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Informationen zum Abitur 2015

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Präsentation zum Thema: "Informationen zum Abitur 2015"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Abitur 2015
Schrftl.: – Mündl.: –

2 Meldung zum Abitur 15.April 2015

3 Allgemeiner Zeitplan für die Abiturprüfung im 4. Halbjahr 2014
* Meldung zum Abitur * Zulassung zum Abitur/Abgabe Meldung Ende des 4. Halbjahres Schriftliche Abiturprüfung Mündliche Abiturprüfung (P5) Nachschreibtermine * Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der zusätzlichen mündlichen Prüfungen * Antrag des Schülers auf weitere mündliche Prüfungen Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und Feststellung der Prüfungsergebnisse AVO-GOBAK § § 13 EB-AVO-GOBAK zu § zu § 13 Abiturtermine 2014 Die nicht gekennzeichneten Termine (in der Grafik rote Farbe) sind im Erlass „Termine für die Abiturprüfungen 2014“ festgelegt. Die mit * gekennzeichneten Termine sind Vorschläge im Rahmen der vom MK festgelegten Zeitangaben. Diese Terminvorschläge können gemäß Planung der einzelnen Schule jeweils in den Pfeilen verändert werden. Aushändigung der Abiturzeugnisse

4 Ohne unterschriebene Zulassung keine Zulassung !!!!!!
Zeugnisvorentwurf: -Überprüfung der Leistungen aus Q1-Q4 -mögliche Optimierung (Einbringungsverpflichtung!!) -Berechnung der Gesamtqualifikation nachrechnen -36 Kurse mit min. 200 Punkten (Berechnung 40P:48) (Wiederholer : Berechnung 40P:44) P1-P3 doppelt (12); 24 Kurse einfach -Pflichtfremdsprachen überprüfen -Zuhörer zulassen/nicht zulassen -Datum und Unterschrift -bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten Rückgabe spätestens: 16.April (Vergatterung) Ohne unterschriebene Zulassung keine Zulassung !!!!!!

5 WICHTIG: Einbringungsverpflichtung je nach Profil Seminarfach min. 2 Ergebnisse (immer 3.Sem. entweder 2./3.Sem. o. 3./4.Sem. ) Sport max 3 Ergebnisse; wenn mehr als 1 Kurs, dann 1 Individualsportart Punktzahl Block 1 überprüfen Optimierung durch Programm überprüfen Kl.Latinum: Kl. 6-9 (mind. Note 4) Latinum : Kl. 6-E-Phase (mind. Note 4) Gr.Latinum : Kl (mind. 10 Pkt.;4.Sem. 5) o.P5 mit 20 Pkt.

6 Weitere HjE (z.B. PF Ek, Sp, FS, Ku, Mu, DS, Ge, Po, Rel/WN, NW, Inf.)
Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation 36 HjE, darunter 5 Prüfungsfächer mit je 4 HjE Schwerpunkte sprachl. 4 2 +2 32 36 naturw. 4 2 +2 32 36 gesells. 4 2 +2 32 36 musisch 4 2 +2 32 36 sportl. 4 2 +2 34 36 Deutsch Fremdsprache 1)2) Politik-Wirtschaft Religion/WN/Philosophie 5) Prüfungsfach aus B 9) Mathematik Naturwissenschaft 1) Seminarfach 7) Geschichte Kunst/Musik/Darstell. Spiel 4) Musik bzw. Kunst 4) Kunst bzw. Musik, oder DS 4) weitere Fremdsprache 1)3) weitere Naturwissenschaft 1)6) weitere Fremdspr./Naturw. 8) Prüfungsfach Sport Summe der HjE Weitere HjE (z.B. PF Ek, Sp, FS, Ku, Mu, DS, Ge, Po, Rel/WN, NW, Inf.) HjE insgesamt AVO-GOBAK § 15 Anlage Einbringungsverpflichtung mit den entsprechenden Fußnoten (siehe unten) EB-AVO-GOBAK zu § Sport § 15 Abs. 1 Punktsumme der Gesamtqualifikation § 15 Abs. 2 Besondere Bedingungen bei den Einbringungsverpflichtungen (Schuljahreswiederholung, Themengleichheit, 00 Punkte nicht einbringbar, höchstens 4 Ergebnisse pro Fach) § 15 Abs. 3 Einbringungsverpflichtungen § 15 Abs. 9 Seminarfach § 15 Abs. 10 Sport Prüfungsfach Anmerkung 9): Die Einbringungsverpflichtung Prüfungsfach aus B wird mit einem Pluszeichen dargestellt, da es sich um insgesamt 4 HjE handeln muss, also eine Addition zu z.B. Politik oder Religion erfolgen muss. Fußnoten aus der Verordnung: „1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) 1Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. 2Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. Anmerkung der Redaktion: Dies bedeutet in Übereinstimmung mit dem MK, dass z.B. ein Realschüler, der in den Jahrgängen 5 bis 10 noch keine 2. FS hatte, die neu beginnende FS 4 Halbjahre belegen und davon zwei Halbjahresergebnisse einbringen muss. Der Gymnasialschüler hingegen, der bereits 2 FS in den Klassen 5 bis 9 versetzungsrelevant hatte und eine dieser FS in der Einführungsphase durch eine neu beginnende FS ersetzt, muss zwar auch 4 Halbjahre belegen, hat aber keine Einbringungsverpflichtung in dieser neu beginnenden FS. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) 1 Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder das Fach Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 2Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach lnformatik einzubringen. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.“

