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Eine Initiative der Europäischen Union Vielfalt in der Arbeitswelt Jeder hat Rechte.

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Präsentation zum Thema: "Eine Initiative der Europäischen Union Vielfalt in der Arbeitswelt Jeder hat Rechte."—  Präsentation transkript:

1 Eine Initiative der Europäischen Union Vielfalt in der Arbeitswelt Jeder hat Rechte

2 Eine Initiative der Europäischen Union 2 ÜBERSICHT Was ist Diskriminierung? Was ist eine benachteiligende Behandlung? Kennen Sie das Gesetz? Was die Gesetze vorgeben Das Recht im Fall von Behinderung Wie erkennen Sie Diskriminierung? Eine Beschwerde einreichen Die Beweislast Was meinen Sie? Was können Sie tun? An wen können Sie sich wenden?

3 Eine Initiative der Europäischen Union 3 Was ist Diskriminierung? Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person benachteiligt wird: –aus Gründen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, –wegen ihres Alters, –wegen einer Behinderung, –aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, –oder wegen ihrer sexuellen Ausrichtung. Wenn vor einer Einstellung gesagt wird, Bewerbungen von behinderten Personen werden nicht berücksichtigt oderKeine Schwarzen, handelt es sich offensichtlich um direkte Diskriminierung. Dagegen kann das Verbot, Hüte zu tragen, eine indirekte Diskriminierung gegen bestimmte Religionen sein. Außer, wenn es beispielsweise aus Sicherheitsgründen aufgestellt wird.

4 Eine Initiative der Europäischen Union 4 Was ist eine benachteiligende Behandlung? In der Arbeitswelt kann Diskriminierung in den folgenden Formen auftreten: –Ohne Rechtfertigung eine Anstellung verweigern. –Ohne Rechtfertigung eine Beförderung oder eine Arbeitsplatzveränderung verweigern. –Mobbing – Die Einschüchterung einer Person, Feindseligkeit, eine verletzende oder herabwürdigende Behandlung von Personen, die als andersartig wahrgenommen werden. Mobbing ist nicht unbedingt spektakulär. Sich ständig wiederholende, herabwürdigende Witze oder Klatsch können erniedrigend sein. –Schikane – Die schlechte oder ungerechte Behandlung, von Personen, die eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen oder eine solche Beschwerde eines Kollegen unterstützen.

5 Eine Initiative der Europäischen Union 5 Kennen Sie das Gesetz? –Die EU-Mitgliedsländer haben das Gesetz einstimmig angenommen, um wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen des Geschlechts einer Person, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung zu ermöglichen. –Die europäischen Richtlinien sind in die jeweiligen nationalen Gesetze eingegangen, um alle Beschäftigten in der EU gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen. –Gemäß einer neueren Studie wissen aber nur ein Drittel der Menschen in der EU, dass das europäische Antidiskriminierungsgesetz sie schützt. –Die gleiche Untersuchung ergab, dass 15 % der Befragten während der letzten 12 Monate Diskriminierung oder Herabsetzungen hinnehmen mussten, und 29 % Zeugen von Diskriminierung waren. –Zwei EU-Richtlinien dienen als Grundlage für die Antidiskriminierungs- rechtsvorschriften…

6 Eine Initiative der Europäischen Union 6 Was die Gesetze vorgeben Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse –besteht auf der Gleichbehandlung unabhängig von der Rasse oder ethnischen Herkunft –schützt gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Schul- und Berufsausbildung, bei der Sozialversicherung und Gesundheitspflege und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen –definiert die Tatbestände der Diskriminierung, des Mobbings und der Schikane –verschafft den Opfern Klagemöglichkeiten vor Gerichten und Verwaltungen und ermöglicht Sanktionen gegen Verantwortliche von Diskriminierung –verteilt die Beweislast auf beide Seiten –bestimmt, dass es in jedem EU–Land eine Organisation geben muss, die für die Gleichbehandlung wirbt und Opfern von Rassendiskriminierung unabhängige Hilfe bietet.

