Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

„Rolle des Ehrenamtes: Wer kümmert sich um die Alten, wer kümmert sich um die Ehrenamtlichen?“ | Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "„Rolle des Ehrenamtes: Wer kümmert sich um die Alten, wer kümmert sich um die Ehrenamtlichen?“ | Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches."—  Präsentation transkript:

1 „Rolle des Ehrenamtes: Wer kümmert sich um die Alten, wer kümmert sich um die Ehrenamtlichen?“ |
Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

2 Bisherige Reformschritte:
Aufbau Perspektive: Welfare Mix – vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft? Die Kritik: von Norbert Wohlfahrt u.a. (grundsätzliche Haltung zu Kernaufgaben des Sozialstaats) Unterausstattung der Pflegeberufe ernst nehmen Die Kritik von Notz/Pinl: Instrumentalisierung und Monetarisierung des Engagement Befunde aus Bawü-Umfrage: Übungsleiterpauschale wird im Pflegebereich überall in den Ländern angewendet Zum Verhältnis von Erwerbsarbeit und Engagement: Wie kann der Eigensinn des Engagements gewahrt werden? Bisherige Reformschritte: KOA-Debatte des BBE &45d SGB 11 (Unterlagen AG 7) und bestehender Fortentwicklungsbedarf Pflegebegleiter Pflegestützpunkte Ggf. ergänzen Die Herausforderung: Gestaltung des Welfare Mix keine Monetarisierung, aber soziale Grundsicherung keine Instrumentalisierung , sondern Abstimmung zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft – erforderliche BE- und Plattform- Infrastruktur Eigensinn des Engagements: Selbstwirksamkeit und Partizipation, Anerkennung Keine Überforderung des BE

3 Welfare Mix Koproduktion sozialer Leistungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Verwendung von Ressourcen aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Ressource der Zivilgesellschaft: Zeitspende/Engagement, auch: Geld (Spenden, Stiftungen …) – 5% der Engagierten finden sich konstant im Gesundheitsbereich, der die Pflege einschließt

4 Engagement in der Pflege
Demografischer Wandel: wachsende Bedarfe an Pflege - Für das Engagement gilt: zunehmende Mobilität und Zeitverdichtung in Ausbildung und Erwerbstätigkeit, zum anderen Leistungen bei der Betreuung und Pflege Familienangehöriger.40% der pflegenden Angehörigen haben keine zeit mehr für Engagement! Befund aus dem Freiwilligensurvey: Je älter die Engagierten, desto häufiger setzten sie sich auch für ältere Menschen ein (33 % der über 65-Jährigen, 38 % der über 75-Jährigen). Es sind bevorzugt die älteren Frauen, die sich um ältere Menschen kümmern. Im Vergleich zu Eltern, die sich besonders im Zusammenhang mit ihren Kindern engagieren, spielt beim Engagement für ältere Menschen Verwandtschaft kaum eine Rolle. Es handelt sich also nicht um eine Verlagerung von Pflege- und Betreuungsleistungen aus dem familiär-privaten in den öffentlichen Bereich. Dennoch sind häuslich pflegende Menschen oft freiwillig engagiert, wohl auch, um sich Rat, Austausch und Unterstützung für ihre private Pflege zu sichern.

5 Die Sozialstaatskritik vermerkt:
eine Unterausstattung der Pflegeberufe und der Pflegeversicherung und kritisiert die wachsende Bedeutung des Engagements in der Pflege v.a. als Entlastungsversuch des Sozialstaats bei Kernaufgaben Die wachsende Einbindung des Engagements in die Pflege wird als Einfallstor für eine Schwächung des Sozialstaats kritisiert In den sozialen Diensten liegt das Verhältnis von Hauptamt und Ehrenamt bei 2 Personen im Hauptamt zu 1 Person im Ehrenamt, während es in den Bereichen Kultur und Medien bei 1 zu 8 und im Sport bei 1 zu 20 liegt !!! Die Verberuflichung sozialer Arbeit ist also stark entwickelt. Für viele Hauptamtlichen ist die steigende Einbindung von Engagement in die Leistungserbringung – etwa der Pflege – eine direkte Gefährdung ihrer beruflichen Sicherheit – da muss man nur einmal bei Ver.di einer Debatte über Engagement folgen. D.h. auch: Wenn es nicht gelingt, diese Wahrnehmung seitens des dominanten und weiterhin unverzichtbaren Hauptamtes zu verändern, wird es absehbar große Probleme im Miteinander von Haupt- und Ehrenamt geben

6 Kritik an der Monetarisierung des Engagements In jüngerer Zeit vorgetragen v.a. von Gisela Notz:“Freiwilligendienste" für alle : von der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Prekarisierung der "freiwilligen" Arbeit, AG SPAK, Neu Ulm 2012 Claudia Pinl: Freiwillig zu Diensten? Über die Ausbeutung von Ehrenamt und Gratisarbeit, Nomen Verlag Frankfurt/M. 2013

