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Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

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Präsentation zum Thema: "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"—  Präsentation transkript:

1 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

2 Art.1 § 3 KKG (Bundeskinderschutzgesetz)
Gesetzlicher Rahmen Art.1 § 3 KKG (Bundeskinderschutzgesetz) Abs. 1 Verpflichtung der Länder zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Netzwerken Früher Hilfen Abs. 2 Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen Abs. 3 Organisatorische Anbindung der Netzwerke an die Jugendämter Abs. 4 Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Berufsgruppen sowie Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen Umsetzung durch die Bundesinitiative im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern VIII Stefanie Sommer

3 Gegenstand der Bundesinitiative
Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familien-hebammen (und vergleichbaren Berufsgruppen) Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen / Familienhebammen Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Nachrangig zu den vorgenannten Bereichen VIII Stefanie Sommer

4 Ziele der Bundesinitiative bis 2015
Netzwerke Früher Hilfen sollen in allen kommunalen Gebietskörperschaften auf-, ausgebaut und strukturell verankert werden. Ausstattung der Netzwerke Früher Hilfen mit den notwendigen Ressourcen Netzwerke Früher Hilfen sollen durch den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Gesundheitsberufe gestärkt werden. Niedrigschwellige aufsuchende Angebote Netzwerke Früher Hilfen sollen durch die Einbeziehung von Ehrenamtlichen gestärkt werden. VIII Stefanie Sommer

5 Finanzierung der Bundesinitiative bis 2015
Finanzierung durch den Bund insgesamt Haushaltsjahr Mio. € Haushaltsjahr Mio. € Haushaltsjahre je 51 Mio. € Davon abzurechnen 1,1 Mio. Euro in 2012 für die Aufgaben des Bundes (4 Mio. Euro jährlich ab 2013) 2,88 Mio. Euro in 2012, die nach einem an der Einwohnerzahl bemessenen, gestaffelten Vorwegabzug auf die Länder verteilt werden (Einrichtung einer Koordinierungsstelle) jährlich, sowie Mittel für die Qualifizierungsaufgaben der Länder. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies eine Summe i.H.v Euro jährlich. Achtung: keine Kompensation von Landes- und kommunalen Mitteln durch die Mittel der Bundesinitiative VIII Stefanie Sommer

6 Finanzierungsschlüssel
Die Restsumme wird nach folgendem Finanzierungsschlüssel für die durch den Bund auf die Länder verteilt: Finanzierungsschlüssel Königsteiner Schlüssel (1/3) Kinder im SGB II-Bezug unter 3 Jahren (1/3) Kinder unter drei Jahren (1/3) ca ,- Euro für die Kommunen in Schleswig-Holstein 2012 Für die Jahre würde sich die Summe entsprechend erhöhen Derzeit liegt den Kommunalen Landesverbänden ein Vorschlag für ein Verteilungsschlüssel vor, der mit den Kommunen diskutiert werden soll. VIII Stefanie Sommer

7 Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben der Kommunen Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen Teilnehmende mindestens: Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, relevante Akteure des Gesundheitswesens, Schwangerenberatungsstellen, Einrichtungen der Frühförderung Koordinierungsstelle beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die verbindliche Zusammenarbeit Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung nach § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) Fördergegenstand: Einsatz von Netzwerkkoordinatoren in den Koordinierungsstellen Dokumentation und Evaluation nach Vorgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen Veranstaltungen & Qualifizierungsangebote für Netzwerkpartner Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung regionaler Maßnahmen sind die Einrichtungen und Dienste der ö. und freien Jugendhilfe, relevante Akteure aus dem Gesundheitswesen, Beratungsstellen nach den §§3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sowie Einrichtungen der Frühförderung) VIII Stefanie Sommer

8 Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben der Kommunen 2. Etablierung von Familienhebammen u.ä. im Netzwerk Basis: Kompetenzprofil des NZFH Eingliederung ins Netzwerk Fördergegenstand Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme der genannten Fachkräfte an der Netzwerkarbeit sind die Einrichtungen und Dienste der ö. und freien Jugendhilfe, relevante Akteure aus dem Gesundheitswesen, Beratungsstellen nach den §§3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sowie Einrichtungen der Frühförderung) VIII Stefanie Sommer

9 Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben der Kommunen 3. Ehrenamt ins Netzwerk integrieren Eingliederung in das für Frühe Hilfen zuständige Netzwerk Hauptamtliche Fachbegleitung Alltagspraktische Begleitung und Entlastung von Familien Fördergegenstand Koordination und Fachbegleitung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Fahrtkosten, die beim Einsatz von Ehrenamtlichen entstehen Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme der Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der Ehrenamtlichen an der Netzwerkarbeit VIII Stefanie Sommer

10 Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben der Länder sind Maßnahmen zur Koordinierung, die der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und -sicherung in den drei Förderbereichen auf Landesebene dienen. Dazu bedarf es : einer Gesamtkonzeption, in der der bisherige Ausbau der Frühen Hilfen in Land und Kommunen sowie das weitere Entwicklungsinteresse und In der der Einsatz der Bundesmittel entsprechend der Aufteilung in Förderbereiche dargestellt ist. einer deutlichen Abgrenzung zum vorhandenen Landesprogramm Schutzengel Fördergrundsätzen sowie der Förderung der Kommunen, der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen, eines länderübergreifenden fachlichen Austausches. VIII Stefanie Sommer

11 Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben des Bundes Inhaltliche Umsetzung und Begleitung auf Bundesebene Hierzu richtet der Bund eine Koordinierungsstelle beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ein Entscheidung über Förderanträge der Länder Evaluation der Praxis zwecks Qualitätsentwicklung und Qualifizierung Begleitung des Strukturaufbaus in den Ländern und Kommunen Koordination Öffentlichkeitsarbeit Koordination eines länderübergreifenden fachlichen Austausches VIII Stefanie Sommer

12 Nachhaltigkeit / Evaluation
Angestrebt werden Erkenntnisse im Rahmen der genannten Zielsetzungen über erfolgreiche Maßnahmen, die zu einer Entlastung von belasteten Familien und ihren Kindern führen. Land und Kommunen liefern dazu Daten an das NZFH für eine begleitende Evaluation. Ziel ist es, auf dieser Grundlage einen Fonds für die Absicherung der Netzwerke und psychosozialer Hilfen für Familien ab 2016 zu entwickeln. VIII Stefanie Sommer

13 Ansprechpartner im MASG
Bei Fragen zur Verwaltungsvereinbarung sowie der weiteren Umsetzung in Schleswig-Holstein wenden Sie sich gerne an: Stefanie Sommer, VIII 311 Tel.: 0431/ im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit VIII Stefanie Sommer


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