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Going Private- der freiwillige Börsenrückzug

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Präsentation zum Thema: "Going Private- der freiwillige Börsenrückzug"—  Präsentation transkript:

1 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Präsentation der Seminararbeit Im Studienschwerpunkt Finanzmanagement Studiengang Betriebswirtschaftslehre Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Hochschule (FH) Merseburg University of applied Science Verfasser: Jens Pfeiffer 03BW2

2 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Gliederung Einleitung Von der Private Company zur Public Company Being Public- die Public Company Konfliktsituationen einer Public Company-Überlegungen des Börsenrückzuges Beweggründe für einen Börsenrückzug Umsetzung eines Going Private Juristische Umsetzung Personenkreis-bezogene Transaktionsbetrachtung Finanzierung des Transaktion Ablauf eines Going Private Beispiele P2P Fazit

3 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Einleitung Durch einen Börsengang können viele Ziele der Unternehmung erreicht werden: Finanzierung Liquidität Image Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge Attraktivität für Spitzenkräfte

4 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Doch was passiert, wenn diese Ziele erreicht wurden und das Unternehmen an der Börse nicht weiter optimiert werden kann Es entsteht ein Stillstand Der Weg aus diesem Stillstand ist der Rückzug von der Börse

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2. Von der Private Company zur Public Company Die Private Company ist eine Unternehmung ohne Marktzugang Durch einen Börsengang (IPO) wird aus der Private Company eine Public Company Bei dem Börsengang werden neue Anteilseignerstrukturen durch Ausgabe von Aktien erreicht, was einen enormen Finanzierungseffekt mit sich bringt

6 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Motive für einen Börsengang Finanzierungsbedarf Meist verfolgen die Unternehmen Wachstums- und Expansionsstrategien, für die sie enorme Volumina an Kapital benötigen über welches sie nicht verfügen und auch keine Möglichkeit der Finanzierung haben. Der Börsengang ermöglicht den Zugang zum Wertpapiermarkt, wo durch die Emission von Aktien, Kapital freigesetzt wird und somit dem Unternehmen zur Verfügung steht. Liquidität und Fungibilität Durch die Ausgabe von Aktien ist eine enormer Sprung der eigenen Liquidität zu verzeichnen. Da ein Großteil des Eigenkapitals in einzelne Aktien gestückelt ist, wird der Handel der Gesellschaftsanteile gefördert, was bei einer Private Company nur durch Gesellschafterwechsel erreicht werden kann. Der Erwerb und die Veräußerung der Anteile wird erleichtert, was als erhöhte Fungibilität bezeichnet wird Image Durch einen Börsengang werden viele Personen und Gruppen auf das Unternehmen aufmerksam, was einen Public Relation-Effekt entspricht. Ein wichtiger Fakt ist, dass Kunden und Lieferanten Geschäftsbeziehungen zu bekannteren Unternehmen präferieren.

7 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug
Motive für einen Börsengang Unternehmensbewertung Durch den Handel an der Börse, dem vollkommenen Markt, wird eine Unternehmensbewertung durch Angebot und Nachfrage einfach und kontinuierlich bestimmt. Der Wert ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien mal den aktuellen Wert pro Aktie plus das Eigenkapital, welches nicht börslich gehandelt wird. Unternehmensnachfolge Das Motiv der Unternehmensnachfolge kann durch einen Börsengang ebenfalls befriedigt werden. Der Eigentümer, der sich aus dem Management zurückziehen möchte aber dennoch weiterhin vom Erfolg seines Unternehmens profitieren will, kann dies durch einen Börsengang erreichen. Attraktivität für Spitzenkräfte Die bekanntesten Unternehmen ziehen die meisten Spitzenkräfte magisch an, das ist einen Tatsache. Durch diesen Ansturm von potentiellen Mitarbeitern kann die Unternehmung sich so die Besten der Besten aussuchen.