7 Eine Initiative der Europäischen Union 7 Was die Gesetze vorgeben Die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf –fordert die Gleichbehandlung bie der Arbeit und Berufsausbildung, unabhängig von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Alter –definiert Diskriminierung, die vorhandenen Rechtsmittel und die Verteilung der Beweislasten in der gleichen Weise wie die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse –fordert von Arbeitgebern angemessene Maßnahmen zugunsten von behinderten Personen, die für die Ausführung einer Arbeit qualifiziert sind –ermöglicht begrenzte Ausnahmen vom Prinzip der Gleichbehandlung, beispielsweise in religiösen Organisationen oder innerhalb spezieller Förderungsmodelle für jüngere oder ältere Arbeitnehmer.

8 Eine Initiative der Europäischen Union 8 Das Recht im Fall von Behinderung –Behinderte Menschen sind nicht unbedingt minder arbeitsfähig. Zudem können sie andere sehr nützliche Fähigkeiten haben. Alle Menschen haben Stärken und Schwächen. –Oft ist es allerdings erforderlich, ihre Arbeitsplätze anzupassen. Darum schreibt die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf die Anpassung der Arbeitsplätze an die Bedürfnisse von behinderten Menschen vor. –Arbeitgeber in der ganzen EU müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um behinderten Menschen Arbeit, ein berufliches Fortkommen und die Teilnahme an Berufsausbildungen zu ermöglichen, solange dies keinen übermäßigen finanziellen oder sonstigen Aufwand mit sich bringt.

9 Eine Initiative der Europäischen Union 9 Wie erkennen Sie Diskriminierung? Offene Diskriminierung: –Bestimmten ethnischen Gruppen werden nur bestimmte Aufgaben übertragen. –Behinderte Menschen werden automatisch zurückgewiesen, ohne dass man sich um die für sie nötigen Anpassungen bemüht. –Jeder, der anders ist (zum Beispiel durch seine Religion oder sexuelle Ausrichtung) wird in seinen Rechten oder der Berufsausbildung nicht respektiert. Dabei dienen bestimmte Regeln oder Verhaltensweisen der Ausgrenzung der einen oder anderen Gruppe von Menschen. –Bestimmte Gruppen werden klischeehaft eingeordnet. Es wird zum Beispiel die Annahme geschürt, dass sie nicht leistungsfähig seien. Diese Atmosphäre kann ihre Arbeitsleistung tatsächlich negativ beeinflussen.

10 Eine Initiative der Europäischen Union 10 Wie erkennen Sie Diskriminierung? Versteckte Diskriminierung: –Die Verbreitung von Gerüchten zur Diskreditierung von anderen Beschäftigten. –Herabsetzende oder aggressive Bemerkungen über Arbeitskollegen. –Sexuelle Anspielungen über Kollegen in deren Gegenwart. –Witzeleien über bestimmte Bevölkerungsgruppen - zum Beispiel religiöse Gruppen, homosexuelle Menschen oder ethnische Gruppen. –Der Beginn physischer Misshandlung – kleine Schläge oder Stöße etc. – bis zur Ausübung von Gewalt. –Jenen das Leben schwer machen, die sich über die Art und Weise beklagen, in der sie behandelt werden, oder die andere Opfer unterstützen.

11 Eine Initiative der Europäischen Union 11 Eine Beschwerde einreichen Die für die Beschwerde zuständige Stelle bestimmen die einzelnen EU-Länder: –im Strafrechtssystem, –durch Zivilgerichte, –durch Verwaltungs- oder Schiedsgerichte –durch Schlichtungsinstitutionen mit Hilfe von Mediatoren, mit denen die Beteiligten unfaire Behandlungen diskutieren und einen freiwilligen Ausweg suchen können. Regierungen müssen sicherstellen, dass Menschen bei der Vorbringung ihrer Beschwerde einen Anspruch auf Hilfe und Rechtsbeistand durch ihre Gewerkschaft oder eine spezialisierte Vereinigung oder Organisation erhalten.

