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Kontrollfragen zu Kapitel 10

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Präsentation zum Thema: "Kontrollfragen zu Kapitel 10"—  Präsentation transkript:

1 Kontrollfragen zu Kapitel 10
Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Aufl., 2011, S. 366 Nennen Sie die drei Bestandteile des betrieblichen Rechnungswesens und grenzen Sie diese anhand der Merkmale Empfänger, Zweck, Zeitbezug, Regelung, Veröffentlichung und Wertgrößen voneinander ab. Das betriebliche Rechnungswesen besteht aus drei Teilen: internes Rechnungswesen, externes Rechnungswesen und Finanzwesen. Das interne Rechnungswesen ist nicht durch gesetzliche Regelungen bestimmt und unterliegt keiner Veröffentlichungspflicht. Es dient der Unternehmens-führung im Rahmen der Entscheidungsfindung als Instrument zur Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens. Der Zeitbezug des internen Rechnungswesens hängt von den internen Regelungen des Unternehmens ab und kann hinsichtlich des betrachteten Zeitraums variieren. Dabei werden sowohl Sachverhalte der Vergangenheit als auch zukünftige Ent-wicklungen dargestellt. Die im Rahmen des internen Rechnungswesens betrachteten Wertgrößen sind Kosten und Leistungen. Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Interessenten des Unternehmens. Neben den Kapitalgebern, den Mitarbeitern und den Lieferanten ist unter anderem der Staat im Hinblick auf die Ermittlung der Steuerlast des Unternehmens als Adressat zu nennen. Der Zweck des externen Rechnungswesens besteht darin, über den periodisierten Erfolg Rechenschaft abzulegen und ein entsprechendes Bild über die Vermögens-, Ertrags- und Kapitallage des Unternehmens zu geben.

2 Kontrollfragen zu Kapitel 10
Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Aufl., 2011, S. 366 Nennen Sie die drei Bestandteile des betrieblichen Rechnungswesens und grenzen Sie diese anhand der Merkmale Empfänger, Zweck, Zeitbezug, Regelung, Veröffentlichung und Wertgrößen voneinander ab. (Fortsetzung) Die im Rahmen des externen Rechnungswesens ermittelten Informationen beziehen sich auf eine periodische Größe in der Vergangenheit, beispielsweise ein Jahr, ein Quartal oder einen Monat. Das externe Rechnungswesen ist durch gesetzliche Regelungen strikt reglementiert. In Ab-hängigkeit der Rechtsform des Unternehmens erfolgt die Gestaltung der Bilanz. Zudem ist das Unternehmen je nach Rechtsform einer Veröffentlichungspflicht unterworfen. Die im Rahmen des externen Rechungswesens geführten Wertgrößen sind Aufwand und Ertrag sowie Ausgaben und Einnahmen. Der dritte Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens, das Finanzwesen, dient vor allem zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Es umfasst dabei sowohl vergangene als auch zukünftige Entwicklungen. Empfänger von Informationen des Finanz-wesens sind neben den internen Interessenten, beispielsweise der Unternehmensführung, auch externe Interessenten, insbesondere die Kapitalgeber. Die Gestaltung des Finanzwesens beruht auf internen Regelungen, wobei die Veröffentlichung teilweise pflichtgebunden ist, beispielsweise bei der Kapitalflussrechnung von Aktiengesellschaften. Wertgrößen des Finanzwesens sind Einzahlungen und Auszahlungen.

3 Kontrollfragen zu Kapitel 10
Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Aufl., 2011, S. 366 Worin besteht der Unterschied zwischen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung? Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Kosten im Rahmen der betrieblichen Leistungs-prozesse anfallen. Im Vordergrund stehen die Erfassung von Kosten und die Gruppierung zu entsprechenden Kostenarten nach Art der verbrauchten Güter. Beispielsweise lassen sich Personalkosten, Materialkosten oder Abschreibungen erfassen. Die Kostenstellenrechnung befasst sich mit der Frage, wo die Kosten angefallen sind. Dabei kann die Zuordnung der Kosten nach Funktionsbereichen, beispielsweise in Beschaffungskostenstellen, Fertigungskostenstellen oder Vertriebskostenstellen, organisatorisch oder nach anderen Kriterien erfolgen. Die Kostenträgerrechnung hingegen behandelt die Frage, wofür die Kosten angefallen sind. Die entstandenen Kosten werden dabei auf die Produkte oder Tätigkeiten verrechnet, für die sie ange-fallen sind.

4 Kontrollfragen zu Kapitel 10
Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Aufl., 2011, S. 366 Welche Bewertungsverfahren für Materialkosten können unterschieden werden? Prinzipiell lassen sich zur Bewertung von Materialkosten die Durchschnittsmethode sowie die Verbrauchsfolgeverfahren unterscheiden. Die Verbrauchsfolgeverfahren können hinsichtlich des zu Grunde gelegten Kriteriums unterschieden werden. Wird das Zugangskriterium angewendet, so lassen sich FIFO- und LIFO-Verfahren unterscheiden. FIFO steht dabei für First in – first out, während LIFO für Last in – first out steht. Im Gegensatz dazu lassen sich bei der Verwendung des Kostenkriteriums das HIFO- und LOFO-Verfahren anführen. Dabei steht HIFO für Highest in – first out und LOFO für Lowest in – first out. Welche Abschreibungsmethoden lassen sich unterscheiden? Abschreibungen spiegeln den Werteverzehr des Betriebsvermögens in einer Abrechnungsperiode wider. Grundsätzlich lassen sich zur Berechnung der Abschreibungshöhe drei Abschreibungs-formen unterscheiden: lineare Abschreibung, degressive Abschreibung und progressive Abschrei-bung. Die lineare Abschreibung unterstellt einen kontinuierlichen Werteverzehr des Abschrei-bungsgegenstandes über die Nutzungsdauer. Bei der (geometrisch-)degressiven Abschreibung wird in jeder Periode der Nutzungsdauer der gleiche Prozentsatz abgeschrieben. Bei der progressiven Abschreibungsmethode hingegen steigt der Abschreibungsbetrag im Verlauf der Nutzungsdauer an.

5 Kontrollfragen zu Kapitel 10
Hutzschenreuter, T.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Aufl., 2011, S. 366 Worin unterscheiden sich das Gesamt- und Umsatzkostenverfahren? Die Verfahren unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Behandlung der Bestands-veränderungen. Diese Bestandsveränderungen kommen vor allem dadurch zu Stande, dass die Menge der produzierten und abgesetzten Einheiten in einer Periode häufig nicht übereinstimmen. Im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens werden alle anfallenden Kosten der Leistungserstellung einer Periode den angefallenen Erträgen gegenübergestellt. Als Ertrag wird unter anderem auch die Erhöhung des Bestandes gerechnet. Damit ist das Gesamtkostenverfahren produktions- und periodenbezogen. Im Gegensatz dazu werden im Umsatzkostenverfahren nur die für die abgesetzten Leistungen anfallenden Aufwendungen dem Umsatz einer Periode gegenübergestellt. Der Periodenaufwand wird dabei nicht direkt übernommen, sondern um den Wert der Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Eigenleistungen reduziert.


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