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3. Being Public- die Public Company Die Public Company hat zusätzlich Nutzen gegenüber der Private Company aber auch zusätzliche Kosten Der Nutzen der Public Company wurde bereits in den Motiven für einen Börsengang fixiert Die Kosten für eine Public Company können in einmalige (mit dem Prozess des Börsengangs verbundene) und laufende Kosten unterteilt werden Einmalige Kosten: Anmeldung ins HR, Notarkosten, Beratungskosten, Werbungskosten, Gebühren für die Börsenzulassung, Provisionen, Kosten für Erst-Publizitäten (Prospekte und Veröffentlichungen) Laufende Kosten: Durchführung von Hauptversammlungen, Vergütung der Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Betriebsräte, laufende Publizitätskosten (z.B. Geschäftsbericht), Kosten für Jahresabschlüsse

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4. Konfliktsituationen einer Public Company Überlegungen des Börsenrückzuges Im Falle einer negativen Bilanz bei einem Vergleich zwischen dem Nutzen und der Kosten der Unternehmen, stellt sich die Frage, ob der Status „Being Public“ Noch lohnt. Der alternative Weg in diesem Fall führt weg von der Börse zurück zur Private Company- Going Private. Definition Going Private: „Ein Going Private beschreibt das selbst beschlossene und vollständige Delisting einer börsennotierten Gesellschaft, wobei als Rechtsnachfolger eine nicht börsennotierte Gesellschaft den Fortbestand des ehemals börsennotierten Unternehmens als rechtlich selbstständiges Unternehmen gewährleistet.“

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Der Umfang eines Börsenrückzuges kann vollständig oder teilweise vollzogen werden Im Falle eines teilweisen Rückzuges wird nur ein Börsenplatz oder ein Börsensegment aufgegeben, was keinem Going Private entspricht Ein vollständiger Börsenrückzug bedeutet das die Börsenzulassung und damit jegliche Börsennotiz gelöscht werden und das Unternehmen von da an als Private Company agiert Die Unternehmensform, die für die Private Company gewählt wird, entspricht meistens einer GmbH & Co. KG oder einer AG & Co. KG (ohne Börsenzugang). Weitere Unternehmensrechtsformen finden auch Anwendung

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5. Beweggründe für einen Börsenrückzug

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Beweggründe für einen Börsenrückzug Kapitalmarktbezogenen Aspekte: bei Nichterreichung der angestrebten Ziele auf dem Kapitalmarkt Kapitalbeschaffung die enorme Kapitalbeschaffung durch Aktienausgabe stellt meist nur eine einmalige Aktion dar wenn am Kapitalmarkt kein weiteres Kapital akquiriert werden kann, da keine potentiellen Investoren gefunden werden (durch Vollkommenen Markt bedingt), müssen neue Wege der Kapitalbeschaffung gefunden werden Unternehmensunterbewertung durch unzureichende Marktbewertung Bei uninteressanten Branchen, die an der Börse vertreten sind, kann es zu Verallgemeinerungen der Unternehmensentwicklungen bzw. zu fehlenden Bewertungen führen, wodurch das Unternehmen unter dem Wert gehandelt wird

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Aufkaufgefahr Durch eine Unterbewertung der Unternehmung kann es für Investoren interessant sein dieses Unternehmen billig einzukaufen und zu zerschlagen um es teuer zu veräußern Durch einen Börsenrückzug wird der Zugang der Investoren gehemmt und verdeckte Potenziale aufgedeckt Verhältnismäßigkeit der Being Public-Kosten Wenn die derzeitigen und zukünftigen Being Public- Kosten die derzeitigen und zukünftigen Nutzen übersteigen, rechtfertigt dies ein Bestreben zum Going Private. Kontrolle- die Principal-Agent-Problematik Die Unternehmensführung einer Public Company besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Alle diese in der Unternehmensleitung involvierten Gruppen verfolgen unterschiedliche Ziele, welche einerseits sich gegenseitig ausschließen und andererseits zu nicht optimalen Entscheidungen bzgl. des Unternehmens führen. Bei einer Private Company verfolgen die Eigentümer als Entscheider Ziele, die im Sinne des Unternehmens getroffen werden. Durch Fehlentscheidungen in einer Public Company können enorme Kosten entstehen.

