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Veröffentlicht von:Gotthilf Hartmann Geändert vor über 8 Jahren
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend1 Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend2 Zentralstellenverfahren 1 DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: –Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ gestellt, sondern an den DGB – BV –Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht „Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend3 Zentralstellenverfahren 2 Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ) aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“) Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der Richtlinien Risiko: Bewilligung nur vorläufig
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend4 Antragstellung und Abrechnung DGB BV Abt. Jugend Zentralstelle Gewerkschaften DGB LBZHDGJ DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc. BMFSFJ und BVA
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend5 Was darf gefördert werden? Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Benachteiligung Integration/Gleichstellung von Behinderten Partizipation von Jugendlichen Soziale und berufliche Integration Förderung demokratischen Wertebewusstseins Medien- und Informationskompetenz Integration von MigrantInnen Maßnahme muss bundeszentral sein!
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend6 Was darf nicht gefördert werden? Maßnahmen, die auch durch BetrVG oder PersVG gefördert werden Maßnahmen der Berufsbildung „Politische Agitation“ Informationen für spezifische Berufe (Ausbildungsrahmenpläne etc.) Touristik Reine Mitgliederwerbung
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend7 Wer darf gefördert werden? junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen. Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend8 Do´s & Dont´s Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten, Weiterleitungsvertrag beachten! Fristen einhalten - Neue Fristen beachten! Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!) Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare) bei der Abrechnung! Auffällig hohe Materialkosten vermeiden! Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht! Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen! Keine Extrawürste! Keine Manipulationen dulden! Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen!
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