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Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde

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Präsentation zum Thema: "Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde"—  Präsentation transkript:

1 Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

2 Was sind Gemeindepsychiatrische Verbünde?
Gemeindepsychiatrische Verbünde sind verbindliche Zusammenschlüsse der wesentlichen Leistungs-erbringer einer definierten Versorgungsregion. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

3 Was ist das Ziel Gemeindepsychiatrischer Verbünde?
Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in der Kommune die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

4 Verantwortung und Versorgungsverpflichtung
Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in der Kommune die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

5 Individuell bedarfsgerechte Hilfen
Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in der Kommune die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

6 Was ist das Ziel Gemeindepsychiatrischer Verbünde?
Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in der Kommune die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

7 Was sind Gemeindepsychiatrische Verbünde?
Es kommt auf den entscheidenden Schritt zur Verbindlichkeit an, mit der sich die beteiligten Organisationen an der gemeinsamen Lösung der ausdrücklich formulierten Aufgaben beteiligen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

8 Was sind Gemeindepsychiatrische Verbünde?
Gemeindepsychiatrische Verbünde sind durch Kooperationsvereinbarungen oder Satzungen konstituiert. Das setzt eine definierte Willenserklärung der Entscheidungsträger der beteiligten Leistungserbringer voraus. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

9 „Wesentliche“ Leistungserbringer
Aus den Leistungsbereichen Beratung, ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlung, Rehabilitation, Teilhabe. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

10 Was sind Gemeindepsychiatrische Verbünde?
In gemeindepsychiatrischen Verbünden arbeiten die beteiligten Akteure gemeinsam an besonderen gemeinsamen Qualitätsstandards. Das Umsetzen erfordert die Bereitschaft zur Kooperation und Zusammenarbeit. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

11 Qualitätsstandards von Gemeindepsychiatrischen Verbünden
Individuelle Hilfe für jeden Bürger, die einrichtungsübergreifend geplant und in der tatsächlichen Leistungserbringung zwischen den Beteiligten immer wieder abgestimmt wird, Benennung einer koordinierenden Bezugsperson, die diese Abstimmung sicherstellt. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

12 Qualitätsstandards von Gemeindepsychiatrischen Verbünden
Hilfen sollen individuell abgestimmt, bedarfsgerecht, flexibel, zeitgerecht, vorrangig im unmittelbaren oder gewünschten Lebensfeld und wirtschaftlich erbracht werden. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

13 Qualitätsstandards von Gemeindepsychiatrischen Verbünden
Dazu werden u. a. Hilfeplankonferenzen gebildet BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

14 Weitere Qualitätsziele der BAG GPV für Gemeindepsychiatrische Verbünde
Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung der psychisch kranken Menschen, Vorrang nicht-psychiatrischer Hilfen, Beachtung des Datenschutzes und der Schweigepflicht, BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

15 Weitere Qualitätsziele der BAG GPV für Gemeindepsychiatrische Verbünde
Austausch mit den Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen, gemeinsames Beschwerdemanagement, klare Entscheidungs- und Vertretungsstrukturen. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

16 Gemeindepsychiatrische Verbünde
Gemeindepsychiatrische Verbünde sind in aller Regel selbst keine Vertragspartner von Kostenträger, sondern primär freiwillige Qualitätsgemeinschaften. Manchmal bilden Anbieter im GPV Arbeitsgemeinschaften oder Gesellschaften, die Vertragspartner sind. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

17 Integrierte Versorgung
Besondere Vertragsform im Krankenversicherungsrecht, das Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern, anderen Therapeuten, Hilfsmittellieferanten u.a.) erlaubt, direkt Verträge mit Krankenkassen über bestimmte Leistungen zu schließen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt unmittelbar mit der Krankenkasse. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

18 Chancen der integrierten Versorgung
Verbindliche Zusammenarbeit der beteiligten Leistungserbringer im Bereich der Behandlung (Krankenversicherung), Sicherstellung des notwendigen Informationsflusses zwischen den Beteiligten (koordinierte Leistungs-erbringung), Integration von Behandlungsverfahren, die sonst nicht zur Verfügung stehen, Oft: Keine Praxisgebühr. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

19 Formen von integrierter Versorgung
Wer sind die möglichen Vertragspartner? Eine Krankenkasse und eine Einrichtung (z.B. ein Krankenhaus oder eine Managementgesellschaft) Eine Krankenkasse und eine Gruppe von Leistungserbringern (und umgekehrt) Eine Gruppe von Krankenkassen und eine Gruppe von Leistungserbringern BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

20 Formen von integrierter Versorgung
Was sind die möglichen Reichweiten? Verträge über eine Zielgruppe an einer Einrichtung. Verträge über ein Leistungsspektrum einer Einrichtung (z.B. eines Krankenhauses) Verträger über eine Zielgruppe in einer großen Region (z.B. Bundesland) Verträge über mehrere Zielgruppen in einer Region BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

21 Qualitätsanforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung
Keine Benachteiligungen! Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs auf alle notwendigen Hilfen auch für die nicht eingeschriebenen Patienten. Einrichtungsübergreifende Planung und Hilfeleistung für alle notwendigen Leistungen. Tatsächliche Überwindung von Sektoren. BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

22 Qualitätsanforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung
Eindeutige Information der Versicherten über Vor- und Nachteile (Konsequenzen) der Einschreibung. Wahrung des Lebensfeldbezugs der Leistungen (kein Zwang zur Inanspruchnahme von Spezialeinrichtungen). Keine Doppelstrukturen (Fallmangement) BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

23 Qualitätsanforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung
Integrierte Versorgung soll nicht zum Abgrenzungskriterium (Marketing) der Krankenkasse werden. Alle Leistungserbringer sollen direkt in die Managementgesellschaft eingebunden werden: Klare Definition von Verantwortlichkeit und Haftung! BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

24 Forderungen an die Politik zur integrierten Versorgung
Verträge zur Integrierten Versorgung müssen einsehbar und kontrollierbar sein, zumindest bezogen auf die Strukturen und die Leistungen. Forderung an das neue Versorgungsgesetz? BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.

25 Gemeindepsychiatrische Verbünde und integrierte Versorgung
Ich wünsche Ihnen noch eine gute Tagung! BAG GPV Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V.


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