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Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 1 Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten Ministerium für Wissenschaft,

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1 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 1 Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur

2 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 2 Disposition: Ziele Gegenstand der Förderung Finanzierung Verfahren Abrechnung Umsetzung Perspektiven

3 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 3 PISA 2003 Die detaillierten Analysen von Typen der Akkulturation weisen auf die Bedeutung der frühzeitigen Aneignung der deutschen Sprache und des häufigen Gebrauchs dieser Sprache im Alltag für das Lernen und den Schulerfolg hin.

4 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 4 Ziele: flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund

5 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 5 Ziele: flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund enge Abstimmung mit Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen

6 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 6 Gegenstand der Förderung: Sprachkurse für Erwachsene Geförderter Unterrichtsumfang: 60, 80 oder 100 Stunden. Mindestteilnehmendenzahl: 8, in begründeten Sonderfällen 5, höchstens: 15

7 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 7 Maximale Förderung KursdauerPersonal- und Sachkosten* Kinder- betreuung Sozialpäd. Betreuung 60 Stunden1.500 480 300 80 Stunden1.950 640 400 120 Stunden2.400 800 500

8 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 8 Antragsberechtigte und –verfahren: nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Volkshochschulen, nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie die ihnen angehörenden Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes, Antragstermin: 1. März jeden Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier)

9 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 9 Abrechnung: Maßnahmebeginn: Auszahlung von 50 Prozent der bewilligten Mittel, nach Maßnahmeende: Vorlage eines Verwendungsnachweises (Kosten und Einnahmen) Prüfung des Verwendungsnachweises und Feststellung der endgültigen Zuschusshöhe (ADD) Auszahlung des Restbetrags, ggfs. Rückzahlung übersteigender Beträge durch Maßnahmeträger,

10 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 10

11 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 11

12 Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF 02.12.2005 12


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