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Organisation & Verhaltensregeln

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Präsentation zum Thema: "Organisation & Verhaltensregeln"—  Präsentation transkript:

1 Organisation & Verhaltensregeln
Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

2 Geschichte FF-Scharten
Unsere Feuerwehr wurde im Jahre 1893 vom damaligen Wehrführer Peter Franzmeir (Mair z´Edt) gegründet.  Bisher waren mit dem jetzigen Kommandanten 18 Kommandanten an der Spitze der FF Scharten.   Im Jahre 1994 wurde das 100-jährige Gründungsfest gefeiert (siehe Festschrift).   Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

3 Geschichte FF-Scharten
Details zur Geschichte siehe Homepage der Feuerwehr Scharten Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

4 Organisation der Feuerwehr
Mit der Eintragung beim Amt der OÖ. Landesregierung ist die Feuerwehr 1)   eine öffentliche Feuerwehr 2)   eine Körperschaft öffentlichen Rechts 3)   im Landes-Feuerwehrverband organisiert Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

5 Organisation der Feuerwehr
Öffentliche Feuerwehren sind: 1) Freiwillige Feuerwehren 2) Berufsfeuerwehren 3) Betriebsfeuerwehren  Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

6 Das Feuerwehrkommando
Wird alle fünf Jahre von den Wahlberechtigen gewählt (Wahlberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Feuerwehr). Die WAHLJAHRE sind gesetzlich festgelegt – die letzte Wahl war 2008 – die nächste ist   Gewählt werden: Kommandant Kommandant-Stv Kassier Schriftführer Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

7 Das Feuerwehrkommando
Vom gewählten Kommando werden dann nachfolgende Kommando-Mitglieder ernannt: Gerätewart Zugskommandant Lotsen- und Nachrichtenkommandant Gruppenkommandant Jugendbetreuer Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

8 Organisation FF-Scharten
Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

9 Kommandoaufgaben Kommandant Kommandant-Stellvertreter Schriftführer
(Gesamtführung der Feuerwehr, Öffentlichkeitsarbeit) Kommandant-Stellvertreter (Stellvertreter des Kommandanten, div. Führungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit) Schriftführer (sämtlicher Schriftverkehr, Verwaltungsaufgaben) Kassier (Verwaltung der Kameradschaftskasse) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

10 Kommandoaufgaben Zugskommandant Gerätewart Gruppenkommandant
(verantwortlich für die Ausbildung in der Feuerwehr) Gerätewart (zuständig für Fahrzeuge, Geräte und Zeughaus) Gruppenkommandant (ist mit dem Zugs-Kdt. gemeinsam verantwortlich für die Ausbildung) Lotsen-u. Nachrichten Kommandant (Funkbeauftragter) Jugendbetreuer (verantwortlich für die Betreuung/Ausbildung der Jugendgruppe) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

11 Dienstgrade Dienstgrade: siehe Tafel
Beförderungsrichtlinien: lt. Vorgaben OÖ Landesfeuerwehrverband Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

12 Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

13 Bezirksfeuerwehr Kommando
Das Bezirksfeuerwehrkommando oder vormals Bezirksfeuerwehrverband wurde im Juli 1890 gegründet.  Die einzelnen Feuerwehrkommandanten des Bezirkes wählen ebenfalls alle 5 Jahre (letztes Wahljahr 2009, nächstes Wahljahr 2014) den Bezirksfeuerwehrwehrkommandanten.  Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

14 Bezirksfeuerwehr Kommando
Ebenfalls wählen die einzelnen Feuerwehr-kommandanten des Abschnittes (im Bezirk Eferding ist Abschnitt und Bezirk gleich) im selben Modus den Abschnittsfeuerwehr-kommandanten – dieser ist dann in seiner Funktion auch Stellvertreter des Bezirksfeuerwehrkommandanten.  Der Abschnittsfeuerwehrkommandant wählt dann aus den Reihen der Kommandanten einen Stellvertreter für sich. Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

15 Bezirksfeuerwehr Kommando
Bezirksfeuerwehrkommandant Oberbrandrat Hermann SANDMEIER Abschnittsfeuerwehrkommandant Brandrat Walter BURGER Abschnittsfeuerwehrkommandant-STV. HBI Wolfgang ÜBLEIS Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

16 Bezirksfeuerwehr Kommando
Dem Bezirksfeuerwehrkommandanten stehen im Bezirksfeuerwehrkommando einige Hilfsorgane mit dem Dienstgrad Hauptamtswalter zur Verfügung (wie z.b. Schriftführer, Kassier, Atemschutzwesen, Jugend, EDV, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung,Funk, Bewerbs- und Sprengwesen) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

