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AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester - Kastration männlicher Tiere.

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Präsentation zum Thema: "AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester - Kastration männlicher Tiere."—  Präsentation transkript:

1 AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester - Kastration männlicher Tiere

2 AGTK Wehrend Definitionen Kastration: Ausschaltung der Funktion der Gonaden - endokrine Funktion weg - germinative Funktion weg Formen der Kastration: - operatives Entfernen der Keimdrüsen - Kastration durch Bestrahlung - medikamentelle Kastration (in der Regel reversibel)

3 AGTK Wehrend Definitionen Sterilisation: Unterbrechung des Transportes der Gameten in der Regel wird beim männlichen Individuum die Kontinuität der Samenleiter unterbrochen - endokrine Funktion bleibt erhalten - Zeugungsunfähigkeit In der Veterinärmedizin selten Ausnahme: Suchböcke, Suchbullen

4 AGTK Wehrend Kastration aus rechtlicher Sicht Tierschutzgesetz (http://bundesrecht.juris.de/tierschg/)http://bundesrecht.juris.de/tierschg/ § 5 (in diesem Zusammenhang relevante Ausschnitte) (1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen.. (2)Eine Betäubung ist nicht erforderlich, wenn bei einem vergleichbaren Eingriff am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres, wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint.

5 AGTK Wehrend Kastration aus rechtlicher Sicht Tierschutzgesetz (http://bundesrecht.juris.de/tierschg/)http://bundesrecht.juris.de/tierschg/ § 5 (3)Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt, für das Kastrieren von unter acht Tagen männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,

6 AGTK Wehrend Kastration aus rechtlicher Sicht § 6 (in diesem Zusammenhang relevante Ausschnitte) (1)Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall - nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder - bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - Kastrieren von männlichen Rindern, Schafen, Ziegen Schweinen in den Altersgrenzen von § 5, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt - andere Ausnahmen nach § 5

7 AGTK Wehrend Kastration aus rechtlicher Sicht § 6 - zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird - u. a.

8 AGTK Wehrend Möglichkeiten der operativen Kastration unblutige Kastration: - keine Entfernung des Hodens, sondern Unterbindung der Blutzufuhr durch Quetschen - in der Regel nur beim Wiederkäuer einsetzbar blutige Kastration: Entfernung der Hoden mit oder ohne seine Adnexe - offene (unbedeckte) Kastration: der Processus vaginalis wird eröffnet - gedeckte Kastration: der Pocessus vaginalis bleibt verschlossen Vorteil der gedeckten Kastration: - Netz- und Darmvorfälle sollen seltener sein

9 AGTK Wehrend Allgemeines Vorgehen bei chirurgischer Kastration - Indikation festlegen und darüber nachdenken - Operationsmethode festlegen und Besitzer über Risiken belehren - Allgemeinuntersuchung - Spezielle Untersuchung – Abweichungen von der Norm? - Sedation/Narkose, Anästhesie - Kastration - Nachbehandlung und Nachkontrolle (Tetanusprophylaxe bei kl. Wdk. und Pferd) Bedenke: postoperative Kontrolle, Fliegen

10 AGTK Wehrend Zeitpunkt der Kastration Vor der Geschlechtsreife: - juveniler Körperbau und Verhalten bleibt länger bestehen - verzögerte Wachstumshemmung (eunuchoider Hochwuchs) - erhöhter Fettansatz - Unterdrückung der Entwicklung sekundärer Geschlechtsmerkmale Nach der Geschlechtsreife: - teilweise partielle Rückbildung der sekundären Geschlechtsorgane - nicht immer mit Libidoverlust verbunden

11 AGTK Wehrend Instrumente zur Kastration Emaskulator: verschiedene Größen Quetschseite: Seite mit den Rillen Schneideseite: zeigt immer hodenwärts Der Einsatz von Gummiringen zur Kastration ist in Deutschland verboten.

12 AGTK Wehrend Instrumente zur Kastration

13 AGTK Wehrend Instrumente zur Kastration Burdizzo-Zange mit Kniebügel nach Kuch

14 AGTK Wehrend Prinzip der unblutigen Kastration durch Quetschen - wechselseitige Kompression des Funiculus spermaticus führt - zur irreversiblen Unterbrechung der Blutzufuhr für die Hoden (A. testicularis) - und damit zur Hodenatrophie Quetschzeit pro Samenstrang: 1 Minute Überprüfung des Behandlungserfolges: - nach 4 – 6 Wochen deutliche Verkleinerung und Induration der Hoden

15 AGTK Wehrend Kastration Hengst Methode: nur blutige Kastration unbedeckt oder bedeckt am stehenden oder abgelegtem Tier Beachte: Die Kastration im Stehen stellt nicht die sicherste Methode dar und bedarf deshalb der ausdrücklichen Einwilligung des Besitzers. Postoperative Komplikationen: - Darm- und Netzvorfall - Blutungen - Samenstranggranulome - Schwellungen und Ödem - Infektionen Siehe Vorlesung Pferdechirurgie

16 AGTK Wehrend Kastration Bulle Methode: - blutige Kastration (unbedeckt oder bedeckt) - unblutige Kastration am stehenden oder abgelegtem Tier mit der Burdizzo-Zange - Ochsenmast in Deutschland kaum Bedeutung - Alter bei Kastration: 2 bis 5 Monate

