema: "Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary."—  Präsentation transkript:

1 Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary International Search)

2 WIPO 2009 Rule changes-2 07.10.08 Weitere Veröffentlichungssprachen Neue Veröffentlichungssprachen: Koreanisch und Portugiesisch In Koreanisch und Portugiesisch veröffentlichte internationale Anmeldungen enthalten immer auch die Erfindungsbezeichnung, die Zusammenfassung und den internationalen Recherchenbericht in Englisch Anwendbar auf internationale Anmeldungen mit einem internationalen Anmeldedatum an oder nach dem 1. Januar 2009

3 WIPO 2009 Rule changes-3 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (Grundsatz) Möglichkeit, eine oder mehrere zusätzliche Recherchen durch eine weitere, am SIS teilnehmende Recherchenbehörde (SSA = Supplementary Searching Authority) zu beantragen Ziel: –Verringerung der Wahrscheinlichkeit, daß neue für den Stand der Technik einschlägige Dokumente in der nationalen Phase gefunden werden –Berücksichtigung der wachsenden Sprachenvielfalt beim Stand der Technik Verfügbar im Rahmen des durch die teilnehmenden Behörden bestimmten Umfangs und eventueller Beschränkungen

4 WIPO 2009 Rule changes-4 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (Anwendbarkeit) Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2009 Anwendbar auf: internationale Anmeldungen, unabhängig vom Anmeldedatum, für die die Frist von 19 Monaten zur Stellung eines Antrags auf eine zusätzliche internationale Recherche an oder nach dem 1. Januar 2009 abläuft

5 WIPO 2009 Rule changes-5 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (teilnehmende Behörden) Behörden, die SIS voraussichtlich ab dem 1. Januar 2009 anbieten: –Nordisches Patentinstitut –Föderaler Dienst für geistiges Eigentum, Patente und Marken (Russland) –Schwedisches Patent- und Registrieramt Behörden, die SIS voraussichtlich im Laufe von 2009 anbieten: –Österreichisches Patentamt Behörden, die SIS voraussichtlich ab dem 1. Januar 2010 anbieten: –Europäisches Patentamt –Nationales Patent und Registrieramt (Finnland)

6 WIPO 2009 Rule changes-6 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (teilnehmende Behörden) Teilnahme liegt noch nicht fest: –Australisches Patentamt –Koreanisches Patentamt –Nationales Institut für gewerbliches Eigentum (Brasilien) –Nationales Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China Teilnahme nicht beabsichtigt: –Japanisches Patentamt –Kanadisches Amt für geistiges Eigentum –Spanisches Patent- und Markenamt –US Patent- und Markenamt

7 WIPO 2009 Rule changes-7 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (Erfordernisse) Antrag und Gebühren sind an das IB zu zahlen Fällige Gebühren (innerhalb eines Monats ab Antragstellung): –zusätzliche Recherchengebühr –zusätzliche Bearbeitungsgebühr Frist zur Stellung des Antrags: –vor Ablauf von 19 Monaten ab Prioritätsdatum Die Recherchenbehörde (ISA), die die Hauptrecherche durchgeführt hat, kann nicht als zusätzliche internationale Recherchenbehörde (SSA) gewählt werden Durch Erklärung gegenüber der SSA oder dem IB kann der Antrag jederzeit bis zum Tag, an dem der zusätzliche Recherchenbericht übermittelt wird, zurückgenommen werden

8 WIPO 2009 Rule changes-8 07.10.08 Zusätzliche internationale Recherche (Verfahren) Grundlage für die Recherche ist die ursprünglich eingereichte Anmeldung: Änderungen nach Artikel 19 und/oder 34 werden nicht berücksichtigt Bei Feststellung fehlender Einheitlichkeit der Erfindung durch die ISA, kann eine zusätzliche internationale (Teil-)Recherche für eine andere als die Haupterfindung beantragt werden Beginn der zusätzlichen Recherche: spätestens nach Ablauf von 22 Monaten ab Prioritätsdatum Zusätzlicher Recherchenbericht (SSR = Supplementary International Search Report) muss innerhalb von 28 Monaten ab Prioritätsdatum erstellt werden SSR wird dem Anmelder und dem IB übermittelt


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