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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /1 Lärmgrenzwerte in der Vie-Mediation Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Lärmgrenzwerte“ des AK „Aktuelle Maßnahmen“ Präsentation.

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Präsentation zum Thema: "© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /1 Lärmgrenzwerte in der Vie-Mediation Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Lärmgrenzwerte“ des AK „Aktuelle Maßnahmen“ Präsentation."—  Präsentation transkript:

1 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /1 Lärmgrenzwerte in der Vie-Mediation Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Lärmgrenzwerte“ des AK „Aktuelle Maßnahmen“ Präsentation am 2.7.2002

2 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /2 Wozu brauchen wir Lärmgrenzwerte?  um die Lärmkarten interpretieren zu können  um die Betroffenheit unterschiedlicher Regionen vergleichend beschreiben zu können  um aktuelle Problemgebiete definieren zu können  um die gegebenenfalls entstehende Neubelastung von bisher unbetroffenen Gebieten zu beobachten  um Entwicklungsszenarien in ihrer Lärmauswirkung beurteilen zu können  um am Ende alle Entscheidungen in der Balance der Nachhaltigkeit halten zu können - auch bei anderen Indikatoren werden Kompromisse gebildet!

3 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /3 Es gibt keine gültigen politischen, rechtlichen oder qualitätsorientierten Vorgaben Es gibt in Österreich kein Fluglärmgesetz Die EU-Richtlinien zur Fluglärmgesetzgebung geben keine präzisen, harmonisierten Werte vor Es gibt keine internationalen Standards für Fluglärmgrenzwerte (ICAO, ISO-Richtlinien, EFQM) !! Ein im Zeitalter des nachhaltigen Wirtschaftens inakzeptables Manko der Aviation Branche!!

4 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /4 Grundkonsens zur Grenzwertfindung  Das Verfahren ist frei, seine eigenen Grenzwerte zu definieren bzw. Kompromisse zu bilden.  Ein früherer Beschluss des AK Lärm macht hier zusätzlich die Vorgabe, dass alle Entscheidungen des Verfahrens dem Stand der Wissenschaft und Technik zu entsprechen haben.  Entscheidend: Stand der medizinischen und psychologischen Forschung zur Belastung der Bevölkerung durch Lärm.

5 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /5 Vergleich mit anderen Bereichen nicht möglich  Es ist Stand der wissenschaftlichen Diskussion, dass unterschiedliche Lärmquellen (Luft, Straße, Schiene) bei gleichem Dauerschallpegel (Laeq) unterschiedliche subjektive und objektive Auswirkungen haben  Fluglärm muß insofern als eigenständiges Problem behandelt werden

6 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /6 Impact verschiedener der Lärmquellen

7 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /7 Weiters in der AG konsentiert  Neben der wissenschaftlichen muß auch die subjektive Seite der Lärmempfindung in die Grenzwertfindung einfließen  Die Definition der Grenzwerte muß unter Bedachtnahme darauf erfolgen, welche Maßnahmen mit Grenzwerten verbunden werden (Kosten!)

8 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /8 Definition der Zonen 0 nicht beobachtete Zone 1 Beobachtungszone 2 Fluglärmzone 1 3 Fluglärmzone 2 4 Fluglärmzone 3 5 kritische Zone 4 graduelle Abstufungen der zunehmenden Belastung durch Lärm nicht behandel- bare Belastung

9 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /9 Übersicht: Zonen und Indikatoren

10 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /10 Medizinische und psychosoziale Risiken (Literatur im Anhang)

11 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /11 Subjektive Lärmempfindung

12 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /12

13 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /13 Hauptproblem: Schutz in der Zukunft  Grenzwerte definieren zunächst aktuelle Maßnahmen  Aber: Wie können die Bewohner davor geschützt werden, in Zukunft jeweils in die nächst höhere Zone entwickelt zu werden?  Die Konventionalstrafe soll solche Entwicklungen ökonomisch problematisch machen  Details in Höhe und Handling müssen erst ausgearbeitet werden

14 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /14

15 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /15 Präambel  Die definierten Werte basieren auf wissenschaftlichen Quellen und auf Vergleichen mit anderen Flughäfen  Für die subjektive Empfindung des Fluglärms (Spalte 4) in Innenräumen wird eine durchschnittliche Gebäudequalität unterstellt.  Erläuterungen zu den Maßnahmenpaketen werden nachgereicht  Die Präzisierung der Konventionalstrafe nach Höhe und Umsetzungsbedingungen wird nachgereicht. Sie dient als Garantie für die Betroffenen, nicht in eine nächsthöhere Zone entwickelt zu werden  Die Grenzwerte basieren auf den in der Viemediation festgelegten Messverfahren

16 © W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /16 Vergleich mit anderen Ländern


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