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Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.

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Präsentation zum Thema: "Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung."—  Präsentation transkript:

1 Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

2 Seite 2 Gliederung Grundsätzliches Fördervoraussetzungen und -umfang Sonderprogramme Alternativen Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

3 Seite 3 Grundsätzliches Förderungsmöglichkeiten bestehen für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte Weiterbildungsförderung ist eine Ermessensleistung Maßnahme- und Trägerzulassung ist erforderlich; Ausnahme: Erwerb schulischer Abschlüsse in der Beschäftigtenförderung Antragstellung und Beratungspflicht vor Seminarbeginn Vorschriften sind in SGB III und SGB II nahezu identisch Neutralitätspflicht Bildungsgutschein Bildungszielplanung Budget für Förderung der beruflichen Weiterbildung ist Bestandteil des Eingliederungstitels Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

4 Seite 4 Fördervoraussetzungen und -umfang I Begriff der Notwendigkeit  Berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit  Abwendung drohender Arbeitslosigkeit  Fehlender Berufsabschluss Abgrenzung zur Erstausbildung: Arbeitsnehmer ohne Berufsabschluss benötigen mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

5 Seite 5 Fördervoraussetzungen und -umfang II Ungelernte (Geringqualifizierte): Kein Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung Wieder Ungelernte:  Berufsabschluss liegt vor  Mindestens vier Jahre an- oder ungelernte Beschäftigung (es gelten auch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege)  Negative Eingliederungsprognose im erlernten Beruf Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

6 Seite 6 Fördervoraussetzungen und -umfang III Umschulung = erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung  Verkürzung um mindestens 1 / 3  Nicht verkürzbare Ausbildungen:  Förderung von 2 / 3, wenn Finanzierung des dritten Drittels institutionell sichergestellt ist  Mögliche Formen: Überbetrieblich, betrieblich, Externenprüfung  Nach § 131b SGB III kann für Maßnahmebeginntermine vom 01.04.2013 bis 31.03.2016 die komplette dreijährige Umschulung zum Altenpfleger/in gefördert werden – soweit keine Verkürzungstatbestände bestehen. Aufstiegsfortbildung nur im Einzelfall Ausschluss von Hochschulausbildungen Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

7 Seite 7 Fördervoraussetzungen und -umfang IV SGB III: Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Besondere Budgets) SGB II: Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft Gemeinsam:  Lehrgangskosten  Fahrtkosten  Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung  Kinderbetreuungskosten  Stützunterricht bei betrieblicher Umschulung Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

8 Seite 8 Sonderprogramme I (Stille Reserve/Arbeitnehmer) Eigenes Budget im SGB III für besondere Personenkreise Es gelten die Vorschriften der Weiterbildungsförderung Beschäftigte: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Geringqualifizierte, Berufsrückkehrer/innen, Wiedereinsteiger/innen (mind. 1 Jahr unterbrochen): Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Arbeitsentgeltzuschuss möglich (Budget kein Problem; in 2012 nur 2/3 verbraucht) Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

9 Seite 9 Sonderprogramme II: WeGebAU (für Beschäftigte) Ziel: Anschubfinanzierung und Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen Geringqualifizierte:  Bei Erwerb eines Berufsabschlusses oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation ist unabhängig von der Betriebsgröße ein Arbeitsentgeltzuschuss möglich  Wenn diese zusätzlich Anfallen auch Fahr- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung Beschäftigte in Unternehmen unter 250 Mitarbeitern:  Ab 45 Jahre: Lehrgangskosten bis zu 75 Prozent bei Anpassungsqualifizierung  Unter 45 Jahre: Lehrgangskosten bis zu 50 Prozent bei Anpassungsqualifizierung  Altersunabhängig: Mindestumfang vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden Im Wegebau II keine Zertifizierung der Schulen notwendig Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50 % (Bruttogehalt + SV) 2012 gab es 210 Umschulungen zur Altenpfleger/in in Baden-Württemberg Beschäftigte sind auch Menschen, die einen Arbeitsvertrag für die Zukunft haben. Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

10 Seite 10 Sonderprogramme III: IFlaS Personenkreis:  Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Geringqualifizierte  Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen Für Geringqualifizierte muss das Qualifizierungsziel auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sein Für Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen sind auch Anpassungsqualifizierungen möglich Arbeitsentgeltzuschuss kommt ebenfalls in Betracht Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012

11 Seite 11 Alternativen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  Höchstdauer von acht Wochen zur Kenntnisvermittlung  Einkaufsmaßnahmen oder Gutscheinvariante Zustimmung zur eigenfinanzierten Weiterbildung  Bei Arbeitslosigkeit Weitergewährung Arbeitslosengeld  Berufliche Weiterbildung  Kein qualifizierter Abschluss  Abbruchsbereitschaft und -möglichkeit  Nur im SGB III Regionaldirektion Baden-Württemberg, Bereich MI, 24.10.2012


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