7 40 x Punktsumme geteilt durch 48
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, ohne besondere Lernleistung, und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten 1) davon 12 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung dabei 3 Prüfungsfächer, darunter P1 oder P2 oder P3, mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung davon 24 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 20 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung AVO-GOBAK § 7 § 8 § 15 EB-AVO–GOBAK zu § zu § 8 zu § 15 § 7 Überprüfung der Leistungsentwicklung am Ende des 3. Halbjahres § 8 Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung § 15 Gesamtqualifikation 1) Die Mindest-Punktsummen in Block I und II gehen jeweils von einem Notendurchschnitt von 05 Punkten aus. So ergeben 5 Prüfungsfächer zu je 05 Punkten, vierfach gewertet, die erforderlichen 100 Punkte in Block II. In Block I ergeben sich auf diese Weise für 24 HjE in einfacher Wertung und 12 HjE in doppelter Wertung insgesamt 48 Wertungen zu je 05 Punkten, also 240 Punkte. Diese Zahl ist durch die Erhöhung der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von früher 32 auf 36 Halbjahresergebnisse bedingt. Sie muss nach Verordnung mit Hilfe der Formel 40 x Punktsumme geteilt durch 48 umgerechnet werden, so dass sich dann für Block I die angegebenen 200 Punkte ergeben (siehe 2. Hälfte von Anlage 2 zu § 14 Abs. 2 Satz 1). 1) Berechnung: 40 P : 48

8 Block II P1 P2 P3 P4 P5 5 Ergebnisse der Abiturprüfungen,
vier Klausuren und eine mündliche Prüfung in vierfacher Wertung mindestens 100 Punkte P1 höchstens 2 Fächer mit weniger als 20 Punkten P2 P3 P4 P5

9 Meldung zum Abitur: zusätzliche Angaben:
-Veränderungen im Einbringen der Kurse -Antrag auf Latinum -Aufnahme zusätzlicher Bemerkungen -Einverständniserklärung Zeitung -Überprüfung persönlicher Daten (Name, Geburtstag..) Datum und Unterschrift

10 Die schriftliche Prüfung -Bearbeitungszeit: EA: 300 Min
Die schriftliche Prüfung -Bearbeitungszeit: EA: 300 Min.(P1-P3) GA: 220 Min.(P4) -Auswahlzeit : +20/30 Minuten(D/Ma) -Verlassen des Prüfungsraumes nur einzeln und kurz -nur angegebene Hilfsmittel benutzen -Wörterbuch erlaubt -Überprüfung eigener Hilfsmittel -Punktabzug bei formalen Mängeln -Entwürfe mit abgeben;Bewertung möglich