12 Eine Initiative der Europäischen Union 12 Die Beweislast Die Aufteilung der Beweislast hat in der Praxis folgende Konsequenzen: –Die Beschwerde führende Person muss zuerst glaubhaft machen, dass nach den Fakten eine Diskriminierung und ein Entscheidungsbedarf vorliegt. Ein solcher Fall läge zum Beispiel vor, wenn in einem Unternehmen alle Beschäftigten einer bestimmten ethnischen Gruppe Gehälter erhielten, die niedriger sind als die Gehälter anderer Gruppen. –Die der Diskriminierung beschuldigte Person muss nachweisen, dass sie nicht unfair gehandelt hat, und dass es für ihr Handeln legitime Gründe gab. So könnte das Unternehmen etwa entgegnen, dass die Angestellten der fraglichen ethnischen Gruppe weniger qualifizierte Arbeiten oder nur eine Teilzeitarbeit ausüben und daher weniger als ihre Kollegen verdienen.

13 Eine Initiative der Europäischen Union 13 Die Beweislast In dieser Phase muss die beschuldigte Person nachweisen, dass ihr Handeln nicht diskriminierend war. Der Grund hierfür liegt darin, dass eine diskriminierte Person selbst in der Regel keinen lückenlosen Beweis ihrer Diskriminierung liefern kann.

14 Eine Initiative der Europäischen Union 14 Was meinen Sie? Ein Übersetzungsunternehmen besteht darauf, dass alle Bewerber für Übersetzerstellen einen Führerschein haben müssen, da gelegentlich Übersetzungsarbeiten an Kunden geliefert oder dort abgeholt werden müssen. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: Wahrscheinlich. Da sich aufgrund dieser Bedingung bestimmte Menschen mit einer Behinderung nicht bewerben können. Da Autofahren nicht zu den Hauptaufgaben eines Übersetzers gehört, diskriminiert das Unternehmen Menschen mit Behinderungen - außer es kann nachweisen, dass es einen berechtigten, objektiven Grund für diesen Ausschluss gibt.

15 Eine Initiative der Europäischen Union 15 Was meinen Sie? Ein ca. 60 Jahre alter Mann arbeitet in einem Team mit Kollegen, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind. Die Teammitglieder und der Vorgesetzt treffen sich oft außerhalb der Arbeit, laden den älteren Mann dazu jedoch nicht ein. Er findet heraus, dass sie bei diesen Treffen über die Arbeit sprechen und fühlt sich ausgeschlossen. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: Ja, da der Mann aufgrund seines Alters unfairerweise von arbeitsbezogenen Diskussionen ausgeschlossen ist. Der Vorgesetzte sollte andere Gelegenheiten finden, um Arbeitsthemen während der Arbeitszeit mit dem gesamten Team zu besprechen.

16 Eine Initiative der Europäischen Union 16 Was meinen Sie? Eine Frau bewirbt sich für eine Stelle bei einem Catering-Unternehmen. Ihre Bewerbung wird mit der Begründung abgelehnt, dass die Stelle Bewerbern mit einer entsprechenden Ausbildung vorbehalten ist. Später findet sie heraus, dass eine Freundin eingestellt wurde, die ebenfalls keine Ausbildung aber eine andere Hautfarbe hat und nach ihr ein Einstellungsgespräch hatte. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: Wahrscheinlich. Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe oder der ethnischen Zugehörigkeit ist in der gesamten EU illegal – auch am Arbeitsplatz. Dem Kontext zufolge handelt es sich um einen Fall, der ein Eingreifen erforderlich macht. Es wäre dann Sache des Arbeitgebers, das Gegenteil zu beweisen.

