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Journalisten-Workshop

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Präsentation zum Thema: "Journalisten-Workshop"—  Präsentation transkript:

1 Journalisten-Workshop 08.12.2009
Bankenbilanzierung und -prüfung

2 IFRS 9-Endorsement: Fachliche und politische Würdigung
Agenda Classification and Measurement: Von IAS 39 zu IFRS 9, Unterschiede zu US-GAAP IFRS 9-Endorsement: Fachliche und politische Würdigung Rechnungslegung von Kreditrisiken Prüfung von Kreditinstituten und weitere aktuelle Themen der Praxis

3 Dr. Michael Göttgens Classification and Measurement: Von IAS 39 zu IFRS 9, Unterschiede zu US-GAAP

4 IAS 39: Finanzinstrumente Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
„Der Fluch des fairen Wertes: […] Vermögensgegenstände zum aktuellen Marktwert in der Bilanz abzubilden ist besonders für Banken ein verlust-trächtiges Unterfangen geworden. Deshalb fordern Experten: Die „Fair Value“-Bewertung muss weg.“ (FAZ v ) „Das ist ein Brandbeschleuniger: […] Der internationale Bilanzierungs-standard IAS 39, der auch in Deutschland angewendet wird, ist ein wesentlicher Teil des Problems.“ (Die Zeit v ) „Nahezu alle Experten sehen die Bilanzregeln für Banken als eine Ursache für das Chaos auf den Finanzmärkten. […] Am Pranger steht die sogenannte Fair-Value-Bilanzierung.“ (Handelsblatt v ) 4

5 IAS 39: Finanzinstrumente Klassifizierung und Bewertung
Liabilities Assets Fair Value Fortgef. AK Fair Value Fortgef. AK F.V. through profit or loss available-for-sale loans and receivables held-to-maturity F.V. through profit or loss other liabilities GuV EK (OCI) GuV Wesentliche Kritikpunkte der Fair Value-Bewertung: Volatilität des Gewinns und Eigenkapitals Prozyklizität Erhöhter Einsatz von Bewertungsmodellen Entobjektivierung der Bilanz 5

6 IAS 39: Finanzinstrumente Umgliederungsmöglichkeiten
Folgen der Krise: Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben rare circumstances* i.W. Aufgabe Handelsabsicht F.V. through profit or loss available- for-sale loans and receivables held-to-maturity Tainting rule *) Verbot für Derivate und durch FVO designierte FI 6

7 IAS 39: Finanzinstrumente Umgliederungseffekte
7

8 IAS 39: Finanzinstrumente Fortentwicklung: IFRS 9 als Ziel
Classification & Measurement Hedge Accounting Derecognition Impairment Liabilities Derzeit noch interne Diskussion beim IASB Ergebnisse sollen zeitnah in den IFRS 9 eingear-beitet werden Q1-2009 Exposure Draft Grds. freiwillig anwendbar noch 2009, jedoch kein Request for Information Q2-2009 Endorsement! Q3-2009 Exposure Draft Q4-2009 Standard * Exposure Draft H1-2010 H2-2010 Standard Standard Standard 2013 Verpflichtende erstmalige Anwendung Noch offen *) Betrifft vorerst nur finanzielle Vermögenswerte; Regelungen für finanzielle Verbindlichkeiten folgen. 8

9 IFRS 9: Finanzinstrumente Klassifizierung und Bewertung von Vermögenswerten
Existenz von nunmehr nur noch zwei Kategorien Fair Value Fortgef. Anschaffungskosten alle anderen FI Geschäftsmodell: Haltezweck ist Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme UND Charakteristika der vertr. Zahlungsströme: Rückzahlung des Nominals Verzinsung auf das ausstehende Nominal EK-Instrumente ohne Handelsabsicht (Wahlrecht) GuV EK (OCI) Grundsatz: 1. Bewertung in Abhängigkeit von dem Geschäftsmodell 2. Generell keine Umgliederungen möglich (nur bei Änderung des Geschäftsmodells Kritik (EU-Kommission): Es könnten mehr FI (verpflichtend) erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden als noch unter IAS 39 Folge: Einkommensvolatilität wird möglicherweise überzeichnet 9

