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Polizeiliche Kriminalstatistik 2008

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Präsentation zum Thema: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2008"—  Präsentation transkript:

1 Polizeiliche Kriminalstatistik 2008
für den Direktionsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

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4 Häufigkeitszahl Grundlage für die Berechnung der HZ sind die Tatort/Dienststellen Tabellen 01 vom LKA.

5 Straftaten je 100.000 Einwohner
Landkreise und Städte mit mehr als Einwohnern Häufigkeitszahlen der Landkreise und großen Städte (mehr als Einwohner) SAW ………………………………………… Salzwedel, Stadt ………………………………………… Gardelegen, Stadt ………………………………………… BK ………………………………………… Oschersleben (Bode), Stadt ………………………………… 9.792 Haldensleben, Stadt ………………………………………… Wolmirstedt, Stadt ………………………………………… HZ ………………………………………… Halberstadt, Stadt ………………………………………… Blankenburg (Harz), Stadt …………………………………… 8.102 Thale, Stadt ………………………………………… Quedlinburg, Stadt ………………………………………… Wernigerode, Stadt ………………………………………… JL ………………………………………… Burg, Stadt ………………………………………… Genthin, Stadt ………………………………………… Gommern, Stadt ………………………………………… MD, Landeshauptstadt ………………………………………… SLK ………………………………………… Aschersleben, Stadt ………………………………………… Bernburg (Saale), Stadt …………………………………………10.749 Calbe (Saale), Stadt ………………………………………… Schönebeck (Elbe), Stadt ………………………………………9.611 Staßfurt, Stadt ………………………………………… SDL ………………………………………… Stendal, Stadt ………………………………………… PD Sachsen-Anhalt Nord ……………………………………… 8.292 PD Sachsen-Anhalt Süd…………………………………………8.686 PD Sachsen-Anhalt Ost…………………………………………9.070 Land……………………………………………………………… Straftaten gesamt je Einwohner gezählt nach Tatort

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7 Entwicklung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger

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9 Verschiedene Deliktgruppen im Vergleich
Altersstruktur der Tatverdächtigen 2008 Verschiedene Deliktgruppen im Vergleich

10 Jugendliche Intensivtäter und ihre Straftaten
Handlungen sind nicht gleichzusetzen mit Straftaten oder Fällen. Wenn z.b. 3 Täter gemeinsam eine Straftat begehen, werden hierfür drei Handlungen aber nur ein Fall gezählt.

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22 Der große Anteil der Betrugsdelikte wird in der nächsten Folie näher betrachtet (aufgegliedert).

23 Einige bedeutende Arten der Betrugsdelikte
Einige bedeutende Arten der Betrugsdelikte. (Die Aufstellung ist nicht abschließend)

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26 Aktivitäten der Prävention
Zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger 295 Außenberatungen zu technischen Sicherheitsfragen Personen technisch beraten Personen verhaltensorientiert beraten Medienbeiträge (Funk Presse, Internet) erbracht 37 Ausstellungen zu (kriminal)polizeilichen Themen

27 Polizeiliche Präventionsprojekte
Jugenddelinquenz „Nein heißt Nein“ „ALSO - Projekt“ in der LH Magdeburg und im Jerichower Land „SoNet“ in der Altmark ALSO: (Alternatives, freizeitpädagogisches Antigewalt- Sofortprogramm)

28 Polizeiliche Präventionsprojekte
Gewalt „Gewalt erzeugt Gegengewalt“ „Wehr Dich“ Sucht ALSO: (Alternatives, freizeitpädagogisches Antigewalt- Sofortprogramm) „Alkohol und Drogen“

29 Polizeiliche Präventionsprojekte
Allgemeine Kriminalität „Kriminalpräventiver Beirat“ „Zivilcourage – wozu ist das wichtig?“ „PIT STOP“ „Das fahrende Klassenzimmer“ „Graffiti“ „Fernfahrerstammtisch“ ALSO: (Alternatives, freizeitpädagogisches Antigewalt- Sofortprogramm)