7 Monetarisierung des Engagements:
Die sog. Übungsleiterpauschale (derzeit steuerfrei pro Jahr: Euro) wird flächendeckend überall dort von den Bundesländern eingesetzt, wo es Engagement in der Pflege gibt - Es gibt Kombinationen von ÜLP und 400 Euro-Jobs als „legale Steuerersparnis-Modelle“

8 Staatliche Förderung: § 45c SGB 11 (1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige fördern die Spitzenverbände der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 10 Millionen Euro je Kalenderjahr den Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige. Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen, beteiligen sich an dieser Förderung mit insgesamt 10 vom Hundert des in Satz 1 genannten Fördervolumens. (2) Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt eine Förderung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote und der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Der Zuschuss wird jeweils in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 20 Millionen Euro im Kalenderjahr erreicht wird. Soweit Mittel der Arbeitsförderung bei einem Projekt eingesetzt werden, sind diese einem vom Land oder von der Kommune geleisteten Zuschuss gleichgestellt. Unterstützungen: § 45 c SGB 11

9 BBE – Argumente für einen § 45 d
Dem Ziel einer neuen Kultur des Helfens und der mitmenschlichen Zuwendung durch Bürgerengagement zur Stützung häuslicher Pflegearrangements dient die Förderung von Initiativen vorwiegend im ambulanten Bereich, deren Finanzierung bisher nicht geregelt ist, z. B.: Hospizgruppen, die Sterbende im Pflegeheim begleiten Initiativen, die pflegende Angehörige stärken und entlasten Initiativen, die niedrigschwellige Hilfe- und Unterstützungsnetzwerke aufbauen Bürgerschaftliches Engagement in neuen Wohnformen von Pflegebedürftigen.

10 & 45 d, SGB 11 § 45d SGB XI Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe (1) In entsprechender Anwendung des § 45c können die dort vorgesehenen Mittel des Ausgleichsfonds, die dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenziell Erkrankte zur Verfügung stehen, auch verwendet werden zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. (2) Je Versicherten werden 0,10 Euro je Kalenderjahr verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Dabei werden die Vorgaben des § 45c und das dortige Verfahren entsprechend angewendet. Selbsthilfegruppen sind freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen, die entweder auf Grund eigener Betroffenheit oder als Angehörige das Ziel verfolgen, durch persönliche, wechselseitige Unterstützung, auch unter Zuhilfenahme von Angeboten ehrenamtlicher und sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zu verbessern. Selbsthilfeorganisationen sind die Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen in Verbänden. Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die das Ziel verfolgen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zu verbessern. Eine Förderung der Selbsthilfe nach dieser Vorschrift ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Zweckbestimmung eine Förderung nach § 20c des Fünften Buches erfolgt. (3) § 45c Abs. 6 Satz 4 gilt entsprechend.

11 Netzwerk Pflegebegleitung
wir sind ein Netzwerk von engagierten Initiativen. Wir setzen uns bundesweit für die Begleitung und Stärkung sorgender und pflegender Angehöriger ein, die sich um ihre erkrankten Familienmitglieder kümmern. Die Sorge um Verwandte, die Hilfe benötigen, geschieht vielfach im Stillen. Sie erfordert viel Kraft und Ausdauer. Diese Leistung verdient ausdrückliche öffentliche Anerkennung. Damit die Belastbarkeit von Einzelnen aber nicht überstrapaziert wird, brauchen wir Solidarität und Mit-Verantwortlichkeit im Sinne einer “Caring Community” – in der alle füreinander einstehen. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir uns unter dem Motto Engagement fördern Familien stärken Zukunft gestalten als freiwillige Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter zu Gruppen zusammengeschlossen. In engem Zusammenspiel mit den uns unterstützenden Organisationen setzen wir uns vor Ort für die Anliegen sorgender und pflegender Angehöriger ein und bringen die Chancen und Schwierigkeiten von „Pflege in der Familie“ öffentlich ins Gespräch. Vor allem aber wollen wir ein offenes Ohr für alle haben, die sich privat um Hilfs- und Pflegebedürftige kümmern: wir lassen sie zu Wort kommen, erörtern mit ihnen Entlastungsmöglichkeiten, knüpfen Verbindungen zu anderen Helfern und sind einfach als Ansprechpartner da – zum Mitdenken, Trösten, Mitfühlen und Pläne machen, wie Pflege auf mehrere Schultern verteilt werden kann. Wir wollen speziell für dieses Anliegen “gute Nachbarn” sein. Inzwischen haben sich bundesweit etwa Freiwillige auf Pflegebegleitung intensiv vorbereitet – an mehr als 150 Standorten kann von sorgenden und pflegenden Frauen und Männern Pflegebegleitung unentgeltlich und unverbindlich in Anspruch genommen werden.

