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Veröffentlicht von:Freida Altheide Geändert vor über 9 Jahren
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /1 Lärmgrenzwerte in der Vie-Mediation Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Lärmgrenzwerte“ des AK „Aktuelle Maßnahmen“ Präsentation am 2.7.2002
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /2 Wozu brauchen wir Lärmgrenzwerte? um die Lärmkarten interpretieren zu können um die Betroffenheit unterschiedlicher Regionen vergleichend beschreiben zu können um aktuelle Problemgebiete definieren zu können um die gegebenenfalls entstehende Neubelastung von bisher unbetroffenen Gebieten zu beobachten um Entwicklungsszenarien in ihrer Lärmauswirkung beurteilen zu können um am Ende alle Entscheidungen in der Balance der Nachhaltigkeit halten zu können - auch bei anderen Indikatoren werden Kompromisse gebildet!
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /3 Es gibt keine gültigen politischen, rechtlichen oder qualitätsorientierten Vorgaben Es gibt in Österreich kein Fluglärmgesetz Die EU-Richtlinien zur Fluglärmgesetzgebung geben keine präzisen, harmonisierten Werte vor Es gibt keine internationalen Standards für Fluglärmgrenzwerte (ICAO, ISO-Richtlinien, EFQM) !! Ein im Zeitalter des nachhaltigen Wirtschaftens inakzeptables Manko der Aviation Branche!!
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /4 Grundkonsens zur Grenzwertfindung Das Verfahren ist frei, seine eigenen Grenzwerte zu definieren bzw. Kompromisse zu bilden. Ein früherer Beschluss des AK Lärm macht hier zusätzlich die Vorgabe, dass alle Entscheidungen des Verfahrens dem Stand der Wissenschaft und Technik zu entsprechen haben. Entscheidend: Stand der medizinischen und psychologischen Forschung zur Belastung der Bevölkerung durch Lärm.
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /5 Vergleich mit anderen Bereichen nicht möglich Es ist Stand der wissenschaftlichen Diskussion, dass unterschiedliche Lärmquellen (Luft, Straße, Schiene) bei gleichem Dauerschallpegel (Laeq) unterschiedliche subjektive und objektive Auswirkungen haben Fluglärm muß insofern als eigenständiges Problem behandelt werden
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /6 Impact verschiedener der Lärmquellen
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /7 Weiters in der AG konsentiert Neben der wissenschaftlichen muß auch die subjektive Seite der Lärmempfindung in die Grenzwertfindung einfließen Die Definition der Grenzwerte muß unter Bedachtnahme darauf erfolgen, welche Maßnahmen mit Grenzwerten verbunden werden (Kosten!)
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /8 Definition der Zonen 0 nicht beobachtete Zone 1 Beobachtungszone 2 Fluglärmzone 1 3 Fluglärmzone 2 4 Fluglärmzone 3 5 kritische Zone 4 graduelle Abstufungen der zunehmenden Belastung durch Lärm nicht behandel- bare Belastung
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /9 Übersicht: Zonen und Indikatoren
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /10 Medizinische und psychosoziale Risiken (Literatur im Anhang)
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /11 Subjektive Lärmempfindung
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /12
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /13 Hauptproblem: Schutz in der Zukunft Grenzwerte definieren zunächst aktuelle Maßnahmen Aber: Wie können die Bewohner davor geschützt werden, in Zukunft jeweils in die nächst höhere Zone entwickelt zu werden? Die Konventionalstrafe soll solche Entwicklungen ökonomisch problematisch machen Details in Höhe und Handling müssen erst ausgearbeitet werden
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /14
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /15 Präambel Die definierten Werte basieren auf wissenschaftlichen Quellen und auf Vergleichen mit anderen Flughäfen Für die subjektive Empfindung des Fluglärms (Spalte 4) in Innenräumen wird eine durchschnittliche Gebäudequalität unterstellt. Erläuterungen zu den Maßnahmenpaketen werden nachgereicht Die Präzisierung der Konventionalstrafe nach Höhe und Umsetzungsbedingungen wird nachgereicht. Sie dient als Garantie für die Betroffenen, nicht in eine nächsthöhere Zone entwickelt zu werden Die Grenzwerte basieren auf den in der Viemediation festgelegten Messverfahren
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© W. Dür (2002): Lärmgrenzwerte Vie /16 Vergleich mit anderen Ländern
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