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Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerzeitrechnung

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Präsentation zum Thema: "Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerzeitrechnung"—  Präsentation transkript:

1 Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerzeitrechnung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerzeitrechnung Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung Grundbegriffe der KLR Teilgebiete der Kostenrechnung Techniken der Betriebsabrechnung Kalkulationsverfahren Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets

2 Staat Unternehmen Absatz- märkte Beschaffungs- märkte Geld- und
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren In jedem Unternehmen sind bestimmte Aufgaben in Zusammenhang mit dem Prozess der Leistungserstellung sowohl im Güter- als auch im Geldstrom zu erfüllen. Staat Steuern, Abgaben Zuschüsse, Subventionen Absatz von Produkten Beschaffte Güter Absatz- märkte Unternehmen Beschaffungs- märkte Entgelt für abgesetzte Produkten Kredite, Eigenkapital, Zinsen Entgelte für beschaffte Güter Geld- und Kreditmärkte Kreditrückzahlungen, Finanzanlagen, Zinsen

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Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Grundlagen des Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betrieb auftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen. Diese Aufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung von Beständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlung des Erfolges einer Zeitperiode beziehen und aus internen und externen Gründen erfolgen.

5 Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Zuschlagssatzermittlung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Aufgaben des Rechnungswesens BETRIEBSABRECHNUNG KALKULATION Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Zuschlagssatzermittlung Kostenüberwachung STEUERVERANLAGUNG Umsatzsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer Körperschaftssteuer Vermögensteuer Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Erfolgsrechnung Buchführung UNTERNEHMNSPLANUNG UND STATISTIK Umsatzplanung Rentabilitätsplanung Kostenplanung Investitionsplanung Budgetplanung FINANZIERUNG Ermittlung der Kapitaldienstgrenze Investitionsrechnung Kreditgewährung

6 Definition Kapitaldienstgrenze
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Definition Kapitaldienstgrenze Die Kapitaldienstgrenze sollte nie den Kapitaldienst übersteigen, da sonst alte Verbindlichkeiten mit neuen Krediten finanziert werden müssen. Sie sollte außerdem nicht ausschließlich mit der Zahlung von Zinsen ausgefüllt werden, da sonst kein Eigenkapital gebildet werden kann, das zur Tilgung von Verbindlichkeiten benötigt wird. Die mittelfristige Kapitaldienstgrenze bezieht die Abschreibungen mit ein, wenn der Kapitaldienst nicht aus der langfristigen Kapitaldienstgrenze bedient werden kann (die Eigenkapitalbildung also nicht ausreicht). Dieser Wert kann nur in Betracht gezogen werden, wenn im betreffenden Betrieb in den nächsten Jahren keine Neuinvestitionen notwendig werden.  Die kurzfristige Kapitaldienstgrenze gibt den maximalen Betrag für die Zins- und Tilgungszahlungen an, wenn keine Investitionen vorgenommen werden.

7 Definition Kapitaldienstgrenzee
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Definition Kapitaldienstgrenzee Dieses Verfahren ermittelt zunächst den maximal tragfähigen, zusätzlichen Kapitaldienst, der von den erwartenden Umsätzen und Erträgen aus den nächsten Jahren getragen werden kann. Dieser zusätzlich tragbare Kapitaldienst spiegelt ein zusätzliches maximales Kreditvolumen wider, dass das Unternehmen tragen kann.  Kapitaldienst: Tilgung, Zinsen und Gesamtbelastung bei Kreditfinanzierungen. Wenn der Gründer seine Hausbank von seinen Unternehmensplänen überzeugen konnte und die Bank seinem Kreditantrag zugestimmt hat, muss der Kapitaldienst ermittelt werden. Der Kapitaldienst gibt in einer tabellarischen Aufstellung Aufschluss über die Tilgung, den Zins und die Gesamtbelastung eines jeden aufgenommenen Kredites. Diese Belastungen gehen in die Rentabilitätsvorschau ein, aus der sich schließlich ergibt, ob das geplante Unternehmen ein Betriebsergebnis erwirtschaften kann, das auch den Kapitaldienst abdeckt. Kapitaldienstgrenze: Mit Hilfe der Kapitaldienstgrenze berechnet der Kreditgeber, ob ein Unternehmen den Kapitaldienst erwirtschaften kann. Dabei gibt die langfristige Kapitaldienstgrenze Auskunft darüber, ob der Betrieb den Kapitaldienst für das aufgenommene Fremdkapital erwirtschaften kann. Diese so genannte Kennzahl entspricht also dem Betrag, der maximal für die Zahlung der Zins- und Tilgungsraten zur Verfügung steht.

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Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Grundlagen des Rechnungswesens Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damit ergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele: Dokumentationszweck Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und der Information der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- und Vermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälle anhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. Instrumentalzweck Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument für unternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann als Kontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität der betrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.

