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Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik

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Präsentation zum Thema: "Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik"—  Präsentation transkript:

1 Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik
Wie haben wir angefangen? Lena Gräwe und Jan Spittka Salzburg, 26. Februar 2009

2 Überblick Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung Erfassung der Vorgeschichte Aufgabe und Gegenstand der Rechtsinformatik Verdichtung und Etablierung als Disziplin Thesen zur Geschichte der Rechtsinformatik

3 I. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung
Begriffe Ansichten zur Wissenschaftsgeschichte Wissenschaftsgeschichte in der Rechts- wissenschaft

4 1. Begriffe Wissenschaft Wissenschaften Disziplin Wissenschaften
Teildisziplin Disziplin Disziplin Teildisziplin Disziplin Disziplin Teildisziplin Disziplin

5 1. Begriffe Wissenschaft Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin
Integrationsdisziplin Querschnittsdisziplin

6 2. Wissenschaftsgeschichte
Historisch Wissenschaftstheoretisch Primär an historischem Material und historischen Fakten interessiert Darstellung des Geschehensablaufs Untersuchung der Disziplinbildung - Setzung - Selbstbegründung - Autonomisierung - Legitimierung - Organisation

7 3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechtswissenschaft
Geschichte der Rechtswissenschaft Rechtsgeschichte Rechtsgebiet Rechtsdisziplin Herausbildung d. Disziplin Etablierung als Disziplin Vorgeschichte

8 II. Erfassung der Vorgeschichte
Anfänge der Automationsdebatte Bedürfnisse für Rechtsinformation

9 1. Anfänge der Automationsdebatte
Technikdebatte als Ausgangspunkt Bezug zur Technikdebatte langsamer Abspaltungsprozess (ab ca. 1962) primär neue Richtung Computer als neues Organisiationsprinzip Bull Luhmann Haft Fiedler Podlech Simitis

10 2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik
Welche technischen, gesellschaftlichen und/oder politischen Veränderungen bilden das Thema der Rechtsinformatik? EDV-Einsatz in der Verwaltung als Ausgangspunkt zunehmende Komplexität gesellschaftlicher Verhältnisse Notwendigkeit des EDV-Einsatzes auch im Recht („Informationskrise“, Konkurrenzfähigkeit der BRD) Vereinigung unterschiedlicher Interessen in Aufbau der EDV Warum besteht ein Bedürfnis für eine theoretische Auseinandersetzung? Planungszwecke Diskussionsgrundlage Grundlagenforschung Warum kann die theoretische Auseinandersetzung nicht innerhalb schon bestehenden Disziplinen (Informatik, RW, RT) erfolgen? Verlust des sozialwissenschaftlichen Aspekts unausreichender Begriffsapparat Berücksichtigung der Spezifika von EDV und Rechtswissenschaft

11 III. Aufgaben und Gegenstand der RI
Dokumentation – Automation – Information Rechtsinformatikkonzepte Verwaltungsautomation und Datenschutz

12 1. Dokumentation – Automation – Information
Automatisierte Rechtsdokumentation zahlreiche praktische Projekte (Juris, Bundessozialdatenbank) interdisziplinäre Zusammenarbeit rechtliche Fragestellungen, teilw. Grundlagenforschung (Benutzerforschung, Untersuchung Rechtsinformationssystems) Automatisierte juristische (Teil)Entscheidung theoretische Vorarbeit mit Bezug zu Informationswissenschaft, Rechtstheorie und Formalwissenschaften Formalisierung/ Axiomatisierung des Rechts Information als Rechtsgut größte Chance + größte Gefahr für die RI als Disziplin Schwerpunkt der aktuellen Überlegungen zum Informationsrecht

13 2. Rechtsinformatikkonzepte
Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler) Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler) Grundlagenforschung Implementierung EDV Grundlagenforschung Implementierung EDV Datenverarbeitung in Recht und Staat rechtliche Komponente (-) Datenverarbeitung in Recht und Staat rechtliche Komponente (-) Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers Aufgabe Gegenstand Methodik sozialverträglicher und verfassungsrechtlich legitimer Einsatz der EDV Wechselbeziehung von EDV und Recht Methodenpluralismus Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller) Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)