17 Eine Initiative der Europäischen Union 17 Was meinen Sie? Eine junge Frau arbeitet in einem IT-Unternehmen. Sie übernimmt immer mehr Verantwortung, aber ihr Vorgesetzte weigert sich, sie zu befördern. Er sagt, sie sei zu jung und würde den anderen Teammitgliedern keinen Respekt einflößen. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: Ja, da der Vorgesetzte klar angegeben hat, dass ihr Alter der Grund dafür ist, ihr eine Beförderung zu verweigern. Diskriminierungen am Arbeitsplatz, die auf dem Alter beruhen, sind in der gesamten EU verboten. Wenn die Frau mehr Verantwortung übernehmen kann, sollte sie unabhängig von ihrem Alter befördert werden.

18 Eine Initiative der Europäischen Union 18 Was meinen Sie? Ein Mann arbeitet in einer Kneipe. Seine Kollegen halten ihn für einen Homosexuellen und machen ständig Bemerkungen und Witze über seine sexuelle Ausrichtung. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: Ja. Witze und abfällige Bemerkungen über das Sexualleben von Menschen sind unfair und stellen eine Herabsetzung dar. In einer solchen Atmosphäre wäre es für den Mann schwierig, effizient zu arbeiten und die Diskriminierung könnte ihn sogar zur Kündigung bewegen. Durch die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung ist es in der gesamten EU verboten, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung zu diskriminieren.

19 Eine Initiative der Europäischen Union 19 Was können Sie tun? Reflektieren Sie Ihr eigenes Verhalten und Ihre Einstellungen: –Beteiligen Sie sich an diskriminierendem Verhalten, auch wenn Sie damit nicht einverstanden sind? –Schaffen Sie durch eigene Anstrengungen eine respektvolle Atmosphäre? –Sagen Sie anderen Personen in der Arbeit, warum Sie mit Diskriminierungen oder Herabsetzungen nicht einverstanden sind? –Möchten Sie etwas über andere Kulturen und Perspektiven lernen?

20 Eine Initiative der Europäischen Union 20 Was können Sie tun? Unterstützen Sie Opfer und helfen Sie ihnen, das Problem zu lösen: –Helfen Sie ihnen dabei, eine Rechtsberatung oder andere Beratungsmöglichkeiten zu finden. –Helfen Sie ihnen dabei, den Verantwortlichen entgegenzutreten. –Helfen Sie ihnen dabei, das Thema beim Arbeitgeber anzusprechen. –Bieten Sie ihnen emotionale Unterstützung – Diskriminierung ist aufreibend für das Opfer.

21 Eine Initiative der Europäischen Union 21 Was können Sie tun? Erkundigen Sie sich über Weiterbildungsmaßnahmen, um selbst mehr über folgende Themen zu lernen: –Wie man Diskriminierungen erkennt. –Was die Gesetze vorgeben. –Welches Verhalten akzeptabel ist und welches nicht. –Wie man mit Fällen von Diskriminierung und Herabsetzung umgeht. Unterstützen Sie die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen bei folgenden Aktionen: –Richtlinien und Methoden zur Nichtdiskriminierung erstellen. –Modell eines guten Führungsstils entwickeln. –Auf reale Diskriminierungsfälle reagieren. –Transparente Beschwerdeverfahren entwickeln.

22 Eine Initiative der Europäischen Union 22 An wen können Sie sich wenden? Hilfe und Beratung erhalten Sie bei der mit Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) befassten Stelle in Ihrem Mitgliedland: Kommission für den Schutz gegen Diskriminierung www.antidiskriminierungsstelle.de Tel.: 03018 55518 65

23 Eine Initiative der Europäischen Union 23 An wen können Sie sich wenden? Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung. Europaweite Informationskampagne www.stop-discrimination.info/

24 Diese Präsentation wurde im Rahmen der europaweiten Kampagne Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung erstellt. Diese Kampagne wird von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit durchgeführt. Das Ziel der Kampagne besteht darin, für Diskriminierungen zu sensibilisieren, auf die zur Bekämpfung von Diskriminierungen bestehenden Rechtsvorschriften aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Vorteile der Vielfalt deutlich zu machen. © Europäische Kommission/JPH Woodland; Getty Images; corbis; van beek images; iStockphoto


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