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Landwirtschaft für Artenvielfalt
Landwirtschaft für Artenvielfalt Entwicklung eines Naturschutzstandards für den ökologischen Landbau Tanja Dräger de Teran (WWF) Wissenschaftliche Begleitung: Frank Gottwald und Dr. Karin Stein-Bachinger (ZALF e.V.)
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Gliederung Warum das Projekt
Ziele des Naturschutzstandards Landwirtschaft für die Artenvielfalt Projektpartner Der Naturschutzstandard Naturschutzfachliche Beratung Zielarten Monitoring Ökonomie Umsetzung am Beispiel eines Pilotbetriebes Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Warum das Projekt
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Rückgang der Artenvielfalt
Intensive Landbewirtschaftung gilt als Hautverursacher für Rückgang der Artenvielfalt in Europa Beispiel Vögel: Beschleunigter Verlust in den letzten Jahren, betroffen vor allem typische Arten der Agrarlandschaft (Braunkehlchen, Kiebitz, Feldlerche,...) Beispiel Pflanzenarten: „…die große Mehrzahl der ehemals für das Grünland und Ackerland kennzeichnenden Pflanzenarten haben im Zuge der landwirtschaftlichen Intensivierung in den letzten Jahren Häufigkeitsabnahmen in der Größenordnung von % erlitten„ (Leuschner 2013). Lämmersalat Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Potentiale des ökologischen Landbaus
Potentiale des ökologischen Landbaus für die Artenvielfalt Im Vergleich zur herkömmlichen Landwirtschaft weist der ökologische Landbau erheblich höhere Potenziale auf, die Artenvielfalt durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen. Der vorhandene Artenpool ist relativ groß, viele Arten sind zumindest in geringer Dichte vertreten und können von Optimierungsmaßnahmen durch Zunahme der Population profitieren; Ökologisch bewirtschaftete Flächen sind von wandernden Arten relativ gut "durchdringbar", neu geschaffene Strukturen können deshalb schnell besiedelt werden. Der Fortpflanzungserfolg vieler Arten kann durch produktions- integrierte Maßnahmen sehr effektiv gesteigert werden Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Zielkonflikte Aber: auch im ökologischen Landbau zunehmende Konflikte, die sich nachteilig auf die Artenvielfalt auswirken können. Zum Beispiel: zunehmende Vereinheitlichung der Fruchtfolgen, verstärkte mechanische Beikrautregulierung, frühere und häufigere Nutzung der Wiesen und Weiden. Konflikte gefördert durch Benachteiligung der ökologischen Landwirtschaft gegenüber der konventionellen Landwirtschaft Zum Beispiel: Diskrepanz zwischen Förderung und Produktionskosten, zunehmende Konkurrenz aus dem Ausland, steigende Pachtpreise (u.a. durch intensiven Energiepflanzenanbau ) Rittersporn Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Fazit: Potential des ökologischen Anbaus für die Artenvielfalt sehr groß Anreiz jedoch gering, da Honorierung für Umsetzung von Maßnahmen zum Artenschutz nur fragmentiert bzw. nicht vorhanden
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Ausgangslage: Derzeit sind Kriterien und Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt nicht konkret und nicht systematisch in die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände integriert.
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„Landwirtschaft für die Artenvielfalt“
Naturschutzstandard „Landwirtschaft für die Artenvielfalt“
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Ziele Entwicklung und Etablierung eines vergleichbaren und nachvollziehbaren ‚Naturschutzstandards‘ im ökologischen Landbau Erhöhung der Artenvielfalt auf gesamtbetrieblicher Ebene (produktionsintegrierte und biotoporientierte Maßnahmen) Transparenz: Naturschutzleistungen der Betriebe sind für den Verbraucher klar erkennbar und nachvollziehbar Hohe Flexibilität: umfangreicher Maßnahmenkatalog ermöglicht optimale Auswahl an Maßnahmen - abgestimmt auf Standort, Betriebsstruktur und produktionstechnischen Abläufe Hohe Effektivität für den Naturschutz: gegeben durch individuelle naturschutzfachliche Beratung der Betriebe und über die Bewertung der Maßnahmen Honorierung der Naturschutzleistungen: über den Abverkauf der Projekt-Produkte Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Leitgedanke Verbesserte Honorierung und Wertschätzung der naturschutzfachlichen Leistungen der Landwirtschaft Mehr Artenvielfalt auf den Flächen durch produktionsintegrierte Maßnahmen und gezielten Biotopschutz Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Projektpartner Das Projekt „Landwirtschaft für die Artenvielfalt ist ein gemeinsames Projekt von Biopark und WWF Wissenschaftliche Begleitung und Umsetzung: ZALF Dr. Karin Stein-Bachinger Frank Gottwald Institut Düne e.V.: Michael Rühs Wegbereiter und Unterstützer: Ministerium für Landwirtschaft-, Umwelt-, und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern und EDEKA Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Naturschutzleistungen
Naturschutzleistungen
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Leistungskatalog Grundlage des Naturschutzstandards: umfassender Maßnahmen- und Leistungskatalog bestehend aus derzeit 45 Hauptmodule (ca. 80 Einzelmaßnahmen).