9 Zwecke des Rechnungswesens
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen, Kostenträgerzeitrechnung sowie von Kalkulationsverfahren Zweck des Rechnungswesens Zwecke des Rechnungswesens Instrumental- zweck Dokumentations- Planungs- und Entscheidungshilfe Kontrollsystem Rechtliche Vorschriften Unternehmens- politik

10 Geschäfts- buchführung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Grundlagen des Rechnungswesens Bereiche des Rechnungswesens U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sich nicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen enge Abhängigkeiten zwischen ihnen. Geschäfts- buchführung KLR Statistik Planungs- rechnung Finanzbuchhaltung  Inventar  Jahresabschluss  Sonderbilanzen  Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerzeit- rechnung Kurzfristige Erfolgsrechnung Betriebs-wirtschaftliche Statistik Einzelbetrieblicher Vergleich Zwischen-betrieblicher Vergleich Kostenplanung mit der Plankosten-rechnung Rentabilitäts-rechnung Budgetplanung

11 Bereiche des Rechnungswesens
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Finanzbuchhaltung (Geschäftsbuchführung) Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung von Geschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde auf dieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren. Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich. Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, als Beweismittel bei Rechtssteitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei der Erfolgsermittlung. Hauptzwecke sind:  Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durch systematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation)  Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand des Unternehmens zu geben (Rechenschaft)

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Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Kostenrechnung Sie erfasst en Werteverbrauch und Wertezuwachs der durch die Erfüllung der betrieblichen Leistungserstellung verursacht wird sie erfasse KEINE betriebsfremden, außerordentlichen und außerperiodischen Aufwendungen und Erträge (diese werden jedoch in der Finanzbuchhaltung dokumentiert). Der Werteverbrauch wird als Kosten, der Wertezuwachs als Leistung bezeichnet. Die Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sind planender, durchführender und kontrollierender Art, wie z. B.:  Ermittlung der Selbstkosten  Ermittlung der Angebotspreise  Ermittlung des Betriebsergebnisses (Gewinn/Verlust)  Kontrolle der Wirtschaftlichkeit  Grundlage für Planungen und Entscheidungen  Bewertung der fertigen / unfertigen Erzeugnisse

13 Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Planung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Planung Sie ist erfolgt durch die Planungsrechnung in Form einer Vorschaurechnung Sie basiert auf Zahlen der Buchführung, als auch auf Zahlen der Betriebsstatistik. Sie stellt mengen- und wertmäßige Schätzungen der zu erwartenden betrieblichen Entwicklung dar und hat die Aufgabe die betriebliche Planung in Form von Voranschlägen der zukünftigen Ausgaben und Einnahmen zahlenmäßig zu konkretisieren. Die Planung basiert zum einen auf Zahlen der: Buchhaltung Bilanz Kostenrechnung Betriebswirtschaftlichen Statistik

14 Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Planung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Planung Zum anderen auf Zahlen der: Geschätzten Zukunftserwartungen Plankostenrechnung Sie beinhaltet Sollzahlen für die Zukunft (z. B. ein Jahr) in Bezug auf: Beschaffungspläne Investitionspläne Finanzpläne Produktionspläne

15 Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Statistik
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bereiche des Rechnungswesens Aufgaben der Statistik Sie ist die Aufbereitung der Zahlen der Buchführung, der Bilanz und der KLR, zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Informationsgewinnung für die Planung, Organisation, Kontrolle des Betriebsgeschehens. Mithilfe dieser Daten lassen sich je nach Bedarf: Betriebliche Kennzahlen Umsatzstatistiken Verkaufsstatistiken Kundenstatistiken Lagerstatistiken Bilanzstatistiken Zeitvergleiche Verfahrensvergleiche Soll-Ist-Vergleiche Betriebsvergleiche erstellen.

16 Buchführung Aufgaben der Buchführung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Buchführung Aufgaben der Buchführung Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidation eines Unternehmens. Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung: Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfang und wird deshalb auf zwei Konten verbucht. Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung. Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten Erfolgskonten Gemischte Konten

17 Buchführung Keine Buchung ohne Beleg Bedeutung der Buchführung
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Buchführung Bedeutung der Buchführung In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage: Keine Buchung ohne Beleg Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern, Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften.

18 Buchführung Gesetzliche Grundlagen
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Buchführung Gesetzliche Grundlagen Sowohl das Handelsgesetzbuch (§238 HGB) als auch die Abgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmer zur Buchführung. § 238 HGB, Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

19 Buchführung Gesetzliche Grundlagen
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Buchführung Gesetzliche Grundlagen Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als € oder Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als € Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als € Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz geregelt. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt die Geschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab: Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung.

20 Inventur und Inventurverfahren
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Inventur und Inventurverfahren Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperliche Bestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständen gegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars. Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind:  Jahresabschluss-Ermittlung - Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen = Außenstände) - Verbindlichkeitsermittlung (Schulden) - Reinvermögensermittlung  Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse  Lagerüberwachung - Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung - Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel

21 Materialbewertung Inventur
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Inventur und Inventurverfahren Inventurverfahren Materialbewertung Inventur Permanente Inventur Stichtagsinventur Stichprobeninventur Abstimmung erfolgt über das ganze Jahr Hinweg. Die Abstimmung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag (z. B. Jahres- Ende). Mittels Zählung ausgewählter Artikel

22 Inventur und Inventurverfahren
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Inventur und Inventurverfahren Inventurverzeichnis Es ist eine Auflistung aller inventarisierten Anlagegüter (=Bestandsverzeichnis), die nach Inventarnummern, Kostenstellen und Anlagekonten sortiert werden kann.

