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Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74.

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Präsentation zum Thema: "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74."—  Präsentation transkript:

1 Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74 SGB VIII in Verbindung mit dem KJfG M-V

2 Grundsätze - Anregung der Weiterentwicklung -Förderung der Angebotsentwicklung -gefördert werden -Freie Träger der Jugendhilfe -Jugendgruppen -Jugendinitiativen -Jugendverbände -andere gemeinnützige freie Träger der Jugendhilfe

3 Allgemeine Standards der Jugendhilfe -Hilfe zur Selbsthilfe -Partizipation -Freiwilligkeit -Alltags- und Lebensweltorientierung -Abbau von Benachteiligungen Gefördert werden Projekte und Maßnahmen

4 Projekt - neues, bisher im LK noch nicht vorhandenes Angebot -zeitlich befristet -einmalig im LK -klare Zielformulierung -begrenzter Ressourceneinsatz -bereichs-, träger- und zielgruppenübergreifende Arbeit

5 Maßnahme - kontinuierliches Angebot -regelmäßig fortlaufend -dauerhaft oder jährlich wiederkehrend

6 Voraussetzungen -Wohnsitz im LK -vollendetes 6. und vollendetes 27. Lebensjahr -Mindestanzahl sieben -Träger Hauptsitz / Wirkungskreis im LK -Eigenanteil 10 % der anzurechnenden Gesamtkosten

7 Voraussetzungen Personal Persönliche Eignung oder mindestens Juleica (nicht hauptamtliches Personal) abgeschlossene sozialpäd. / päd. Berufsausbildung

8 Verfahren - vollständige Anträge - Maßnahmebeginn 1. Januar 2014: 1. Dezember 2013 -10 Wochen vor Maßnahmebeginn -Einzelanträge pro Maßnahme / Projekt -Verwendungsnachweis drei Monate nach Ende

9 Zuwendungsfähige Ausgaben - Personalkosten -Unterkunft / Verpflegung -Aufwandsentschädigungen -Päd. Arbeitsmaterial -Honorare (max. 25,00 € pro Stunde) -Fahrkosten -Verbrauchsmaterial -Inventar bis 60,00 € Netto

10 Zuwendungsfähige Ausgaben - Projekte, Maßnahmen Versicherungen Mietkosten GEMA -Verwaltungsgemeinkosten 1,4 % Arbeitgeberbrutto, max. 50,00 € pro Monat Steuerberatung, Mitarbeiterverwaltung, fachliche Anleitung

11 Bereiche der Förderung Projekte und Maßnahmen: A Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz B Kinder- und Jugenderholung C internationale Jugendbegegnung D Personalkostenzuschüsse E Förderung von Sachkosten im Zusammenhang mit einer PK-Förderung durch den LK

12 A Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Zuschuss laut Gesamtkostenplan -oder Zuschuss für mehrtägige Projekte, Maßnahmen -max. 8 Tage

13 B Kinder- und Jugenderholung - min. 2 Tage, max. 10 Tage - pro Tag und TN/BetreuerIn bis zu 5,00 € - pro Tag und ehrenamtl. BetreuerIn 10,00 € Aufwandsentschädigung

14 C Internationale Jugendbegegnung - thematische Orientierung -Grundlage Förderung = Kooperatives Programm -Schwerpunktsetzung gegen Fremdenfeindlichkeit und für Toleranz -mind. 3 Tage, max. 10 Tage -pro Tag und TN/BetreuerIn bis zu 5,00 € -pro Tag und ehrenamtl. BetreuerIn 10,00 € Aufwandsentschädigung

15 D Personalkostenzuschüsse - Komplementärfinanzierung -vor Antragstellung mit Partner abzustimmen

16 E Förderung von Sachkosten im Zusammenhang mit einer PK-Förderung durch den LK - Schadens- und Haftpflichtversicherungen - Arbeits- und Gesundheitsschutz -Telefon, Internet -Fortbildungen -Supervision -SSA: Vereinbarungen mit Schulträgern

17 D Personalkostenzuschüsse - Komplementärfinanzierung -vor Antragstellung mit Partner abzustimmen


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