17 AGTK Wehrend Blutige Kastration Bulle Kappschnitt: bedeckte Methode unbedeckte Methode Quetschstellen für die Burdizzo-Zange

18 AGTK Wehrend Kastration nach Kappschnitt - Verlagerung der Hoden möglichst weit in Richtung der Leistenringe -Fixierung der Hoden durch waagrechtes Anlegen einer Klemme distal der Nebenhodenschwänze -Absetzen des distalen Pols des Skrotums distal der Klemme - Lösen der Klemme -Vorlagern der vom Processus vaginalis überzogenen Hoden außerhalb der Wunde - Stumpfes Freipräparieren der Hoden und Absetzen mit Emaskulator (Schneiden und Quetschen) - Durchstichligaturen im Bereich der Samenstränge - Hautwunde kann offen bleiben

19 AGTK Wehrend Kastration Bock Im Alter unter vier Wochen ohne Betäubung möglich, wenn keine Abweichungen von der anatomischen Norm vorhanden. -unblutige Methode mit der Burdizzo-Zange - blutige Kastration:- scrotale Methode - pubale Methode -Scrotale Methode - Kapp-Schnitt mit Schere - Vorlagerung der Hoden im Processus vaginalis - doppelte Ligatur mit Durchstechung distaler Samenstrang - Absetzen der Hoden im Bereich der Samenstränge mit Emaskulator - Hautwunde offen lassen

20 AGTK Wehrend Kastration Bock Pubale Methode - Hautschnitt in der Medianen kranial des Skrotums - Processus vaginalis wird nicht geöffnet - Freipräparieren des Hodens (Durchtrennen der Lig. scroti) - doppelte Ligatur mit Durchstechung Samenstrang - Absetzen der Hoden im Bereich der Samenstränge mit Emaskulator - Wunde wird verschlossen Zur Vermeidung von Serombildung umwickeln des Skrotums mit Klebeband.

21 AGTK Wehrend Anästhesie bei Schaf- und Ziegenböcken zur Kastration Vorbereitung: 24 – 48 Std. hungern (gilt nicht für Jungtiere) Prämedikation: 0,02 mg/kg Atropin (i. m.) – zweifelhaft, da Speichel eingedickt wird. Besser:- Intubation - Hochlagerung des Nackens Anästhesie 0,2 mg/kg Xylazin (i. m.) 10 mg/kg Ketamin (i. m.) erst Xylazin nach 10 Minuten Ketamin-Gabe Anästhesiedauer: 40-45 Minuten; Verlängerung der Anästhesie: Nachdosieren von 5-10 mg/kg Ketamin Beachte: Überdosierung vermeiden (Wiegen) insbesondere Zwergziegen sind sehr empfindlich gegenüber Xylazin

22 AGTK Wehrend Analgesie bei Schaf- und Ziegenböcken zur Kastration - Gabe von Flunixin/Meglumin (2 mg/kg KM) - Zumindest am Tag der Operation

23 AGTK Wehrend Kastration der Saugferkel - Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nur noch innerhalb der ersten 7. Lebenstage ohne Betäubung erlaubt - ab dann: Kastration durch Tierarzt mit Betäubung und anschließender Verwendung schmerzstillender Mittel - Norwegen: Kastration nur noch durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung, ab 2009 ganz verboten Alternativen - Ebermast - Immunokastration (Immunisierung gegen GnRH) - GnRH-Downregulation - Selektion geruchsarmer Tiere

24 AGTK Wehrend Kastration der Saugferkel - Keine Abweichungen von Norm (Brüche, Kryptorchismus) - Fixation auf dem Rücken mit Beinen nach vorne Wenn möglich, Fixationshilfen nutzen. - Besprühen des Skrotum mit Desinfektionslösung - Hoden nach kaudal drücken - mit einem Schnitt (bis ins Hodenparenchym) freilegen - Hoden vordrücken - Durchtrennen des Samenstranges - Abbinden und Vernähen der Hautwunde nicht notwendig - Infektionsprophylaxe mit Spray oder Suspension

25 AGTK Wehrend Kastration dient der Fleischqualität - zur Vermeidung des ebertypischen Geschlechtsgeruches, der physiologischerweise als Pheromon wirkt Pheromone: Wirkstoffe, die nicht aus endokrinen Drüsen abgegeben werden dienen der Informationsübermittlung zwischen Individuen einer Population - Geschlechtsgeruch ist beim adulten Eber noch 6 – 12 Wochen nach der Kastration nachweisbar Busch u. Holzmann, 2004

26 AGTK Wehrend Kastration Rüde Methoden: - blutige Verfahren - Beispiel: präskrotale Kastration - Injektion von sklerosierenden Substanzen in den Hoden (abzulehnen) - medikamentelle Unterdrückung - Gestagene - GnRH-Implantate

27 AGTK Wehrend Kastration Rüde

28 AGTK Wehrend Kastration Kater Methoden: - blutige Verfahren - Beispiel: skrotale Kastration - Injektion von sklerosierenden Substanzen in den Hoden (abzulehnen) - medikamentelle Unterdrückung - Gestagene - GnRH-Implantate

29 AGTK Wehrend Rüde oder Hündin?


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