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Beispiel 1: Drilllücken in Getreide
Zielarten Schutz von Ackerwildkräutern, Feldvögeln, Feldhasen u.a. Kurzbeschreibung Anlage von Drilllücken in Form von erhöhten Saatreihenabständen oder Drillfenstern Flächenbedarf: 1 % Verzicht auf Untersaaten und Striegeln
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Beispiel 2: Blühstreifen im Acker
Zielarten Schutz von Feld- und Heckenvögeln, Feldhasen, Bienen, Hummeln u.a. Insekten Kurzbeschreibung Streifenförmige Einsaat von ein- und mehrjährigen Wildpflanzen- und Kulturarten auf mindestens 10 m Breite in Getreide oder Körnerleguminosen Verwendung von einheimischen Pflanzenarten
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Beispiel 3: Überjährig ungenutzte Streifen
Zielarten Schutz von Braunkehlchen, Grauammer und anderen Feldvogelarten, Tagfaltern, Heuschrecken u.a. Insekten Kurzbeschreibung Mindestens 3 m breite Streifen, die von Sommer bis Mitte Juli des Folgejahres nicht genutzt oder bearbeitet werden Bei mehrjährig ungenutzten Streifen ggf. Entfernung von Baumjungwuchs oder sporadische Pflegemahd nötig Angrenzend möglichst noch Streifen mit Spätnutzung durchführen
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Bewertung und Mindestanforderung
Bewertung und Mindestanforderung Ziel : Festlegung allgemeingültiger und nachvollziehbarer Regeln bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Vielzahl der betrieblichen Produktionsverfahren und standörtlichen Gegebenheiten Anwendung eines Punktesystems: Jede Maßnahme wurde nach bestimmten Kriterien bewertet, z.B. je effektiver die Maßnahme für den Naturschutz, desto höher die Punktzahl. Die Festlegung der Kriterien und die Bewertung der Naturschutzleistungen erfolgte in enger Abstimmung mit über 40 Experten aus den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft im Pilotprojekt 2012. Mindestanforderung für den Naturschutzstandard: Jeder teilnehmende Betrieb muss 1200 Punkte erreichen, um den neuen Naturschutzstandard zu erreichen Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Naturschutzfachliche Beratung
Naturschutzfachliche Beratung
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Naturschutzfachliche Beratung
Naturschutzfachliche Beratung Jeder teilnehmende Betrieb hat Anspruch auf eine naturschutzfachliche Beratung Aufgabe der Naturschutzberater: Überprüfung der Eignung der einzelnen Betriebsflächen für vorhandene oder potenziell vorkommende Zielarten sowie das Erkennen besonders wertvoller Standorte. Erkennung von Konflikten zwischen den betriebsüblichen Bewirtschaftungsverfahren mit dem Lebenszyklus der Zielarten. Einschätzung der ökonomischen und ökologischen Folgewirkungen von Maßnahmen. Ziel: fortlaufende Optimierung der Maßnahmen bzw. deren Umsetzung Braunkehlchen Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Zielarten
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Zielarten Als Zielarten werden in diesem Projekt diejenigen Arten bezeichnet, die besonders im Fokus von Maßnahmen stehen. Im Fokus stehen Arten, die auf landwirtschaftlich geprägte Lebensräume angewiesen sind oder hier ihren Vorkommensschwerpunkt haben. Berücksichtigt werden nicht nur seltene und hochgradig gefährdete Arten, sondern auch Arten, die typisch und noch relativ verbreitet in Agrarlandschaften sind, aber aktuell durch die veränderten Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft stark negative Bestandstrends aufweisen. Beispiele sind Feldlerche, Braunkehlchen oder viele Ackerwildkräuter. Sumpfschrecke Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Mögliche Zusammenarbeit zu Klimaschutz
Kriterien Erläuterungen Gesetzliche Bestimmungen, v.a. FFH- Richtlinie FFH-Arten (Anhang II, IV) incl. Arten der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) sowie FFH- Lebensräume (LRT) und ihre charakteristischen Arten Gefährdung Rote Listen und Bestandstrends Verantwortlichkeit Arten, für deren Schutz Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung trägt Indikatorfunktion Indikation von Artenvielfalt oder extensiver Landnutzung Öffentlichkeitsdarstellung Eignung für die Vermittlung, Bekanntheitsgrad Erfassbarkeit Erfassbarkeit im Gelände Relevanz für den Ökolandbau Arten, die im Ökolandbau verbreitet sind bzw. dort im Rahmen von Maßnahmen eine besondere Förderung erfahren können