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6. Umsetzung eines Going Private Die Umsetzung einer Going Private-Transaktion stellt kein allgemeines Schemata dar, da zur Umsetzung verschiedene Bestandteile aus den drei ineinander aufgehenden Techniken: - Juristische Umsetzungstechnik - Personenkreis-bezogene Umsetzungstechnik und - Finanzierungstechnik, Gewählt werden können.

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7. Juristische Umsetzung Die juristische Umsetzung eines Going Private wird als Delisting bezeichnet. Delisting bedeutet von der Liste nehmen und im Bereich der juristischen Umsetzung von Going Private, bedeutet Delisting die Einstellung der Börsenzulassung. Diese Einstellung der Börsenzulassung kann sowohl durch den Emittenten als auch durch die Börsenzulassungsstelle veranlasst werden. Das Delisting wird in zwei Kategorien unterteilt, die des regulären Delisting und die des Kalten Delisting. Bei der regulären Variante stellt dass börsennotierte Unternehmen einen Antrag bei der Börsenzulassungsstelle und muss die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen um eine Einstellung der Börsennotiz zu erreichen.

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Bei der Variante des Kalten Delistings, ergreift das börsennotierte Unternehmen Maßnahmen, die den Entzug der Börsenzulassung verursachen. Die Variante des Kalten Delistings entzieht sich so den gesetzlichen Auflagen, welche hohe Kosten verursachen können und zu einer Ablehnung der Einstellung der Börsennotiz führen können. Die Probleme des regulären Delistings betreffen die gesetzlichen Bestimmungen des § 43 Abs. 4 Börsengesetz, da diese nicht verletzt werden dürfen. Das Hauptaugenmerk der gesetzlichen Regelungen betrifft den Anlegerschutz und dessen Befriedigung bei einem Delisting. Das Kalte Delisting umgeht all diese gesetzlichen Regelungen, da nach der Durchführung der speziellen Maßnahmen die Anteile des Unternehmens nicht mehr handelbar sind und somit die Zulassung auf Börsennotiz gelöscht werden muss.

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Varianten des Kalten Delisting Verschmelzung Formwechsel Eingliederung Übertragene Auflösung Squeeze-out (seit )

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1. Verschmelzung Die börsennotierte Unternehmung wird zum Zweck des Delistings auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft verschmolzen. Sämtliche Unternehmenswerte werden somit auf die nicht börsennotierte und meist nur zu diesem Zweck gegründete Unternehmung (New Company) übertragen. Ein Mehrheitsbeschluss der Anteilseigner von 75% ist zu dieser Methode notwendig, des weiteren muss ein angemessenes Tauschverhältnis der bisherigen Aktien in neue Unternehmensanteils vollzogen werden. 2. Formwechsel Bei dieser Variante, wird einfach eine Umfirmierung in eine nicht börsennotierte Unternehmung vorgenommen, wobei es ebenfalls einer 75%igen Zustimmung der Anteilseigner bedarf. Die Minderheitsaktionäre werden mit Barabfindungsangeboten befriedigt, da sie sonst als Gesellschafter in der neuen Gesellschaft auftauchen und für Probleme sorgen.

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3. Eingliederung Die Variante der Eingliederung stellt die dritte Variante des Kalten Delistings dar. Die Gesellschaft, welche das börsennotierte Unternehmen übernimmt ist selbst nicht börsennotiert und benötiget eine interne 75%ige Zustimmung und eine 95%ige Zustimmung in dem Börsenunternehmen für diese Transaktion. Bei einer erfolgreichen Eingliederung entfällt die Börsenzulassung und es wird eine Befriedigung der Altaktionäre vorgenommen.

