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Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens

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Präsentation zum Thema: "Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens"—  Präsentation transkript:

0 Steuer-ID und Grundrechte
Diplom-Kaufmann Jan-Christopher Kling Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Steuer-ID und Grundrechte - 1 -

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2 Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens
Agenda Einleitung Gesetzliche Regelung Klagebegründung Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens - 1 -

3 A. Einleitung Ca. 82 Mio. Bundesbürger wurde ein Steuer-ID zugeteilt
Rechtsbehelfsbelehrung mit Klagemöglichkeit innert 1 Monat nach Bekanntgabe Ca. 170 Klagen vor FG Köln (Sitz des Beklagten, Bundeszentralamt der Finanzen in Bonn) 5 Musterklagen, ersten 3 davon von uns betreut - 1 - - 2 -

4 Mängel auf 3 Ebenen Verfassung Steuergesetz Verwaltungsverfahren
Problemkreise Mängel auf 3 Ebenen Verfassung Steuergesetz Verwaltungsverfahren

5 B. Gesetzliche Regelung
§ 139 a AO (1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist…. (2) Steuerpflichtiger im Sinne dieses Unterabschnitts ist jeder, der nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist. - 1 - - 3 -

6 B. Gesetzliche Regelung
§ 139b Identifikationsnummer Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist…. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen 1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt -5-

7 B. Gesetzliche Regelung
(3) Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Länder, Sterbetag. - 1 - - 6 -

8 B. Gesetzliche Regelung
Was wird tatsächlich gespeichert: Familienname Ehename Lebenspartnerschaft Geburtsname Vorname Geschlecht Vollständige Adresse Geburtstag und –ort Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im Ausland) - 7 -

9 B. Gesetzliche Regelung
Wer erhält Steuer-ID? Gesetz: Steuerpflichtige Finanzverwaltung: Alle Bundesbürger -8-

10 C. Klagebegründung 1. Verstoß gegen informelle Selbstbestimmung (Art 2 u. 1 GG) Recht des Einzelnen selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (BVerfGE) Personenkennzeichen (Bundesdatenschutzbeauftragter) vorbeugender Generalverdacht gegen alle Bürger vgl. Rasterfahndung Vorratsdatenspeicherung - 1 - - 9 -

11 C. Klagebegründung Nutzung durch andere Einrichtungen:
Hier mangelt es an der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage Der Anlass und der Zweck und die Grenze des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (BVerfG).

12 C. Klagebegründung 2. Verstoß gegen Steuergesetz (AO)
§ 33 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. -10-

13 3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug Zustellung an Kinder
C. Klagebegründung 3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug Zustellung an Kinder Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Datensicherheit ist vollkommen unsicher Nur Ordnungswidrigkeit

14 D. Erwiderung Bundeszentralamt
§ 139 b AO greift in den Schutzbereich auf informationelle Selbstbestimmung ein, aber der Einzelnen muss zum Gemeinwohl Einschränkungen hinnehmen Voraussetzung: Normenklarheit und verhältnismäßig - 1 - - 11 -

15 Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln
E. Stand des Verfahrens Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln Urteilsverkündung: Plan Ende August Vorlage beim BVerfG Klageabweisung mit Revisonzulassung

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17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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