10 Bewertung finanzieller Vermögenswerte Vor der Krise: IFRS vs. US-GAAP
Bewertungskonzept: 4 Kategorien: Fair Value: Fair Value through profit or loss (GuV) Available-for-sale (EK) Fortgeführte AK: Loans and receivables Held-to-maturity Bewertungskonzept: 5 Kategorien: Fair Value through earnings (GuV) Available-for-sale [AFS] (EK) Minimum aus AK und Fair Value: loans held-for-sale (GuV) Held-to-maturity [HTM] Loans held-for-investment Recycling im OCI erfasster Ergebnisse Umgliederungsmöglichkeiten: HTM  AFS (Tainting rule) Aus / in Fair Value through earnings ABER: nur bei Vorliegen seltener Umstände (z.B. die Finanzkrise) FVO: Bei erstmaligem Ansatz möglich FVO: Bei erstmaligem Ansatz und zu bestimmten Anlässen möglich 10

11 Bewertung finanzieller Vermögenswerte In der Krise: IFRS vs. US-GAAP
Keine Änderung der Bewertungskategorien Fair Value-Bewertung: Anwendungshinweise zur Bestimmung des Fair Value in Krisenzeiten Notfallsgesetz: Ermächtigung der SEC zur Aussetzung der Fair Value-Ermittlung nach SFAS 157 Umgliederungsmöglichkeiten: Annäherung an die Verhältnisse nach US-GAAP hinsichtlich der Umgliederung aus der Kategorie Fair Value through profit or loss (Ausnahme: FVO und Derivate) Keine Änderungen IASB und FASB sehen bislang eine gemeinsame langfristige Lösung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vor. 11

12 Bewertung finanzieller Vermögenswerte In der Zukunft: IFRS vs. US-GAAP
IFRS (IFRS 9) US-GAAP Fortentwicklung des IAS 39 in Teilprojekten Veröffentlichung eines einzigen Entwurfs zur Abbildung von FI geplant Bewertungskonzept: Zwei Kategorien Erfolgsneutral zum Fair Value für best. EK-Instrumente Grds. eine Kategorie: erfolgswirksam zum Fair Value Ggf. erfolgsneutral zum Fair Value für best. Schuldinstrumente Kein Recycling im OCI erfasster Ergebnisse Recycling im OCI erfasster Ergebnisse Grds. keine Umgliederungsmöglichkeiten Keine Umgliederungsmöglichkeiten FVO (bei accounting mismatch) -- Impairment: Für die Kategorie „fortgef. Anschaffungskosten“ vorgesehen  expected loss approach Impairment: Für die Kategorie „erfolgsneutral zum Fair Value“ vorgesehen  fair value approach Faktisch kein gemeinsames Vorgehen von IASB und FASB 12

13 IFRS 9-Endorsement: Fachliche und politische Würdigung
Dr. Klaus-Peter Feld IFRS 9-Endorsement: Fachliche und politische Würdigung

14 IFRS 9: Stand des Endorsement
EU vertagt Endorsement-Entscheidung Trotzdem bis 2012 eine IFRS-konforme Bilanzierung auf der Basis von IAS 39 möglich Europäische Spezifizierungen in Form von Abweichungen gegenüber IAS 39 („carve-outs/-ins“ werden vom IDW abgelehnt)

15 Offene Fragen/Kritikpunkte (1)
Rückwirkungen aus anderen Teilprojekten/ Konvergenzprojekt („Halbwertzeit“)? Komplexitätsreduktion auch bei der praktischen Anwendung? Auslegung des Kriteriums „Geschäftsmodell“? geänderte Verwendungsabsicht wegen Marktstörungen führen zu keiner Änderung des Geschäftsmodells

16 Offene Fragen/Kritikpunkte (2)
Künftige Behandlung finanzieller Verbindlichkeiten? Praktikabilität der Fair Value-Bewertung nicht handelbarer EK-Titel? Konzeption der „other comprehensive income“-Option (OCI) Zeitpunkt der Berücksichtigung von Umklassifizierungen Ausweitung oder Eindämmung der Fair Value-Bewertung? „Level playing field“ zwischen IFRS und US-GAAP

17 Gottfried Wohlmannstetter
Rechnungslegung von Kreditrisiken

18 Forderungen an die Rechnungslegung
Geschäftsmodelladäquater Ergebnisausweis Periodengerechte Vereinnahmung von Kreditrisiko-prämien und -kosten Zeitnahe Berücksichtigung von Kreditausfällen in der Rechnungslegung Wirklichkeitsgetreuer Einblick in die wirtschaftliche Lage des Kreditinstituts Vermeidung von Steuerungsfehlanreizen Vermeiden von Prozyklizität