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4. Übertragende Auflösung Bei einer übertragenden Auflösung werden sämtliche Vermögenswerte an eine Erwerbsgesellschaft oder zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft verkauft. Hierbei werden 75% der Stimmen benötigt um die Transaktion durchführen zu können. Die Altaktionäre werden aus dem Veräußerungsgewinnen durch Abfindungszahlungen Befriedigt. Nachdem die Vermögenswerte übertragen wurden kann das Börsenunternehmen aufgelöst werden und ist somit nicht mehr börsenfähig, was zu einem Entzug der Börsenzulassung führt. 5. Squeeze-out (erst seit möglich) Diese Variante des Kalten Delistings erlaubt dem Hauptaktionär bei einer Aktienmehrheit von 95%, einen Ausschluss der restlichen Minderheitsaktionäre zu bewirken. Durch Barabfindungen für die Minderheitsaktionäre erhält der Hauptaktionär den 100%igen Anteilsbesitz an der Unternehmung, was zu einem Verlust der Handelbarkeit der Anteile führt. Dieser Verlust führt zum Entzug der Börsenzulassung.

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Investorentyp und Umsetzungstechniken bei Going-Private-Transaktionen in den Jahren

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8. Personenkreis-bezogene Transaktion Die Transaktion des Going Private kann von verschiedenen Personengruppen und Zusammensetzungen dieser Personengruppen durchgeführt werden. Grundsätzlich sind diese Gruppen in unternehmensinterne und unternehmensexterne Gruppen zu unterscheiden. Die unternehmensinternen Personen stehen in direkter Verbindung zum Unternehmen (z.B. Mitarbeiter, Management, Eigentümer). Die Unternehmensexternen Personen hingegen stehen bis zur Transaktion nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmen (z.B. Finanzinvestoren, externes Management).

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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen Management-Buy-Out (MBO) Bei dieser Variante erwirbt das eigene Management die Mehrheit der Aktien, um das Unternehmen in eine nicht börsennotierte Unternehmung zu überführen. Ziele des Managements in diesem Zusammenhang, sind die Verringerung des Agency- Problems, durch Vereinheitlichung von Management und Eigentümer. Meist werden für die Transaktion wegen der großen Volumina Fremdkapitalgeber hinzugezogen, um die Transaktion zu finanzieren. Im Falle, dass der Großteil der Übernahme fremdfinanziert wird spricht man von LMBO (Leveraged-Management-Buy-Out). Eigentümer-Buy-out/ Owner-Buy-out (OBO) Als Eigentümer wird die Person oder Personengruppe bezeichnet, die Mehrheitsaktionär und mindestens ein Jahr mit dem Unternehmen in direkter Verbindung steht. Durch die Transaktion des P2P werden meist strategische Ziele verfolgt, wie z.B. die Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse nach einer Kapitalbeschaffungsstrategie

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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen Mitarbeiter (Belegschaft)-Buy-Out Das Employee-Buy-Out (EBO) oder auch Belegschafts-Buy-Out stellt eine weitere Gruppe unternehmensinternen Personen dar und spielte vor allem bei Unternehmensübernahmen nach der Wende eine große Rolle. Bei dieser Konstellation übernehmen die bisherigen Angestellten die Rolle des Managements und der Eigentümer. Probleme dieser Variante ist die unzureichende Managementerfahrung und eine Eigentümerkonstellation, wo der Vorgesetzte eventuell durch einen seiner Mitarbeiter gekündigt werden kann. Die Variante des EBO spielt bei dem Going Private eine untergeordnete Rolle und wird auch oft in Verbindung mit einem MBO durchgeführt.