14 3. Verwaltungsautomation und Datenschutz
Ab 1890: Philosophische und rechtliche Wurzeln des Datenschutzrechts Mitte 1950er: Einzug der EDV in öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft : Datenschutzgesetzgebung der ersten Generation 1971 – 1983: Der Weg zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ 1983 – 1990: BDSG-Novelle (Datenschutzgesetze der zweiten Generation) Ab 1995: Europäisierung und „moderner“ Datenschutz Epocheneinteilung hier rein

15 IV. Entstehung des Datenschutzrechts
Herkömmliche/keine Regelungen Einfluss der Wissenschaft? Einfluss der Wissenschaft? Neue Technik Neue soziale Sachverhalte Jan Neue Regelungen

16 IV. Verdichtung und Etablierung
Kommunikationsforen Universitäre Einrichtungen Verhältnis zum Informationsrecht

17 1. Kommunikationsforen a) Literatur b) Gesellschaften
Literatur zunächst verstreut Zeitschriften für das öffentliche Recht (z.B. DÖV, Die Verwaltung, Deutsche Rentenversicherung), rechtstheoretischen Zeitschriften/Jahrbüchern (z.B. ARSP, Jahrbuch für Rechtstheorie und Rechtssoziologie) Interne Drucksachen, Mitteilungen und Berichte Schaffung von Publikationsorganen Zeitschriften (z.B. ÖVD, DuD, DSWR, DVR inkl. Beihefte) Monografien/Reihen (z.B. JA-Sonderheft, EDV und Recht, Informationsrecht und Informationspolitik, Arbeitspapiere zur Rechtsinformatik) b) Gesellschaften 1968: GMD 1969: GI 1976: GRVI

18 2. Universitäre Einrichtungen
a) Einrichtung von Lehrstühlen SS 1969/ 1970 erste Vorlesung „EDV und Recht“ an der Uni München 1973 erstmals Lehrbefugnis für RI in Frankfurt und München 1977: TU Darmstadt: Einführung eines Schwerpunktes RI innerhalb des Studiengangs WI scheitert 1978 Beschluss des Deutschen juristischen Fakultätentags, RI-Lehrveranstaltungen an allen deutschen Fakultäten 1979: Beschluss VW-Stiftung: keine Errichtung RI-Lehrstuhl 1983: Lehrstuhl für Rechtsinformatik in Hannover b) Arbeitsgruppen/Forschungsstellen Forschungsstelle für juristische Informatik (1970, Bonn) Arbeitsgruppe „Mathematik und Recht“ (1970, Heidelberg) Arbeitsgruppe „Analyse der juristischen Sprache“ (Deutsches Rechenzentrum Darmstadt) Forschungsstelle Informationsrecht (Regensburg) Forschungsstelle für Informationstechnologie ( 1978, Hannover)

19 3. Verhältnis zum Informationsrecht
RI RI = R  I R  I InfoR (R)I InfoR InfoR = R  I Datenschutz (recht) Datensicher-heit Datenschutzrecht Datenschutz (recht) Jan Es kam zu einer Trennung der Fragerichtungen

20 IV. Thesen zur Geschichte der Rechtsinformatik
Praxis regte die Theorie an, Theorie begann sich zu verselbstständigen; mit Aufkommen des PC und der Vernetzung fand ein Paradigmenwechsel statt, sodass nun „alltägliche“ Probleme zu lösen waren Es wurde gezielt versucht Lehrstühle für RI zu schaffen, was aber zum Teil scheiterte und zu einer Destabilisierung der RI führte Verengung der RI auf Datenschutz, weshalb langfristig das Informationsrecht ggü. der RI zur juristischen Dominanten wurde RI verlangte von den Juristen fachliche Fähigkeiten, die sie größtenteils nicht entwickelt haben. Das Bedürfnis für RI bestand jedoch weiter, daher erfolgt Abwanderung in andere Fächer Lena und Jan


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