11 Prüfungskommission Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. der Schulleiter) ► zwei weitere Mitglieder (meist aus der Schulleitung) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch AVO-GOBAK § 5 § 8 § § § § § § 23 EB-AVO-GOBAK zu § 5 zu § 8 zu § zu § zu § zu § 21 zu § 23 § 5 Prüfungskommission § 8 Meldung und Zulassung; Rücktritt § 13 Zusätzliche mündliche Prüfung; Abbruch § 14 Feststellung der Ergebnisse; Widerspruch § 20 Nichtteilnahme § 21 Täuschungsversuch § 22 Störung § 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen

12 Fachprüfungsausschüsse
Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten AVO-GOBAK § 6 EB-AVO–GOBAK zu § 6

13 Schriftliche Abiturprüfung
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In Deutsch werden drei, in den übrigen Prüfungsfächern zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt Die Auswahlzeit in Deutsch und Mathematik darf 30 Minuten, in den übrigen Fächern 20 Minuten nicht überschreiten Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten P4: 220 Minuten Sport P1: 240 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beziehen) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung AVO-GOBAK § 9 EB-AVO-GOBAK zu § 9

14 Aufzeichnungen machen erlaubt
Mündliche Prüfung Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch VPL und VPK Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung bei Prüfung in einer Gruppe bis 70 Minuten Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler aus Q1 Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Einspruch VPK oder stimmberechtigtes Mitglied FPA: ∙ Entscheidung durch PK AVO-GOBAK § § 12 EB-AVO-GOBAK zu § zu § 12 § 10 Mündliche Prüfung § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer

15 Berechnung des Prüfungsergebnisses bei mehreren Prüfungsteilen
Alle Fächer außer Sport s = schriftliche Prüfung m = mündliche Prüfung p = sportpraktische Prüfung (8s + 4m) : 3 Sport P1 ohne mündliche Prüfung Sport P1 mit mündlicher Prüfung (p + s) x 2 (6p + 4s + 2m) : 3 Sport P5 (8p + 4m) : 3 besondere Lernleistung (2s + m) : 3 AVO-GOBAK § Anlage 1 Berechnungsformel Sport: Wenn p oder s oder m = mangelhaft, kann das Ergebnis 6 Punkte nicht überschreiten Wenn p oder s oder m = ungenügend, kann das Ergebnis 3 Punkte nicht überschreiten Ergebnisse mit Bruchteilen: Rundung nach dem üblichen mathematischen Verfahren

16 Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach
bei mehreren Prüfungsteilen – alle Fächer außer Sport P1 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Schriftliche Prüfung/praktische Prüfung bei Sport P5 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Mündliche Prüfung 60 57 55 52 49 47 44 41 39 36 33 31 28 25 23 20 59 56 53 51 48 45 43 40 37 35 32 29 27 24 21 19 17 16 15 13 12 11 9 8 7 5 4 3 1 Ohne besondere Lernleistung Berechnungsformel: (8s+4m):3 bzw. bei Sport P5 (8p+4m):3 (siehe Folie 11) AVO-GOBAK § 4 Abs. 2 Satz 1 Formel Anlage 1

17 Umrechnung der Gesamtpunktzahl
in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 Punkte Note 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 Punkte Note 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 AVO-GOBAK § § Anlage 2 Durchschnittsnote

18 Täuschungsversuch -Hilfsmittel werden vom Prüfer überprüft
-Handys ausgeschaltet abgeben -bei Täuschung: Bewertung mit 00 Pkt. -bei Störung: nicht bestanden -Verspätung: PK entscheidet -Nachweis einer Täuschung in 1 Jahr -nach Abgabe: Schulgelände verlassen -Aufsicht in Fluren; vor den Toiletten -Toiletten werden kontrolliert -bei Dreierprüfung: 1.Prfl. muss warten

19 Erwerb eines Latinums (Abitur nach 12 Jahren) 1)
Profil 1 Latein ab Jg. 6 Kleines Latinum Bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“ Latinum am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend" Großes Latinum Unterricht in vier Halbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Halbjahr 5 Punkte oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten KGS bei durchgängig erteiltem Unterricht AVO-GOBAK § § 27 § 16 Bescheinigung auf Zeugnis § 27 Ergänzungsprüfung EB-AVO-GOBAK zu § 27 Anlage 3 a Abschlüsse in den alten Sprachen Achtung: Die Anlage 3a gilt für Schüler, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen. Für Schüler, die das Abitur nach 13 Jahren ablegen, gilt Anlage 3b. s. auch RRL Latein