30 Polizeiliche Präventionsprojekte
Opferschutz „Opferschutz – es wird geholfen“ Senioren „Senioren - Sicherheitsberater“ „Seniorenschutzprogramm“ –aktive Selbsthilfe für Senioren ALSO: (Alternatives, freizeitpädagogisches Antigewalt- Sofortprogramm)

31 Polizeiliche Präventionsprojekte
Technische Prävention Qualitätsgemeinschaft “Das sichere Haus“ und „Präventionssicherheitsplakette“ „Fahrradcodierung / Verkehrserziehung“ „PIT STOP“ „Einrichtung von Diebesfallen“ in der LH Magdeburg ALSO: (Alternatives, freizeitpädagogisches Antigewalt- Sofortprogramm)

32 Jugendberatungsstelle bei
Aktivitäten Jugendberatungsstelle bei der Polizei (JUBP) 2640 sozialpädagogische Kriseninterventionen durch 20 Sozialarbeiter/innen Beratung, Begleitung, Kurzbetreuung, Vermittlung, spontane Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich-Vorbereitung, Ausgleichsgespräche, abgestimmte adressorientierte sekundäre Präventionsmaßnahmen

33 Titelfolie „ausgewählte Straftaten“

34 Totschlag zum Nachteil eines Studenten in Magdeburg
ZKB Fachkommissariat 2 Am wurde gegen 10:05 Uhr eine zunächst unbekannte männliche Leiche in einer Gebüschgruppe Magdeburg, Pallasweg/Ecke Hektorweg, aufgefunden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der Leichnam identifiziert werden. Dabei handelte sich um einen 20 Jahre alten Studenten aus Magdeburg. An der Leiche wurden massive Verletzungen in Form von stumpfer Gewalt gegen Kopf und Oberkörper festgestellt. Todesursächlich war die Einatmung von Blut als Folge der Verletzungen. Umfangreiche Zeugenvernehmungen und Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen einen der rechten Szene zugehörigen 21jährigen Magdeburger. Dieser konnte am in seiner Wohnung vorläufig festgenommen und nachfolgend inhaftiert werden. In seiner ersten verantwortlichen Vernehmung bestritt der Beschuldigte die Tat und auch jeglichen Kontakt zum Opfer. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am wurde die blutverschmierte Tasche des Opfers aufgefunden. Des Weiteren konnten Bekleidungsgegenstände die der Beschuldigte zur Tatzeit getragen hat, sichergestellt werden. In den nachfolgenden Spurenuntersuchungen konnten an verschiedenen Teilen der getragenen Bekleidung DNA-Spuren vom Opfer festgestellt werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Lederhandschuhe, die im Bereich der Knöchel mit Quarzsand verstärkt sind, sowie um sogenannte Springerstiefel. Der Beschuldigte gab in einer Nachvernehmung an, dass er am in den frühen Morgenstunden mit einer ihm unbekannten Person „Stress“ hatte. Diese Person soll ihn dann nach Aussagen des Beschuldigten angeblich als „Hobbynazi“ betitelt haben. Der Beschuldigten räumte in seiner Vernehmung ein, dass er diese Person daraufhin geschlagen hatte. Weitere Erinnerungen äußerte er gegenüber den vernehmenden Beamten nicht. Er begründet diese „Lücken“ mit seiner starken Alkoholisierung. Durch Ermittlungen wurde bekannt, dass der Beschuldigte und auch das Opfer zuvor in der Diskothek „Fun-Park“ waren. Ob sich beide Personen dort schon begegnet sind, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Der Beschuldigte war beim Verlassen der Diskothek nicht in der Lage, seine Rechnung in voller Höhe zu begleichen, so dass es als Pfand seinen Personalausweis hinterlegen musste. Wie, wann und wo genau sich Beschuldigter und das Opfer nach Verlassen der Diskothek begegnet sind und wie der konkrete Tatablauf war, konnte auf Grund fehlender Augenzeugen nicht rekonstruiert werden. Derzeit findet der Prozess vor dem Landgericht Magdeburg in dieser Sache statt. Die Anklage seitens der Staatsanwaltschaft wurde wegen Totschlags erhoben.

