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Aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes
Wolfgang Grenz Aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes Trier,

2 Sterben im Mittelmeer Lampedusa, 3.10. / 11.10. 2013: über 500 Tote
: über 900 Tote vor der libyschen Küste

3 Operation Mare Nostrum
Menschen wurden von Oktober 2013 bis September 2014 aus dem Mittelmeer gerettet Kosten: neun Millionen Euro monatlich seit November 2014: EU-Operation Triton,     drei Millionen Euro monatlich

4 Gefährlicher Weg über das Mittelmeer
es gibt kaum legale Einreisemöglichkeiten nach Europa Verstärkung der griechischen Grenze seeuntaugliche Boote unterlassene Hilfeleistung

5 EU: Schutz von Flüchtlingen
Bekenntnis zum Schutz von Flüchtlingen auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) nach Art. 78 AEUV

6 EU: Bekämpfung der illegalen Einwanderung
Sicherung der Außengrenzen Bekämpfung der illegalen Einwanderung Frontex: europäische Grenzschutzagentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen Eurosur: europäisches Grenzüberwachungssystem Priorität liegt in der Praxis bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung

7 Gibt es ein Menschenrecht auf Einwanderung?
Art. 13 Abs.2 AEMR: „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich sein    eigenes, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.“ Staatensouveränität: kein Menschenrecht auf Einwanderung

8 Menschenrechte und Flüchtlingsschutz
Artikel 14 AEMR: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu genießen.“ Artikel 18 Europäische Grundrechtecharta (GR-Charta):    „Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet.“

9 Flüchtlingsdefinition
Nach Art. 1 GFK ist ein Flüchtling eine Person, die begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung hat und sich außerhalb des Herkunftslandes befindet, den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder aus Angst vor Verfolgung nicht in Anspruch nehmen will siehe auch §60 Abs.1 Aufenthaltsgesetz

10 Refoulement-Verbot Art. 33 Abs.1 GFK
„Keiner der Vertrag schließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurück- weisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörig- keit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“

11 Weitere Abschiebungsverbote
Art. 3 EMRK und Art. 4 GR-Charta: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterzogen werden.“ Art. 19 II GR-Charta: „Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.“ siehe auch § 60 Abs. 2-5 Aufenthaltsgesetz

12 Vorwirkung der Refoulement-Verbots
das Refoulement - Verbot verbietet die Ab-schiebung bis zur negativen Entscheidung Anspruch von Asylsuchenden auf Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren

13 Territorialprinzip Asyl kann an den Grenzen oder im Land eines Vertragsstaates der GFK beantragt werden Asylantragstellung ist auch innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone möglich staatliche Hoheitsgewalt kann auch auf „Hoher See“ ausgeübt werden (Entscheidung EGMR in Sachen Hirsi Jamaa u.a., )

14 Dublin III - Verordnung
Art. 13 Abs. 1: „Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien (...) festgestellt, dass ein Asylbewerber aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig. (...)“ Annahme, dass in jedem EU-Mitgliedsstaat der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt wird und dass Asylsuchende menschenrechtskonform behandelt werden

15 Gerechte Lastenverteilung
starke Belastung der Grenzstaaten Deutschland hat die meisten Asylsuchenden im Jahr 2014 im Pro-Kopf-Verhältnis zur Bevölkerungszahl liegt Deutschland bei den Asylsuchenden an neunter Stelle in der EU ist das Dublin-Verfahren effizient? ist ein Quotensystem gerechter? freie Wahl des Aufnahmelandes? Freizügigkeit nach einer Wartezeit?

16 Europäische Rechtsprechung zu Dublin
EGMR : „M.S.S. gegen Belgien / Griechenland“ EuGH : „N.S. gegen Vereinigtes Königreich (Griechenland)“ EGMR : „Hussein gegen Niederlande (Italien)“ EGMR : Tarakhel gegen die Schweiz: Verbot der Rückführung einer Familie mit Kleinkindern nach Italien

17 Europäische Migrationsagenda (I)
Seenotrettung: erweiterte Operation Triton Neuansiedlung (Resettlement): Aufnahme von Flüchtlingen von Ländern außerhalb der EU in 2015/2016 Umsiedlung: Verteilung von Personen (Syrer und Eritreer) aus Italien und Griechenland in 2015/2016     Amnesty: keine Umsiedlung gegen den Willen der Betroffenen

18 Europäische Migrationsagenda (II)
Aktionsplan gegen Schlepper UN-Mandat zur Zerstörung von Booten Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Kontrolle der Migrationswege: Niger

19 Forderungen Verstärkung der Seenotrettung von Flüchtlingen und Migranten Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten durch - großzügigere Visaerteilung - humanitäre Aufnahme - Verstärkung des Resettlementprogramms Berücksichtigung der Interessen von Flüchtlingen in Bezug auf das Aufnahmeland

20 Koalitionsvertrag Verkürzung der Asylverfahren auf drei Monate beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausreichende personelle Ausstattung des BAMF Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten nach § 29 Asylverfahrensgesetz

21 Verfahren beim BAMF keine ausreichende Beratung vor dem Verfahren
häufige Verletzung der Vorhaltepflicht oft keine gründliche Aufklärung des Sachverhalts Identität von Anhörern und Entscheidern

22 Zugang zum Arbeitsmarkt
neu: Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten Vorrang von Deutschen, EU-Bürgern und Flüchtlingen

23 Unterbringung und Versorgung
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften dezentrale Unterbringung Verpflegung Zugang zur Gesundheitsversorgung Zugang zur Bildung Teilhabe am kulturellen Leben

24 Residenzpflicht Residenzpflicht entfällt nach drei Monaten
Wohnsitzauflage für Asylbewerber und Geduldete

25 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
stichtagsunabhängiges Bleiberecht Erweiterung der Abschiebungshaft

26 Bleiberecht stichtagsunabhängiges Bleiberecht nach
acht Jahren bei Einzelpersonen sechs Jahren bei Familien vier Jahren Schulbesuch bei Jugendlichen Duldung während der Ausbildung

27 Verbesserung der Rechtsstellung
von Resettlement-Flüchtlingen von subsidiär Geschützten

28 Ausweitung der Abschiebungshaft
Einreise aus anderem EU-Staat vor Abschluss des Asylverfahrens falsche und unvollständige Angaben gegenüber den Behörden Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise Bezahlung von Schleppern


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