20 Den Deckbogen bitte vollständig ausfüllen! Die nicht gewählte Prüfungsaufgabe ist vom Prüfling spätestens am Ende der Arbeitszeit abzugeben, sie kann aber auch schon am Ende der Auswahlzeit abgegeben werden. Der Entwurf der Arbeit ist auf gestempelten Einzelblättern anzufertigen. Diese müssen durchnummeriert werden. Die Reinschrift der Arbeit wird auf gestempelten Doppelbögen angefertigt. Diese werden ineinandergelegt, fortlaufend nummeriert und jeweils mit Namen versehen. Mindestens ein Drittel der Seite wird als Korrekturrand freigelassen. Sollte aus Zeitgründen die Reinschrift nicht vollständig angefertigt worden sein,sind die Teile des Entwurfs deutlich zu kennzeichnen, die zur Bewertung herangezogen werden sollen (Entwürfe können zur Ergänzung der Bewertung nur herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des Gesamtumfangs umfasst. Das Aufgabenblatt, die Arbeitsmaterialien, sämtliche Entwürfe, Notizen und zusätzliche Blätter (z.B.: Zeichnungen) sind in den Deckbogen bei Abgabe der Arbeit einzuordnen. Nicht verwendete Blätter und Bögen werden getrennt von der Arbeit abgegeben.

21 Raumverteilung: Raum 413 : Herr Raabe (Frau Borchfeldt)
Raum 414 : Herr Gellrich/Frau Wähning Raum 415 : Herr Schlüsche Raum 416 : Herr Sipply/Herr Bühler Raum 417 : Herr Weisbrodt Raum 418 : Frau Rüger Raum 419 : Frau Becker Raum 420 : Frau Spichal Raum 421 : Herr Spintge

22 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Voraussetzungen:
► je 2 Ergebnisse in P1 und P2 in zweifacher Wertung zusammen mindestens 40 Punkte Ergebnisse mit mindestens je 10 Punkten ►11 Ergebnisse in einfacher Wertung, darunter 2 Ergebnisse P zusammen mindestens 55 Punkte mindestens 5 Ergebnisse vierstündiger und höchstens 4 Ergebnisse zweistündiger Fächer Ergebnisse mit mindestens je 5 Punkten Einbringungsverpflichtungen: - Deutsch (2) - eine Fremdsprache (2) 1) - Geschichte; oder anderes B-Fach, wenn es Prüfungsfach ist (2) - Mathematik (2) - eine Naturwissenschaft (2) 1) Weitere Bedingungen: ► sämtliche Ergebnisse aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Halbjahren ► in einem Fach nicht mehr als 2 Ergebnisse ► kein Ergebnis mit 00 Punkten ► keine themengleichen Ergebnisse ► falls Sport mit 2 Ergebnissen: 2 verschiedene Sportarten, darunter 1 Individualsportart 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. AVO-GOBAK § 1 § Anlage 7 Tabelle EB-AVO-GOBAK zu § und 17.3 zu § 17 Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder - einjährig: geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - einjährig: soziales/ökologisches Jahr, Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

23 Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch-
schulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 95 4,0 96 bis 100 3,9 101 bis 106 3,8 107 bis 112 3,7 113 bis 117 3,6 118 bis 123 3,5 124 bis 129 3,4 130 bis 134 3,3 135 bis 140 3,2 141 bis 146 3,1 Punkte Note 147 bis 152 3,0 153 bis 157 2,9 158 bis 163 2,8 164 bis 169 2,7 170 bis 174 2,6 175 bis 180 2,5 181 bis 186 2,4 187 bis 191 2,3 192 bis 197 2,2 198 bis 203 2,1 Punkte Note 204 bis 209 2,0 210 bis 214 1,9 215 bis 220 1,8 221 bis 226 1,7 227 bis 231 1,6 232 bis 237 1,5 238 bis 243 1,4 244 bis 248 1,3 249 bis 254 1,2 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0 AVO-GOBAK § 1 § Anlage 9 Tabelle EB-AVO-GOBAK zu § und 17.3 zu § 17


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