19 Drei Ansatzpunkte zur Bemessung von Kreditrisiken bzw. -verlusten:
Incurred loss (tatsächlich eingetretener Kreditverlust) Expected loss (aus einer historisch fundierten Verluststatistik abgeleiteter wahrscheinlicher Verlust) Fair Value (aus den individuellen Einschätzungen der Marktteilnehmer resultierender Preis für das übernommene Kreditrisiko)

20 Ergebnisausweis im Incurred Loss Modell
Ratingabhängige Risikoprämie (Bestandteil des Kreditzinses) „Eingetretene“ Verluste (incurred losses) (Netto-)Ergebnisausweis in der Gewinn- und Verlustrechung) Gute Zeiten: Ergebnis Tantiemen Steuern Dividenden Kernkapital Kreditgewährung Schlechte Zeiten: Kritik: Asymmetrische Ergebnisvereinnahmung Verzerrte Darstellung der Ertragslage Fehlanreize in der Banksteuerung Prozyklische Wirkung 2005 2006 2008 2009 2007

21 Ergebnisausweis im Expected Loss Modell
Ratingabhängige Risikoprämie (Bestandteil des Kreditzinses) Erwartete Verluste (expected losses) (Netto-)Ergebnisausweis in der Gewinn- und Verlustrechung) 2005 2006 2008 2009 2007 Kreditbewertungs-Rücklage bzw. - Rückstellung (qualifiziert nicht als hEK) Bilanz GuV Gute Zeiten: Ausgeglichenes Ergebnis Aufbau einer Kreditbewertungs- Rücklage bzw. – Rückstellung Schlechte Zeiten: Verzehr/Abbau der Kreditbewertungs-Rücklage bzw. Rückstellung Kritik: Nachteile des incurred loss-Modells werden vermieden.

22 Fragen/Diskussionspunkte
Sollte eine auf dem expected loss basierende Kreditbewertungsrücklage eingeführt werden im Rahmen der Gewinnermittlung? Im Rahmen der Gewinnverwendung? Inwieweit sollte Marktbeurteilungen (fair value-Ansatz) bei der Kreditbeurteilung entsprochen werden („FMK“)? Modellkonflikte (HGB, IFRS, Basel II, Steuerbilanz) Vorgehensweise in der Rezession? (zunächst „schlechte“ Zeiten, dann „gute“ Zeiten)

23 Prüfung von Kreditinstituten und weitere aktuelle Themen der Praxis
Burkhard Eckes Prüfung von Kreditinstituten und weitere aktuelle Themen der Praxis

24 Prüfungsziel und -aussagen einer Abschlussprüfung Aktuelle Themen
Agenda Prüfungsziel und -aussagen einer Abschlussprüfung Aktuelle Themen Neue Schwerpunkte der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Neue Anforderungen der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) Hedge Accounting Leverage Ratio weitere

25 Prüfungsziel und Aussagen einer Abschlussprüfung
Prüfungsziel: Bestätigung der Verlässlichkeit/Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und damit Erhöhung der Glaubhaftigkeit keine Gewähr für Going Concern kein Gütesiegel für Geschäftsmodell Prüfungsaussagen: Aussagen über das Prüfungsergebnis im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht, z.B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bestandsgefährdende Risiken besondere Ausprägungen für Kreditinstitute

26 Prüfung bei Kreditinstituten
Risikoorientierte Abschlussprüfung eines KI basierend auf Kenntnissen über Risikomanagement Verständnis Geschäftsmodell Prüfungsplanung Prüfung Lagebericht § 317 HGB (Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung) Prüfung § 91 Abs. 2 AktG (geeignete Maßnahmen der Risikofrüherkennung) Prüfung §§ 29 (1), 25a (1) Nr. 1-3 KWG (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation insbes. RM) Prüfung Konzernlagebericht § 315 (1) HGB, DRS 5-10 (Risikoberichterstattung)

27 MaRisk (Neue Schwerpunkte) Liquiditätsrisiken
Wesentliche Elemente Regelmäßige Überprüfung des dauerhaften Zugangs zu Refinanzierungsmitteln Liquiditätsrisiken (BTR 3) Berücksichtigung eines angespannten Umfeldes Berücksichtigung der Marktreputation Ausreichende Diversifikation bzgl. Vermögens- und Kapitalstruktur Notfallplan und erweiterte Berichtserfordernisse bzgl. Vermögens- und Kapitalstruktur stärkere Risiko-, sowie Prozessorientierung  Risikoorientierung wird in der neuen Verordnung geregelt andere Regelungen wurden aus der Verordnung gekürzt  Vermeidung von Doppelmeldungen keine Darstellung ausgiebiger Details mehr, sondern Darstellung der Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen verstärkte Regelungen zur Rechnungslegung von internationalen Konzernen (vgl. auch MaRisk „Risikomanagement auf Gruppenebene“) umfassendere Möglichkeit der Berichterstattung auf Teileprüfungen (Teilprüfungsbericht I und Teilprüfungsbericht II) aufgrund der Anforderungen der SRP wird das Aufsichtsorgan stärker in Prüfungshandlungen eingebunden, v.a. in solche, die die MaRisk betreffen Verschlankung der PrüfbV: Flexiblere Behandlungsmöglichkeit vieler Informationsanforderungen Reduzierung der Anforderungen an die Berichterstattung über das Melde- und Anzeigewesen Kürzung der Datenübersichtstabellen 27 27

