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Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2

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Präsentation zum Thema: "Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2"—  Präsentation transkript:

1 Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2
Unsere Jugend – starker Nachwuchs. Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2 Foliensatz Jugend/GWOrga2 Abt. 3, ÖfkA / März 2005

2 Von der Struktur der Feuerwehr bis zu den Uniformkennzeichnungen

3 Eine Aufgabe der Stadt Technische Hilfeleistung
Der Feuerwehrdienst ist eine „hoheitliche“ Aufgabe Technische Hilfeleistung Abwehrender Brandschutz AUFSTELLEN Zur Erfüllung dieser und anderer Aufgaben muss jede Gemeinde – so auch die Stadt Mühldorf – eine Feuerwehr: AUSRÜSTEN UNTERHALTEN

4 FREIWILLIGE FEUERWEHR
Feuerwehr ist nicht gleich Feuerwehr Nicht immer ist eine Feuerwehr freiwillig FREIWILLIGE FEUERWEHR PFLICHT- FEUERWEHR BERUFS- FEUERWEHR Einsatzkräfte bilden sich aus dem Feuerwehrverein Aufnahme erfolgt durch den Kommandanten Der Feuerwehrdienst ist ehrenamtlich Selbständige Ortsteil-feuerwehren sind möglich Aufstellung, wenn trotz Notwendigkeit keine FF zustande kommt Heranziehung vom 18. bis 60. Lebensjahr möglich Rechte und Pflichten wie bei der FF (Gibt es in Deutschland derzeit nicht!) Aufstellung, wenn eine FF nicht mehr ausreicht Meist nur in Städten über Einwohnern Feuerwehrdienst erfolgt hauptamtlich (Beamte), also gegen Bezahlung Daneben gibt es noch Betriebs- und Werksfeuerwehren. Betriebsfeuerwehren bilden sich aus Mitarbeitern des Betriebes und Werksfeuerwehren aus bei der Feuerwehr angestellten Mitarbeitern (Hauptamtliche).

5 Führungs- und taktische Organisation der Wehr
Der Kommandant und seine Mannschaft DER KOMMANDANT FUNKTIONS- TRÄGER TAKTISCHE EINHEITEN Steht an der Spitze der Feuerwehr Wird alle sechs Jahre von den Aktiven (ab 16 Jahre) gewählt Regelt den Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetrieb Ernennt Funktionsträger und Dienstgrade in der Feuerwehr Übernehmen durch den Kommandanten übertragene Aufgaben Beispiele: - Gruppenführer - Gerätewart - Atemschutzausbilder - Bootsausbilder - Jugendwart - Seelsorger - Pressesprecher Gliedern die Feuerwehr in Trupps, Staffeln, Gruppen und Züge Die kleinste, selbständige taktische Einheit ist die Gruppe Eine Gruppe besteht aus dem Gruppenführer und acht Feuerwehrleuten

6 KREISBRAND- INSPEKTOREN
Die Führung der Feuerwehr auf Landkreisebene Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister DER KREISBRANDRAT KREISBRAND- INSPEKTOREN KREISBRAND- MEISTER Steht an der Spitze der Feuerwehr im Landkreis Wird alle sechs Jahre durch die Kommandanten gewählt Unterstützt das Landratsamt, Städte und Gemeinden Werden vom Kreisbrandrat bestellt Leitet einen vom Kreisbrandrat bestimmten Inspektionsbereich Unterstützt Gemeinden und Feuerwehren Wird vom Kreisbrandrat bestellt Zuweisung von Bereichen und Fachgebieten Der Kreisjugendwart unterstützt als Fach-KBM den Kreisbrandrat sowie Gemeinden und die Feuerwehren

7 Die Jugendgruppe Zusammen die Freizeit sinnvoll gestalten
Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Feuerwehr. Mitgliedschaft: Vom 12. bis zum 18. Lebensjahr. Warum „so Jung“ in der Feuerwehr? X Pflege des Verantwortungsbewußtseins X Förderung des sozialen Engagements X Begegnungen (auch International) X Gemeinsame Gestaltung der Freizeit X Beteiligung an Sportveranstaltungen X Traditionspflege X Entwicklung eines besonderen „Wir-Gefühles“

8 Feuerwehranwärter vom 12.- 16. Lebensjahr
Rechte und Pflichten Jeder hat bei uns elementare Rechte: Versicherungsschutz bei Personenschäden Ersatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung Recht auf Feuerwehrausbildung Auch Pflichten übernimmt ein jeder junge Kamerad bei uns. Teilnahme an der Feuerwehrausbildung Entschuldigung bei Dienstverhinderung Beachten der Unfallverhütungsvorschriften Befolgen von Anweisungen der Vorgesetzten Tragen und Pflegen der Schutzkleidung