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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen Management-Buy-In (MBI) Diese Variante der beteiligten Personen und auch Initiatoren für das Going Private ist ähnlich dem MBO bis auf die Tatsache, dass eine externe Gruppe von Managern sich in das Unternehmen einkauft und nicht das eigene Management rauskauft. Das externe Managementteam übernimmt erste die Funktion der neuen Eigentümer und kann danach auch die Managementfunktion ausüben. Da oft interne Informationen fehlen, werden interne Manager hinzugezogen (MBO), was zu der Konstellation BIMBO (Buy-In- Management-Buy-Out) führt. Bei dieser speziellen Konstellation profitiert das externe Management von dem Insiderwissen der bisherigen Manager und können somit ihre Risiken der Übernahme minimieren.

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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen Third-Party-Buy-Out Diese Variante beschreibt eine Übernahme durch unternehmensexterne Investoren und Investorengruppen, die in der globalen Wirtschaft zunehmende Bedeutung gewinnt. Oft bestehen diese meist Finanzinvestoren aus einer Private-Equity-Gesellschaft und deren akquirierten Kapitalgeber. Ziel des Going Private aus der Sicht des externen Investors ist die Erwirtschaftung hoher Renditen bei Veräußerung des Unternehmens. Der Unterschied zum OBO ist lediglich die Haltedauer der Anteile, die bei dieser Variante unter einem Jahr liegt, während bei dem OBO eine Mindesthaltedauer von einem Jahr gewährleistet sein muss.

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9. Finanzierung der Going Private-Transaktion Die Finanzierbarkeit der Übernahme einer Börsengesellschaft zur Überführung in eine Private Company, stellt ein wichtiges Kriterium für die Durchführbarkeit eines Going Privates dar. Wenn die Kosten für den Erwerb des Unternehmens und die Kosten für die Transaktion selbst nicht aufgebracht werden können, kann ein Going Private nicht durchgeführt werden. Zu Bedenken in diesem Zusammenhang sind auch die Anlaufkosten für solche Transaktionen, die bei Nichtgelingen des Going Privates trotzdem anfallen. Für die Finanzierung stehen viele Möglichkeiten aus der Palette der Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die grundsätzlich in die Bereiche Innenfinanzierung und Außenfinanzierung untergliedert werden können. Komplexe Finanzierungsstrukturen sind ebenfalls denkbar, die Kombinationen mit verschiedenen Instrumenten zulassen. Durch die komplexe und individuelle Struktur von Going Privates müssen die Faktoren, wie Tilgung, Sicherheiten, Eingriff ins Management und Andere im Rahmen von Going Private, besonders berücksichtigt werden.

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Innenfinanzierung Die Innenfinanzierung, speziell die Selbstfinanzierung spielen bei einem Going Private eine ungeeignete Finanzierungsform. Die Selbstfinanzierung bedeutet eine Finanzierung aus einbehaltenen Mittel, was nur bei institutionellen Investoren Anwendung findet. Somit kann man sagen, dass die Kapitalaufbringung im Sektor der Außenfinanzierung zu finden ist. Außenfinanzierung Die Außenfinanzierung kann in Fremdfinanzierung und Beteiligung- bzw. Eigenfinanzierung unterteilt werden. Als weitere Möglichkeit dient die individuelle Form der Mezzanine Finanzierung zur Durchführung eines Going Privates.

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Beteiligungsfinanzierung Eine Beteiligungsfinanzierung ergibt sich aus einer Veränderung der Kapitalstruktur des übernehmenden Investors. Bei börsennotierten Unternehmen wird dies durch Ausgabe neuer (junger) Aktien erreicht, während es bei Unternehmen ohne Marktzugang nur durch die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. durch Aufstockung der Gesellschafteranteile möglich ist. Die Notwendige Kapitalbasis für die Übernahme eines Börsenunternehmens weist daher oft auch Bausteine der Kredit- und Mezzanine Finanzierung auf.