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Monitoring
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Monitoring Gegenwärtig wird auf neun Betrieben ein Monitoring durchgeführt. Für diese Arbeiten wurden zehn externe Kollegen, Studentinnen und Studenten (Bachelor- und Diplomarbeiten) sowie eine Expertin zur GIS-Bearbeitung eingebunden. Das Monitoring bezog sich auf ausgewählte Maßnahmen/Zielarten: Braunkehlchen, Tagfalter auf Blühstreifen, Ackerwildkräuter und Grünlandflora. Es konnten bereits zahlreiche seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdete Biotope gefunden werden Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Monitoring Beispiel Ackerwildkräuter: Eine der am meisten gefährdeten Artengruppen in Mitteleuropa. Es wurde eine große Zahl seltener und gefährdeter Arten gefunden, teilweise aber nur kleinräumig auf Randstandorten oder auf besonders extensiv bewirtschafteten Schlägen. Geplant ist, diese Arten mit speziellen, Maßnahmen zu fördern und eine Ausbreitung auf den Flächen zu ermöglichen. Beispiel Tagfalter: Es zeigte sich, dass auf den Blühstreifen hochsignifikant mehr Falter und Arten vorhanden waren als auf Vergleichsflächen ohne Maßnahmen. Insgesamt wurden 26 Tagfalterarten nachgewiesen Ackerröte Weißklee Gelbling Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Ökonomie
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Ökonomische Grundlagen
Ökonomische Grundlagen Für ungefähr 75% der Maßnahmen wurden detaillierte Berechnungen durchgeführt Kalkulationen decken nur Mehraufwand und Mindererlös Kosten bei der Umsetzung der Naturschutzleistungen entstehen durch: Minderung der Erträge/Futterqualität, Mehraufwendungen durch gesonderte Pflege, Erhöhung der Arbeitszeit für Management Anreizprämien oder Transaktionskosten wurden nicht berücksichtigt bzw. eingerechnet Ökonomische Berechnungen differieren in Abhängigkeit von Fruchtart, Standortgüte und Betriebsstruktur Spanne der Kosten unter 10 €/ha bis über €/ha möglich Mittlere Kosten je Hektar der vorgeschlagenen Maßnahmen: ca. 100 €/ha Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Mittlere Kosten bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen (Auswahl)
Mittlere Kosten bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen (Auswahl) Maßnahmen- nummer Name der Maßnahmen Eigene Berechnungen €/ha (im Mittel) Im Ackerbau A 1 Striegelverzicht (auf 15 %) 60 A 3 Eingeschränktes Pflügen 40 A 4.1 Drilllücken in Getreide (auf 1 %) 18 A 4.2 Reduzierte Saatstärke *** 220 A 5.1 Ackerwildkrautschutz 150 A 7 Spätschnitt Kleegras 350* A 8 Hochschnitt Kleegras 160* A 10.1 Ungemähte Kleegrasstreifen 100* A 12 Blühstreifen **** 710 Grünland G 2 Extensivierung der Weidenutzung und Heugewinnung 103** G 4.1 Düngeverzicht 70** G 5.1 Nutzungsruhe 8 Wochen 160 G 8.1 Nichtnutzung von ca. 10 % des Aufwuchses/ Nutzung 20** G 9 Überjährig ungenutzte Streifen 10** G 10 Hochschnitt Land- schafts- elemente L. 1.1 Hecken und Gebüsche 550 L 6.1 Amphibienstreifen in Kleegras 750 L 8.1 Säume auf mageren Standorten 50 L 8.2 Säume auf besseren Standorten 300 * für Milchviehbetriebe, ** Mutterkuhhaltung, *** Berechnung für Futterroggen, **** mittlerer Wert unter Berücksichtigung verschiedener Fruchtarten und zwei Jahren
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Ausblick
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Fazit Der neue Naturschutzstandard soll
Fazit Der neue Naturschutzstandard soll einen sichtbaren Beitrag zum Artenschutz leisten sowie auch das Ansehen des Ökologischen Landbaus in der Öffentlichkeit stärken. die Vermarktungschancen für Bioprodukte verbessern , die dem Standard ‚Ökologischer Anbau plus Artenvielfalt‘ gerecht werden. Land in Sicht, Güstrow, 18. Juni 2014 8. April 2017
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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