12 Bestehende Gesetze zur Förderung des Engagements für Kranke und Pflegebedürftige Quelle: AG 7 des BBE Gesetz Zielsetzungen Stärken Schwächen Perspektive für das Pflegeengagiertengesetz § 20 SGB V Prävention und Selbsthilfe Prävention oder Rehabilitation für bestimmte Krankheiten Das SGB V hat die Gesundheit der Versicherten zum Ziel, Pflegebedürftige werden nur indirekt erreicht Präventiver Ansatz Selbsthilfegruppen, ‑organisationen und -kontaktstellen werden unmittelbar gefördert Anfangs nur Einzelmaßnahmen der Krankenkassen, zunächst geringe Ausschöpfung des Förderbetrags Koordination auf Landes- oder regionale Ebene trägt zur Verbesserung der Ausschöpfung der Fördermittel bei. Präventionsgesetz (noch im parlamentarischen Verfahren) Primäre Prävention und Gesundheitsförderung SGB V, Pflegebedürftige werden nur indirekt erreicht Verhinderung chronischer Krankheiten, präventiver und Lebensweltorientierter Ansatz Bürokratischer Aufwand (Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren) Lebensweltorientierten Ansatz übernehmen, bürokratischen Aufwand vermeiden § 39a SGB V Stationäre und ambulante Hospizleistungen Sterbebegleitung in stationäre Hospizen in häuslicher Umgebung Bürgerschaftliches Engagement in der Hospizbewegung wird unmittelbar gefördert Fördervoraussetzungen hochschwellig (Fachkräfte mit aufwändiger Fortbildung, mindestens 15 Mitglieder je Gruppe) Förderung der Begleitung Sterbender in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht möglich Fördervoraussetzungen niedrigschwelliger gestalten. Sterbebegleitung in Pflegeheimen ermöglichen §§ 45a bis 45c SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen, Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Niedrigschwellige Betreuung Demenzkranker, Unterstützung pflegender Angehöriger Somatisch Pflegebedürftige und Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen werden nicht erreicht Niedrigschwelliger Ansatz, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Modellvorhaben sind möglich Bürgerschaftliches Engagement für Demenzkranke wird unmittelbar gefördert Aufwändiges Förderverfahren für vergleichsweise geringe Einzelförderbeträge. Fördervoraussetzung: Kofinanzierung durch Länder oder Kommunen oder Arbeitsverwaltung Pflegebedürftige ohne erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwand sowie Pflegebedürftige in Heimen einbeziehen. Koordination auf Ebene der Länder oder Regionen ausdrücklich vorsehen.

13 Die Reformdiskussionen in der AG „Wandel des Sozialstaats“ des BBE:
45 d: Kofinanzierung als Problem, Erweiterung der kofinanzierenden Organisationen als eine mögliche Lösung Monetarisierung als Gefährdung des Eigensinns des Engagements Kriterien für Trennschärfe der Übergänge von Erwerbsarbeit und Engagement Missbrauch des Bundesfreiwilligendienstes als „Ersatz des Ersatzdienstes Rolle des Engagements in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

14 Herausforderungen für ein gutes Miteinander von Engagement und Pflegeberufen
Bessere Ausstattung der Pflegeberufe Systematische Integration der das Engagement betreffenden Fragen in die Ausbildung von Fachkräften der Pflege Stärkung eines professionellen Freiwilligenmanagement in den Trägerstrukturen und Einrichtungen, die mit Engagement in der Pflege arbeiten Stärkung engagementfördernder Infrastruktureinrichtungen Besondere Herausforderungen für Kooperationsformen des Welfare Mix insbesondere im ländlichen Raum Entwicklung von v.a. lokalen Plattformen zur Abstimmung des Welfare Mix in der Pflege wie auch in anderen Bereichen des Welfare Mix Keine Monetarisierung des Engagements! Aber: Soziale Grundsicherung, Kostenerstattung, Fortbildung, Anerkennung Abkehr von Instrumentalisierungen des Engagements

15 Ausblick - Die Rolle des Engagements in der Pflege ist von wachsender Bedeutung. - Die Wahrung des „Eigensinns“ des freiwilligen Engagements ist bei dieser wachsenden Beanspruchung eine zwingende Voraussetzung Instrumentelle Zugriffe auf das Engagement, Monetarisierung des Engagements oder seine „Verdienstlichung“ i.R. des Bundesfreiwilligen-dienstes sind Sackgassen der Entwicklung

16 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!!!
Infrastrukturbedarfe und Einbindung der Engagementstrukturen auf Augenhöhe Die engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen sind für die anstehenden Aufgaben ebenso zu stärken wie ein gutes Freiwilligenmanagement in den Einrichtungen und Trägerstrukturen Die Rahmenbedingungen der Engagementförderung in der Pflege sind fortzuentwickeln Die Diskussion über die Bedeutung von Engagement bei der Erstellung von Gemeingütern gewinnt an Bedeutung. Lokale Abstimmungsplattformen für die Koproduktion des Welfare Mixes gewinnen an Bedeutung: Hier liegt eine große Aufgabe auch für die Kommunen und Länder Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!!!


Herunterladen ppt "„Rolle des Ehrenamtes: Wer kümmert sich um die Alten, wer kümmert sich um die Ehrenamtlichen?“ | Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen