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Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen

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Präsentation zum Thema: "Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen"—  Präsentation transkript:

1 Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen

2 1) Einleitung/Definition 2) Allgemeine Inhalte 3) Konkretes Vorgehen
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 1) Einleitung/Definition 2) Allgemeine Inhalte 3) Konkretes Vorgehen 4) Umsetzung an der Hochschule Vechta Behrens/Kocar

3 1) Einleitung/Definition
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 1) Einleitung/Definition Beschluss der Landesregierung im Dezember 2006, das Beurteilungswesen auf einen erweiterten Beschäftigtenkreis auszudehnen Ziel: „…ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beschäftigten zu erstellen und (…) Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen“ (BRL, § 1) Ziel: „…Entscheidung über die Verwendung der Beschäftigten und über ihr dienstliches Fortkommen (…) am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten“ (BRL, § 1) Behrens/Kocar

4 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
2) Allgemeine Inhalte Anwendungsbereich Beurteilungsarten Leistungsbeurteilung und Befähigungseinschätzung Gesamturteil Behrens/Kocar

5 - Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Anwendungsbereich - Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Ausnahmen: - künstlerisches und wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Beamtinnen und Beamte auf Zeit Behrens/Kocar

6 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
Beurteilungsarten - Regelbeurteilung alle drei Jahre - Stichtag von der obersten Dienstbehörde für Laufbahngruppe des höheren Dienstes für die übrigen Laufbahngruppen - Ausnahmen: - künstlerisches und wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Beamtinnen /Beamte des einfachen Dienstes und bestimmter Besoldungsgruppen (A 9+Z, A 13, A 13+Z) - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Entgeltgruppe 8 und niedriger - Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres - Sondergruppen (Beurlaubungen, Tätigkeitswechsel, etc.) Behrens/Kocar

7 - Beurteilung aus besonderem Anlass
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Beurteilungsarten - Beurteilung aus besonderem Anlass - Beurteilung während der Probezeit - Beurteilung im Rahmen des Aufstiegs - bei der Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis - alle werden beurteilt vor: - der Übertragung/Bewerbung auf einen höherwertigen Posten - einer Beförderung - einer Versetzung - einer Bewerbung um Zulassung zum Aufstieg Behrens/Kocar

8 Leistungsbeurteilung und Befähigungseinschätzung
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Leistungsbeurteilung und Befähigungseinschätzung - die Regelbeurteilung besteht grundsätzlich aus einer Bewertung der gezeigten Leistungen und einer davon getrennten Befähigungseinschätzung Behrens/Kocar

9 Leistungsbeurteilung
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Leistungsbeurteilung - bewertet werden die Arbeitsergebnisse und die tatsächlich beobachteten Leistungen der Beschäftigten - Grundlage ist die Aufgabenbeschreibung des Dienstpostens/ des Arbeitsplatzes - Leistungsmerkmale (Katalog) werden bezogen auf die jeweilige Aufgabe zur Bewertung herangezogen - zusätzlich sind bis zu drei Leistungsmerkmale zu nennen, um ggf. Besonderheiten der Aufgabe besser zu erfassen - Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale mit einer kurzen Begründung Behrens/Kocar

10 Befähigungseinschätzung
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Befähigungseinschätzung - Einschätzung der allgemeinen Fähigkeiten, Kenntnisse und dienstlich bedeutsamen Eigenschaften - Befähigungsmerkmale (Katalog) werden bezogen auf die jeweilige Aufgabe zur Bewertung herangezogen - auf Wunsch sollen auch eigene Angaben der/des Beschäftigten in die Beurteilung aufgenommen werden - eine Gesamtbewertung findet nicht statt - Hinweise zur körperlichen Leistungsfähigkeit nur zulässig, wenn diese für die Verwendung der/des Beschäftigten bedeutsam werden könnten Gesamturteil Behrens/Kocar

11 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
3) Konkretes Vorgehen Das Beurteilungsverfahren umfasst: Die Beurteilungskommission Die Erstbeurteilung Die Zweitbeurteilung Die Bekanntgabe der Beurteilung Behrens/Kocar

12 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
1. Die Beurteilungskommission - Leitung durch Behördenleitung - Zusammensetzung: Zweitbeurteilerinnen/-beurteiler, AB Personal, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung - Aufgabe: Festlegung der einheitlichen Beurteilungskriterien und -maßstäbe - Unterrichtung der Zweitbeurteilerinnen/-beurteiler über die festgesetzten Maßstäbe Behrens/Kocar

13 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
2. Die Erstbeurteilung - oberste Dienstbehörde legt fest, wer als Erstbeurteilerin/- beurteiler fungieren soll - in der Regel sollen die/der unmittelbare Vorgesetzte dies übernehmen - andere Person, wenn nur maximal drei Personen unterstellt sind - dafür ist die umfassende Kenntnis der zu beurteilenden Person und ihrer Tätigkeiten zwingend erforderlich - Gespräch mit der zu beurteilenden Person vor der Beurteilung (Aufgabenbereiche klären, Abgleich der Eindrücke des Leistungs- und Befähigungsbildes) - Weiterleitung der Erstbeurteilung an die/den Zweitbeurteiler/in Behrens/Kocar

14 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
3. Die Zweitbeurteilung - höhere Vorgesetzte mit breiter Führungsverantwortung - bestätigt, ergänzt oder ändert die Erstbeurteilung - bei Nichtübereinstimmung von Erst- und Zweitbeurteilung ist die Zweitbeurteilung maßgebend - eine abweichende Beurteilung ist zu begründen Behrens/Kocar

15 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
4. Die Bekanntgabe der Beurteilung - die Beurteilung ist der/dem Beschäftigten auszuhändigen - es ist darüber ein Gespräch zu führen - Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen - Alle mit dem Beurteilungswesen verbundenen Unterlagen sind vertraulich zu behandeln Behrens/Kocar

16 4) Umsetzung an der Hochschule Vechta
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 4) Umsetzung an der Hochschule Vechta - Stichtage werden vom Land vorgegeben - Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Einsetzung der Beurteilungskommission - Festlegung der Beurteilungsmaßstäbe - Schulung der Beurteilerinnen und Beurteiler - Infoveranstaltung für die Beschäftigten Behrens/Kocar

17 Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
Zeitplan für die Hochschule Vechta Schritt Verantwortlich Zeitfenster 1. Information des Präsidiums Behrens/Kocar bereits erfolgt 2. Festlegung der Erst- und Zweitbeurteiler/innen Präsidium 3. Einsetzung der Beurteilungskommission 4. Information der Beurteilungskommission 5. Festlegung der Beurteilungskriterien Beurteilungskommission 6. Information der Beschäftigten heute 7. Schulung der Beurteilenden 21./22. KW 2009 8. Gespräch Erstbeurteilende Juni 2009 9. Erstbeurteilungen 10. Zweitbeurteilungen Zweitbeurteilende 29. KW 11. ggf. Diskussion in der Beurteilungskommission im Anschluss 12. Aufnahme in die Personalakte AB Personal Im Anschluss Behrens/Kocar


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