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24 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Grundlagen der Bilanzierung Die Bilanz ist eine aus der Inventarliste entstandene komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, d. h. es erfolgt eine Zusammenfassung einzelner Inventarposten ohne mengenmäßige Angeben mit zusätzlicher Angabe von Fremd- und Eigenkapital.

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26 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht Bilanz Jeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eine Bilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanz auch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben. AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung) PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft) Ausstehende Einlagen Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten (Fremdkapital) Bilanzsumme

27 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eine Aufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn ist positiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn ist Ertragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sie erfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung (Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen. Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren. Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzliche Vorschriften regeln die Form.

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29 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse um Bestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie den gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Aufwand = Produktionsaufwand der Periode Ertrag = Gesamtleistung der Periode Umsatzerlöse –Bestandsminderung + Bestandsmehrung

30 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und Waren bzw. Leistungen Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren Sozialabgaben Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für die Inganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.

31 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

32 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Beispiel Seite 35

33 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächst nur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erst dann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. Das Gesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteil verbunden, daß nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolg erwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnung voraus. Aufwand = Umsatzaufwand Produktionsaufwand - Bestandsminderung + Bestandsmehrung Ertrag = Umsatzerlöse der Periode

34 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB Umsatzerlöse Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betrieblichen Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen

35 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

36 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Umsatzkostenverfahren Beispiel Seite 36

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2)

38 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Anhang und Lagebericht Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter) Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin die Ansätze in der Bilanz durch: Erläuterung Aufschlüsselung und Ergänzung durch Verdichtung der Informationen zu präzisieren. Der Lagebericht hat die Aufgabe zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll: Den Geschäftsverlauf Die Geschäftsfelder und Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen.

39 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Bestandsveränderungen Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen. Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande.

40 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Beispiel GuV Daimler 2009 IMI 26 Daimler Bilanz GuV Beispiel Anhang Daimler Zwischenbericht Q2 2010

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Abschreibung Unter Abschreibung versteht man den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, welches nicht innerhalb einer Abrechnungsperiode verbraucht wird. Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre (Nutzungsdauer) verteilt werden. Abschreibungen erfolgen auf das planmäßige oder außerplanmäßig auftretente Finanzanlagevermögen (z. B. Maschinen) und auf das Umlaufvermögen (z. B. Wertpapiere). Gesetzliche Grundlagen Eine Abschreibung ist eine buchhalterische Erfassung eines Werteverzehrs. Die Finanzbuchhaltung führt die bilianzielle Abschreibung durch, für die es (im Gegensatz zur kalkulatorischen Abschreibung) gesetzliche Vorschriften gibt. Im Handelsrecht in § 253 HGB. Die angesetzte Nutzungsdauer kann sich an bilanzpolitischen Zielen orientieren. Die Abschreibungsverfahren müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen. Im Steuerrecht in § 7 ESTG. Die angesetzte Nutzungsdauer sollte sich an der Tabelle für Abschreibung für Anlagen (AfA) orientieren. Die Zulässigkeit der Abschreibungsverfahren ist genau festgelegt.

42 Abschreibung Arten und Verfahren Abschreibung Arten Verfahren
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Abschreibung Arten und Verfahren Abschreibung Arten Verfahren Kalkulatorische Bilanzielle Linear Degressiv Leistungs- bezogen

43 Abschreibung Beispiel: Tabelle für Abschreibung für Anlagen (AfA)
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Abschreibung Beispiel: Tabelle für Abschreibung für Anlagen (AfA)

44 Abschreibung Verfahren  Linear
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Abschreibung Verfahren  Linear Der Werteverzehr des Objektes wird gleichmäßig (linear) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt, wodurch die jährlichen Abschreibungsbeträge gleich bleiben.  Geometrisch Degressiv Der Werteverzehr des Objektes wird ungleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt, wobei die ersten Jahre der Abschreibung stärker belastet werden als die letzten Jahre. Dadurch fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge, da sich der gleich bleibende Prozentsatz auf immer geringere Restwerte bezieht.  Leistungsbezogen Der Werteverzehr des Objektes wird entsprechend der Beanspruchung verteilt. Die Anschaffungskosten werden auf die Leistungsmenge verteilt. Als Ergebnis ergibt sich der Abschreibungsbetrag bezogen auf die Leistungseinheit pro Jahr.

45 Abschreibung Verfahren  Linear  Geometrisch Degressiv
© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Abschreibung Verfahren  Linear  Geometrisch Degressiv  Leistungsbezogen Degressive AfA gesetzliche Grundlagen


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