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Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz

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Präsentation zum Thema: "Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz"—  Präsentation transkript:

1 Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz
Kleine Statistik Ziele und Strukturen Oktober/November 2007

2 Hamm/Sieg 18 Horhausen 17 Koblenz 16 Kastellaun 15 Stromberg 14 Ingelheim 13 Mainz-Bretzenheim 12 Mainz, Anna Seghers 11 Wörrstadt 10 Rockenhausen 9 Ludwigshafen, Ernst Bloch 8 Ludwigshafen-Gartenstadt 7 Mutterstadt 6 Enkenbach-Alsenborn 5 Otterberg 4 Kaiserslautern, B. v. Suttner 3 Kaiserslautern, Goetheschule 2 Thaleischweiler-Fröschen 1 Kandel

3 Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz
Schülerzahlen im Schuljahr 2007/08 19 Schulen, davon 12 mit Gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler, davon (S I) und (MSS) Zwei „Generationen“ von Gesamtschulen: : Bertha v. Suttner Kaiserslautern, Kastellaun, Ernst Bloch Ludwigshafen-Oggersheim, Mainz-Bretzenheim; : Ingelheim, Mutterstadt, Wörrstadt, Enkenbach-Alsenborn, Otterberg, Kandel, Horhausen, Hamm, Koblenz, Rockenhausen, Stromberg, Thaleischweiler-Fröschen 2. IGS in Großstädten: Goetheschule Kaiserslautern, Anna Seghers Mainz, Ludwigshafen-Gartenstadt

4 Planungsgruppen zur Errichtung Integrierter Gesamtschulen Im Schuljahr 2008/09
Schulzentrum HS und RS Zell RGS Nieder-Olm RGS Sprendlingen Stadt Worms RGS Deidesheim/Wachenheim

5 Allgemeinbildende Schularten in Rheinland
(ohne Förderschulen) S II AHR AHR FHR* FHR* S I MSA MSA HSA HSA 83 RGS 14 DOS 19 IGS 171 HS 117 RS 141 GY *schulischer Teil der FHR

6 Ziele der IGS Allen Kindern gerecht werden und ihnen optimale Entwicklungschancen geben Verantwortung für das Erreichen der Abschlüsse und Übergänge übernehmen Durch gemeinsames Arbeiten und Lernen soziale Lernprozesse fördern Die soziale Integration aller Jugendlichen in die Arbeitswelt und Gesellschaft ermöglichen Alle Bildungsgänge und Abschlüsse wohnortnah anbieten

7 Aufnahme in die IGS Geregelt in der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen § 7 Aufnahme Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in die MSS 11) möglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammen-setzung der Klassen Über die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgeführt. Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schüler berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben. Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schuleltern-beirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen.

8 Aufnahme in die IGS Geregelt in der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen § 7 Aufnahme Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in die MSS 11) möglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammensetzung der Klassen Über die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgeführt. Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schüler berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben. Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schulelternbeirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen.

9 Aufbau einer IGS Die Integrierte Gesamtschule fasst Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in einem weitgehend gemeinsamen Unterricht zusammen.

10 Gemeinsamer Unterricht
in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) Stundentafel in der Orientierungsstufe D M E NW GL BK/MU SP R/E KL 9 8 7 4 6 2 + 4 Stunden Wahlpflichtfach in Klassenstufe 6

11 Klassen- und Kurs-Unterricht in den Klassenstufen 7 - 10
Der Unterricht findet im Klassenverband und in Kursen mit einer Differenzierung nach Leistung („Fachleistungsdifferenzierung“ in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und z.T. in den Naturwissenschaften) statt. D 1 M 1 E 1 Ph 1 Ch GL BK MU SP WPF R/E KL D 2 M 2 E 2 Ph 2 Bi

12 Benotung in der IGS Klassenstufen 5 – 8
Noten von 1 bis 6 werden durch eine verbale Beurteilung ergänzt Klassenstufen 9 und 10 zusätzliche verbale Beurteilung möglich Mitarbeit und Verhalten keine gesonderte Benotung, wenn die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in der verbalen Beurteilung enthalten ist

13 Einstufung und Versetzung in der IGS
Bis zur Klassenstufe 9 steigen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach 10 statt. In den Fächern der Leistungsdifferenzierung werden die Schüler in Niveaukurse eingestuft und entsprechend ihrer Entwicklung auf Beschluss der Klassenkonferenz auf- oder abgestuft. Eine freiwillige Wiederholung („Zurücktreten“) ist möglich.

14 Abschlüsse und Berechtigungen
Berufsreife („Hauptschulabschluss“) Qualifizierter Sekundarabschluss I („Realschulabschluss“) Der Übergang zur Gymnasialen Oberstufe erfolgt in der IGS auf Grund der Vergabe einer Berechtigung nach § 15 IGSVO Fachhochschulreife (schulischer Teil) Allgemeine Hochschulreife

15 Trägerschaft von Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz
Schulträger sind die Landkreise oder die kreisfreien Städte. Verbandsgemeinden können sich auf der Grundlage eines Schulzweckverbandes oder einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Kosten beteiligen.

16 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Ref. 942 B
NORBERT DIEHL Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Ref. 942 B Gesamtschulen und Regionale Schulen, Schulentwicklungsplanung, Schulversuch "Selbstverantwortliche Schule" Mittlere Bleiche 61, Mainz T / F / M.


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