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Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung) Die vom Volumen den größten Anteil an Finanzierungen von Going-Private- Transaktionen darstellt, ist die Fremdfinanzierung. Hierbei werden sowohl kurz- als auch langfristige Kredite in Anspruch genommen, um die Übernahme zu finanzieren. Der Großteil dieser Kredite wird langfristig vereinbart. Als mögliche Kreditgeber treten Sparkassen, Banken oder Konsortien aus mehreren Banken auf um diese oft sehr großen Volumina zu finanzieren. Vorteil dieser Finanzierungsform ist der Verzicht auf Mitspracherecht im Unternehmen, da diese Kreditgeber nur an der Verzinsung und geeigneten Risikoprämien interessiert sind.

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Mezzanine Finanzierung Die Mezzanine Finanzierung stellt eine Sonderform der Finanzierung dar, da sie eine Zwitterstellung zwischen der klassischen Eigenfinanzierung und der reinen Fremdfinanzierung angesiedelt ist. Sie enthält sowohl Bestandteile der einen Finanzierungsform als auch Bestandteile der anderen Form. Besonderheit an dieser Variante ist die Zugangsvoraussetzung, da auch bei Vorliegen geringer Sicherheiten und somit hohem Risikopotential, Kapital zur Verfügung gestellt wird. Um das Risiko der Banken, Förderbanken, Fond und Bankenkonsortien zu mindern, werden Maßnahmen, wie die Übernahme von Managementaufgaben, ergriffen. Somit werden gegebenenfalls durch die Kreditgeber Gesellschafterrollen übernommen, die zu Gewinnausschüttungen Und aktiver Unternehmenssteuerung führen. Möglich Varianten der Mezzanine Finanzierung sind die Verwendung von Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen und Gewinnobligationen.

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10. Ablauf eines Going Privates Aufgrund nicht existierender Standardisierung von P2P-Transaktionen und durch zahlreiche Faktoren, die ein Going Private beeinflussen, kann nur ein Grobschema den Ablauf der Transaktion darstellen:

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1. Phase: Vorentscheidung Diese Phase bedeutet den ersten Schritt zum Going Private und beinhaltet die Entscheidung des Initiators über die Durchführung dieser Transaktion. Im Falle einer positiven Prüfung auf Durchführbarkeit und Nutzen, wird Strategieformulierung und Dokumentation durchgeführt. Darin enthalten ist die geplante Durchführung, bezogen auf juristische, personenkreis-bezogene und finanzielle Umsetzung. 2. Phase: Entscheidungsfindung In dieser Phase wird ein neuer Mehrheitseigentümer gesucht und eine Due Dilligence (Unternehmensbeurteilung bei bevorstehenden Übernahmen) durchgeführt. Die Suche Nach einem neuen Mehrheitseigner wird nur durchgeführt, wenn der Initiator nicht selbst diese Funktion übernehmen will. Es werden drei Verfahren bei der Suche angewandt: Exklusivverfahren (nur bestimmte potentielle Käufer ), Parallelverfahren (gleichzeitige Abgabe von Angeboten mit K.O.-System) und Auktionsverfahren (öffentliche Ausschreibung mit Zuschlag für das beste Angebot). Nach der Identifizierung des oder der Käufer wird eine Due Dilligence durchgeführt um einen exakten Kaufpreis zu ermitteln. Nach dieser Phase wird die eigentliche Umsetzung des Going Private eingeleitet.

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3. Phase: Vorbereitung In dieser Phase wird der Kauf bzw. Verkauf der Aktienpakete vollzogen. Dieser Verkauf findet außerhalb der Börse in einem so genannten Blockhandel (Verkauf großer Unternehmensanteile an einen neuen Eigentümer) statt. Dieser Blockhandel muss nach Vollzug, umgehend bekannt gemacht werden. Im Falle von auftretenden Problemen bei diesem Handel, kann es zum Stopp der Umsetzung führen. 4. Phase: Übernahme Nach dem der Blockhandel vollzogen ist, muss nun geprüft werden ob die notwendige Mehrheit der Anteile wirklich erworben wurde. Ist diese der Fall gibt der neue Mehrheitseigentümer eine Übernahmeangebot für die Gesellschaft ab. Die Hauptversammlung des Unternehmens muss dem Antrag genehmigen, damit die Transaktion weitergeführt werden kann. In diesem Zusammenhang muss eine Möglichkeit zur Übernahme der restlichen Aktien getroffen werden.