17 Landesfeuerwehrverband/ Kommando OÖ
Die OÖ. Feuerwehren werden wie eingangs erwähnt im OÖ. Landesfeuerwehrverband organisiert.   Die Abschnittsfeuerwehrkommandanten und die Bezirksfeuerwehrkommandanten wählen den Landesfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

18 Landesfeuerwehrverband/ Kommando OÖ
Landesfeuerwehrkommandant Landesbranddirektor Dr. Wolfgang Kronsteiner Landesfeuerwehrkommandant-STV. Landesbranddirektor-STV. Robert Mayer Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

19 Einsatz der Feuerwehr Scharten Finklham
PFLICHTBEREICH SCHARTEN Zuständig sind die beiden Feuerwehr Scharten und Finklham Finklham – die Ortschaften Finklham, Breitenaich, Roithen und Oberndorf Scharten – die Ortschaften Scharten, Rexham, Vitta, Leppersdorf, Kronberg, Herrnholz, Roitham und Aigen Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

20 Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

21 Einsatz der Feuerwehr Scharten Finklham
Welche Einsätze sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wahrscheinlich ? Brandeinsätze Wohnhäuser und Landw. Anwesen, Technische Einsätze wie KFZ-Unfälle, KFZ-Bergungen, Überflutungen Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

22 Einsatz der Feuerwehr Scharten Finklham
Wo sind im Ortsbereich die Hydranten, Löschteiche, wichtige Straßen und Gassen ? Siehe Einsatzmappe in den beiden Einsatzfahrzeugen ! Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

23 Einsatz der Feuerwehr Scharten Finklham
Wie viele Einsätze sind im Jahresschnitt bei uns zu verzeichnen ? 40 – 50 technische und 1 – 3 Brandeinsätze (ausgenommen das Jahr 2002 & 2013 – Hochwasser) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

24 Verhalten im Feuerwehrdienst
Welche Rechte und Pflichten er hat Welche Themen in der Feuerwehr „tabu“ sind Richtiges Verhalten in der Öffentlichkeit Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

25 Verhalten im Feuerwehrdienst
Der gesetzliche Schutz im Feuerwehrdienst (während des Einsatzes handelt das Feuerwehrmitglied im gesetzlichen Auftrag und genießt daher auch den entsprechenden gesetzlichen Schutz) Die Versicherung für sämtliche Tätigkeiten bei Einsätzen und Übungen ist jeder versichert, als wäre es ein Arbeitsunfall (ASVG) Das Wahl- und Mitspracherecht Die Uniform (jedes Mitglied hat das Recht auf eine einheitliche komplette Uniform) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

26 Verhalten bei Einsätzen und Übungen
Gehorsam (Anweisungen von Vorgesetzten sind zu befolgen, ACHTUNG: Bei Alarm und Einsatz: Jedes Feuerwehrmitglied und jede Feuerwehr muß einer ihr geltenden Alarmierung sofort nachkommen !) Die Teilnahme an Übungen und sonstigen Arbeiten (jedes Feuerwehrmitglied muß regelmäßig an Schulungen und Übungen teilnehmen ! Er/Sie soll auch Lehrgänge besuchen – (Bezirks- und Landesebene) Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

27 Eintritt und Austritt sind freiwillig, dazwischen liegt die Pflicht.
Verhalten Allgemein Eintritt und Austritt sind freiwillig, dazwischen liegt die Pflicht. Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

28 Die Gemeinschaft KAMERADSCHAFT und Hilfsbereitschaft verbindet alle Feuerwehrmitglieder GUTES BENEHMEN (Speziell in Uniform repräsentiert jedes Feuerwehrmitglied die gesamte Feuerwehr !) Religion und Politik haben in der Feuerwehr nichts zu suchen !!!! Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

29 Rechte & Pflichten Gesetzlicher Schutz im Dienst Versicherung
Wahlrecht Uniform Religion und Politik haben nichts verloren Bei Alarm Einsatzbereitschaft herstellen Teilnahme an Übungen, Veranstaltungen Kameradschaft Gutes Benehmen Gehorsam gegen Vorgesetzten Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer

30 Hinweis & Sonstiges Zutritt zum Feuerwehrhaus: Schlüsseln haben alle Kommandomitglieder, ein Großteil der Mitglieder und die Gemeinde Feuerwehrfahrzeuge: für alle unsere Fahrzeuge ist der C-Führerschein Voraussetzung, Fahren ist erst nach Einschulung möglich.   Allgemein: Mit den anvertrauten Gerätschaften sowie natürlich mit der Uniform ersuchen wir um SORGFÄLTIGE Behandlung. Getränke: Automat  im 1.OG Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer


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