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in der Gesundheitsförderung& Prävention

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Präsentation zum Thema: "in der Gesundheitsförderung& Prävention"—  Präsentation transkript:

1 in der Gesundheitsförderung& Prävention
Aufgaben der Pflege in der Gesundheitsförderung& Prävention

2 Gesundheitsförderung und Prävention
untrennbare Bestandteile pflegerischen Handelns explizit und implizit Bestandteil konzeptioneller Modelle in der Pflege Anleitung, Beratung und Information von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit, Behinderung usw. Beratung in sozialen Fragen (Pflegeversicherung, Jugendschutz etc.)

3 Beispiele für Prävention in der Pflege:
Sturzprävention, Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Thromboseprophylaxe und alle weiteren Prophylaxen, Raucherentwöhnung/-beratung, Diabetesberatung, präventive Hausbesuche zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit etc.

4 Realität? „Beratungsleistungen als präventive und gesundheitsfördernde Aufgabe werden in der ambulanten Pflege quasi nebenher erbracht und finden weder im Rahmen des § 37 SGB V noch im SGB XI explizite Berücksichtigung“ (Meyer 2006: 29). Selbst Pflegefachpersonen mit der Weiterbildung „Public Health in Nursing“ können „wegen geringer Personaldichte und der zu hohen Arbeitsdichte“ Beratungen oftmals nur eingeschränkt anbieten (Brieskorn- Zinke & Weyand 2008: 488)

5 GF&P als pflegerische Leistung
Einführung des Rechtsanspruchs auf Pflegeberatung durch das Pflege- Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2009 (§ 7a SGB XI) und die Aufnahme von Pflegefachpersonen in den Katalog der Leistungserbringer nach § 20 SGB V.

6 Pflegeberatung nach SGB XI
§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Pflegeberatung für Versicherte, die Pflegegeld beziehen, ist Pflicht und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Die Beratung dient der regel-mäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. § 45 SGB XI Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen: überwiegend von Pflegediensten (im Einzelfall auch von FreiberuflerInnen mit entsprechender Qualifikation) Bei den Angeboten wird unterschieden zwischen Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege. § 92c SGB XI Pflegestützpunkte

7 Qualifikation zur Pflegeberatung
Grundqualifikation eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Heilpädagoge/in oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik. (lt. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes GKV-SV 2008)

8 Weiterbildung zur Pflegeberaterin
Module Pflegefachwissen (100 Stunden) Case Management (180 Stunden) Recht (120 Stunden) ein einwöchiges Pflegepraktikum in einem ambulanten Pflegedienst sowie ein zweitägiges Praktikum in einer teilstationären Pflegeeinrichtung (lt. Vorgaben des GKV- Spitzenverbandes)

9 Anbieter der Pflegekurse
Zur Erbringung der Pflegekurse nach § 45 SGB XI schließen einzelne Pflegekassen, z.B. die BARMER/GEK und die DAK Rahmenvereinbarungen mit Trägerverbänden von Pflegeeinrichtungen ab. Freiberufliche Pflegefachpersonen können sich direkt an die Kassen wenden und evtl. einen Einzelvertrag abschließen

10 Sonstige Tätigkeiten Familiengesundheitspflege Schulgesundheitspflege
Public Health Nurse -international u.a. auch als „Health Visitor“ oder „Community (Health) Nurse“ PRIMÄRPRÄVENTION NACH SGB V

11 „Leitfaden Prävention“ (GKV-SV 2010)
Präventionsangebote mit dem Fokus auf einzelne Personen (sog. „individueller Ansatz“) als zeitlich begrenzte Kurse und/oder Beratung in Gruppen Maßnahmen sollen den einzelnen Menschen beim Einstieg in einen gesünderen, aktiveren Lebensstil helfen Die gesundheitliche Situation soll verbessert, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten gestärkt werden (MDS & GKV-SV 2010: 63)

12 Handlungsfelder lt. GKV
Bewegungsgewohnheiten (Reduktion von Bewegungsmangel), Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht), Stressmanagement (Förderung von Stressbewältigungskompetenzen und Entspannung) sowie Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, Reduktion des Alkoholkonsums). Spezialisierte Pflegefachpersonen können Maßnahmen bislang v.a. in den Bereichen Stressmanagement und Suchtmittelkonsum anbieten.

13 Finanzierung gemäß § 20 SGB V
Die Kosten für die Kurse werden bei Erwachsenen i.d.R. bis zu 80 % von den Krankenkassen getragen. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kursgebühren zu 100 % übernommen. Die maximale Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. Max 2 Kurse jährl. pro Versichertem Jedoch entscheidet jede Kasse im Einzelfall über die Notwendigkeit des Angebots und somit über eine eventuelle Kostenübernahme.

14 Qualitätskriterien für die Handlungsfelder lt. GKV
Strukturqualität Anbieterqualifikation Konzept- und Planungsqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Zulassung durch die zentrale Prüfstelle Prävention s. Internet

15 Strukturqualität- Anbieterqualifikation
Grundqualifikation (d.h. ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Handlungsfeld) eine Zusatzqualifikation (d.h. eine entsprechende Qualifizierung) und ggf. eine Einweisung in das durchzuführende Programm Anbieter müssen über pädagogische, methodische und didaktische Kompetenzen und Berufserfahrung verfügen (GKV-SV 2010: 36).

16 Strukturqualität- Konzept & Planungsqualität
Manual mit schriftlicher Fixierung von Aufbau, Zielen, Methoden Teilnehmerunterlagen Konkrete Definition der adressierten Zielgruppe Wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit Nachhaltigkeitsanspruch! (z.B. durch Nachbetreuung) - Auch evaluierte Selbstlernprogramme mit Coaching möglich

17 Prozessqualität Grundsätzlich Gruppenberatung (max.15 Pers.) zur Motivationsstärkung und aus wirtschaftlichen Gründen Zielgruppenhomogenität (gehören alle der ausgewiesenen Zielgruppe an?) Umfang/ Frequenz: mind. 8 UE à 45 min. möglichst wöchentlich Nicht mehr als 12 UE à 90 Min. (Ausnahme: Kompaktangebote a. Antrag) Angemessene Räumlichkeiten

18 Ergebnisqualität Programme müssen prinzipielle Wirksamkeit im Vorfeld wissenschaftlich nachgewiesen haben Begleitende, stichprobenartige Evaluation mit standardisierten Instrumenten Vgl. auch Teilnahmebescheinigung und Verpflichtungserklärung (s. Leitfaden)

19 Ausschlusskriterien Gleiche Programme wie Vorjahr (pro Versichertem)
Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios usw. Wirtschaftl. Interessen (Nahrungsergänzung o.ä.) Weltanschauliche Bindung Kinder <6 Jahren Dauerprogramme

20 Und nun sind SIE dran!


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