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5. Phase: Umsetzung Bei der Umsetzungsphase wurden bereits alle vorhergehenden Phasen erfolgreich absolviert, so dass die juristische Umsetzung vollzogen werden kann. Wie in Kapitel 7 beschrieben, können unterschiedliche Varianten zur Umsetzung des Delistings angewendet werden. In dieser Phase wird die Umsetzung einer geeigneten Variante des Delistings vollzogen, was zum Entzug der Börsenzulassung führt. 6. Phase: Nachbereitung In der Nachphase zum Going Private werden die Ansprüche der restlichen Aktionäre behandelt, damit die Nachfolgeunternehmung keine Verpflichtungen gegenüber anderen mit dem Unternehmen verbundenen Personen aufweist. Ziel dieser Phase ist die 100%ige Kontrolle über die ehemalige Aktiengesellschaft, was gegebenenfalls durch Führung von Gerichtsprozessen erreicht wird. .

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11. Beispiele für deutsche Going Privates .

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12. Fazit Die Variante des Going Private stellt nicht für jedes Börsenunternehmen den Königsweg zu Verbesserungen dar. Viele, vor allem kleinere Börsenunternehmen, kennen die Möglichkeit des P2P nicht oder verfügen nicht über das notwendige Know-how zur Umsetzung. Man muss die anfallenden einmaligen Transaktionskosten den jährlichen Kosten für die Börsennotierung (≥300 TEuro) in Vergleich stellen. Für Berater im Bereich Mergers & Acquisitions rückt das Thema Going Public immer stärker ins Blickfeld, da es ein hohes Marktpotential in diesem Bereich aufzudecken gilt.

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Literatur Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Motive, Gestaltungsalternativen und Ablauf eines Going Private- Ein alternativer Erklärungsansatz für das Börsenphänomen-, in: Finanz Betrieb 7-8/ 2003, Seiten , (2003a), Internet: img/veroeffentlichungen/goingprivate.pdf Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Going Private-Transaktionen am deutschen Kapitalmarkt- Eine empirische Bestandsaufnahme, in: Finanz Betrieb 12/ 2003, Seiten , (2003b), Internet: img/veroeffentlichungen/Going_Private__FB_II.pdf Götz, Alexander: Management Buy Out- Instrument für Unternehmensnachfolge und Restrukturierung, in: Die Bank 11/2003, Seiten (2003) Grupp, Alexander: Börseneintritt und Börsenaustritt- Individuelle und institutionelle Interessen, 1. Auflage, 1995 Sternenfels/ Berlin Oelschlegel, Carolin: Bewegungsgründe für die Umsetzung von Going Private Transaktionen, IEWS-Schriftenreihe Band 11, 1. Auflage Aachen

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Literatur Perridon, Louis/ Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Auflage, 2003 München Rödl, Bernd/ Zinser Thomas: Going Public- Der Gang mittelständischer Unternehmen an die Börse 1.Auflage, 1999 Frankfurt am Main Schanz, Kay-Michael/ Richard, Jörg/Schalast, Christoph: Unternehmen im Prime Standard-„Staying Public“ oder „Going Private“? -Nutzenanalyse der Börsennotiz- Nr. 60 der Arbeitsberichte der HFB-Business School of Finance & Management, 2004 Frankfurt, Internet: Arbeits60/Arbeits60.pdf/ Schlösser, Daniel: Delisting auf Initiative des Emittenten, Münchner Juristische Beiträge 32, 1. Auflage, 2003 München Zillmer, Peter: Going Private- Der freiwillige Börsenrückzug in Deutschland, 1. Auflage, 2003 Wiesbaden


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