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Wahl der Prüfungsfächer (1) Jeder Prüfling muss vier, in einigen Fällen auch fünf Prüfungen, ablegen. In zwei der drei Kernfächer (schriftliche, zentrale.

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1 Wahl der Prüfungsfächer (1) Jeder Prüfling muss vier, in einigen Fällen auch fünf Prüfungen, ablegen. In zwei der drei Kernfächer (schriftliche, zentrale Prüfung) und dem Profil gebenden Fach (PGF) (schriftliche, dezentrale Prüfung) muss jeder sich prüfen lassen. Das vierte und fünfte Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Alle Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder (AF: 1. SPK/ 2. GSW/ 3. MNW) abdecken. Durchgängige Belegung der Fächer (E1– Q4)

2 Wahl der Prüfungsfächer (2) SP- Profil/ bili. Profil GSW Profil NMW Profil KFP1DDF/L - EDDEDDE KFP2F/L - EMMEMMEMM PGFP3E/G GGGPh P42. AF oder 3. AF; nur 3. AF 2. AF; freiwählbar 3. AFfrei- wähl- bar 2. AF P53. AF oder 2. AF; freiwillig freiwillig frei- willig freiwillig

3 Besondere Prüfungsform Präsentationsprüfung ‐ vier Wochen Zeit zur Bearbeitung; ‐ Aufgabe stellt Fachlehrer/in: Thema muss 2 Semesterthemen umfassen; ‐ 10 Tage vor der Präsentation muss eine schriftl. Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation abgegeben werden; ‐ Präsentation und Kolloquium finden im Rahmen der mündl. Prüfungen statt; - 10 Min. Präsentation und 20 Min. Kolloquium [OAPVO, §17: Die Präsentationsprüfung ist ein Prüfungsformat, das die selbstständige Bearbeitung eines Themas oder einer Problemstellung fordert (Recherche, Analyse, Strukturierung, Präsentation). Es handelt sich um eine Fachprüfung in der Form einer Einzelprüfung mit Themenfestlegung. Gegenüber einer mündlichen Prüfung zeigt die Präsentationsprüfung einen höheren Grad der Selbstständigkeit bei der Prüfungsvorbereitung − bei gleichem fachlichen Anspruch. Zugleich spielt das methodische Vorgehen incl. der Reflexion desselben eine größere Rolle. Sind fächerübergreifende Inhalte aus dem Fächer verbindenden Unterricht Bestandteil der Prüfung, so kann die entsprechende Fachlehrkraft zu der Beurteilung hinzugezogen werden. Die Präsentation kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Sie kann z. B. durch Materialien, Folien, Wandtafel, Flipchart, Präsentationssoftware oder durch die Vorführung eines Experiments unterstützt sein. Die Medienausstattung und die Organisationsmöglichkeiten der Schule bilden dafür die Grundlage, um das Prinzip der Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler zu wahren.]

4 Gesamtqualifikation Block I: Halbjahresleistungen aus der Qualifikationsphase Block II: Abiturprüfung Block I: - 36 Einzelergebnisse mit mindestens 200 Punkten (max. 600Pkt.) - 29 Ergebnisse mit mindestens 05 Punkten - keine der Leistungen darf 0 Punkte betragen

5 Gesamtqualifikation (2) Block I: je 4x Abiturfächer 4x Kernfach, das nicht Abiturfach ist 4x Naturwissenschaften 4x Profil ergänzende Fächer 1x ästhetisches Fach 2x neu begonnene Fremdsprache (Ergebnisse aus Q3 +Q4) 2x Geschichte 2x Geografie/WiPo 2x Religion/Philosophie + weitere Leistungen aus Q1 – Q4 frei wählbar (max. 3x Sport)

6 Block II: - Leistungen der einzelnen Prüfungen gehen gleichgewichtet ein - 100 Pkt. müssen erreicht werden (max. 300Pkt.) - bei vier Prüfungen: mindest. zwei Prüfungen mit jeweils mindest. 05Pkt. - bei fünf Prüfungen: mindest. drei Prüfungen mit jeweils mindest. 05Pkt. Gesamtqualifikation (3)

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