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Die Profiloberstufe Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)

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Präsentation zum Thema: "Die Profiloberstufe Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)"—  Präsentation transkript:

1 Die Profiloberstufe Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)

2 Gliederung und Organisationsstruktur der Oberstufe
Einführungsphase: 11. Jahrgang Qualifikationsphase: 12. und 13. Jahrgang Alle Schüler werden mit Ausnahme der Sprachen und der Fächer Religion / Philosophie im Klassenverband unterrichtet. Eine Klasse besteht also aus Schülern, die das gleiche Profil gewählt haben. Unterrichtsumfang: In allen Jahrgängen der Oberstufe werden 34 Wochenstunden unterrichtet.

3 Drei Aufgabenfelder Aufgabenfeld 1 Sport : ohne Aufgabenfeld
Deutsch Fremdsprachen Kunst Musik (darst. Spiel) Aufgabenfeld 2 Geschichte Geographie Wirtschaft / Politik Religion/ Philosophie Aufgabenfeld 3 Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Sport : ohne Aufgabenfeld

4 Profile sprachlich naturwissenschaftlich gesellschaftswissenschaftlich
ästhetisch sportlich Jede Schule richtet grundsätzlich ein sprachliches und ein naturwiss. Profil ein. Ein Profil besteht aus einer festgelegten Fächerkombination: a) ein Profil gebendes Fach; b) zwei Profil ergänzende Fächer

5 Beispiel für die Gestaltung eines nat.wiss. Profils
Kernfächer: (12 WSt) Deutsch Mathematik Fremdsprache Profilbereich: (10 WSt) Biologie, WiPo, Physik, Seminar Weitere Fächer je 2 stündig: 12 WSt. Fremdspr., Geschichte Kunst, Reli./ Philo Sport

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14 Abitur Die Abiturprüfung besteht aus 5 Prüfungsfächern:
drei schriftliche Prüfungen (P1, P2, P3) eine mündliche Prüfung (P4) wahlweise eine schriftliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung

15 Welche 5 Fächer können Prüfungsfächer sein?
Zwei der drei Kernfächer müssen Prüfungsfach sein (P1 und P2) Das dritte schriftl. Prüfungsfach ist immer das Profilfach. Alle drei Aufgabenfelder müssen durch mindestens eine Prüfung abgedeckt sein.


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