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Veröffentlicht von:Helmut Kantz Geändert vor über 9 Jahren
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Erfüllt das Fax die Schriftform des § 126 BGB?
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Schriftform (§ 126 BGB) und Fax / Email
Elektronische Form (§ 126 III) = qual. signierte Einfache Computerfax Fax mit Unterschrift (§ 127 II) Schriftstück mit Unterschrift (§ 126 I): dauerhaft + augenlesbar + authentisch + echt Schreiben mit Paraphe Schriftstück ohne Unterschrift (Textform § 126 b)
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Amtsgericht Hannover 20.12.1999 WuM 2000, 412:
Kündigung eines Mietvertrages per Fax. § 568 Abs. 1 BGB (= 564a BGB a. F.) schreibt Schriftform vor. Richter: „allerdings hat der Mieter dargelegt, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben erhalten hat ...“ Ist der Mietvertrag durch die Kündigung beendet? Bundesarbeitsgericht NZA 2001, 231: Nov. / Dez. 1996: AG zahlt 4 DM pro Stunde weniger Lohn, weil angeblic h der Tarifvertrag zu Recht außerordentlich gekündigt war. : AN verlangt Lohnnachzahlung per Fax. Tarifvertrag verlangt die schriftliche Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten. : Klage vor dem Arbeitsgericht. AG verweigert Lohnnachzahlung für Nov. / Dez.1996. Wie ist zu entscheiden?
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