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5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

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Präsentation zum Thema: "5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz"—  Präsentation transkript:

1 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
Inhaltsverzeichnis Bezugskosten Rücksendungen Preisnachlässe Außer-Haus-Lieferungen Provisionsaufwendungen Ende 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

2 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1.1 Bezugskosten Die Bezugskosten wollen wir auf den jeweiligen Kosten-Konten buchen. Bsp.: Wir beziehen Wein im Wert von € auf Ziel. Der anliefernde Spediteur berechnet 60,00 € netto und wird bar bezahlt. ,00 ,00 an ,00 ,00 ,60 an ,60 Liefert der Lieferant nicht selbst, ist für die Fracht immer 16 % USt. zu berechnen. Liefert der Lieferant selbst, gilt für die Fracht immer der USt.-Satz der Hauptleistung, d.h. die Fracht auf Lebensmittel wird mit 7 % USt. besteuert. Menü 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

3 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1.2 Rücksendungen Betreffen eine komplette oder eine Teil-Lieferung. Dabei müssen die entsprechenden Warenkonten und die Vor- bzw. Umsatzsteuer berichtigt werden. Beleg für diese Buchungen sind Gutschriftsanzeigen. Rücksendungen an Lieferer Rücksendungen von Kunden Menü 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

4 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1.3 Preisnachlässe Sofortrabatte Preisminderungen aufgrund von Mängelrügen Boni Skonti Menü 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

5 5.1.4 Außer-Haus-Lieferungen
Besteht bei der Abgabe von Speisen eine räumliche Trennung zwischen dem Ort der Erstellung und dem Ort des Verzehrs (Verkauf über die Straße), gilt der ermäßigte USt.-Satz von 7 %, weil wesentliche Service-Bestandteile fehlen. Ausnahme: Stellt der Gastwirt auch Besteck, Geschirr, Tischdecken, Bestuhlung und Personal, so ist der allgemeine USt.-Satz zugrunde zu legen. Nebenleistungen (Kto. 5060; z.B. Anlieferung oder Geschirrüberlassung) unterliegen demselben Steuersatz wie die Hauptleistung (ggf. splitten). Bedienpersonal unterliegt dem allgemeinen Steuersatz. Menü 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

6 5.1.5 Provisionsaufwendungen
6775 Reisebüro- und Kreditkartenprovision Unterliegen dem allgemeinen USt.-Steuersatz. Die Provision wird als Netto-Provision vom jeweiligen Brutto-Umsatz berechnet. Menü 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz

7 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
Ende 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz


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