9 Feuerwehranwärter vom 16. – 18. Lebensjahr
Rechte und Pflichten Bereits ab 16 Jahren ändern sich gewisse Dinge für Dich; auch die Rechte und Pflichten. Allein schon deshalb, weil Du ab diesem Alter an Einsätzen teilnehmen darfst. Die Rechte: Aktives Wahlrecht Freistellung von der Arbeit während des Feuerwehrdienstes. Die Schulpflicht geht aber vor! Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz Kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Stunden Dienstleistung Auch die Pflichten werden mit dem Alter mehr: Teilnahme an Einsätzen außerhalb des Gefahrenbereiches Sicherheitsgerechtes Verhalten bei den Einsätzen Weisungen der Vorgesetzten stets befolgen

10 REINE SCHAULUST RECHTFERTIGT DIE ANWESENHEIT AM EINSATZHORT NICHT!
Einsatzbeschränkung 12. – 16. Lebensjahr Nur das Zusehen ist erlaubt. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird Dir das Wissen und Können vermittelt, um schließlich ab 16 Jahren an Einsätzen aktiv teilnehmen zu können. Daher gilt: Bis 16 Jahre keine Einsatzteilnahme Keine Einsatzfahrten in Feuerwehrfahrzeugen Teilnahme als „Zuschauer“ erlaubt, wenn: - Aufsicht durch einen Feuerwehrkameraden - Gefahrenlage sorgfältig geprüft wurde - Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus - Schutzkleidung entsprechend der Altersstufe angelegt ist REINE SCHAULUST RECHTFERTIGT DIE ANWESENHEIT AM EINSATZHORT NICHT!

11 Einsatzbeschränkung 16. – 18. Lebensjahr
Nur das Zusehen ist erlaubt. Ab 16 Jahre werdet ihr mit Funkmeldeempfängern ausgestattet und könnt somit auch mit folgenden Beschränkungen an Einsätzen aktiv außerhalb des Gefahrenbereiches teilnehmen: Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann) Aufsicht durch einen erfahrenen Kameraden Vollständig angelegte Schutzbekleidung Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit Keine Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereiches (den Gefahrenbereich legt der Einsatzleiter fest, bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als Orientierung hinsichtlich des Gefahrenbereiches dienen)

12 Dienst- und Funktionskennzeichnung
Die Dienstuniform

13 Dienst- und Funktionsabzeichen
Ärmel und Mützenkennzeichnung ÄRMEL- ABZEICHEN MÜTZENKENN- ZEICHNUNG

14 Feuerwehrmann bis Hauptlöschmeister Brandmeister bis Hauptbrandmeister
Dienst- und Funktionskennzeichnung Rangkennzeichnungen Feuerwehrmann bis Hauptlöschmeister Brandmeister bis Hauptbrandmeister Feuerwehrmann Brandmeister Oberfeuerwehrmann Oberbrandmeister Hauptfeuerwehrmann Hauptbrandmeister Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister

15 Dienst- und Funktionskennzeichnung
Rangkennzeichnungen und Funktionsabzeichen Funktionsabzeichen für Feuerwehrführungskräfte Funktionsabzeichen für Spezialkräfte Kommandant Technischer Fachberater der Feuerwehr Kreisbrandmeister Feuerwehrarzt Kreisbrandinspektor Seelsorger Kreisbrandrat

16 Dienst- und Funktionskennzeichnung
Dienstkleidungsträger tragen folgende Abzeichen bei:

17 Feste Funktionskennzeichnung Veränderbare Funktionskennzeichnung
Dienst- und Funktionskennzeichnung Helmkennzeichnungen / Einsatzdienst Feste Funktionskennzeichnung Veränderbare Funktionskennzeichnung Gruppenführer Kommandant Zugführer Kreisbrandmeister Abschnittsleiter Kreisbrandinspektor Einsatzleiter Kreisbrandrat

18 Festgelegte Kennzeichnung Empfohlene Kennzeichnung
Dienst- und Funktionskennzeichnung Veränderliche Kennzeichnung durch Weste oder Koller Festgelegte Kennzeichnung Empfohlene Kennzeichnung Einsatzleiter Feuerwehr Örtlicher Einsatzleiter (OEL) Abschnittsleiter Zugführer Fachberater (Chemie, Seelsorge, Pressesprecher, etc.)


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