28 MaRisk (Neue Schwerpunkte) Risikokonzentrationen
Wesentliche Themen Stärkere Adressierung und Betonung bei allen Risikoarten AT 2.2, 4.2, BT 1 und BTR 1 An- schreiben BaFin vom Beabsichtigte intensive Auseinandersetzung mit Risikokonzentrationen Angemessene Berücksichtigung im Risikomanagement Schwerpunkt: Adressen- und Sektorkonzentrationen Steuerung mit Hilfe geeigneter Verfahren, z. B. Branchenlimite oder Ampelsysteme

29 MaRisk (Neue Schwerpunkte) Stresstests
Funktion vorausschauende Analyse Berücksichtigung extremer Marktänderungen Mindestens jährliche Angemessenheitsüberprüfung Analyse aller wesentlichen Risiken (auch Liquiditäts- und Risikokonzentrationen) Durchführung auch auf Gesamtbankebene Darstellung historischer und hypothetischer Szenarien, d.h. Einbeziehung außergewöhnlicher, aber plausibler möglicher Szenarien Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung Einbeziehen von institutseigenen und marktweiten Risikotreibern

30 MaRisk (Neue Schwerpunkte) Anreiz- und Vergütungssysteme*
Wesentliche Elemente Anreiz- und Vergütungssysteme (AT 7.1) Angemessenheit variabler Anteile mit Bezug zum Gesamt- erfolg bei „Risk Takern“ Vermeidung schädlicher Anreize Einklang von Strategie und Vergütungssystem Einrichtung eines Vergütungs- ausschusses Mindestens jährliche Überprüfung der Angemessen- heit des Vergütungssystems und Information des Aufsichtsorgans *vgl. hierzu die beabsichtigte Neufassung der MaRisk durch BaFin: Entwurf eines Rundschreibens vom – Anforderungen an Vergütungssysteme stärkere Risiko-, sowie Prozessorientierung  Risikoorientierung wird in der neuen Verordnung geregelt andere Regelungen wurden aus der Verordnung gekürzt  Vermeidung von Doppelmeldungen keine Darstellung ausgiebiger Details mehr, sondern Darstellung der Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen verstärkte Regelungen zur Rechnungslegung von internationalen Konzernen (vgl. auch MaRisk „Risikomanagement auf Gruppenebene“) umfassendere Möglichkeit der Berichterstattung auf Teileprüfungen (Teilprüfungsbericht I und Teilprüfungsbericht II) aufgrund der Anforderungen der SRP wird das Aufsichtsorgan stärker in Prüfungshandlungen eingebunden, v.a. in solche, die die MaRisk betreffen Verschlankung der PrüfbV: Flexiblere Behandlungsmöglichkeit vieler Informationsanforderungen Reduzierung der Anforderungen an die Berichterstattung über das Melde- und Anzeigewesen Kürzung der Datenübersichtstabellen 30 30

31 Wesentliche Elemente der neuen PrüfbV
Verschlankung der Darstellung Betonung risikoorientierter Berichterstattung für die Aufsicht Vorziehen bestimmter Prüfungsfelder Risikoinformation des Aufsichtsrates Straffung der Angaben zum Melde- und Anzeigewesen Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkere Risiko-, sowie Prozessorientierung  Risikoorientierung wird in der neuen Verordnung geregelt andere Regelungen wurden aus der Verordnung gekürzt  Vermeidung von Doppelmeldungen keine Darstellung ausgiebiger Details mehr, sondern Darstellung der Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen verstärkte Regelungen zur Rechnungslegung von internationalen Konzernen (vgl. auch MaRisk „Risikomanagement auf Gruppenebene“) umfassendere Möglichkeit der Berichterstattung auf Teileprüfungen (Teilprüfungsbericht I und Teilprüfungsbericht II) aufgrund der Anforderungen der SRP wird das Aufsichtsorgan stärker in Prüfungshandlungen eingebunden, v.a. in solche, die die MaRisk betreffen Verschlankung der PrüfbV: Flexiblere Behandlungsmöglichkeit vieler Informationsanforderungen Reduzierung der Anforderungen an die Berichterstattung über das Melde- und Anzeigewesen Kürzung der Datenübersichtstabellen PrüfbV 31 31

