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Rechtliche Situation für Asylwerber & humanitärer Aufenthalt

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Situation für Asylwerber & humanitärer Aufenthalt"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Situation für Asylwerber & humanitärer Aufenthalt
Mag. Christina Ablasser

2 Inhalte Unterschied Asyl-Migration
Begriffe (Asyl, sub. Schutz, Rückkehrentscheidung) Behörden- und Gerichtsstruktur (BFA, BVwG) Statistik Das österreichische Asylverfahren inkl. Bleiberecht

3 1. Unterschied Asyl - Migration
Flucht Wechsel des Wohnortes aufgrund einer Gefahr f Leib und Leben Verfolgt iSd GFK Müssen Rückkehr nicht möglich Größte Gruppe Syrer, Afghanen (BMI Dez 2014) Österreich muss Flüchtlingen Schutz vor Verfolgung gewähren (aufgr. Int. Abkommen) Wanderung Freiwilliger deuerhafter Wechsel des Wohnortes Wirtschaftl. od familiäre Motive Wollen Rückkehr möglich Größte Gruppe: EU-Bürger, Deutsche StA. Österreich kann selbst entscheiden, ob und wie viele Migranten aufgenommen werden

4 2. Begriffe Asyl/Status eines Asylberechtigten
§ 3 AsylG : einem Fremden ist der Status eines Asylberechtigten dann zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) droht

5 2. Begriffe Flüchtling iSd GFK
ist, wer „sich aus wohlbegründeter Furcht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen;…“

6 2. Begriffe: Subsidiärer Schutz
§ 8 AsylG - Menschenrechtsverletzungen (Folter, unmenschliche Behandlung) - Krieg/Bürgerkrieg

7 2. Begriffe Rückkehrentscheidung
Rückkehrverpflichtung + Frist für freiwillige Ausreise

8 3. Behörden und Gerichtsstruktur
Änderung mit Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesverwaltungsgericht

9 3. Behörden- und Gerichtsstruktur Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl BFA
Direktor Zentrale Wien; Regionaldirektionen in jedem Bundesland; EASt Ost, West und Flughafen Wien- Schwechat Aufgaben: Asylverfahren, Duldung, Bleiberecht, Schubhaft, Dokumentenausstellung, … Case-Owner-Prinzip

10 3. Behörden- und Gerichtsstruktur Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Präsident Sitz in Wien Außenstellen Graz, Linz, Innsbruck Richter unversetzbar, unabsetzbar und unabhängig Einzelrichterentscheidungen (grds.)

11 4. Statistik (Quelle www.bmi.gv.at)

12 4. Statistik (Quelle www.bmi.gv.at)

13 5. Asylverfahren Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag AA)
Antrag stellen  faktischer Abschiebeschutz Antrag einbringen  ZULASSUNGSVERFAHREN

14 5. Asylverfahren Zulassungsverfahren
Medizinische Untersuchung und Unterbringung Erstbefragung: Mit Dolmetscher Klärung der Identität Fluchtweg Fluchtgrund Verfahrenskarte (Rot oder Grün) Besondere Mitwirkungspflicht

15 5. Asylverfahren Zulassungsverfahren
Entscheidung über die Zuständigkeit Österreichs zur Prüfung des Asylantrages (Dublin Verfahren) Österreich unzuständig Österreich zuständig Zurückweisung des Antrages Inhaltliches Verfahren

16 5. Asylverfahren Inhaltliches Verfahren Weiße Karte
Betreuungseinrichtung Bundesländer BFA Regionaldirektion – Bundesländer  EINVERNAHME

17 5. Asylverfahren EINVERNAHME Vertrauensperson Mit Dolmetscher Daten
Fluchtgründe Vorlage von Beweismitteln und anderen Schriftstücken

18 5. Asylverfahren Ermittlungsverfahren Bescheid Prüfung:
Glaubwürdigkeit Konventionsgründe innerstaatliche Fluchtalternative

19 5. Asylverfahren Konventionspass ja Graue Karte ASYL ja nein
SUBSIDIÄRER SCHUTZ nein RÜCKKEHRENTSCHEIDUNG ja nein Ausweisung Ausweisung auf Dauer unzulässig - BLEIBERECHT

20 Exkurs: „Bleiberecht“
AsylG spricht von: Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz

21 Exkurs: „Bleiberecht“
Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK Wenn die Ausweisung auf Grund des intensiven Familien- und Privatlebens auf Dauer unzulässig ist

22 Exkurs: „Bleiberecht“
Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK Kriterien: Art und Dauer des bisherigen Aufenthaltes Tatsächliches Bestehen eines Familienlebens Schutzwürdigkeit des Privatlebens Grad der Integration Bindung zum Heimatstaat des Fremden Strafgerichtliche Unbescholtenheit Verstöße gegen die öffentliche Ordnung Frage, ob Privat- und Familienleben in einem Zeitpunkt entstanden ist, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren Die Frage, ob die Dauer des bisherigen Aufenthaltes des Fremden in den Behörden zurechenbaren überlangen Verzögerungen begründet ist

23 Exkurs: „Bleiberecht“
Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK Kommt die Behörde zum Schluss, die Ausweisung ist auf Dauer unzulässig Aufenthaltsberechtigung plus Aufenthaltsberechtigung

24 Beschluss oder Erkenntnis
5. Asylverfahren Instanzenzug I. Instanz II. Instanz Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Bescheid BFA Beschwerde Beschluss oder Erkenntnis BVwG

25 5. Asylverfahren Bescheiderlassung durch die Behörde Beschwerde
Beigebung eines Rechtsberaters Beschwerde Frist: 1, 2, 4 Wochen (Zustelldatum) Begründen Einbringen bei BFA

26 5. Asylverfahren Beschwerdeverfahren
Beschwerdevorentscheidung durch BFA (2 Monate) Oder an BVwG weiterleiten Verhandlung ? Entscheidung des BVwG mittels Beschluss oder Erkenntnis


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