35 Totschlag in Bernburg ZKB Fachkommissariat 2
Der 19jährige Beschuldigte traf den 18jährigen Geschädigten am in der Bernburger Diskothek „Bernabeum“. Im weiteren Verlauf lud der Beschuldigte ihn und noch zwei Bekannte in seine Wohnung ein. Es besteht hier die Vermutung, dass der Beschuldigte den Geschädigten schon mit einer gewissen Absicht in seine Wohnung einlud, da der Geschädigte in der kommenden Woche vor Gericht gegen den Beschuldigten aussagen sollte. In der Wohnung des Beschuldigten wurde Alkohol konsumiert. In der weiteren Folge kam es in den Morgenstunden zu einem Streit und schon zu ersten Handgreiflichkeiten zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten. Bei diesem Streit ging es um die bevorstehende Gerichtsverhandlung. Der Geschädigte geriet nachfolgend noch in einen weiteren Streit mit einem in der Wohnung anwesenden Zeugen. Dieser versetzte dem Geschädigten mehrere Schläge ins Gesicht und schlug ihn mit einer Flasche auf den Kopf. Diesbezüglich wurde ein gesondertes Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Geschädigte begab sich dann in das Bad der Wohnung des Beschuldigten. Dieser folgte ihm mit einem Küchenmesser und stach im Bad mehrfach auf den Geschädigten ein, so dass er verstarb. Im Nachtatverhalten sprachen sich dann der Beschuldigte und die zwei anwesenden Zeugen dahingehend ab, der Polizei mitzuteilen, dass der Geschädigte in die Wohnung des Beschuldigten eingebrochen ist und der Beschuldigte ihn in “Notwehr“ niederstach. Die polizeilichen Ermittlungen wurden abgeschlossen. Durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde die Anklageschrift am dem Gericht übersandt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte wegen Totschlags angeklagt.

36 Unerlaubtes Betreiben einer Anlage und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
ZKB Fachkommissariat 3 Das hier aufgeführte Ermittlungsverfahren beinhaltet die Tatbestände des Unerlaubten Betreibens von Anlagen und des Unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen zum einen in den Tongruben Möckern und Vehlitz, zum anderen in den Bundesimmissionsschutzanlagen Vehlitz und Rietzel gegen die Anlagenbetreiber. Ausgangspunkt des Verfahrens bildeten Strafanzeigen von Anwohnern, die schon im Oktober 2005 Ausgasungen und Verunreinigungen auf dem Gelände der Tongrube Möckern feststellten. Zeitnah fanden hier erste Messungen der Feuerwehr und Probenentnahmen der tätigen Polizeibeamten statt. Schon seit Beginn des Verfahrens wurde hierzu in den Printmedien berichtet. Auch der weitere Verlauf wird aktuell thematisiert. Die Ermittlungen wurden im Februar 2008 durch das Fachkommissariat 3 der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord vom Polizeirevier Burg übernommen. Ende März 2008 wurde diesbezüglich eine zehnköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet, der auch zwei Beamte des Landeskriminalamtes angehörten. Nach umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in 35 Objekten in Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Ende September 2008 wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt und beschlagnahmt. Die Auswertung dieser Beweismittel, insbesondere der Nachweise der vollständigen Stoffströme dauert noch an. Seit Anfang Dezember wurde mit der Beprobung des Tontagebaus Möckern begonnen, die insgesamt 12 Bohrungen in 25 m Tiefe umfassen soll, und für die Dauer mehrerer Wochen vorgesehen ist. Die Analyse dieser Proben soll sich hiernach anschließen. Zielrichtung hierbei ist die Feststellung, inwieweit ungenehmigte Abfälle verbaut worden sind. Bestehende Verfahrenszusammenhänge zu laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, welche in der Ermittlungskommission Umwelt im Polizeipräsidium Potsdam bearbeitet werden sowie zu einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Halle, deren Bearbeitung durch die Ermittlungsgruppe Krumpa der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd erfolgt, werden durch intensive Zusammenarbeit erörtert und bearbeitet.