32 IFRS 9 (Phase III) - Hedge Accounting
Ziel des hedge accounting: Abbildung der Risikosteuerung auch in der Rechnungslegung Notwendigkeit für Sonderregelungen zum hedge accounting: mixed model des IAS 39 Derivate werden immer GuV-wirksam zum fair value bewertet Abgesicherte Grundgeschäfte werden nicht immer GuV-wirksam zum fair value bewertet, sondern in Abhängigkeit von ihrer Kategorisierung: zu fortgeführten Anschaffungkosten (loans and receivables, held to maturity) GuV-neutral zum fair value (availabe for sale) Folge: Keine „automatische Kompensation der Ergebniseffekte“

33 IFRS 9 (Phase III) Hedge Accounting – bisherige Regelung
Date IFRS 9 (Phase III) Hedge Accounting – bisherige Regelung Fair value hedge Bilanzierung des abgesicherten Geschäfts folgt der Bilanzierung des Sicherungs-Derivats Abgesichertes Geschäft wird wie das Sicherungsderivat GuV-wirksam zum fair value bewertet Kompensation der Bewertungseffekte in der GuV Cashflow hedge Fair value-Änderungen des Sicherungsderivats werden GuV-neutral direkt im Eigenkapital erfasst Bei GuV-Wirksamkeit des Grundgeschäfts wird das Sicherungsderivat ebenfalls GuV-wirksam Nicht-Erfassung „einseitiger Schwankungen“ bzw. Kompensation der Bewertungseffekte in der GuV 33

34 IFRS 9 (Phase III) - Hedge Accounting
Date IFRS 9 (Phase III) - Hedge Accounting Formale Anforderungen der bisherigen Regelungen (grds. 1:1 Mikro-Hedges) widersprechen der aktuellen Vorgehensweise der Risikosteuerung Ziel des replacement: Vereinfachung der bisherigen Regelungen Ablösung des bisherigen fair value hedge accounting durch ein dem cash flow hede accouting ähnliches Verfahren Erfassung von Wertänderungen abgesicherter Finanzinstrument nicht GuV-wirksam, sondern direkt im Eigenkapital Zeitplan: Exposure draft für das erste Quartal 2010 angekündigt 34

35 Aktuelle IASB-Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf die Unternehmen
Joint Ventures Consolidation Liabilities Financial instruments: Classification and measurement (final) Financial instruments: Impairment (draft) Financial instruments: Hedging (draft) Fair value measurement Financial instruments: Impairment (final) Financial instruments: Hedging (final) Financial instruments: Derecognition Income taxes Financial Statement Presentation Revenue Recognition Leases Post-Employment Benefits Financial instruments with characteristics of equity Emissions trading schemes H2 2009 H2 2010 H1 2010 2011 Direkte Auswirkungen auf: Prozesse, Organisation und Dokumentation Rechnungsrelevante IT-Systeme Kennzahlen und Covenants Finanzierungsbeschaffung und –konditionen (bspw durch umfassende Änderungen in der Rechnungslegung Änderungen bei der Bilanzierung von Rückstellungen, was sich auf Covenants auswirken kann) Interne Unternehmenssteuerung und -planung Bilanzierungsrichtlinie und Kontenplan Internes und externes Reporting Kommunikation mit Stakeholdern (Investor Relationship) 35

36 Leverage ratio Traditionelle "leverage ratio" beschreibt Quote von Fremdkapital zu Eigenkapital Die asset-based "leverage ratio" für Banken ist eine auf der Bilanzsumme basierende Quote International existieren verschiedene Ansätze für eine “ratio”. Allgemein wird sie als Quote von Tier 1 Kapital zur angepassten Bilanzsumme definiert Wird Festlegung der Ratio? Ab 2013? Ziel: Verbesserung der Eingriffsbefugnisse der Aufsicht Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditäts- anforderungen Verschärfung qualitativer Anforderungen an Mitglieder von Kontrollgremien Festsetzung eines Kapitalaufschlags Berechnung und Anzeige der bilanziellen EK-Quote Inkrafttreten: 1. August 2009 Quelle: zitiert von CNNmoney.com 36

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