37 Freiheitsberaubung mit Vergewaltigung
PRev Altmarkkreis Salzwedel Als die 17jährige Geschädigte am mit dem Zug von der Arbeit kam, wurde sie auf dem Bahnhofsvorplatz von dem zunächst noch unbekannten Täter mit einem Messer bedroht und in ein Wohnheim verschleppt, gefesselt und vergewaltigt. Am nächsten Tag bot die Geschädigte dem Täter Geld für ihre Freilassung an. Daraufhin suchte der Täter mit der Geschädigten eine Bank auf, ließ sich 450,00 Euro Bargeld aushändigen und gab die Geschädigte frei. Durch die Ermittlungen der Polizei konnte ein 19jähriger Täter ermittelt werden, der wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe verurteilt werden konnte.

38 Rückgang der Fahrradkriminalität durch gezielte Schwerpunktmaßnahmen
PRev Magdeburg Im Jahr 2008 wurden Schwerpunkte insbesondere bei der Straftatenbekämpfung in den Bereichen der Fahrraddiebstahlskriminalität und der Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti gesetzt, was in beiden Straftatengruppen zu einem Rückgang der erfassten Fälle führte (Diebstahl von Fahrrädern – 18,2 % und Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti – 8,6 %). Ursächlich waren das gezielte Vorgehen der Ermittlungsgruppe „Fahrraddiebstahlskriminalität“ sowie die Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Magdeburg.

39 Sachbeschädigung durch Graffiti
PRev Börde Seit Februar 2008 kam es im Stadtgebiet von Haldensleben vermehrt zu Sachbeschädigungen durch Graffiti. Es wurden insbesondere leerstehende Objekte und öffentliche Gebäude angegriffen. Durch intensive Ermittlungen und enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung einer Sekundarschule in Haldensleben wurden im Juni 2008 die ersten Tatverdächtigen namentlich bekannt. Aufgrund der durchgeführten Vernehmungen und Befragungen konnten weitere Tatverdächtige ermittelt und Durchsuchungsbeschlüsse für 5 Beschuldigte erwirkt werden. Es wurden umfangreiche Beweismittel (Digitaltechnik, Skizzen, Fotos, Spraydosen, Eddingstifte, Schutzmasken) sichergestellt. Nach Auswertung der Beweismittel und den durchgeführten Vernehmungen kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass gegen 31 tatverdächtige Kinder und Beschuldigte ermittelt wird/wurde. Diese begingen in wechselnder Beteiligung 67 Sachbeschädigungen durch Graffiti und 31 andere Straftaten, welche im Zusammenhang mit den Graffiti-Verfahren zu sehen sind. Der durch die Sachbeschädigungen verursachte Schaden beläuft sich derzeit auf rund Euro. Die Tatverdächtigen sind zwischen 12 und 18 Jahren alt, der überwiegende Teil besucht/besuchte eine bestimmte Sekundarschule in Haldensleben. Lediglich 3 der zum engeren Täterkreis gehörenden 20 Personen besuchen ein Gymnasium. Die Tatverdächtigen stammen aus Haldensleben bzw. dem näherem Umland. Alle Tatverdächtigen waren in ihren Vernehmungen/Befragungen geständig. Ein 13jähriger Schüler konnte als Haupttäter ermittelt werden, dieser war an 72 Straftaten beteiligt oder handelte als Einzeltäter. Hier wurden bereits Maßnahmen über das Jugendamt eingeleitet, weitere Maßnahmen sind vorgesehen. Als Motivation wurde für die Sachbeschädigungen durch Graffiti insbesondere das Interesse am Zeichnen, die Reizsituation und die entstehende Gruppendynamik angegeben. Zu einigen Verfahren dauern die Ermittlungen noch an, der überwiegende Teil wurde an die Staatsanwaltschaft Magdeburg abverfügt.

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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